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Wiederzulassung nach 15 jahre standzeit

BeitragVerfasst: 13. November 2007 11:52
von ghostrider-xr
hat einer Ahnung was zu machen ist?


Original D (der alte, nicht EU) brief vorhanden.

§21 muss man glaube ich nichtmehr machen.


oder?

grüsse

BeitragVerfasst: 13. November 2007 12:33
von Lorchen
§21 nicht mehr, sagte mein Prüfer. Ich werde es demnächst mit dem Gespann testen. Also nur normale HU und dann zur Zulassungsstelle.

BeitragVerfasst: 13. November 2007 12:46
von ghostrider-xr
genau so meinte es mein kumpel auch gehört zu haben.

wenn papiere vorhanden, wenn nicht §21

BeitragVerfasst: 13. November 2007 12:58
von Ravecury
hallo,
das hier hab ich mal von der seite des tüv nord:

Wiederzulassung nach mehr als 84 Monaten Stilllegung
Die Frist für eine vorübergehende Stilllegung ist auf 84 Monate beschränkt. Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend ist oder eine Begutachtung gemäß § 21 c StVZO, die sog. "Vollabnahme" erforderlich ist.

Das Gutachten nach § 21 StVZO muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen an einer TÜV-STATION ausgestellt werden, an der wir Sonderabnahmen durchführen. Sie finden diese über den Link Termin bei Ihrer TÜV-STATION. Dort sind die Adressen und die angebotenen Dienstleistungen aufgeführt.

Wenn der Sachverständige Ihr Fahrzeug begutachtet und die Übereinstimmung mit den straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen festgestellt hat, erstellt er das Gutachten nach § 21 StVZO. Damit können Sie zu der für Ihren Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde ("Zulassungsstelle") fahren, um das Fahrzeug zuzulassen. Dort werden die Zulassungsbescheinigungen für Ihr Fahrzeug ausgestellt und das amtliche Kennzeichen zugeteilt.

Für die Begutachtung muss jedes Fahrzeug versichert sein, weil unsere TÜV-STATIONEN öffentliches, für jedermann zugängliches Gelände sind. Sie benötigen für die Fahrt zu unserer TÜV-STATION Kurzzeitkennzeichen, die Sie bei Ihrer Zulassungsstelle bekommen. Wenn Ihnen ein Händler seine roten Kennzeichen zur Verfügung stellt, können Sie auch diese verwenden.

BeitragVerfasst: 13. November 2007 13:55
von ghostrider-xr
gerade mit zulassungsstelle telefoniert


kein §21 nur normale HU WENN original Papiere vorhanden.

BeitragVerfasst: 13. November 2007 13:59
von Lorchen
Und die 7-Jahresfrist gilt auch nicht mehr? Das würde sich dann mit meiner letzten Erkenntnis decken.

BeitragVerfasst: 13. November 2007 14:06
von ghostrider-xr
ich erzählt ist 15 jahre abgemeldet die dame gesagt nur normal hu das wars

BeitragVerfasst: 13. November 2007 14:09
von Lorchen
Ich fragen, Döner feddich, Aldä? Du sagen, ist verdorben oder was? Du spinnen? :wink: :wink: :wink:

BeitragVerfasst: 13. November 2007 14:39
von Ravecury
ich habe gerade mit 2 tüv stellen in dortmund telefoniert.
aussage von beiden: nach 7 jahren abmeldung muß definitiv eine 21er abnahme erfolgen.
wenn der brief noch vorhanden ist,dennoch eine 21er aber wohl günsteiger als wenn kein brief vorhanden ist.
gruß,
orti

BeitragVerfasst: 13. November 2007 14:54
von ghostrider-xr
hmm gibt vielleicht regionale unterschiede, und das ist keine geschichte des tüvs. Ausschlaggebend ist die Zulassungsstelle, die entscheidet was sie benötigt und was nicht.

BeitragVerfasst: 13. November 2007 15:12
von ghostrider-xr
@ravecury einen kleinen gefallen bitte, ruf doch einmal kurz bei eurer Zulassungsstelle an, was die dazu sagen.


danke grüsse

BeitragVerfasst: 13. November 2007 15:44
von Ravecury
auch dort habe ich nachgefragt.
es ist eine 21er abnahme fällig,sobald das fahrzeug länger als 7 jahre nicht mehr zugelassen ist.
mit dem brief zum tüv und ne 21er machen.
ich kenne es auch nicht anders.
ich glaube nicht daß es da einen kniff gibt wie man die regelung umgehen kann,lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
gruß,
orti

BeitragVerfasst: 13. November 2007 15:47
von ghostrider-xr
ok dann muss ich nochmal nachfragen


vielen vielen dank

BeitragVerfasst: 13. November 2007 15:53
von ETZChris
angeblich ist diese 7-jahresregel aber doch aufgehoben...unter umständen mal den leiter der zulassungsstelle fragen...

BeitragVerfasst: 13. November 2007 16:02
von ghostrider-xr
hier tüv süd


also doch NUR wenn Brief nicht vorhanden

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden UND weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!

BeitragVerfasst: 13. November 2007 16:07
von Andreas
ghostrider-xr hat geschrieben:Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden UND weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!


:shock: :shock: :shock:

Satzzeichen.....Groß- und Kleinschreibung.....kein Wirrwarr....

:shock: :shock: :shock:

Nie im Leben hast DU das geschrieben.....
Liest sich aber verdammt gut!

;-)

Weiter so!

