Fahrzeugbrief TS250/1 mit Scheibenbremse

Alles, was oben nicht passt.

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Fahrzeugbrief TS250/1 mit Scheibenbremse

Beitragvon Fafnir » Gestern 19:18

Grüße,

Ein Kumpel hat seine TS250/1 mit einer Scheibenbremse ausgestattet. Er war beim TÜV, der Prüfer war aber erstmal überfordert. Hat jemand diesen Umbau gemacht und kann mir ggfs. den Eintrag im Fahrzeugschein-/Brief zur Verfügung stellen? Diesen Brief von der Motorradwerken Zschopau,der im Umlauf ist, hab ich schon. Ein Beispiel eines Fahrzeugbriefes wäre nett :-)
Vielen Dank!
Gruß
Michel
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Re: Fahrzeugbrief TS250/1 mit Scheibenbremse

Beitragvon Kai2014 » Gestern 19:40

Meine Erfahrung damit ist, die Bremse muss nicht eingetragen werden.
Weil MZ mal eine Freigabe dafür erteilt und keine Bremse eingetragen ist, das waren die Worte des Prüfers.

Das Motorrad, bekommt seit Jahren , die HU ohne Probleme .

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Re: Fahrzeugbrief TS250/1 mit Scheibenbremse

Beitragvon emme33 » Gestern 19:49

Hier die Umbaurichtlinien.
:arrow: kb.php?a=339
Gruß Jörg
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Re: Fahrzeugbrief TS250/1 mit Scheibenbremse

Beitragvon 2erVR6 » Gestern 19:51

Gibt es diese Freigabe von MZ irgendwo zu bekommen?

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Re: Fahrzeugbrief TS250/1 mit Scheibenbremse

Beitragvon Dieter » Gestern 21:00

Einfach den gerade eingestellten Link verwenden, ausdrucken und dem Prüfer geben.

Gruß
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Re: Fahrzeugbrief TS250/1 mit Scheibenbremse

Beitragvon starke136 » Gestern 21:32

So wie ich es verstehe, hat der TE das verlinkte Dokument schon.

Wieso, weshalb und warum er es eintragen möchte ist seine Sache.
Ich z.B. möchte es genau so demnächst auch eintragen lassen, da ich nicht immer mit diesem Zettel rumrennen möchte und um in eventuellen Verkehrskontrollen Streitgespräche gleich zu vermeiden.

Der TE fragt nach einem Fahrzeugbrief mit erfolgter Eintragung als Hilfestellung für seinen Prüfer.
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Re: Fahrzeugbrief TS250/1 mit Scheibenbremse

Beitragvon Dieter » Gestern 22:06

Wenn ein originales Herstellerschreiben nicht reicht ist es eindeutig der falsche Prüfer. Also auf jeden Fall einen fähigen Prüfer suchen. Dann kann der sicher auch keine Windschutzscheibe aus dem Zubehör eintragen.

Gruß
Dieter

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Re: Fahrzeugbrief TS250/1 mit Scheibenbremse

Beitragvon Diesel3 » Gestern 22:29

Ich habe die Scheibenbremse an der TS250/1 seit 33 Jahren dran und es gab nie eine einzige Rückfrage dazu.
Gruß
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Re: Fahrzeugbrief TS250/1 mit Scheibenbremse

Beitragvon Fafnir » Heute 05:07

Guten Morgen,

Ja, genau das Dokument hatte ich schon gefunden. Danke.
Ich hätte gedacht, dass das evtl. trotzdem jemand eintragen lässt.
Wenn das Dokument bzw. Die Freigabe ausreicht, dann geb ich das meinem Kumpel so weiter.

Gruß
Michel
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Re: Fahrzeugbrief TS250/1 mit Scheibenbremse

Beitragvon starke136 » Heute 07:44

Rein gesetzlich reicht eine Werksfreigabe jedoch leider nicht aus. Es wäre nur ausreichend wenn der Umbau bzw die Teile eine allgemeine gültige ABE besitzen bzw ein gültiges Teilegutachten. Dieser Punkt ist für diesen Umbau leider nicht erfüllt.

Die MZ Werksfreigabe kann eine gute Grundlage für eine Eintragung bilden. Sie bestätigt nur, dass der Hersteller keine Bedenken gegen den Umbau hat, solange bestimmte Vorgaben eingehalten werden (z.B. Umrüstkatalog, Bremsenveränderung usw).

