Ideen & Tipps zur Verbesserung.
20. März 2016 18:33
Hallo liebe Gemeinde. Ich habe heute, bedingt durch das Sch.... Frühlingswetter mal am Projekt ETZ weitergearbeitet. Der Lenker ist nun drauf, und ja wird eingetragen. Meine Frage betrifft: wie viele Spiegel müssen da drann sein? Reicht einer? Spielt das Baujahr eine Rolle? EZ. 83. Meine favorisierte Variante wäre Bild 1. Optional Bild 2, wobei ich da auch noch den zweiten Spiegel da hätte... Mit dem originalen TS Klemmer gefällts mir aber besser...Und, NEIN, diese originalen Heuschreckenfühler kommen da nicht ran... Bin für jede Meinung offen...
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20. März 2016 18:34
1ner reicht

Thema Spiegel: Schau mal in meine Gallerie
20. März 2016 20:33
Hab ich gerade gefunden, aber ohne Gewähr.
Die Fläche muß 60 cm2 betragen, also z.B. 6x10 cm oder ca. 87 mm Durchmesser bei rundem Spiegel. Ab Baujahr 1990 sind zwei Spiegel Pflicht.
Bei der ETZ waren immer 2 Spiegel verbaut. Daher könnte es sein, das du 2 brauchst. Aber aus Sicherheitsgünden würde ich an der ETZ immer 2 Spiegel haben wollen. Nur einer ist mir zu wenig wenn ich das Fahrzeug als Altagsfahrzeug nutzen will. Man sieht zu wenig.
Gruß
Dieter
20. März 2016 20:37
Bei Variante 2 wirst Du nur Deinen Oberarm / Deine Schulter erkennen können.
20. März 2016 20:45
Einer genügt ... dem TÜV und mir...
20. März 2016 20:54
in den alten Bundesländern wirst du mit einem Spiegel kein TÜV bekommen. Da hilft auch keine
Diskussion. Die Optik ist dem Prüfer Bratwurst. Der Prüfer macht eine Probefahrt mit Bremsentest.
Wenn er in den Spiegeln nichts sieht so wie in deinem Bild 1, findet es das auch nicht gut.
20. März 2016 20:57
Egon Damm hat geschrieben:in den alten Bundesländern wirst du mit einem Spiegel kein TÜV bekommen. Da hilft auch keine
Diskussion. Die Optik ist dem Prüfer Bratwurst. Der Prüfer macht eine Probefahrt mit Bremsentest.
Wenn er in den Spiegeln nichts sieht so wie in deinem Bild 1, findet es das auch nicht gut.
Du Lügner
Meine TS, EZ '84 (!) ist problemlos nur mit linkem Spiegel durch die HU gekommen

Und wenn so ein schlauer Mensch sagt, er lässt mich durchfallen obwohl es in der StVZO explizit anderweitig steht, wird eben zum nächsten Prüfunternehmen gefahren, dass sein Werk versteht.
20. März 2016 21:06
Egon Damm hat geschrieben:in den alten Bundesländern wirst du mit einem Spiegel kein TÜV bekommen. Da hilft auch keine
Diskussion.
Wenn Dir das passiert würde ich den Prüfer wechseln.
http://www.dekra.de/fileadmin/Downloads ... assung.pdf
20. März 2016 21:09
Egon Damm hat geschrieben:in den alten Bundesländern wirst du mit einem Spiegel kein TÜV bekommen. Da hilft auch keine
Diskussion.

