HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

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HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon TS_Blau » 23. Oktober 2024 19:37

Hallo zusammen,

ich kann mir vorstellen, dass es hier jemanden gibt der mir mal sagt ob mein Prüfer mit dem linken Fuß aufgestanden ist oder ob er wirklich im Recht ist.

Es geht um einen PKW der knapp 20 Jahre alt ist und ein Gewindefahrwerk und eine Rad/Reifenkombination in Kombination abgenommen und eingetragen hat.

Zudem ist an dem Fahrzeug ein Sportauspuff mit EG-Genehmigung verbaut.

Hauptuntersuchung vor zwei Jahren in dem Zustand - kein Problem.

Dieses Jahr gab es eines, weil sich wohl das Mittelrohr am Endtopf etwas gelöst hat und sich verdreht hat und somit die 8cm Bodenfreiheit zu festen Teilen nicht mehr gegeben war. Soweit verständlich, ist in zwei Minuten gerichtet und die >8cm wiederhergestellt.

Prüfer sagt aber der Sportauspuff muss in Verbindung mit der Tieferlegung per §19.2 abgenommen und in die Papiere eingetragen werden weil eine gegenseitige Beeinflussung vorliegt.

Sowas habe ich noch nie gehört in 25 Jahren und leuchtet mir nicht ein.

Gibts hier einen Spezialisten der das bestätigen/widerlegen kann?

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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon Steffen G » 23. Oktober 2024 20:39

Hi!

Kann schon sein.

Es gibt bei den Prüfern welche, die wirklich keine Ahnung haben,
und welche die jeden Paragraphen auswendig können.

Wir hatte in der Famile mal eine Autowerkstatt,
was es da für verschiedenste Typen von TÜV-oder-Dekra-Prüfern gab,
da macht man sich kein Bild...
Und da hatte jeder so sein Hobby, sag ich mal.
Einer hat immer in den Bremsflüssigkeitsbehälter gesehen,
der nächste hat als erstes auf die Batterieabdeckung geachtet,
dann war einer der hat immer die Sicherheitsgurte rausgezogen und penibel beäugt.
Ein anderer hat sich die Reifen genau angesehen, ob die irgendwo leicht pörös sind,
der nächste hat die Frontscheiben nach Steinschlägen abgesucht.

Es gab da auch einen Typen, der NICHT gesehen hat, dass ein Reifen komplett abgefahren war...
als dann paar Tage später die Politesse das bei ihrem Rundgang gesehen hat, und dem den Strafzettel rangehängt hat, (oder gleich stillgelegt hat, kann auch sein, ist schon viele Jahre her)
ihr glaubt nicht was da los war...

Also meine ETZ:
Ich hab die seit 26 Jahren.
10x nacheinander hatte der / die Prüfer nichts daran bemängelt.
Dann auf einmal, Motorrad durchgefallen.
Es fehlt der zweite Rückspiegel.

Er hat mir dann den Gesetzestext gezeigt, mit dem Stichtag usw,
ja, es war richtig so.

Also du kannst mal davon ausgehen, wenn ein Prüfer sowas aufschreibt,
wird es wohl auch so sein.
Ansonsten würde er sich lächerlich machen... und relativ unangenehm für ihn ausgehen.
Grüße, Steffen !

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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon Enz-Zett » 23. Oktober 2024 21:47

TS_Blau hat geschrieben:Prüfer sagt aber der Sportauspuff muss in Verbindung mit der Tieferlegung per §19.2 abgenommen und in die Papiere eingetragen werden weil eine gegenseitige Beeinflussung vorliegt.


Ist korrekt so. Wenn das damals ein Prüfer fälschlicherweise so abgenommen hat ohne die nötigen Prüfungen durchzuführen, und seitdem sich das keiner bei all den HUs genauer angeschaut und bekrittelt hat, oder du noch nie was davon gehört hast - spielt alles keine Rolle.

Es kann gut sein, dass Fahrwerk und Sportauspuff für sich alleine nach §19.3 abgenommen werden können, das aber in Kombination ggf. nicht mehr geht. Selbst wenn die Umbauten unabhängig voneinander und mit zeitlichem Abstand zueinander vorgenommen wurden. Müsstest du nachlesen in den Teilegutachten o.dgl., ob da was dazu drin steht.

