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TS_Blau hat geschrieben:Prüfer sagt aber der Sportauspuff muss in Verbindung mit der Tieferlegung per §19.2 abgenommen und in die Papiere eingetragen werden weil eine gegenseitige Beeinflussung vorliegt.
TS_Blau hat geschrieben:Prüfer sagt aber der Sportauspuff muss in Verbindung mit der Tieferlegung per §19.2 abgenommen und in die Papiere eingetragen werden....
hmt hat geschrieben:Dann soll er es doch eintragen😉
TS_Blau hat geschrieben:Sowas habe ich noch nie gehört in 25 Jahren und leuchtet mir nicht ein.
Koponny hat geschrieben:Sobald eine Veränderung am Fahrzeug- egal ob mit ABE oder Eintragung-stattgefunden hat, muss alles weitere abgenommen und eingetragen werden, weil sich das Fahrzeug nicht mehr im Originalzustand befindet. Korinthenkackerei sicherlich, aber rein rechtlich ist das so.
hmt hat geschrieben:Und was ist wenn der Bock so tiefergelegt ist dass in dieser Situation der ori. Auspuff aufsetzt?????
Enz-Zett hat geschrieben:…
Beispiel Sportauspuff und Tieferlegung: Wenn der bei Tempo 200 auf der Autobahn bei einer Bodenwelle durchfedert, der Auspuff bekommt Bodenkontakt und reißt ab, und der Motorradfahrer hintendran bekommt das Teil quer vor den Helm...
hmt hat geschrieben:Und was ist wenn der Bock so tiefergelegt ist dass in dieser Situation der ori. Auspuff aufsetzt?????
Dann ist das nur pures Freizeitvergnügen der Prüfer, wenn sie mit vollbeladenem/vollbesetzten Fahrzeug ihre Runden auf dem Hof drehen, inklusive Bodenwelle?Robert K. G. hat geschrieben:Die „Prüfung“ ist rein statisch.
Enz-Zett hat geschrieben:Koponny hat geschrieben:Sobald eine Veränderung am Fahrzeug- egal ob mit ABE oder Eintragung-stattgefunden hat, muss alles weitere abgenommen und eingetragen werden, weil sich das Fahrzeug nicht mehr im Originalzustand befindet. Korinthenkackerei sicherlich, aber rein rechtlich ist das so.
Muss nicht zwingend. Nur wenn eins der Gutachten nicht bestätigt, dass es unabhängig von anderen Änderungen gilt.
Und andere Änderungen mit ABE eintragen ist kein Hexenwerk, es ist nur eine Anpassung der Papiere. Und die steht dann doch sowieso an.
Korinthenkackerei? Nun gut - wenn es dann zu einem Unfall kommt, mit Personenschaden, und der Gutachter stellt fest dass die Wechselwirkung von zwei verschiedenen Umbaumaßnahmen ursächlich oder zumindest entscheidend sind für den (Personen)Schaden, dann sind das mächtig große Korinthen die zu kacken sind. Für mich ist das nachvollziehbar, dass man da auf Nummer Sicher gehen will.
Beispiel Sportauspuff und Tieferlegung: Wenn der bei Tempo 200 auf der Autobahn bei einer Bodenwelle durchfedert, der Auspuff bekommt Bodenkontakt und reißt ab, und der Motorradfahrer hintendran bekommt das Teil quer vor den Helm...
TS_Blau hat geschrieben:...Prüfer sagt aber der Sportauspuff muss in Verbindung mit der Tieferlegung per §19.2 abgenommen und in die Papiere eingetragen werden weil eine gegenseitige Beeinflussung vorliegt...
hmt hat geschrieben:Von Abnahmepflichtig steht da nix sondern von möglicher Beinflussung.
CJ hat geschrieben:hmt hat geschrieben:Von Abnahmepflichtig steht da nix sondern von möglicher Beinflussung.
Das ist die Matrix, wo Kombinationen aufgeführt werden, die durch eben diese Kombination (von möglicherweise bereits einzeln genehmigten Teilen) regelmäßig eine Gefährdung erwarten lassen. Und eben dann als genau diese Kombination, mit genau diesen Teilen, genau an diesem einem Fahrzeug abnahmepflichtig werden, um diese Gefährdung auszuschließen.
Vielleicht als Gedankenspiel zum konkreten Beispiel:
Das tiefergelegte Fahrwerk ist geprüft i.V. mit dem Serienauspuff -> kein Problem, also genehmigt.
Der Sportauspuff ist geprüft mit dem Serienfahrwerk -> alles ok, also auch genehmigt.
Jetzt aber werden diese genehmigten Teile zusammen eingesetzt und es entsteht möglicherweise ein Problem. Der gemeinsame Einsatz hat Auswirkungen (=Beeinflussung), die nicht geprüft wurden. Auf einmal könnte die Bodenfreiheit nicht mehr ausreichen! Also muß das in eben dieser Kombination ein Gutachter prüfen und absegnen. Darum geht es.
Auszug aus dem Beispielkatalog - die hier erwähnte Matrix in Teil B habe ich oben eingestellt.
TS_Blau hat geschrieben:Na diesen Absatz hätte mir der Herr Prüfer auch mal zeigen können, dann hätte ich die Diskussion schon beendet.
TS_Blau hat geschrieben:Für mich bedeutet das aber auch noch größere Kreise als nur den Sportauspuff. Das Fahrzeug hat nämlich auch noch Dachkantenspoiler, Seitenschweller und Heckansatz verbaut. Die sind teilweise ab Werk, teilweise aber auch nachträglich drangekommen und verfügen über eine ABE.
Die wären ja dann lt. Matrix die man beidseitig lesen muss auch zu begutachten, oder?
Steffen G hat geschrieben:Also du kannst mal davon ausgehen, wenn ein Prüfer sowas aufschreibt,
wird es wohl auch so sein.
Ansonsten würde er sich lächerlich machen... und relativ unangenehm für ihn ausgehen.
hmt hat geschrieben:Das ist dann mal klar.
Vermutlich wissen das die Wenigsten.
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