Komisch, dass das bei mir bislang IMMER geklappt hat und nicht mal angesprochen wurde.
Sowohl bei der Dekra als auch beim TÜV
20. März 2016 21:12
Hallo,
Ich habe seit 1990 jede HU nur mit dem originalen linken Außenspiegel bestanden.
Ich hatte noch nie einen an der rechten Seite, jedenfalls an der Solo.
(ETZ 250 in Sachsen)
Gruß Dirk
20. März 2016 21:24
ich werde mir KEINEN anderen Prüfer suchen. Die Prüfgebühren übersteigen die Kosten eines
zweiten Spiegels.
Bitte die verlinkte Seite genau lesen.
Beim TÜV/Dekra musste wie im Kino die Kohle vorher abdrücken. Egal ob der Film gefallen hat.
Mag sowoieso jeder halten wie er es möchte. Ich habe schon gesehen wie ein Mopedfahrer beim rechtsabbiegen
den Radfahrer unter dem Moped begraben hat. Der hatte keinen rechten Rückspiegel.
20. März 2016 21:37
Egon, ich kenne Deinen Prüfer nicht, aber Du solltest Dir echt mal Gedanken machen.
Ich habe in meinem ganzen Leben noch nicht eine einzige HU oder 21er per Vorkasse zahlen müssen. Und das waren einige und einige Prüforganisationen sowie einige Standpunkte. Und wenn mir ein Prüfer erzählt, ich bräuchte an einem '83 er Motorrad von Gesetzes wegen einen 2. Spiegel, dann habe ich Redebedarf, aber ganz sicher nicht das Bedürfniss, direkt einen nachzurüsten.
PS: In der Fahrschule haben wir alle den Schulterblick gelernt. Und das auch mit 2 Aussenspiegeln samt Innenspiegel.
20. März 2016 21:39
Bitte verwirrt den Egon nicht mit Tatsachen, seine Meinung steht!
20. März 2016 21:48
Egon Damm hat geschrieben:Beim TÜV/Dekra musste wie im Kino die Kohle vorher abdrücken. Egal ob der Film gefallen hat.
Auch das wäre mir neu...
Ok, mache ich auch gelegentlich wenn ich in der Halle schraube und der Prüfer meines Vertrauens nebenan ist, dann stelle ich ihm das Moped hin und geb ihm das Geld. Später kommt er dann vorbei und drückt mir beides wieder in die Hand.
Andreas hat geschrieben: Und wenn mir ein Prüfer erzählt, ich bräuchte an einem '83 er Motorrad von Gesetzes wegen einen 2. Spiegel, dann habe ich Redebedarf, aber ganz sicher nicht das Bedürfniss, direkt einen nachzurüsten.
Den hätte ich auch. Aber nicht mit dem Prüfer, sondern seinem Vorgesetzten oder der vorstehenden Organisation.
20. März 2016 22:05
Maik80 hat geschrieben:Bitte verwirrt den Egon nicht mit Tatsachen, seine Meinung steht!

nixe....keks.
meine Sicherheit geht vor. Was andere machen hätten, tuen, wollen, sollen, können ist mir Tomate. Und ob ich die
Prüfgebühren vor der Prüfung abdrücke, oder nach der Prüfung, ist unerheblich.
20. März 2016 22:11
Genau. Vollkommen unerheblich. Insofern weiß ich ehrlich gesagt auch nicht, warum Du es zuvor als Argument listest.
Der TE hat zudem gefragt, wieviele Spiegel dran sein müssen.
Er hat nicht nach Deinen pers. Sicherheitsrichtlinien gefragt.
Natürlich ist ein rechter Spiegel sinnvoll, aber halt bei dem Bj. nicht vorgeschrieben. Und nur darum ging es.
So leid es mir tut, Thema verfehlt und leider auch vollkommen falsch beantwortet.
21. März 2016 06:44
Ich schließe mich dem an.
Ich war vor 2 Wochen mit der GSX beim TÜV. Die hat 2 Spiegelaufnahmen. Da ich nur einen zur Hand hatte, habe ich nur einen rangeschraubt. Der Prüfer hat auf die leere rechte Aufnahme gezeigt und gefragt "Baujahr?" "82" "Okay, vor Baujahr 90 reicht einer." Damit war das Thema durch.
Hab bei allen Mopeten vor Bj. '90 nur einen Spiegel dran und den zweiten noch nie vermisst. Das kann natürlich jeder handhaben, wie er möchte.
21. März 2016 08:24
Danke Euch! Ein Spiegel reicht, das wollt ich wissen...
21. März 2016 09:03
Egon Damm hat geschrieben: ... meine Sicherheit geht vor. ...
dieses aussage hast du ja gerade in einen anderem fred bewiesen
21. März 2016 09:54
Dieter hat geschrieben:Hab ich gerade gefunden, aber ohne Gewähr.
Die Fläche muß 60 cm2 betragen, also z.B. 6x10 cm oder ca. 87 mm Durchmesser bei rundem Spiegel. Ab Baujahr 1990 sind zwei Spiegel Pflicht.
Bei der ETZ waren immer 2 Spiegel verbaut. Daher könnte es sein, das du 2 brauchst. Aber aus Sicherheitsgünden würde ich an der ETZ immer 2 Spiegel haben wollen. Nur einer ist mir zu wenig wenn ich das Fahrzeug als Altagsfahrzeug nutzen will. Man sieht zu wenig.
Gruß
Dieter
Nach dieser aussage war doch die frage beantwortet. Wozu also dieses wichtiggetue. Wen interessiert denn das wie das bei den verschiedensten Prüfern laufen KANN?
21. März 2016 10:17
ChriZz hat geschrieben: 
Ging das jetzt in meine Richtung?
21. März 2016 16:09
Egon Damm hat geschrieben:Maik80 hat geschrieben:Bitte verwirrt den Egon nicht mit Tatsachen, seine Meinung steht!

