Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
smartsurfer81 hat geschrieben:
Ich habe noch mal geschaut. Mir wurde fehlende Warnweste und fehlender Führerschein zur Last gelegt.
Martin H. hat geschrieben:Fehlende Warnweste wäre der Job des Kunden gewesen, insofern darf der gern dafür blechen, hier gegen Vorschriften verstoßen zu haben. Würde ich mir in diesem Fall als Werkstatt vom Kunden wieder holen. Sprich mit auf die Rechnung
Martin H. hat geschrieben:Fehlende Warnweste wäre der Job des Kunden gewesen, insofern darf der gern dafür blechen, hier gegen Vorschriften verstoßen zu haben. ...
smartsurfer81 hat geschrieben:...
Was ist wenn ich eine Probefahrt mache und im Kofferraum liegen Leichenteile, oder Rauschgift?
Da sagt der Beamte auch, sie sind als FZG Führer dafür verantwortlich.
...
smartsurfer81 hat geschrieben:...
Oder es geht ein Bremslicht nicht. Soll ich vor jeder Fahrt das Licht durchschalten?
Wo sind die Grenzen....
smartsurfer81 hat geschrieben:Oder es geht ein Bremslicht nicht. Soll ich vor jeder Fahrt das Licht durchschalten?
Wo sind die Grenzen....
zweitakt hat geschrieben:Soll ich vor jeder Fahrt das Licht durchschalten?
Treibstoff hat geschrieben:Martin H. hat geschrieben:Fehlende Warnweste wäre der Job des Kunden gewesen, insofern darf der gern dafür blechen, hier gegen Vorschriften verstoßen zu haben. Würde ich mir in diesem Fall als Werkstatt vom Kunden wieder holen. Sprich mit auf die Rechnung
Was für ein Nonsens. Die Schuld liegt hier eindeutig beim TE, denn er hat vor Fahrtantritt nicht die vorgeschriebene Ausrüstung kontrolliert bzw. die fehlende Warnweste ignoriert. Es ist ja noch nichtmal sicher, daß sie wirklich gefehlt hat. Der TE meinte ja nur, er hat sie im Auto nicht gefunden. Bedeutet aber nicht zwingend, daß sie nicht an Boad war.
Martin H. hat geschrieben:...
In Deutschland gilt die Pflicht, pro Auto eine Warnweste mitzuführen... heißt jedenfalls für mich, der Fahrzeughalter ist hier erst mal in der Pflicht, sein Auto mit sowas auszustatten.
...
Treibstoff hat geschrieben:Richtig, man muß eine Warnweste mitführen. Genauso einen Verbandskasten oder ein Warndreieck. Eine Ausstattungspflicht des Fahrzeughalters existiert aber nicht. Wenn dem so wäre, müßte es im Gesetz stehen. Tut es aber nicht. Verantwortlich ist einzig und allein derjenige, der das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt.
Treibstoff hat geschrieben:@smartsurfer81:
Die "Reaktionen" von Chef und Meister sagen einiges über die Mitarbeiterwertschätzung in der Firma aus.
Martin H. hat geschrieben:Treibstoff hat geschrieben:Richtig, man muß eine Warnweste mitführen. Genauso einen Verbandskasten oder ein Warndreieck. Eine Ausstattungspflicht des Fahrzeughalters existiert aber nicht. Wenn dem so wäre, müßte es im Gesetz stehen. Tut es aber nicht. Verantwortlich ist einzig und allein derjenige, der das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt.
Quatsch.
„ 2.4 Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeug, Zug oder Gespann
Der Halter ist verpflichtet für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs vor Fahrtantritt zu sorgen. Dies muss vor Fahrtantritt geschehen.“
https://daubner-verkehrsrecht.info/2021 ... flip-flops
mutschy hat geschrieben:Der Rumäne, natürlich.
Gruss
Mutschy
Martin H. hat geschrieben:Treibstoff hat geschrieben:Richtig, man muß eine Warnweste mitführen. Genauso einen Verbandskasten oder ein Warndreieck. Eine Ausstattungspflicht des Fahrzeughalters existiert aber nicht. Wenn dem so wäre, müßte es im Gesetz stehen. Tut es aber nicht. Verantwortlich ist einzig und allein derjenige, der das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt.
Quatsch.
„ 2.4 Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeug, Zug oder Gespann
Der Halter ist verpflichtet für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs vor Fahrtantritt zu sorgen. Dies muss vor Fahrtantritt geschehen.“
https://daubner-verkehrsrecht.info/2021 ... flip-flops
Luzie hat geschrieben:Womit wir bei der Frage sind wer ist gerade der Halter?
Martin H. hat geschrieben: Der war Fahrer. Für gerade mal 10 Minuten oder so.