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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon Koponny » 23. Oktober 2024 22:54

Ich glaube eine ähnliche Sache war auch mal Thema im GS Forum. Sobald eine Veränderung am Fahrzeug- egal ob mit ABE oder Eintragung-stattgefunden hat, muss alles weitere abgenommen und eingetragen werden, weil sich das Fahrzeug nicht mehr im Originalzustand befindet. Korinthenkackerei sicherlich, aber rein rechtlich ist das so.

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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon trabimotorrad » 24. Oktober 2024 07:50

Ich kenne da einen, der ist ZEHN MAL mit der falschen Fahrgestell Nummer durch die HU gefahren...
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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon hmt » 24. Oktober 2024 07:56

TS_Blau hat geschrieben:Prüfer sagt aber der Sportauspuff muss in Verbindung mit der Tieferlegung per §19.2 abgenommen und in die Papiere eingetragen werden....


Dann soll er es doch eintragen😉
Zuletzt geändert von Lausi am 24. Oktober 2024 08:11, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat repariert
Gruss JOE

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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon Bambi » 24. Oktober 2024 08:23

hmt hat geschrieben:Dann soll er es doch eintragen😉


Vielleicht ist er kein amtlich anerkannter Sachverständiger (aaS) und darf es nicht ...
Hinweisende Grüße, Bambi
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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon ea2873 » 24. Oktober 2024 12:51

TS_Blau hat geschrieben:Sowas habe ich noch nie gehört in 25 Jahren und leuchtet mir nicht ein.


ist mir schon irgendwie logisch, stell Dir vor, du verlierst durch den Sportauspuff 3cm Bodenfreiheit, bei normalem Fahrwerk ist das kein Problem.
Jetzt verlierst du aber durch das Sportfahrwerk nochmal sagen wir 5cm, sind es in der Summe schon 8cm weniger. Das könnte jetzt ein Problem sein.

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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon Enz-Zett » 24. Oktober 2024 13:13

Koponny hat geschrieben:Sobald eine Veränderung am Fahrzeug- egal ob mit ABE oder Eintragung-stattgefunden hat, muss alles weitere abgenommen und eingetragen werden, weil sich das Fahrzeug nicht mehr im Originalzustand befindet. Korinthenkackerei sicherlich, aber rein rechtlich ist das so.

Muss nicht zwingend. Nur wenn eins der Gutachten nicht bestätigt, dass es unabhängig von anderen Änderungen gilt.
Und andere Änderungen mit ABE eintragen ist kein Hexenwerk, es ist nur eine Anpassung der Papiere. Und die steht dann doch sowieso an.

Korinthenkackerei? Nun gut - wenn es dann zu einem Unfall kommt, mit Personenschaden, und der Gutachter stellt fest dass die Wechselwirkung von zwei verschiedenen Umbaumaßnahmen ursächlich oder zumindest entscheidend sind für den (Personen)Schaden, dann sind das mächtig große Korinthen die zu kacken sind. Für mich ist das nachvollziehbar, dass man da auf Nummer Sicher gehen will.

Beispiel Sportauspuff und Tieferlegung: Wenn der bei Tempo 200 auf der Autobahn bei einer Bodenwelle durchfedert, der Auspuff bekommt Bodenkontakt und reißt ab, und der Motorradfahrer hintendran bekommt das Teil quer vor den Helm...

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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon hmt » 24. Oktober 2024 13:37

Und was ist wenn der Bock so tiefergelegt ist dass in dieser Situation der ori. Auspuff aufsetzt?????
Gruss JOE

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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon Robert K. G. » 24. Oktober 2024 15:49

hmt hat geschrieben:Und was ist wenn der Bock so tiefergelegt ist dass in dieser Situation der ori. Auspuff aufsetzt?????


Die „Prüfung“ ist rein statisch. Die Bodenfreiheit der Karosserie muss mind. 11 cm bei 75 kg Belastung betragen. Das ist lächerlich und irgendwie immer einzuhalten. Dazu kommt dann noch sowas wie eventuelle Gasflaschen. Da gelten dann wirkliche Abstände.