nixe....keks.
meine Sicherheit geht vor. Was andere machen hätten, tuen, wollen, sollen, können ist mir Tomate. Und ob ich die
Prüfgebühren vor der Prüfung abdrücke, oder nach der Prüfung, ist unerheblich.
Mein Name tut hier nix zur Sache!
21. März 2016 16:13
... mei Guddsda...dein Name ist nicht Tomate soviel ich weiß
21. März 2016 16:17
Gut das du mir das sagst.
Soviel wie ich das mit den 2 Spiegeln weiß, hängt es vom Jahr der Zulassung ab. Und dann ist auch keine AU fällig.
21. März 2016 19:23
Andreas hat geschrieben:ChriZz hat geschrieben: 
Ging das jetzt in meine Richtung?
Ne Andreas warst nich gemeint
21. März 2016 22:15
Luzie hat geschrieben:Egon Damm hat geschrieben: ... meine Sicherheit geht vor. ...
dieses aussage hast du ja gerade in einen anderem fred bewiesen

Du kannst doch jetzt keine Spiegel mit rostigen Nägeln vergleichen...
21. März 2016 22:33
Egon Damm hat geschrieben: ... Beim TÜV/Dekra musste wie im Kino die Kohle vorher abdrücken ...
das wäre auch mir völlig neu ... ich habe bisher immer danach zahlen müssen und Egon ... soll
ich dir mal Was sagen ... die AWO hatte bei der Abnahme vorige Woche nicht einen Einzigen
kleinen Spiegel dran ... weder rechts noch links !!!
DEKRA fertig.jpg
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22. März 2016 05:47
Mein Tüver hat in den Bericht geschrieben, daß 1 Spiegel dran ist und der andere ersetzt werden muss. Dann hab ich diese besorgt:
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22. März 2016 07:17
RT-Tilo hat geschrieben:Egon Damm hat geschrieben: ... Beim TÜV/Dekra musste wie im Kino die Kohle vorher abdrücken ...
das wäre auch mir völlig neu ... ich habe bisher immer danach zahlen müssen und Egon ... soll
ich dir mal Was sagen ... die AWO hatte bei der Abnahme vorige Woche nicht einen Einzigen
kleinen Spiegel dran ... weder rechts noch links !!!
DEKRA fertig.jpg

Doch, die Sache mit dem vorher Zahlen habe ich im güldenen Westen beim TÜV auch schon erlebt.

Gruß
Robert
22. März 2016 07:23
Wer weiss, was Egon angestellt hat, dass er da im Voraus bezahlen muss...
22. März 2016 07:41
Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.
Egal welcher TÜV-Gremmlin es macht !
Auch dieser hat sich an die StVZO zu halten.
Nach einer Diskusion von ca. einer halben Stunde und der Recherche in Internet

wurde der TS meines Vaters der TÜV mit nur einem spiegel gegeben.

