ad40 hat geschrieben:Jetzt hab ich mal ne ganz dumme Frage !
Als ich meine TS von der Vollabnahme geholt habe bin ich mit dem Werkstattmeister ins Gespräch über Reifengrößen und Eintragung gekommen.
Er meinte das es für Größen die der Reifenhersteller freigibt einer Eintragung durch den TÜV / Zulassungsstelle bedürfe. Reifengrößen für die es eine Werksfreigabe vo MZ gibt ( z.B. die von Okt. 1991 für TS 250/1, runtergeladen bei Miraculis ) jedoch weder in Schein noch Brief eingetragen werden müßten.
Sinn macht das schon, was kann besser sein als das was vom Hersteller vorgegeben ist, aber geht das wirklich so ?
Gruß Axel
Entweder der Reifenhersteller oder der Fahrzeughersteller muss den Reifen freigeben,das reicht.Papier muss mitgeführt werden.