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handwagen

BeitragVerfasst: 11. August 2009 07:24
von bk350
hey leute!! Sagt mal ich möchte so einen ddr Handwagen an mein Motorrad hängen! Wat muss ich den da alles beachten, und wie is das den mit tüv muss ich da irgendwie den handwagen abnehmen lassen und auch extra anmelden? mfg klaus

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 11. August 2009 07:30
von knut
ein handwagen ist ein handwagen und kein moppedanhänger , es gab anhänger für die mopeds welche aber nicht an ein motorrad durften ....

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 11. August 2009 07:42
von RT-Tilo
aber so ein Holzhandwagen an einer RT...das hätte was und dann der Sound !!! Holterdiepolter !!! :mrgreen:
"Da nimmst du ein Stück Schweißdraht und tüdelst das hier so fest...und dann is das gut !"
sagte doch schon Meister Röhrich, da brauchst du kein TÜV !

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 11. August 2009 10:07
von dösbaddel
schau mal bei Miraculis unter MZ -> Basteln nach...

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 11. August 2009 16:43
von bk350
Naja ich wollte mir son holzhandwagen ein wenig umbasten so mit richtigen kotflügeln von bk oder rt und halt so in naja ich sage mal tropfenform oder iwl hänger form dann halt schön schwarz lackieren und linieren mir gehts darum ich hab son schmucken gepäckträger für meine bk und hätte dort den kupplungs stift da das mit der kugel das teil wollte ich dort anschweissen weil die verstrebung zum rahmen müsste stabil genug sein dann son rücklicht ran und eigentlich doch fertig oder?

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 11. August 2009 17:43
von Norbert
bk350 hat geschrieben:Naja ich wollte mir son holzhandwagen ein wenig umbasten so mit richtigen kotflügeln von bk oder rt und halt so in naja ich sage mal tropfenform oder iwl hänger form dann halt schön schwarz lackieren und linieren mir gehts darum ich hab son schmucken gepäckträger für meine bk und hätte dort den kupplungs stift da das mit der kugel das teil wollte ich dort anschweissen weil die verstrebung zum rahmen müsste stabil genug sein dann son rücklicht ran und eigentlich doch fertig oder?


Frag beim TÜV und mach dann was die haben wollen.
Oder bau einen SW dran, das ist praktischer.

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 11. August 2009 19:59
von bk350
wenn du nochn seitenwagen hast immer her den würde ich vorziehen nur vom harz vier is sowas schlecht möglich

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 11. August 2009 20:14
von Luzie
bk350 hat geschrieben:Naja ich wollte mir son holzhandwagen ein wenig umbasten so mit richtigen kotflügeln von bk oder rt und halt so in naja ich sage mal tropfenform oder iwl hänger form dann halt schön schwarz lackieren und linieren mir gehts darum ich hab son schmucken gepäckträger für meine bk und hätte dort den kupplungs stift da das mit der kugel das teil wollte ich dort anschweissen weil die verstrebung zum rahmen müsste stabil genug sein dann son rücklicht ran und eigentlich doch fertig oder?


:arrow:

bk350 hat geschrieben:wenn du nochn seitenwagen hast immer her den würde ich vorziehen nur vom harz vier is sowas schlecht möglich



:?:

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 11. August 2009 20:22
von Arni25
bk350 hat geschrieben:nur vom harz vier is sowas schlecht möglich


Dann verkauftst Du von Deinen zahlreichen Fahrzeugen eins und besorgst Dir vom Erlös halt dafür nen SW :gruebel: oder :?:

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 11. August 2009 20:41
von Luzie
Arni25 hat geschrieben:Dann verkauftst Du von Deinen zahlreichen Fahrzeugen eins und besorgst Dir vom Erlös halt dafür nen SW :gruebel: oder :?:

:!:

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 12. August 2009 11:32
von bk350
ich hab ja schon viele verkauft hab nur noch meine etz 250er meine ifa bk 350 ne zerlegte es 175 und nen sr2 mit motorschaden der rest die Es Ts 150erundRt/2 is alles schon fürn führerschein und für die bk restauration draufgegangen

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 12. August 2009 11:40
von Alfred
man kan ja nich allet habn und dan geht das so nit guad und dan will man et doch un mut noc was verkaufn un dat uch wen ma net will nä

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 12. August 2009 11:58
von Nr.Zwo
Man Man, wat zerredet ihr denn hier wieder allet, er möchte nen Anhänger an sein Mopped basteln weil er kein Geld fürn Stoye o.Ä. hat und ihr erzählt ihm das er den Rest verkaufen soll :bindagegen:
Klar ist zum Tüv latschen und den fragen der es im Zweifelsfall einträgt und alles ist schön.