Achso dieser TÜV Mensch war nicht aus den alten Bundesländer, aber sehr jung.
22. März 2016 07:48
Das mit den Spiegeln dürfte ja nun endgültig geklärt sein, aber wie kann man mit dem Lenker des TE auch nur 5m fahren ohne sich die Handgelenke zu ruinieren?? Diese "Dragbars" werden mir immer ein Rätsel bleiben. Naja, wenn das Cafe nicht weit weg ist......
22. März 2016 07:56
Smoscher hat geschrieben:Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.

so kenne ich das auch
Robert K. G. hat geschrieben:Doch, die Sache mit dem vorher Zahlen habe ich im güldenen Westen beim TÜV auch schon erlebt.

heh - mein Dekra-Mann bekommt den Preis erst raus, wenn er den Papierkram macht
Aber wer weiß, wer weiß ... vlt. das ein neuer Trend auf die steigenden Prüfgebühren. Leistung empfangen, dann auf die Karre und nix wie weg

. So ähnlich wie an der Tanke die Zeche prellen...
rs46famulus hat geschrieben:Mein Tüver hat in den Bericht geschrieben, daß 1 Spiegel dran ist und der andere ersetzt werden muss. Dann hab ich diese besorgt: ...
ehm - zieh mal die Schrauben fest - die hat's runtergeklappt
22. März 2016 08:15
Erst die arbeit, dann das vergnügen.
Der Mensch vom TÜV darf das Geld auch erst nach getaner Schikane verlangen.
22. März 2016 09:14
Bei mir wollten sie das Geld teilweise auch schon vorher. Mal so, mal so.
22. März 2016 10:45
Ja so ist das eben in diesem Land.
Die einen so die anderen anders.
Der Hauptuntersuchungsbeauftragte
kann in Absprach mit dem Kunden durchaus das Geld im voraus verlangen.
Auch bin ich der Meinung hinsichtlich des Ärgers die diese Menschen sicher sehr oft haben, dass dies auch für den TÜV-Gremmlin Sinn macht.
Meine Meinung jedoch ist, dass erst nach getaner arbeit bezahlt werden sollte.
Denn auch diese Menschen machen Fehler, die vor Ort geklärt werden können.
Auch handelt es sich ja hierbei nicht um einen so riesigen Betrag, wie bei einem Handwerker wo eine Abschlagszahlung fällig wäre.
22. März 2016 14:46
Beim TÜV Stützpunkt in Wiesbaden und Oppenheim geht's auch nur über Vorkasse direkt bei der Anmeldung im Büro.
Aber ich hab auch da schon mein Geld zurück bekommen als direkt am Anfang der Prüfung erhebliche Mängel auftauchten und er abbrach. Find ich gut.
Die schliessen damit aus dass du mit frischer Plakette und schein ohne zu zahlen vom Hof fährst.
22. März 2016 16:20
Smoscher hat geschrieben:Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.
In der StVzO steht aber auch was, daß das Fahrzeug so ausgestattet sein muss wie vom Hersteller die Betriebserlaubnis vergeben wurde.
Hat der Hersteller schon vor dem 01.01.1990 das Motorrad mit zwei Spiegeln ausgeliefert, so sind diese auch bei der HU erforderlich. Das gilt auch für andere Anbauteile, wie z.B. Blinker.
Für Oldtimer die ohne Spiegel ausgeliefert wurden, besteht lt. Gesetz auch die Nachrüstpflicht für min. einen Spiegel.
Aber wie wir auch hier gesehen haben, scheinen Gesetz und dessen Umsetzung in unserer Bananenrepublik manchmal doch noch etwas anderes zu sein. Der eine Prüfer drückt ein Auge zu oder verpennt völlig sowas offensichtliches zu bemerken.
Gruß Tino
22. März 2016 16:23
rs46famulus hat geschrieben:Mein Tüver hat in den Bericht geschrieben, daß 1 Spiegel dran ist und der andere ersetzt werden muss. Dann hab ich diese besorgt:
und diese sind, soweit ich weiß, nicht zulässig
22. März 2016 16:52
MZ-Pfleger hat geschrieben:Smoscher hat geschrieben:Über Rückspiegel an Motorrädern legt die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) folgendes fest: Bei Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, vorher genügte noch einer links. Die Spiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen (die "Malteserkreuze" sind also tabu), und die spiegelnde Fläche darf 60 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Eine Bauartgenehmigungspflicht besteht nicht, das heißt, der Spiegel muß kein Prüfzeichen tragen.
In der StVzO steht aber auch was, daß das Fahrzeug so ausgestattet sein muss wie vom Hersteller die Betriebserlaubnis vergeben wurde.
Hat der Hersteller schon vor dem 01.01.1990 das Motorrad mit zwei Spiegeln ausgeliefert, so sind diese auch bei der HU erforderlich. Das gilt auch für andere Anbauteile, wie z.B. Blinker.
Für Oldtimer die ohne Spiegel ausgeliefert wurden, besteht lt. Gesetz auch die Nachrüstpflicht für min. einen Spiegel.
Aber wie wir auch hier gesehen haben, scheinen Gesetz und dessen Umsetzung in unserer Bananenrepublik manchmal doch noch etwas anderes zu sein. Der eine Prüfer drückt ein Auge zu oder verpennt völlig sowas offensichtliches zu bemerken.
Gruß Tino
Prinzipiell gebe ich Dir da Recht, aber
- vermutlich wird kein Prüfer (zumindest im Westen) den damaligen Auslieferungszustand oder das Grundlagenfahrzeug der Betriebserlaubnis kennen
- gab es die ETZ m. W. ab Werk auch mit nur einem Spiegel
Und dann kommen sicherlich noch so Dinge wie Ostmodell, Westmodell und Einigungsvertrag zum tragen.
Da ist es dann irgendwie doch einfacher, sich auf die derzeitige Rechtslage zu berufen und festzustellen, dass bei dem Bj. ein Spiegel ausreichend ist.
22. März 2016 21:41
Pedant hat geschrieben:rs46famulus hat geschrieben:Mein Tüver hat in den Bericht geschrieben, daß 1 Spiegel dran ist und der andere ersetzt werden muss. Dann hab ich diese besorgt:
und diese sind, soweit ich weiß, nicht zulässig