Kurz um: Setzt dein Auspuff bei einem Benziner oder Diesel bei hoher Beladung bei einer Bodenwelle auf, ist trotzdem meist bei der HU alles in Ordnung. Das ist eine sinnlos Regelung.

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 24th Oktober 2024, 4:04 pm --

Enz-Zett hat geschrieben:
Beispiel Sportauspuff und Tieferlegung: Wenn der bei Tempo 200 auf der Autobahn bei einer Bodenwelle durchfedert, der Auspuff bekommt Bodenkontakt und reißt ab, und der Motorradfahrer hintendran bekommt das Teil quer vor den Helm...


Um mal Klartext zu reden: stellst du es richtig an, kannst du theoretisch die Bodenfreiheit deines Fahrzeugs auf Null setzen. 💪 Praktisch haben sich die berühmt berüchtigten 11 cm durchgesetzt, weil sie sich sehr leicht prüfen lassen. Man kann auch auf 8 cm runter gehen, dann muss aber das Fahrzeug voll belastet werden. Darunter ist halt anzuzweifeln, ob dein Fahrzeug noch Fahrbahn schonend ist. Ja, das fordert er, der gute Gesetzgeber. Der Gesetzgeber selber schweigt sich im Allgemeinen aus, nur für ein paar Bauteile gibt es Mindestabstände… ich erwähnte bereits die Gasflaschen.

Gruß
Robert
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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon Enz-Zett » 24. Oktober 2024 20:01

hmt hat geschrieben:Und was ist wenn der Bock so tiefergelegt ist dass in dieser Situation der ori. Auspuff aufsetzt?????

Das ist Sache der Freigabe vom Umbau-Fahrwerk.

Robert K. G. hat geschrieben:Die „Prüfung“ ist rein statisch.
Dann ist das nur pures Freizeitvergnügen der Prüfer, wenn sie mit vollbeladenem/vollbesetzten Fahrzeug ihre Runden auf dem Hof drehen, inklusive Bodenwelle?

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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon Koponny » 24. Oktober 2024 21:46

Enz-Zett hat geschrieben:
Koponny hat geschrieben:Sobald eine Veränderung am Fahrzeug- egal ob mit ABE oder Eintragung-stattgefunden hat, muss alles weitere abgenommen und eingetragen werden, weil sich das Fahrzeug nicht mehr im Originalzustand befindet. Korinthenkackerei sicherlich, aber rein rechtlich ist das so.

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Ich habe z.B. eine 35mm Lenkererhöhung und 20mm tiefere Rasten, beides mit ABE. Spielt eigentlich keinen Rolle, aber die Rasten müsste ich trotz ABE eintragen lassen, weil die ABE eben nur für den Serienzustand gilt.
Daher die Korinthenkackerei :lach:

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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon Enz-Zett » 25. Oktober 2024 09:54

Seh ich trotzdem nicht so.

Der Rastenhersteller müsste alle anderen möglichen Kombinationen für seine Freigabe untersuchen. Andere Rad/Reifen Kombination, anderes Fahrwerk, andere Auspuffanlage ... Ich gehe nicht davon aus, dass du bei solchen Kombinationen eine negative Wechselwirkung ausschließt oder bezweifelst.
Müsste er alles untersuchen, wäre die Prüfung und Freigabe so aufwendig und teuer, da würde keiner mehr die Rasten kaufen. Also zieht sich der Hersteller aufs Minimum zurück, gibt den Serienzustand vor und verlagert die Prüfung im individuellen Einzelfall zur Prüfstelle.

Unter Korinthenkackerei verstehe ich was anderes.

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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon Herr B aus Z » 25. Oktober 2024 19:52

Seh ich auch so: Die Rasten und der Lenker sind nicht miteinander verbunden, daher reichen die beiden ABEs.

War letztlich mit dem Westbike zur HU. Spiegler Bremsleitungen mit ABE hab ich schon ewig dran, aber der Superbikelenker ist neu. Wollte beides in Kombination sogar eintragen lassen. Aussage Prüfingenieur: Eintragung nicht notwendig, da beide Bauteile nicht verbunden sind - da ist noch die Bremsamatur dazwischen. Lediglich die Verlegung/Länge hat er geprüft ... Ich freu' mich schon auf die Polizeikontrolle ...