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 12. August 2009 12:32
von Alfred
Nehmen wir nur mal an, er meint diese Anhänger, die man an eine Simson hängen darf, dann sind es am Ende 40 km/h.
Da kann er sich auch gleich eine Simson holen und den passenden Anhänger dazu.
:rolleyes:

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 12. August 2009 12:41
von Ralle
Alfred hat geschrieben:Nehmen wir nur mal an, er meint diese Anhänger, die man an eine Simson hängen darf

Nehmen wir mal nicht an, sondern lesen von Anfang an alles durch...
bk350 hat geschrieben:Naja ich wollte mir son holzhandwagen ein wenig umbasten so mit richtigen kotflügeln von bk oder rt und halt so in naja ich sage mal tropfenform oder iwl hänger form dann halt schön schwarz lackieren und linieren

Riecht nach Eigenbau, da sollte man lieber direkt bei der Bockwurstblinkereintragunsstelle fragen was zu beachten ist :idea:

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 12. August 2009 13:03
von kutt
bk350 hat geschrieben: mit richtigen kotflügeln von bk oder rt und halt so in naja ich sage mal tropfenform oder iwl hänger form dann halt schön schwarz lackieren


wenn man genug geld hat - geht das

BK kotis werden mit gold aufgewogen - vor allem die alte forum

der hintere kostet locker 200 euro und der vordere 150 euro ...

naja - die preise haben auch einen vorteil. BK teile werden deshalb kaum für - ich sag mal vorsichtig - "verbesserungen" genommen. und für so ein objekt, was wahrscheinlich keine 50km pro jahr bewegt wird wärs einfach zu schade 2 solche kotis zu zerstören...

kauf dir einen mopedanhänger - der ist so komplett und geht und ist relativ günstig. mehr als 40 (oder 60) darfst du damit eh nicht fahren. besser wäre ein beiwagen, wobei die modelle, die an die BK gut passen eigentlich genau so viel kosten, wie das zugfahrzeug

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 12. August 2009 15:21
von flotter 3er
Nr.Zwo hat geschrieben:Man Man, wat zerredet ihr denn hier wieder allet, er möchte nen Anhänger an sein Mopped basteln weil er kein Geld fürn Stoye o.Ä. hat und ihr erzählt ihm das er den Rest verkaufen soll .....


Sehe ich auch so - wenn jemand hier fragt, wie er das oder jenes technisch lösen möchte, will er nicht unbedingt solche Art "gutgemeinter" Ratschläge und/oder blöde Kommentare...!

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 12. August 2009 19:59
von Alfred
Ralle hat geschrieben:
Alfred hat geschrieben:Nehmen wir nur mal an, er meint diese Anhänger, die man an eine Simson hängen darf

Nehmen wir mal nicht an, sondern lesen von Anfang an alles durch...

Tut mir leid, der doch recht eigene Schreibstil überfordert mich beim Lesen. ^^

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 13. August 2009 05:58
von Ralle
Afred hat geschrieben:Tut mir leid, der doch recht eigene Schreibstil überfordert mich beim Lesen. ^^

Da ergibt sich auch erst ein Sinn, wenn man den kompletten Post zitiert. Wollte damit eigentlich nur sagen das Klaus schon weiter vorn geschrieben hatte, dass er keinen Moprdhänger kaufen will, sondern vor hat einen alleine zu bauen :keks:

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 13. August 2009 07:28
von bk350
So Nochmal verständlich für die Rechtschreibprofis!!
Ich möchte einen Originalen DDR Anhänger aus Blech wie so gut wie jeder zweite Opa am Moped hat nehmen und auf dem originalen Rahmen Verändern!
Heisst bloss nen bisschen Blech biegen mit nem Stück Deckel und ein paar hübschen Kotflügeln so das das gesamte irgendwie zu der bk passt.
Wenn jemand nen stoye für 500 verkauft nehme ich den aber ansonsten gehts nicht.!

Mir ging es darum ob jemand was weiss,wie das ist wegen die hängerkupplung!? wegen extra Tüv machen fürn Hänger oder ob so ein Hänger Allgemein nicht an ein Motorrad darf.
Mein tüver meinte ich soll mit allem mal zu ihm kommen damit er sich das anschauen kann wie denn die bk is nicht zugelassen und ichs chweisse nicht extra ne hängerkupplung wenn ich sie am ende nicht benutzen darf?

Und eigentlich sind die tüv leite in dem alter das sie wissen wie eine ddr hängerkupplung aussieht und mir die einfache frage beantworten können ob ans motorrad ran oder nicht

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 13. August 2009 09:54
von albert
hallo bk350, lies mal hier
http://www.xpbulletin.de/t18979-0.html

zb

Pressestelle der Polizei Chemnitz
Sehr geehrter Herr ….
Zu Ihrer Anfrage zum Mitführern eines Anhängers hinter einen KKR möchte ich ihnen in Kurzfassung mitteilen.

