Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
Mainzer hat geschrieben:Der Bernd hat doch ein ETZ-Gespann mit Anhänger.
Mainzer hat geschrieben:Der Bernd hat doch ein ETZ-Gespann mit Anhänger.
Ysengrin hat geschrieben:Genau das würde ich gerne herausfinden.
Ysengrin hat geschrieben: Ein stabiles Rohr, das mit Schellen am Gespannrahmen befestigt ist, hinten ein schraubbarer Kugelkopf mit Zulassung rein und dann eintragen lassen.
Ysengrin hat geschrieben:PS: Hier findet man solche Konstruktionen: https://www.gespannfreunde.de/HTM/eigenbau_Kupplung.htm
UlliD hat geschrieben:Die Hängerkupplung könnte vom Trabant sein Vielleicht meldet sich ja noch einer von den Dresdenern hier.
der maaß hat geschrieben:UlliD hat geschrieben:Die Hängerkupplung könnte vom Trabant sein Vielleicht meldet sich ja noch einer von den Dresdenern hier.
Der Lastenesel (Donald heißt er in real-life) hat an seinem ETZ-Gespann eine AHK dran.
Zündnix hat geschrieben:Bei der Simson würdest du den ganzen Murks mit Zulassung und Eintragung umgehen und fährst trotzdem 60 Km/h.
Allerdings wäre der Anhänger auch um einiges kleiner.
Dieter hat geschrieben:Du darfst damit aber auf die Autobahn...
CJ hat geschrieben:Dieter hat geschrieben:Du darfst damit aber auf die Autobahn...
Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h darfst du das nicht.
Mainzer hat geschrieben:CJ hat geschrieben:Dieter hat geschrieben:Du darfst damit aber auf die Autobahn...
Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h darfst du das nicht.
Die bbH des Fahrzeugs liegt weiterhin über 60...
EmmasPapa hat geschrieben:Mainzer hat geschrieben:CJ hat geschrieben:Dieter hat geschrieben:Du darfst damit aber auf die Autobahn...
Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h darfst du das nicht.
Die bbH des Fahrzeugs liegt weiterhin über 60...
Der Streit ist doch eher philosophisch, denn...
...wer mit 60 km/h auf der Dosenbahn fahren will, der bringt sein und das Leben anderer in ernste Gefahr. Ich würde das nicht tun wollen. Egal, ob es erlaubt ist oder nicht. Der Lkw-Verkehr rollt mit knapp 90 km/h. Da ist man mit dem Zweirad+Anhänger schon weit entfernt von dem was legal wäre! Und mit "legalen" 60 km/h wäre man ganz nah am Ende des Lebens!
Svidhurr hat geschrieben:60 km/h sind klar, aber welche Anhängelast
Am Russengespann darf ich 173 kg anhängen
Guesi hat geschrieben:Nur weil die Leute schneller als erlaubt fahren gilt trotzdem diese Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h.
Wenn du mit 100 statt 60 geblitzt wirst dann gehst du einen Monat oder mehr zu Fuß...
Und ich weiß nicht ob deine Argumentation die Behörden beeindruckt
Dieter hat geschrieben:...Und ja, mit Motorrad und Anhänger darf man auf die Bahn. Es zählt nur die Geschwindigkeit die das Zugfahrzeug fahren kann...
CJ hat geschrieben:Dieter hat geschrieben:...Und ja, mit Motorrad und Anhänger darf man auf die Bahn. Es zählt nur die Geschwindigkeit die das Zugfahrzeug fahren kann...
Dieter hat geschrieben:CJ hat geschrieben:Dieter hat geschrieben:...Und ja, mit Motorrad und Anhänger darf man auf die Bahn. Es zählt nur die Geschwindigkeit die das Zugfahrzeug fahren kann...
Stimmt. Mit einem Hänger der nur 40 darf kannst du nicht auf die Bahn. Die meisten Hänger dürfen bauartbedingt auch deutlich mehr. Das hat nichts mit der auf 60 begrenzten Geschwindigkeit zu tun.
Gruß
Dieter
g-spann hat geschrieben:...stand in irgendeiner technischen Unterlage, die ich mal von MZ in der Hand hatte...
P-J hat geschrieben:Fahrzeuge dürfen nur auf die Dosenbahn wenn sie schneller wie 60 zugelassen sind. Ne Schwalbe darf auch 60 aber nicht auf die Bahn.
Meine Anhängerzeit ist vorbei.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 26 Gäste