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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon Bambi » 25. Oktober 2024 23:45

Hallo zusammen,
mein - wie ich mir einbilde - gesunder Menschenverstand sagt mir: Rasten und Lenker sind tatsächlich nicht miteinander verbunden ... ergo gehe ich da mit.
Aber: Tieferlegung und Umrüst-Auspuff sehe ich so wie der Prüfer! Beides teilt sich den gleichen Raum unter dem Fahrzeug bzw. beeinflusst ihn. Die Paarung kann (muß nicht!) zu Problemen führen. Und müsste demzufolge gemeinsam neu beurteilt werden ...
Kritische Grüße, Bambi
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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon waldi » 26. Oktober 2024 07:44

Die Kisten so tief zu legen würde ich wenn ich könnte verbieten. Das sind Verkehrshindernisse vom feinsten wenn da mit weniger als Schrittgeschwindigkeit über die schlechten Strassen gefahren wird.

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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon CJ » 26. Oktober 2024 07:45

TS_Blau hat geschrieben:...Prüfer sagt aber der Sportauspuff muss in Verbindung mit der Tieferlegung per §19.2 abgenommen und in die Papiere eingetragen werden weil eine gegenseitige Beeinflussung vorliegt...

Der Prüfer orientiert sich am sogenannten Beispielkatalog. Und der führt diese Kombination explizit als sich gegenseitig möglicherweise beeinflußend auf. Im Ergebnis ist die Kombination dann abnahmepflichtig, auch wenn die einzelnen Teile jeweils für sich eine Genehmigung haben. Da liegt er in deinem Fall dann leider richtig.

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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon hmt » 26. Oktober 2024 08:41

Von Abnahmepflichtig steht da nix sondern von möglicher Beinflussung.
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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon CJ » 26. Oktober 2024 10:01

hmt hat geschrieben:Von Abnahmepflichtig steht da nix sondern von möglicher Beinflussung.

Das ist die Matrix, wo Kombinationen aufgeführt werden, die durch eben diese Kombination (von möglicherweise bereits einzeln genehmigten Teilen) regelmäßig eine Gefährdung erwarten lassen. Und eben dann als genau diese Kombination, mit genau diesen Teilen, genau an diesem einem Fahrzeug abnahmepflichtig werden, um diese Gefährdung auszuschließen.

Vielleicht als Gedankenspiel zum konkreten Beispiel:
Das tiefergelegte Fahrwerk ist geprüft i.V. mit dem Serienauspuff -> kein Problem, also genehmigt.
Der Sportauspuff ist geprüft mit dem Serienfahrwerk -> alles ok, also auch genehmigt.
Jetzt aber werden diese genehmigten Teile zusammen eingesetzt und es entsteht möglicherweise ein Problem. Der gemeinsame Einsatz hat Auswirkungen (=Beeinflussung), die nicht geprüft wurden. Auf einmal könnte die Bodenfreiheit nicht mehr ausreichen! Also muß das in eben dieser Kombination ein Gutachter prüfen und absegnen. Darum geht es.

Auszug aus dem Beispielkatalog - die hier erwähnte Matrix in Teil B habe ich oben eingestellt.
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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon hmt » 26. Oktober 2024 12:29

Das ist dann mal klar.
Vermutlich wissen das die Wenigsten.
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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon TS_Blau » 27. Oktober 2024 08:52

CJ hat geschrieben:
hmt hat geschrieben:Von Abnahmepflichtig steht da nix sondern von möglicher Beinflussung.

Das ist die Matrix, wo Kombinationen aufgeführt werden, die durch eben diese Kombination (von möglicherweise bereits einzeln genehmigten Teilen) regelmäßig eine Gefährdung erwarten lassen. Und eben dann als genau diese Kombination, mit genau diesen Teilen, genau an diesem einem Fahrzeug abnahmepflichtig werden, um diese Gefährdung auszuschließen.