BeitragVerfasst: 13. November 2007 16:09
von ghostrider-xr
wenn sowas das einzige Problem ist :shock:

BeitragVerfasst: 13. November 2007 16:25
von ghostrider-xr
So gerade habe ich noch mit dem Tüv vorort telefoniert.

Ergebnis: zitat "Das entscheidet die Zulassungstelle"


Also dann brauche ich nur eine HU.

BeitragVerfasst: 13. November 2007 16:34
von Sv-enB
Ist ja wieder ein schönes gesamtdeutsches Durcheinander.

BeitragVerfasst: 13. November 2007 17:25
von Roland
Ravecury hat geschrieben:Für die Begutachtung muss jedes Fahrzeug versichert sein, weil unsere TÜV-STATIONEN öffentliches, für jedermann zugängliches Gelände sind. Sie benötigen für die Fahrt zu unserer TÜV-STATION Kurzzeitkennzeichen, die Sie bei Ihrer Zulassungsstelle bekommen. Wenn Ihnen ein Händler seine roten Kennzeichen zur Verfügung stellt, können Sie auch diese verwenden.

Was soll denn der Blödsinn???
Auf solchen Geländen gilt zwar Führerscheinpflicht, aber keine Versicherungspflicht.
Ich habe meine TS im Sommer auch per Anhänger zur Vollabnahme gebracht.
Da hat keiner nach einer Versicherung gefragt.

BeitragVerfasst: 13. November 2007 17:37
von Ravecury
ich denke mal daß das auf den prüfer ankommt bzw daß das ein satz ist der vielleicht aus juristischen gründen dort stehen muß.
bei meinem tüv ist es wurscht ob die kiste angemeldet ist oder nicht.
wenn du ne krumme nase hast könnte das kennzeichen pflicht sein, bist du nett(oder frau) dann sieht der prüfer drüber weg.
ich fahre immer zu einer prüfstelle wo nase etc keine rolle spielen.
mein prüfer freut sich immer wenn ich mit emme oder trabbi dort erscheine.
gruß,
orti

BeitragVerfasst: 13. November 2007 18:14
von andreEs175-0
bei meiner ES reichte auch nur ne HU. Und die war weit über 10 Jahre abgemeldet..

BeitragVerfasst: 13. November 2007 18:17
von DRK
Sowas ist mir auch mit meiner Hufu passiert, damals noch mit U80 Drosselung und der blöde Vogel von der DEKRA musste umbedingt testen ob sie wirklich unter den 80km/h bleibt. :bindagegen:
Also haben wir du umliegenden Speditionen abgeklappert um uns ein rotes Kenzeichen auszuleihen.

Re: Wiederzulassung nach 15 jahre standzeit

BeitragVerfasst: 13. November 2007 20:00
von Ex-User Eifelheizer
ghostrider-xr hat geschrieben:hat einer Ahnung was zu machen ist?


1. neue Batterie einbauen
2. Zündung einstellen und ne neue Isolatorkerze einbauen
3. Vergaser reinigen - geht aber auch ohne
4. Moped schütteln, wenn noch Sprit drin ist, sonst tanken
5. Benzinhahn öffnen
6. 2-3 mal Kickstarter durchtreten
7. Zündung einschalten
8. zum TÜV fahren
9. bezahlen
10. Karre anmelden
11. fahren, fahren, fahren

Re: Wiederzulassung nach 15 jahre standzeit

BeitragVerfasst: 13. November 2007 20:06
von Ex-User Eifelheizer
****

BeitragVerfasst: 27. November 2007 12:28
von DerKnecht
Meine TS 150 mit originalen DDR-Papieren wurde 2006 wieder angemeldet. Für ~55€ TÜV. Keine Vollabnahme, nichts. Ganz normale Kosten.

BeitragVerfasst: 27. November 2007 16:42
von Roland
DerKnecht hat geschrieben:Meine TS 150 mit originalen DDR-Papieren wurde 2006 wieder angemeldet. Für ~55€ TÜV. Keine Vollabnahme, nichts. Ganz normale Kosten.

Für 55 € ist das bestimmt eine Vollabnahme gewesen. Die normale HU ist billiger.

BeitragVerfasst: 27. November 2007 16:45
von DerKnecht
Ich nehm alles zurück. :oops:

"Wiederzulassung §21 StVZO" für 55,68 bei 16% MwSt.

(Ich hielt es beim Gedanken an ca. 50€ für normalen TÜV, weil doch PKW-Tüv in etwa so viel kostet, richtig? Nun ja, hat sich ja geklärt.)

BeitragVerfasst: 12. Dezember 2007 06:57
von ghostrider-xr
so seit gestern hat sie neuen Tüv ohne mängel.


musste solange auf einen günstigen "groben" Reifen auf ebay warten ;)

BeitragVerfasst: 16. Januar 2008 09:01
von ghostrider-xr
So habe es nun endlich, eine Woche vor dem Elefantentreffen, geschafft die ETZ anzumelden.



Ging problemlos.


Also KEIN § nur normale HU und neuer Brief das wars.


hoffe das der schnee noch kommt ,(

BeitragVerfasst: 5. Februar 2008 19:01
von trabimotorrad
Es scheint tatsächlich so, das das "einig Vaterland" beim TÜV sehr uneinig ist! bei uns gilt auch die 7 Jahres-Regelung. Aber ich hatte schon §21 Vollabnahmen, die waren vom Aufwand her geringer als ein "normaler TÜV" nur eben teurer...
Hat mich gebläht