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seife hat geschrieben:
Die billigste möglichkeit, eine halbwegs aktuelle, zuverlässige 125er zu fahren ist die Honda Wave 110i oder wenn's neu sein soll eine Suzuki Address 110 oder Honda Vision 110. Inwiefern ein Jugendlicher diese aber erstrebenswert findet mag ich nicht zu beurteilen. Meine Tochter wäre wohl lieber gelaufen als die ETZ gegen so einen "Roller" zu tauschen...
XHansX hat geschrieben:Das Problem bei den 125ern sind die exorbitant hohen Haftpflichtversicherungsbeiträge.
Da ist man schnell mal bei 1000€ pro Jahr.
Diesbezüglich sollte man sich unbedingt vorher mal bei seinem Versicherungsanbieter informieren.
Ich würde empfehlen, mit 15 Jahren die Führerscheinklasse AM zu machen und dann ein Simson-Fahrzeug, was schon mal in der DDR zugelassen war (60km/h Sonderregelung), zu fahren.
Führerscheinklasse AM ist einiges günstiger als die A1, kann ein Jahr früher gemacht werden und die Haftpflicht liegt dann bei lächerlichen 70€ pro Jahr.
-- Hinzugefügt: 14. Juli 2020 14:27 --
Und noch ein Vorteil:
Die Simson-Fahrzeuge haben keinen Wertverlust und können ein paar Jahre später ggf. sogar mit etwas Gewinn weiter verkauft werden.
Oberlausi hat geschrieben:Vorsicht!
AM mit 15 wird nicht von allen Bundesländern genehmigt!
XHansX hat geschrieben:Oberlausi hat geschrieben:Vorsicht!
AM mit 15 wird nicht von allen Bundesländern genehmigt!
Guter Einwurf. Ich wußte nicht, dass es da je nach Bundesland noch Unterschiede gibt.
Hier in Thüringen ist es jedenfalls möglich und unter den Kids momentan total angesagt, mit 15 die AM zu machen und dann Simson bis 60Km/h zu fahren.
Oberlausi hat geschrieben:...Aber abgesehen davon verstehe ich das nicht.
Der Bundesrat/Bundestag hat der Änderung AM 15 zugestimmt, und trotzdem können die Bundesländer einzeln entscheiden?
Verstehe ich nicht.
ventilo hat geschrieben:Mein Sohn hatte damals eine TS125 mit 16 auf seinen Namen angemeldet. Die hatte noch nicht "Leichtkraftrad" in den Papieren und war überraschend günstig in der Versicherung (rd. 60 Euro/Jahr, wenn ich mich richtig erinnere).
ventilo hat geschrieben:A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Tigerente hat geschrieben:ventilo hat geschrieben:A1: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Moin!
Der Bußgeldkalaog (Link oben) spricht von Leichtkrafträdern, der ADAC von Krafträdern und der TÜV Nord von Krafträdern (Leichtkrafträdern) bezüglich der Klasse A1. Toll, wie sich alle einig sind.
Wenn Krafträder bewegt werden dürfen, ist das doch prima! Günstige Versicherung und kein Fahren ohne Führerschein (wie in den 80ern bei mir mit meiner 80er).
Herzliche Grüße aus Frankfurt am Main
"Tigerente" Jörn
CJ hat geschrieben:...Aber der Begriff "Leichtkraftrad" oder die Schlüsselung in der Zulassung ist unerheblich für die Fahrerlaubnisklasse. ...
Tigerente hat geschrieben:........
Soviel zur Zeitgeschichte eines nach dem 01.04.1970 geborenen, der voll unter die Stufenführerscheinregelung gefallen ist und drei Motorradführerscheine gemacht hat.
........
AHO hat geschrieben:Das hat sich vemutlich zu dem Zeitpunkt geändert, als die Einschränkungen nur noch Hubraum, Leistung und Leistungsgewicht betrafen, davor galt auch noch zusätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h.
Gruß
Andreas
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