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Unfallmoped gekauft

Verfasst:
2. Mai 2018 16:00
von Pharox
Grüße,
habe ich ein Rückgaberecht trotz Privatverkauf?
Mein Kumpel und ich haben am 1. Mai ein Simson Star gekauft. Für 750€ stand er drin, für 650 haben wir ihn mit genommen, fahrbereit.
Im Kaufvertrag hat der Verkäufer rein geschrieben, er übernimmt keine Sachmängelhaftung.
Der Star sieht dem Alter entsprechend ganz okay aus. Neue Blinker, neuer Spiegel, Fußrasten nachgeschweißt, Auspuffhalter gerichtet.
Nun am 2. Mai wollte ich noch einige Feinheiten richten. Dabei fällt meinem Kumpel eine einseitige Kante in der Vorderfelge auf und das
das Rad am Dämpfer schleift. Warum? Also gleich unter den Tank geschaut und siehe da, Lackstauchung und eine kleine Beule am Hauptrahmen.
Sofort alles demontiert um die Lagerschale zu begutachten, diese bekam ich mit bloßen Händen ab, der Schalensitz ist eierförmig.
Die untere Schweißnaht am Lenkopf ist auch gestaucht aber Risse konnte ich keine erkennen.
Nun haben wir den Mensch angerufen und seine Aussage war das er den Star von jemanden mit Schulden bekommen hat und er nicht wusste
das dieser einen Schaden hat. Nachverhandlung vom Preis sowie Rücknahme lehnt er ab.
Re: Unfallmoped gekauft

Verfasst:
2. Mai 2018 16:52
von Tomber
Kritisch. Es gibt Fälle, da ist's völlig klar, wie es aussieht. Hier ist aber alles Spekulation.
Wenn er es arglistig verschwiegen hat, ist sein Haftungsausschluss ungültig. Ob das tatsächlich zutrifft und/oder ob es in dem Fall auch angenommen wird, ist unklar. Eine Kleinigkeit im Kaufvertrag oder während des Gespräches davor (was theoretisch mit in den KV einfließt), kann hier entscheidend sein.
Re: Unfallmoped gekauft

Verfasst:
2. Mai 2018 16:56
von Reggaefranky
so weit ich weiß müsst ihr in dem Fall nachweisen das er von dem schaden wusste und ihn bewusst nicht genannt hat. aber das wird leider oft sehr schwer.
Re: Unfallmoped gekauft

Verfasst:
2. Mai 2018 17:09
von retnuk1408
Reggaefranky hat geschrieben:so weit ich weiß müsst ihr in dem Fall nachweisen das er von dem schaden wusste und ihn bewusst nicht genannt hat. aber das wird leider oft sehr schwer.
Genau: das Thema "verdeckte Mängel" - du bist in der Beweispflicht, dass der Verkäufer dir etwas mutwillig verschwiegen hat - in der Regel keine Chance. Buche es unter "Lehrgeld" ab.
Re: Unfallmoped gekauft

Verfasst:
2. Mai 2018 18:36
von Tomber
Reggaefranky hat geschrieben:so weit ich weiß müsst ihr in dem Fall nachweisen das er von dem schaden wusste und ihn bewusst nicht genannt hat. aber das wird leider oft sehr schwer.
Es muss nicht unbedingt ein stichfester "Beweis" sein.
Es reicht unter Umständen zum Beispiel, dass nach einer kurzen Begutachtung völlig klar ist, dass es ein Unfallmoped ist.
Re: Unfallmoped gekauft

Verfasst:
2. Mai 2018 19:02
von Sven Witzel
Die erste Frage ist doch: Ist der Haftungsausschluss überhaupt wirksam.
Ist er es, kommt doch erst die Frage des arglistigen Verschweigens.
Re: Unfallmoped gekauft

Verfasst:
2. Mai 2018 19:06
von Ysengrin
Sauärgerlich. Besteht die Möglichkeit, dass er es wirklich nicht wusste? Oder bist Du Dir sicher, dass er Euch über den Tisch gezogen hat?
Re: Unfallmoped gekauft

