Tachopflicht?

Alles, was oben nicht passt.

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Re: Tachopflicht?

Beitragvon flotter 3er » 17. Februar 2017 14:19

Andreas hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:Und in der ZB 1?


Wörtlich:
Mit Kipperaufbau, Schwerpunkt über Achse2
"Ausnahme gem.§70 StvZo v.§57. Abs.1, §38a Abs.2 (Sicherung d. loses Zubehör erforderlich)"


Boah .... immer diese Halbinfos.

;D

Bei dem Satz fehlt aber noch was um ihn zu komplettieren.

Ausnahme gem.§70 StvZo v.§57. Abs.1, §38a Abs.2 (Sicherung d. loses Zubehör erforderlich) erforderlich / nötig / erteilt

Wenn keines der drei roten Worte auftaucht würde ich folgendes machen: NIX!


Sorry, schönes Beispiel für deutsche Rechtschreibung....

Nicht so:

Wörtlich:
Mit Kipperaufbau, Schwerpunkt über Achse2
"Ausnahme gem.§70 StvZo v.§57. Abs.1, §38a Abs.2 (Sicherung d. loses Zubehör erforderlich)"

Sondern so:

Wörtlich:
Mit Kipperaufbau, Schwerpunkt über Achse2
"Ausnahme gem.§70 StvZo v.§57. Abs.1, §38a Abs.2 (Sicherung d. loses Zubehör) erforderlich"

Wer findet den Unterschied...? :wink:

-- Hinzugefügt: 17/2/2017, 14:22 --

Feuereisen hat geschrieben:Nach dem das nun geklärt ist Fotos von dem Ding bitte! ;D Wird ja wohl nicht mehr die rote sein.... etwas Komfortabler vielleicht... eine mit Dach... :mrgreen:


Erst wenn er (!) hier steht. Und nein, kein Dach.... :tongue: Aber eine komplette Bierzeltgarnitur inkl. 8 Leuten passt auf die Ladefläche. Und wenn die frech werden kann ich abkippen..... :twisted:
Gruß Frank


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Re: Tachopflicht?

Beitragvon Andreas » 17. Februar 2017 14:28

flotter 3er hat geschrieben:
Wer findet den Unterschied...? :wink:


Ich. Dann mach Dich mal auf den Weg zum Amt. Pack genug Zeit und Geld ein und noch mehr Nerven.

flotter 3er hat geschrieben:Aber eine komplette Bierzeltgarnitur inkl. 8 Leuten passt auf die Ladefläche.


Dafür dürftest Du im übrigen auch eine Ausnahmegenehmigung brauchen.

;-)
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Re: Tachopflicht?

Beitragvon flotter 3er » 17. Februar 2017 14:30

Andreas hat geschrieben:
flotter 3er hat geschrieben:
Wer findet den Unterschied...? :wink:


Ich. Dann mach Dich mal auf den Weg zum Amt. Pack genug Zeit und Geld ein und noch mehr Nerven.


Weil? Das "erforderlich" bezieht sich doch dank Komma auf den §38?
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Re: Tachopflicht?

Beitragvon Andreas » 17. Februar 2017 14:32

Weil da steht das Du eine brauchst = erforderlich.
Da steht nicht das Du eine hast = erteilt.

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Re: Tachopflicht?

Beitragvon flotter 3er » 17. Februar 2017 14:33

Andreas hat geschrieben:Dafür dürftest Du im übrigen auch eine Ausnahmegenehmigung brauchen.

;-)


Nö, glaube nicht. Das Teil ist als LKW zugelassen. Und irgendwas war da mit Brauchtumspflege (also Herrentag, Ernteumzüge oder so Zeug)
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Re: Tachopflicht?

Beitragvon CJ » 17. Februar 2017 14:40

Andreas hat geschrieben:Weil da steht das Du eine brauchst = erforderlich.
Da steht nicht das Du eine hast = erteilt.
Alles was nach § 70 steht muß beausnahmt werden.

Wenn die Ausnahme zum §57(1) nicht bereits erteilt wäre, gäbe es aber doch keine Zulassung? Also kann sich das nur auf die Sicherung beziehen. Wortakrobaten :roll:
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Re: Tachopflicht?