Rein rechtlich erlischt mit dem Umbau der Bremsanlage jedoch die Betriebserlaubnis ( auch mit Werksfreigabe), da eine Werksfreigabe rechtlich gesehen nur ein technisches Dokument ist und keine Genehmigung im Sinne der StVZO.

Dass es manch Prüfer durchwinkt ohne Eintragung oder mancher Polizist, sei dahingestellt.
Rein rechtlich reicht die Werksfreigabe jedoch nicht aus.

Ich persönlich lasse es mir eintragen auf Grundlage der Werksfreigabe um bei Kontrollen im schlimmsten Fall nicht laufen zu müssen und bei Unfällen ( die hoffentlich nicht passieren) legal und damit auch voll versichert unterwegs zu sein.
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Re: Fahrzeugbrief TS250/1 mit Scheibenbremse

Beitragvon rausgucker » Heute 08:16

Die Bremse muss nicht eingetragen werden. Und ein KBA-Gutachten für die Bremse ist Unfug, das gibt es nicht. Denn die ETZ-Modelle mit Trommelbremse können auch auf SB umgerüstet werden - ohne Teilegutachten und Eintragung. Der Umbau auf SB bei der TS 250 ist auch zu DDR-Zeiten nicht eintragungspflichtig gewesen.
Und das Erlöschen des Versicherungsschutzes und der Betriebserlaubnis ist ein unsterblicher Grubenhund ... so einen Fall hat es im Zusammenhang mit diesem SB-Umbau noch nie gegeben, wie auch.
Wer allerdings explizit mit dem TÜV-Prüfer über eine Eintragung redet, der wird natürlich eine Diskussion bekommen. Und wenn der Prüfer im Stoff steht, dann wird es die Aussage geben, dass hier keine Eintragung erforderlich ist.Aber jeder wie er will, es gibt auch Leute, die lassen sich einen Bing-Vergaser und den H4-Lampeneinsatz an der ETZ 250 eintragen, das freut nur den Prüfverein - weil es Umsatz bringt.

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Re: Fahrzeugbrief TS250/1 mit Scheibenbremse

Beitragvon Wiederitzscher » Heute 08:16

Hallo Fafnir,

zum Thema Bremse gab es bei mir auch noch nie eine Rückfrage, als ich meine ETZ 250 umgebaut hatte. Bei der umgebauten TS250 von mir (viewtopic.php?f=28&t=97213) hab ich eine Vollabnahme nach §21 machen lassen, denn der Rahmen war ohne Brief damals. Dabei wurde die Bremse und die anderen Sachen (Motor, Bremse, Bremsleitung, Tank,...) alle problemlos eingetragen. Ich hoffe, das hilft dir.

Hier mal das Foto der Zulassung. 8)

BG Peter

Zulassung_TS_250_bl.jpg
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naja nicht mehr alle Teile original....
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Re: Fahrzeugbrief TS250/1 mit Scheibenbremse

Beitragvon starke136 » Heute 08:32

rausgucker hat geschrieben:Die Bremse muss nicht eingetragen werden. Und ein KBA-Gutachten für die Bremse ist Unfug, das gibt es nicht. Denn die ETZ-Modelle mit Trommelbremse können auch auf SB umgerüstet werden - ohne Teilegutachten und Eintragung. Der Umbau auf SB bei der TS 250 ist auch zu DDR-Zeiten nicht eintragungspflichtig gewesen.
Und das Erlöschen des Versicherungsschutzes und der Betriebserlaubnis ist ein unsterblicher Grubenhund ... so einen Fall hat es im Zusammenhang mit diesem SB-Umbau noch nie gegeben, wie auch.
Wer allerdings explizit mit dem TÜV-Prüfer über eine Eintragung redet, der wird natürlich eine Diskussion bekommen. Und wenn der Prüfer im Stoff steht, dann wird es die Aussage geben, dass hier keine Eintragung erforderlich ist.Aber jeder wie er will, es gibt auch Leute, die lassen sich einen Bing-Vergaser und den H4-Lampeneinsatz an der ETZ 250 eintragen, das freut nur den Prüfverein - weil es Umsatz bringt.


