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Rambo... pft.. wer ist schon Rambo... die ultimative Klinge hatte Topper...
Lorchen hat geschrieben:Und ich Trottel hab meins damals abgegeben.
Das Ding war kein Bajonett, sondern ein Seitengewehr - kein Messer im eigentlichen Sinne.
TS-Jens hat geschrieben:Das originale BW Taschenmesser (alte Version) hab ich seit Jahren, finds einfach klasse.
Scharfe Klinge, richtig gute Säge und alles dran was man braucht ohne jede Menge Kinkerlitzchen mit rumzuschleppen.
Dazu preiswert, ich hab meins in nagelneu für 20€ gekauft, glaube aber neu ist es mittlerweile schwer zu finden. Gebraucht gibts das für nen 10er: https://www.asmc.de/Werkzeuge-Messer/Me ... cht-p.html
P-J hat geschrieben::schlaumeier: auch auf die gefahr ausgeacht zu werden, messer in der hosentasche ist nach den neuen waffengesetz nicht mehr erlaubt, egal welches. (
P-J hat geschrieben::schlaumeier: auch auf die gefahr ausgeacht zu werden, messer in der hosentasche ist nach den neuen waffengesetz nicht mehr erlaubt, egal welches. Hatte schon mehrfach stress mit unserer ordnungsmacht. Ich möchte jetzt hier weiter nicht drauf eingehen oder diskutieren den dann muss ich leider wieder einigen auf die füsse treten und das will ich nicht.
TS-Jens hat geschrieben:Das originale BW Taschenmesser (alte Version) hab ich seit Jahren, finds einfach klasse.
P-J hat geschrieben::schlaumeier: auch auf die gefahr ausgeacht zu werden, messer in der hosentasche ist nach den neuen waffengesetz nicht mehr erlaubt, egal welches. Hatte schon mehrfach stress mit unserer ordnungsmacht. Ich möchte jetzt hier weiter nicht drauf eingehen oder diskutieren den dann muss ich leider wieder einigen auf die füsse treten und das will ich nicht.
Lorchen hat geschrieben:Und ich Trottel hab meins damals abgegeben.
Das Ding war ein Bajonett, ein Seitengewehr - kein Messer im eigentlichen Sinne.
P-J hat geschrieben:Unter 8,5cm nicht einrastend, ohne knopf zur einhandbedinung grundsätzlich vom gesetz her erlaubt.
P-J hat geschrieben:Multitolls mit einrastenden klingen, egal wie gross darfst du laut gesetz nicht mit dir führen.
ets_g hat geschrieben:du kannst doch jetzt nicht einfach fakten ins spiel bringen..
ets_g hat geschrieben:du kannst doch jetzt nicht einfach fakten ins spiel bringen..
P-J hat geschrieben:Multitolls mit einrastenden klingen, egal wie gross darfst du laut gesetz nicht mit dir führen. Eines möchte ich hier noch anfühtren, zitat eines richters "sie bekommen hier kein recht, sie hekommen ein urteil." Ich hoffe das beantwortet durch die blumen was ich sagen will, der ein oder andere wirds schon verstehen.
ETZChris hat geschrieben:P-J hat geschrieben:Multitolls mit einrastenden klingen, egal wie gross darfst du laut gesetz nicht mit dir führen.
Das ist schlicht falsch!!!
Einfach gesagt: Ist die Klinge länger als 12cm UND ist die Klinge einhändig zu öffnen UND ist die Klinge arretierbar DANN ist das offene Tragen Messers unter Umständen verboten!
Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Hallenser hat geschrieben: Da wird schon das Gesetz gebracht und trotzdem falsch interpretiert. Punkt 3,Das Führen von Einhandmesser ist verboten, egal wie lang die Klinge ist!
flotter 3er hat geschrieben:Hallenser hat geschrieben: Da wird schon das Gesetz gebracht und trotzdem falsch interpretiert. Punkt 3,Das Führen von Einhandmesser ist verboten, egal wie lang die Klinge ist!
Dann ist das hier eindeutig eine Waffe... Einhändig zu öffnen und feststellbar....
eines ähnlicher grösse und technik wollte man bei mir beschlagnahmen was zu zimmlichem aufruhr geführt hat.flotter 3er hat geschrieben:Hallenser hat geschrieben: Da wird schon das Gesetz gebracht und trotzdem falsch interpretiert. Punkt 3,Das Führen von Einhandmesser ist verboten, egal wie lang die Klinge ist!
Dann ist das hier eindeutig eine Waffe... Einhändig zu öffnen und feststellbar....
TS-Willi hat geschrieben:Der muss jetzt sein https://www.youtube.com/watch?v=G9dIxJDdIIc
P-J hat geschrieben:eines ähnlicher grösse und technik wollte man bei mir beschlagnahmen was zu zimmlichem aufruhr geführt hat.flotter 3er hat geschrieben:Hallenser hat geschrieben: Da wird schon das Gesetz gebracht und trotzdem falsch interpretiert. Punkt 3,Das Führen von Einhandmesser ist verboten, egal wie lang die Klinge ist!
Dann ist das hier eindeutig eine Waffe... Einhändig zu öffnen und feststellbar....
Glaubst du das nen 20 cm dolch in der hosentasche mit mir rumschleppe daszwickt immer so in den kronjuwelen wenn ich mich hinsetze.PeterG hat geschrieben:P-J hat geschrieben:eines ähnlicher grösse und technik wollte man bei mir beschlagnahmen was zu zimmlichem aufruhr geführt hat.flotter 3er hat geschrieben:Hallenser hat geschrieben: Da wird schon das Gesetz gebracht und trotzdem falsch interpretiert. Punkt 3,Das Führen von Einhandmesser ist verboten, egal wie lang die Klinge ist!
Dann ist das hier eindeutig eine Waffe... Einhändig zu öffnen und feststellbar....
So Spielzeug trägst Du mit Dir rum?
Lorchen hat geschrieben:Alex! Dich gibt es noch?
alexander hat geschrieben:Lorchen hat geschrieben:Alex! Dich gibt es noch?
dito...der Alex hat mich mal 2006 beim schei......erwischt in Elbe..das Klo ohne TürenUlliD hat geschrieben:alexander hat geschrieben:Lorchen hat geschrieben:Alex! Dich gibt es noch?
Ich dachte auch grad, ich sehe nich richtig...
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