Beitragvon Andreas » 17. Februar 2017 14:46

flotter 3er hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:Dafür dürftest Du im übrigen auch eine Ausnahmegenehmigung brauchen.

;-)


Nö, glaube nicht. Das Teil ist als LKW zugelassen. Und irgendwas war da mit Brauchtumspflege (also Herrentag, Ernteumzüge oder so Zeug)


Mach Dich nicht unglücklich. Trink das Bier lieber im Garten.
Unter Umständen brauchst Du für das Fahrzeug ein seperates Gutachten und zudem eine Ausnahmegenehmigung.
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Re: Tachopflicht?

Beitragvon Egon Damm » 17. Februar 2017 16:50

und dazu noch was in Sachen Führerschein.

Ansonsten gibt es natürlich noch etwas.
Ausnahme: Das Fahrzeug wird auf geschlossenen Veranstaltung wie Fastnachtsumzüge und artverwanden
eingesetzt. Und dann auch nur, wenn der Veranstalter dafür eine Versicherung abgeschlossen hat. Die Höchstge-
schwindigkeit darf 6 km/h nicht überschreiten. Eine vorherige Begutachtung muss stattgefunden haben.

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Re: Tachopflicht?

Beitragvon Andreas » 17. Februar 2017 17:03

CJ hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:Weil da steht das Du eine brauchst = erforderlich.
Da steht nicht das Du eine hast = erteilt.
Alles was nach § 70 steht muß beausnahmt werden.

Wenn die Ausnahme zum §57(1) nicht bereits erteilt wäre, gäbe es aber doch keine Zulassung? Also kann sich das nur auf die Sicherung beziehen.


Sehe ich anders, weil ein entsprechend definierter Hinweis "erteilt" fehlt. Oder Frank hat ihn noch nicht gefunden.

Vom Prinzip hast Du aber recht, ohne eine Ausnahmegenehmigung für den § 57(1) StVZO hätte das Fahrzeug nicht zugelassen werden dürfen. Aber wie war das mit den Pferden vor der Apotheke?!
Ich würde jedenfalls ungern permanent irgendwelche Diskussionen führen wollen müssen (TÜV, HU, Polizei, Ummeldung), nur weil ein Zusatz in den Papieren mehrdeutig zu verstehen ist.

Frank, schau mal, ob in der ZB I irgendwo was gestempelt ist. Sinngemäß: Genehmigung erteilt. Ist kein Stempel oder eingetippter Hinweis in der ZB I, muß der derzeitige Halter eine Ausnahmegenehmigung in Papierform haben. Diese ist im Zweifel auch mitzuführen und berechtigten Personen auf Verlangen vorzulegen.
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Re: Tachopflicht?

Beitragvon CJ » 17. Februar 2017 17:21

Andreas hat geschrieben:...Sehe ich anders, weil ein entsprechend definierter Hinweis "erteilt" fehlt. Oder Frank hat ihn noch nicht gefunden.
Vom Prinzip hast Du aber recht, ohne eine Ausnahmegenehmigung für den § 57(1) StVZO hätte das Fahrzeug nicht zugelassen werden dürfen. Aber wie war das mit den Pferden vor der Apotheke?!
Ich würde jedenfalls ungern permanent irgendwelche Diskussionen führen wollen müssen (TÜV, HU, Polizei, Ummeldung), nur weil ein Zusatz in den Papieren mehrdeutig zu verstehen ist....

Ein Fahrzeug zuzulassen, unter der Auflage die für die Zulassung erforderliche Ausnahmegenehmigung noch zu beantragen oder festzustellen dass diese noch erforderlich ist, ist nun mal rechtlich nicht möglich. Liegt sie vor, ist zuzulassen. Wenn nicht, eben nicht. Hier gibt es kein Ermessen. Aber du hast in Bezug auf Diskussionsvermeidung natürlich Recht. Und mit Pferden und Beamten kennst du dich ja bestens aus. :mrgreen:
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Re: Tachopflicht?

Beitragvon Egon Damm » 17. Februar 2017 17:47

ich brauch ein Bier...... :D :D :D verbeamteter Stallknecht :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Spaß bei Seite.

