nachdem die ganz Stadt dank plündernder und brandschatzender Horden voller Polizei ist hatte ich auf dem Rückweg vom Baumarkt ein beständig schlechtes Gewissen wegen überstehender Ladung beim Lastengespann......
Daher meine Frage: darf Ladung am Lastenbeiwagen vorne oder/und hinten überstehen? Wenn ja, wie weit? Ab wann muß ich die Ladung mittels roter Fahne kennzeichnen (hab sie mal vorsichtshalber dran gemacht, und die Polizei hatte glücklicherweise was anderes zu tun......)?