Vielleicht als Gedankenspiel zum konkreten Beispiel:
Das tiefergelegte Fahrwerk ist geprüft i.V. mit dem Serienauspuff -> kein Problem, also genehmigt.
Der Sportauspuff ist geprüft mit dem Serienfahrwerk -> alles ok, also auch genehmigt.
Jetzt aber werden diese genehmigten Teile zusammen eingesetzt und es entsteht möglicherweise ein Problem. Der gemeinsame Einsatz hat Auswirkungen (=Beeinflussung), die nicht geprüft wurden. Auf einmal könnte die Bodenfreiheit nicht mehr ausreichen! Also muß das in eben dieser Kombination ein Gutachter prüfen und absegnen. Darum geht es.

Auszug aus dem Beispielkatalog - die hier erwähnte Matrix in Teil B habe ich oben eingestellt.
Beispielkatalog.jpg


Na diesen Absatz hätte mir der Herr Prüfer auch mal zeigen können, dann hätte ich die Diskussion schon beendet.
Vielen Dank @CJ du scheinst ja dann vom Fach zu sein.

Für mich bedeutet das aber auch noch größere Kreise als nur den Sportauspuff. Das Fahrzeug hat nämlich auch noch Dachkantenspoiler, Seitenschweller und Heckansatz verbaut. Die sind teilweise ab Werk, teilweise aber auch nachträglich drangekommen und verfügen über eine ABE.
Die wären ja dann lt. Matrix die man beidseitig lesen muss auch zu begutachten, oder?

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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon flotter 3er » 27. Oktober 2024 16:05

TS_Blau hat geschrieben:Na diesen Absatz hätte mir der Herr Prüfer auch mal zeigen können, dann hätte ich die Diskussion schon beendet.


Hätte er können, müssen sicher nicht. Für ihn war die Diskussion beendet. Denn du zweifelst ja seine Aussagen an, also musst du auch belegen, dass er Unrecht hat. Nun weiß ich nicht, was ihn dazu bewogen hat, dir das nicht zu zeigen. Seine Arroganz, dein Auftreten? Ich weiß es nicht.

TS_Blau hat geschrieben:Für mich bedeutet das aber auch noch größere Kreise als nur den Sportauspuff. Das Fahrzeug hat nämlich auch noch Dachkantenspoiler, Seitenschweller und Heckansatz verbaut. Die sind teilweise ab Werk, teilweise aber auch nachträglich drangekommen und verfügen über eine ABE.
Die wären ja dann lt. Matrix die man beidseitig lesen muss auch zu begutachten, oder?

Ganz im Ernst - Frage deinen Prüfer, der scheint ja durchaus auf der Höhe zu sein.

Steffen G hat geschrieben:Also du kannst mal davon ausgehen, wenn ein Prüfer sowas aufschreibt,
wird es wohl auch so sein.
Ansonsten würde er sich lächerlich machen... und relativ unangenehm für ihn ausgehen.


Also nicht zwingend... Mir wollte ein Prüfer auch Rahmennummern einnageln, obwohl weder nötig noch gesetzlich gefordert (bei den Baujahren meiner Motorräder)... Aber ja, unangenehm hätte es für ihn ausgehen können, der betreffende Kollege weigert sich jetzt jedenfalls, bei meinen Fahrzeugen Prüfungen durchzuführen... 8)
Gruß Frank


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Danke an alle die nichts zum Thema zu sagen hatten und trotzdem nichts dazu geschrieben haben....
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Re: HU nicht bestanden aus fadenscheinigen Gründen? PKW

Beitragvon Robert K. G. » 27. Oktober 2024 18:20

hmt hat geschrieben:Das ist dann mal klar.
Vermutlich wissen das die Wenigsten.


Weil es wie immer kein Gesetz oder eine Verordnung ist, sondern den Stand der Technik beschreibt. Davon kann man abweichen, wird man aber im Allgemeinen nicht. Wenn ein Prüfer sagt, die Teile beeinflussen sich gegenseitig, dann hat er also im Endeffekt „nur“ eine Fehleranalyse betrieben. Das ist absolut sauber… aber leider auch naturgegeben undurchsichtig, da subjektiv.

Gruß
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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

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MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild

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