Frank will es genau wissen um keinen Fehler zu machen. Das Teil hat Papiere, ist zugelassen und gut.
Eine Ummeldung dürfte kein Problem sein, weil die Daten zentral gespeichert sind. Mit den Besonderheiten
ist gut umzugehen. Solange Frank nicht volltrunken mit 8 Alkoholleichen auf der Ladefläche umherdüst....
juckt das keinen.

In den Papieren unserer Tula ist ein Leergewicht und max. Fahrzeuggewicht gleich hoch eingetragen.
Das ist weder dem TÜV-Mann noch der Rennleitung bislang aufgefallen. Und ich werde ständig von der
Rennleitung angehalten weil für ein dreirädriges KFZ, so ist es eingetragen, keine Helmpflicht besteht.

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Re: Tachopflicht?

Beitragvon muenstermann » 17. Februar 2017 19:59

Egon Damm hat geschrieben:.... Und ich werde ständig von der
Rennleitung angehalten weil für ein dreirädriges KFZ, so ist es eingetragen, keine Helmpflicht besteht.


Da ist es dir bisher immer gelungen die Oberförster zu übertölpeln, ansonsten ist das wohl ein Kalter, oder hast du Gurte auf dem Hobel!!!

§21a StVO
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
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Re: Tachopflicht?

Beitragvon Egon Damm » 17. Februar 2017 20:42

darauf ist bislang noch keiner gekommen.......ich auch nicht. Also werde ich mir einen Beckengurt
an die Motorhaube montieren, welche wiederrum mit zwei Gummis am Rahmen befestigt ist. Da ist
der Fahrersattel hochklappbar oben auf.

Die grüne Rundumleuchte mache ich aber immer an, wenn ich mit dem Teil unterwegs bin.

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Re: Tachopflicht?

Beitragvon oldiekurt » 17. Februar 2017 23:52

Hat eigentlich schon mal jemand nach dem Baujahr bzw. dem EZ-Datum gefragt ?
Ohne diese Angabe läßt sich doch die Frage nach der Ausrüstungspflicht überhaupt nicht klären.

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Re: Tachopflicht?

Beitragvon Andreas » 18. Februar 2017 00:18

CJ hat geschrieben:
Andreas hat geschrieben:...Sehe ich anders, weil ein entsprechend definierter Hinweis "erteilt" fehlt. Oder Frank hat ihn noch nicht gefunden.
Vom Prinzip hast Du aber recht, ohne eine Ausnahmegenehmigung für den § 57(1) StVZO hätte das Fahrzeug nicht zugelassen werden dürfen. Aber wie war das mit den Pferden vor der Apotheke?!
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Ein Fahrzeug zuzulassen, unter der Auflage die für die Zulassung erforderliche Ausnahmegenehmigung noch zu beantragen oder festzustellen dass diese noch erforderlich ist, ist nun mal rechtlich nicht möglich. Liegt sie vor, ist zuzulassen. Wenn nicht, eben nicht. Hier gibt es kein Ermessen. Aber du hast in Bezug auf Diskussionsvermeidung natürlich Recht. Und mit Pferden und Beamten kennst du dich ja bestens aus. :mrgreen:


Einen Vermerk in eine gültige ZB I einzutragen, in dem sinngemäß steht, dass diese Zulassung nur möglich ist wenn eine Ausnahmegenehmigung vorliegt ist genau so sinnhaftig wie ein Vermerk in eben diese ZB I, dass diese Zulassung nur möglich ist, wenn die anfallenden Gebühren gezahlt werden.

Ich sehe das wie eine Aufzählung der zu beausnahmenden Paragraphen, getrennt durch Kommatas.
Wenn das KFZ also zugelassen ist, sollte man davon ausgehen können, dass zum Zeitpunkt der Zulassung eine Ausnahmegenehmigung vorgelegt oder erstellt wurde. Von wem auch immer.
Zulassungsstellen neigen dazu, zulassungsrelevante Unterlagen einzuscannen. Zumindest bei uns hier. Vielleicht könnte Frank da ja einfach mal unverbindlich nachfragen .....
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Re: Tachopflicht?

Beitragvon CJ » 18. Februar 2017 07:44

oldiekurt hat geschrieben:Hat eigentlich schon mal jemand nach dem Baujahr bzw. dem EZ-Datum gefragt ?
Ohne diese Angabe läßt sich doch die Frage nach der Ausrüstungspflicht überhaupt nicht klären.