Luzie hat geschrieben:Martin H. hat geschrieben:Treibstoff hat geschrieben:Richtig, man muß eine Warnweste mitführen. Genauso einen Verbandskasten oder ein Warndreieck. Eine Ausstattungspflicht des Fahrzeughalters existiert aber nicht. Wenn dem so wäre, müßte es im Gesetz stehen. Tut es aber nicht. Verantwortlich ist einzig und allein derjenige, der das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt.
Quatsch.
„ 2.4 Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeug, Zug oder Gespann
Der Halter ist verpflichtet für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs vor Fahrtantritt zu sorgen. Dies muss vor Fahrtantritt geschehen.“
https://daubner-verkehrsrecht.info/2021 ... flip-flops
Womit wir bei der Frage sind wer ist gerade der Halter?
zweitakt hat geschrieben:Luzie hat geschrieben:Martin H. hat geschrieben:Treibstoff hat geschrieben:Richtig, man muß eine Warnweste mitführen. Genauso einen Verbandskasten oder ein Warndreieck. Eine Ausstattungspflicht des Fahrzeughalters existiert aber nicht. Wenn dem so wäre, müßte es im Gesetz stehen. Tut es aber nicht. Verantwortlich ist einzig und allein derjenige, der das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt.
Quatsch.
„ 2.4 Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeug, Zug oder Gespann
Der Halter ist verpflichtet für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs vor Fahrtantritt zu sorgen. Dies muss vor Fahrtantritt geschehen.“
https://daubner-verkehrsrecht.info/2021 ... flip-flops
Womit wir bei der Frage sind wer ist gerade der Halter?
Derjenige, der bei der zuständigen Behörde die Zulassung des Fahrzeuges zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr auf seinen Namen beantragt hat.
Wird ihm die Zulassung erteilt übernimt er auch die Pflichten als Halter aus STVo, STVZo, Straßenverkehrsgesetz etc. So nach deutschem Recht.
Luzie hat geschrieben:zweitakt hat geschrieben:Luzie hat geschrieben:Martin H. hat geschrieben:Treibstoff hat geschrieben:Richtig, man muß eine Warnweste mitführen. Genauso einen Verbandskasten oder ein Warndreieck. Eine Ausstattungspflicht des Fahrzeughalters existiert aber nicht. Wenn dem so wäre, müßte es im Gesetz stehen. Tut es aber nicht. Verantwortlich ist einzig und allein derjenige, der das Fahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt.
Quatsch.
„ 2.4 Vorschriftsmäßigkeit von Fahrzeug, Zug oder Gespann
Der Halter ist verpflichtet für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs vor Fahrtantritt zu sorgen. Dies muss vor Fahrtantritt geschehen.“
https://daubner-verkehrsrecht.info/2021 ... flip-flops
Womit wir bei der Frage sind wer ist gerade der Halter?
Derjenige, der bei der zuständigen Behörde die Zulassung des Fahrzeuges zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr auf seinen Namen beantragt hat.
Wird ihm die Zulassung erteilt übernimt er auch die Pflichten als Halter aus STVo, STVZo, Straßenverkehrsgesetz etc. So nach deutschem Recht.
Nach diesem verlinkten Text eben nicht!
Treibstoff hat geschrieben:...
In dieser Konstellation kann ich keine Pflicht des Rumänen (Halter) erkennen, das Fahrzeug mit Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste auszurüsten.
Matze_2 hat geschrieben:Benötigt man für 10min Auto fahren eigentlich einen passenden Führerschein?
Treibstoff hat geschrieben:Gehen wir mal davon aus, Mama kauft Sohnemann ein Auto, meldet es auf ihren Namen an und Sohnemann fährt das Auto und übernimmt alle anfallenden Kosten. Dann ist nach dem verlinkten Text nicht Mama Halter, sondern Sohnemann.
Treibstoff hat geschrieben:In dieser Konstellation kann ich keine Pflicht des Rumänen (Halter) erkennen, das Fahrzeug mit Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste auszurüsten.
Treibstoff hat geschrieben:Deshalb ist die Ansicht von Martin H., der Halter hätte hier quasi eine Schadenersatzpflicht und müßte die Kosten des "Knöllchens" bzgl. einer nicht vorhandenen bzw. im Fahrzeug während der Kontrolle nicht auffindbaren Warnweste tragen, eindeutig falsch.
CJ hat geschrieben:Überflüssig diese Halterdiskussion. Die Verwarnung kassiert hier der Fahrer. Nach §69a (3) Nr.19 StVZO handelt ordnungswidrig (vorsätzlich oder fahrlässig), wer das Fahrzeug in Betrieb nimmt. Also der Fahrer. Ob auch der Halter herangezogen werden kann oder könnte ändert daran nichts.
Martin H. hat geschrieben: ... der Kunde wird im Vorfeld gefragt, ob er seinen Kram in Ordnung hat, wenn nicht, gibt´s keine Probefahrt.
Mitglieder in diesem Forum: Jugendfreund und 18 Gäste