Begründe mal? Er hat sie abgenickt.
22. März 2016 21:44
gute Frage.
jeden ersten Donnerstag im Monat ist Stammtisch rund um Fahrzeuge, Sicherheit, usw. In der lockeren Runde
finden sich TÜV-Leute, Dekra Leute, GTÜ, freie Sachverständige, immer 2 Experten vom ADAC und Beamte der
Rennleitung sowie interessierte Verkehrsteilnehmer zusammen. Ich werde das Thema " Spiegel " in der lockeren
Runde einmal ansprechen.
In der Letzten Runde war das Thema Unfallzahlen Gesprächsthema. Die Rennleitung legte Zahlen vor, welche
zu denken anregen. Prozentual zu den "mehr zugelassenen " Fahrzeugen stiegen die Unfallzahlen erheblich.
Über 60 % der "Verursacher " sind älter wie 70 Jahre und an schweren Unfällen beteiligt. War schon erschreckend.
23. März 2016 00:08
Sprich am besten auch mal an das es zu wenige Vorschriften für Gespanne gibt.....
Egon so macht man sich keine Freunde
23. März 2016 06:03
Vielleicht wissen die auch was darüber, ob Hupen entfallen können, wenn der Auspuff laut genug ist und man sich durch einen Gasstoß bemerkbar machen kann
Gruß Tino
23. März 2016 06:21
daniman hat geschrieben:Das mit den Spiegeln dürfte ja nun endgültig geklärt sein, aber wie kann man mit dem Lenker des TE auch nur 5m fahren ohne sich die Handgelenke zu ruinieren?? Diese "Dragbars" werden mir immer ein Rätsel bleiben. Naja, wenn das Cafe nicht weit weg ist......
Des Rätsels Lösung heisst: Anatomie! Mit 165 M kann ich bequem aufrecht drauf sitzen.
23. März 2016 06:44
Aber je kleiner, desto kürzer die Arme und desto spitzer und schmerzhafter der Handgelenkswinkel.
Ich hatte mal eine Dragbar an einem anderen Motorrad und konnte damit nicht weiter als bis zur Tanke fahren, ohne dass mir alles wehgetan hat.
Wer schön sein will, muss leiden.
23. März 2016 07:39
MZ-Pfleger hat geschrieben:Vielleicht wissen die auch was darüber, ob Hupen entfallen können,
Bis zu diesem Komma hatte ich einen Schrecken im Gesicht, aber zum Glück geht es ja nur um Moppedhupen.
23. März 2016 09:08
MZ-Pfleger hat geschrieben:Vielleicht wissen die auch was darüber, ob Hupen entfallen können, wenn der Auspuff laut genug ist und man sich durch einen Gasstoß bemerkbar machen kann
Gruß Tino

Da ein Mopped keine Stoßstange hat, MUSS es eben Hupe(n) haben
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