Spielt keine Rolle, da Ausrüstungspflicht für alle EZ.
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Re: Tachopflicht?

Beitragvon muenstermann » 18. Februar 2017 10:45

CJ hat geschrieben:

Spielt keine Rolle, da Ausrüstungspflicht für alle EZ.[/quote]

Grundsätzlich muss das Fahrzeug den Vorschriften entsprechen, die am Tag der ersten Inbetriebsetzung in Deutschland gültig waren. Wenn bestimmte Dinge zu dem Tag nicht in der Zulassungsordnung aufgeführt waren, gibt es dafür keine Regel (gilt zum Beispiel für die Geräusch- und Abgasemissionen).
In Deutschland gilt eben dieser Bestandsschutz, sonst wären Oldtimer nicht mehr zulassungsfähig.
Die erste StVZO stammt aus dem Jahr 1937, alles davor ist ein grauer Raum, alles danach ist geregelt.
Und wenn es zum Zeitpunkt der ersten Zulassung keine Tachopflicht gab, dann braucht keiner montiert zu sein und darf auch nicht nachgefordert werden.
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Re: Tachopflicht?

Beitragvon CJ » 18. Februar 2017 10:58

Es gelten die Bestimmungen zum Zeitpunkt der EZ, einschließlich der erlassenen Nachrustvorschriften! Beim Tacho gibt es die. Zulassungsbestimmungen gab es vor 1937 reichseinheitlich seit 1910, VO zur Regelung des Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Erste Polizeiverordnungen seit 1900.
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Re: Tachopflicht?

Beitragvon muenstermann » 18. Februar 2017 11:48

CJ hat geschrieben: Beim Tacho gibt es die.


und wo findet man diese???
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Re: Tachopflicht?

Beitragvon CJ » 18. Februar 2017 11:55

Im Para.72. Übergangsbestimmungen. Da man den sozusagen "kastriert" hat, muß man die alten versionen raus suchen.

So, jetzt zu Hause und nicht unterwegs vom Handy will ich den Quatsch mal präzisieren. Vielleicht sind dann alle überzeugt, dass Tacho muß.
Das hier bezieht sich auf die bundesdeutsche StVZO:
Zuerst mal ist natürlich Quatsch, dass die Übergangsbestimmungen die Nachrüstpflicht begründen. Dafür ist selbstverständlich der betreffende § da. Durch Neueinführung oder Änderung von Vorschriften wird zum Bsp. ein Tacho gefordert. Der §72 legt dann dazu zusätzliche Regelungen zur Anwendung (auf wen?, ab wann? etc.) fest. Oder auch nicht, dann wird es mit Inkrafttreten Pflicht, ohne weitere Beschränkungen. Soweit dazu.

Bis 1951 war ein Tacho nicht vorgeschrieben. Es gab lediglich Vorgaben zu zulässigen Abweichungen. Mit Änderung der StVZO vom 25.11.1951 bekam der §57 (1) folgende Fassung:
51 57.jpg


Dazu gab es im §72 die Festlegung des Inkrafttretens zum 01.04.52 und weiter
Hier ist die EZ tatsächlich noch entscheidend.
51 72.jpg

In den folgenden Jahren wird der §57 mehrfach verändert, aber vor allem der §72 wird immer restriktiver.

Heute sieht die gültige Fassung so aus.
17 57.jpg

Mit dem 2012 "kastrierten" §72.
Der trifft nun gar keine abweichende Regelung mehr zum §57, verweist aber im ersten Satz auf die letzten Regelungen im §72 vor 2012.
17 72.png

Die sind von 1988 und legen fest:
88 72.jpg

Und das sind die heute für Kraftfahrzeuge mit EZ vor dem 05.05.2012 geltenden Bestimmungen für den Tacho.

Ich wollte schon lange mal einen Text wie Egon schreiben. :D
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Tachopflicht?

Beitragvon flotter 3er » 21. Februar 2017 09:58

:shock: :shock: Paragrafenreiter, alles Paragrafenreiter.... :tongue:
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Re: Tachopflicht?

Beitragvon CJ » 21. Februar 2017 17:18

flotter 3er hat geschrieben::shock: :shock: Paragrafenreiter, alles Paragrafenreiter.... :tongue:

Frank, das war die Kurzfassung :mrgreen:
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