Mitführen eines Anhängers Grundsätzlich zulässig § 18 Abs.2, NR.6 h StVZO
BE erforderlich -§ 18 Abs.3 StVZO -> ausgenommen Anhänger, die vor dem 01.07.1961 erstmals im Verkehr gekommen sind( §72(2) StVZO
Zulassungsfreie, einachsige Anhänger nicht versicherungspflichtig §2 Abs.1 NR.6 c
Einachsige Anhänger sind steuerfrei, da zulassungsfrei §3 Nr.1 Kraftfahrzeugssteuer Gesetz ( KraftSTG)
Kennzeichen ist in denn entsprechenden Farben zu Wiederholen und muss auf 15 m gut lesbar sein §60a (3) StVO=
Anhängervorrichtung nach dem Stand der Technik erreichbare Sicherheit muss gewährleistet sein §43 Abs.1 StVZO; Verbindungseinrichtung muss Prüfzeichen haben §22a Abs.1 NR.6 StVZO; Ausnahme Anhängerdeichsel Teil des Rahmens und nicht verstellbar.
Alles weitere ( Bereifung, bremsen u.s.w nachlesen in der SZO)

im thread steht noch mehr, zb dass §18 aufgehoben worden sein soll etc

ich will auch einen anhänger an meinen kleinen boxer, aber nur für in den ort (4km) zum einkaufen, getränkekisten, propangas zum kochen, holz zum heizen etc, also was man sonst nur im auto transportieren kann.

ich denke mit so nem 25 km/h schild am anhänger geht das, denn:

§ 30a Durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sowie maximales Drehmoment und maximale Nutzleistung des Motors
(2) Anhänger müssen für eine Geschwindigkeit von mindestens 100 km/h gebaut und ausgerüstet sein. Sind sie für eine niedrigere Geschwindigkeit gebaut oder ausgerüstet, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein.
§ 58 Geschwindigkeitsschilder.

(1) Ein Geschwindigkeitsschild gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an.

(2) Das Schild muss kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben. Die Ziffern sind auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift entsprechend Anlage V Seite 4 in einer Schriftgröße von 120 mm auszuführen.

(2 a) Geschwindigkeitsschilder dürfen retroreflektierend sein. Retroreflektierende Geschwindigkeitsschilder müssen dem Normblatt DIN 75 069, Ausgabe Mai 1989, entsprechen, sowie auf der Vorderseite das DIN- Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.

(3) Mit Geschwindigkeitsschildern müssen gekennzeichnet sein

1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h,

2. Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h,

3. Anhänger mit einer eigenen mittleren Bremsverzögerung von weniger als 2,5 m/s2.

(4) Absatz 3 gilt nicht für

1. die in § 36 Abs. 5 Satz 6 Halbsatz 2 bezeichneten Gleiskettenfahrzeuge,

2. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h,

3. land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden.

Die Vorschrift des § 36 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

(5) Die Geschwindigkeitsschilder müssen an beiden Längsseiten und an der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden. An land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und ihren Anhängern genügt ein Geschwindigkeitsschild an der Fahrzeugrückseite; wird es wegen der Art des Fahrzeugs oder seiner Verwendung zeitweise verdeckt oder abgenommen, so muss ein Geschwindigkeitsschild an der rechten Längsseite vorhanden sein.

gruss, albert

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 14. August 2009 08:33
von bk350
aud gut deutsch ja ich darf wenn die kupplung in ordnung ist ich nen geschwindigkeitsschild anbaue und die fuhre nich breiter als nen meter is habe ich das richtig verstanden ?

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 14. August 2009 09:53
von albert
bk350 hat geschrieben:aud gut deutsch ja ich darf wenn die kupplung in ordnung ist ich nen geschwindigkeitsschild anbaue und die fuhre nich breiter als nen meter is habe ich das richtig verstanden ?

ich habe es zumindest so verstanden.
ob wir richtig liegen, wird man sehen :-)
hab noch was gelesen dass die kleinen mofakupplungen nur bis 25 km/h erlaubt wären, bin mir aber sicher das früher etliche mokicks mit 40 auch so kupplungen dranhatten.
ausserdem ist die anhängelast (gesamt) von der masse des ziehenden fahrzeugs abhängig, weiss im moment aber nicht die formel und wo die zu finden ist

und nen handwagen, der wahrscheinlich vor 61 im verkehr war, gibts hier
http://www.ranger-shop.de/products/Fahrzeuge/Fahrzeuge/Anhaenger/Schweizer-Inf-Handkarren.html
sieht solide aus, nur noch die deichsel ändern
Bild


gruss ...

Re: handwagen

BeitragVerfasst: 15. August 2009 06:27
von bk350
ich werde mir jetzt einfach einen hübschen nachläufer auf basis eines berliner roller rahmens bauen und dann werden wir sehen wer sähet der erntet