Verfasst:
2. Mai 2018 19:59
von kutt
Mal eine dumme Frage: Ist Dir nicht bei der Abholung aufgefallen, daß das Rad schleift? Wenn der Rahmen so krumm ist, müssen die Räder doch ein X machen wenn man von hinten schaut?
Das sind doch einfache Dinge, die man ohne Zerlegen beim Kauf mit einem scharfen Blick mal fix prüft?
Ob der VK nun Geldprobleme hat, oder es für einen Kumpel verkauft ist völlig egal. Du hast das Ding vom VK gekauft und alles anderes kann Dir egal sein. Nun kommt drauf an, was im Vertrag steht. Ich bin mir nicht sicher, ob "gekauft, wie gesehen" da greift, da (falls du die Frage gestellt hast) er Unfallschäden mitteilen müsste,.
Wenn nicht ist es halt Aussage, gegen Aussage.
Wenn er gesagt hat "Das Ding läuft", kann man sicher überlegen mal Rat von jemandem einzuholen,der sich damit auskennt ...
Re: Unfallmoped gekauft

Verfasst:
2. Mai 2018 22:05
von Jena MZ TS
Ich hab auch schon Lehrgeld bezahlt, hol einen anderen Rahmen und gut. Ich hab einen mehrfach gebrochenen Rahmen übersehen... Passiert mir nur einmal.
Re: Unfallmoped gekauft

Verfasst:
2. Mai 2018 23:46
von PeterG
Sven Witzel hat geschrieben:Die erste Frage ist doch: Ist der Haftungsausschluss überhaupt wirksam.
Ist er es, kommt doch erst die Frage des arglistigen Verschweigens.
und wann oder wie ist der Haftungsausschluss wirksam?
Re: Unfallmoped gekauft

Verfasst:
3. Mai 2018 05:32
von kt1040
Moin,
ärgerlich, wirklich ärgerlich, gerade weil Du die Fehler beim Kauf hättest erkennen können, so wie Du sie beschreibst m.E.n. auch erkennen müssen. Wenn mir jemand ein Moped als fahrbereit verkaufen will, dann will ich eine Probefahrt machen, und sei es nur eine Runde im Hof. spätestens dabei wäre der schiefe Rahmen sicher aufgefallen. Was soll's.
Ich denke, Du hast, so wie Du den Verkäufer beschreibst, keine Chance, Dich gütlich mit ihm zu einigen. Prinzipiell geht es sicher primär darum, ob der Ausschluss der Sachmängelhaftung so formuliert ist, dass er einer juristischen Begutachtung standhält. Wenn Du wirklich etwas unternehmen willst, dann geh zum Rechtsverdreher und lass Dir von ihm schriftlich bestätigen, dass die Klausel unwirksam ist und geh damit wieder auf den Verkäufer zu. Sollte er weiterhin stur sein, kannst Du ihm anbieten, das Thema vor Gericht klären zu lassen. Kostet aber alles Geld. Selbst wenn Du gewinnst, musst Du die Kohle erst einmal vorstrecken, wenn Du keine Rechtsschutz hast oder diese die Kosten nicht übernimmt.
Viel Erfolg
Thomas
Re: Unfallmoped gekauft

Verfasst:
3. Mai 2018 06:41
von monsieurincroyable
kt1040 hat geschrieben:Moin,
dann will ich eine Probefahrt machen, und sei es nur eine Runde im Hof
OT: das kann ich bestätigen... was macht die Schwalbe?
aber im Ernst, da haste einfach nicht aufgepasst, verbuche es unter Lehrgeld. wegen 650 Euro würde ich nicht zum Anwalt gehen.
Re: Unfallmoped gekauft

Verfasst:
3. Mai 2018 07:34
von Tomber
PeterG hat geschrieben:Sven Witzel hat geschrieben:Die erste Frage ist doch: Ist der Haftungsausschluss überhaupt wirksam.
Ist er es, kommt doch erst die Frage des arglistigen Verschweigens.
und wann oder wie ist der Haftungsausschluss wirksam?
Die erste Frage ist nicht, ob er wirksam ist. Das wird angenommen, solange keine Anhaltspunkte dagegen bestehen.
Das sind meines Wissens nach nur arglistiges Verschweigen oder die Übernahme einer Garantie.
Bezüglich letzterem...ich schrieb ja bereits weiter oben: Da kann es auf eine kleine Formulierung während des Gespräches ankommen. Stehen Du und Dein Kumpel im Kaufvertrag? Wenn nein, seit ihr ja schon zwei Personen, die das in dem Fall bestätigen.
Re: Unfallmoped gekauft

Verfasst:
3. Mai 2018 07:41
von kt1040
monsieurincroyable hat geschrieben:... was macht die Schwalbe?
sieht so aus:
DSC_0035.JPG
und fährt prima
Re: Unfallmoped gekauft

Verfasst:
3. Mai 2018 11:22
von monsieurincroyable
schick
