meine Frage: Was sagt der Gesetzgeber, wenn ich in eine Simson S50 oder S51 z.B. einen passenden Viertaktmotor mit 50ccm und ungefähr gleicher Leistung einbaue? Bezieht sich die 60km/h-Verordnung nur auf das originale Fahrzeug?
Es geht mir nicht um Sinn oder Unsinn eines solchen Umbaus sondern einzig um die Gesetzmäßigkeit.
Ich persönlich gehe davon aus, dass die 60km/h-Verordnung an den Rahmen bzw. Fahrgestellnummer UND die in Betriebnahme vor dem 28.2.1992 in den "neuen Bundesländern" gebunden ist. Und wenn der andere Motor unter 50ccm bleibt und die Höchstgeschwindigkeit bei 60km/h, dürfte dem Einbau eines entsprechenden Motors nichts im Wege stehen. Aber das ist nur meine persönliche Meinung und ich lasse mich da gerne fachlich belehren.
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Danke und Grüße
mexxchen