Zu DDR Zeiten galt nicht die StVZO, heute jedoch schon.


Richtig, wie ich oben selber schon schrieb, gibt es weder ein KBA Gutachten noch eine ABE für die Bremsanlage.

Die ETZ gab es ab Werk mit Scheibenbremse.
Die TS jedoch nicht. Die Nachrüstung der Scheibenbremse ist eine Veränderung der Bremsanlage.
Die dazugehörige Werksfreigabe ist kein gültiges Abnahmedokument nah StVZO.
Eine Eintragung der Bremsanlage an der TS 250 ist erforderlich nach StVZO.

Offtopic:

Zu den weiteren Aussagen:
Zum H4 Scheinwerfer, dieser hat ein E-Zeichen und ist damit ein geprüftes Bauteil, ergo keine Eintragung notwendig.
Zum Bing-Vergaser, ja theoretisch! muss auch dieser eingetragen werden sogar bei gleichen Durchmesser wenn es ihn nicht werksseitig am Fahrzeug gab, da er z.B. die Emissionswerte verändern kann.
Ist er jedoch an einem Modell schon werkseitig verbaut worden bzw wurde es damit in Verkehr gebracht, muss ich ihn nicht eintragen lassen. In der Praxis spielt das aber bei MZ kaum eine Rolle mit dem Vergaser gleichen Durchmessers.

Annahme und Logik/Denken spielen bei den gesetzlichen Vorschriften keine Rolle. Dort zählt nur Fakt oder nicht Fakt.
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Re: Fahrzeugbrief TS250/1 mit Scheibenbremse

Beitragvon MrSchaf » Heute 08:43

Moin,

Ich fahre meine TS seit 10 Jahren bzw über 80000km ohne Eintragungen.
Nur das kleine Kennzeichen ist eingetragen.
ETZ Motor und Scheibenbremse sowie ETZ Scheinwerfer sind verbaut.
In dieser Zeit hatte ich 5 Verkehrskontrollen und einen Unfall.
6x war ich beim Tüv.

Es hat bisher absolut niemanden interessiert, ob diese Scheibe eingetragen ist oder nicht.

Mfg Steven

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Re: Fahrzeugbrief TS250/1 mit Scheibenbremse

Beitragvon starke136 » Heute 08:56

Moin Steven,

Der ETZ Scheinwerfer ist eintragungsfrei :)
Der Motor müsste jedoch theoretisch eingetragen werden, da es eine Veränderung der Fahrzeugleistung mit sich bringt.
Die Scheibenbremse, wie oben beschrieben auch.

ABER: Das es in der Praxis bei einigen Prüfern und in manchen Kontrollen akzeptiert bzw durchgewunken wird, ist natürlich etwas anderes. Die Realität eben gegen die rechtliche Grundlage/Theorie :lol:

Den Unfall hast du hoffentlich damals gut überstanden?
Kam es bei dem Unfall zu einem Personenschaden, Strafanzeige und/oder Ermittlungsverfahren? Spätestens in dem Fall könnte es kritisch werden, wenn das Fahrzeug im Rahmen der Ermittlung einem Gutachter vorgeführt wird. Die Bremse und der Motor würden dann leider zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen was sich im weiteren Prozess massiv nachteilig auswirken kann.
Wurde der Unfall ohne das genannte abgewickelt zwischen den Unfallparteien z.B. privat mit den Versicherungen, ohne Rechtsstreit etc. interessiert es da wahrscheinlich auch niemanden.
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Re: Fahrzeugbrief TS250/1 mit Scheibenbremse

Beitragvon MrSchaf » vor 29 Minuten

Der Motor ist eintragungsfrei, weil nur 2 PS mehr da sind. Ich glaube das geht bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Das ist aber nur Halbwissen von hören-sagen.

Bei dem Unfall war ich auf der Vorfahrtsstraße und vor mir ist jemand rausgezogen.
Waren ca 30kmh und bin über die Motorhaube irgendwie geflogen.
Mir war fast nichts passiert und der TS auch fast nichts. Der Gutachter hat aber einen Totalschaden ausgestellt, weil der Reparaturaufwand über dem Wert damals stande. Der Motor war ausgelaufen... War für ihn Totalschaden.
Das ging damals auch alles über Anwalt, Polizei und Versicherung.

Mfg Steven

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