Bremsscheibe Umrüsten?

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Re: Bremsscheibe Umrüsten?

Beitragvon koschy » 18. November 2018 22:10

TS-Jens hat geschrieben:
koschy hat geschrieben:Ich habe selbst ein paar Beiträge vorher geschrieben, dass es MEHRERE FORMEN der Betriebserlaubnis gibt und die ABE und nur eine davon ist.


Eine ABE ist etwas anderes als eine Bauartgenehmigung (ABG) oder eine Teiletypgenehmigung. Und die sind auch keine andere Form der Betriebserlaubnis.


Keine Ahnung, wo du gerade bist, aber in diesem Thread geht es darum, ob nicht genehmigte und nicht geprüfte Nachbauten eine Betriebserlaubnis für den Bereich StVZO haben. Ich habe geschrieben, dass sie das nicht haben. Du meintest dann, dass sie das auch nicht bräuchten, da sie nicht in §22a StVZO aufgeführt seien. Ich habe dir dann nachgewiesen, dass sie das doch brauchen (ECE-Regelungen). Dann wirfst du mir vor, ich würde nichts anderes kennen als die ABE, obwohl ich ein paar Einträge weiter oben geschrieben habe, dass die ABE nur EINE FORM der Betriebserlaubnis ist und es auch noch andere Formen gibt.
Jetzt führst du auf einmal aus, dass eine ABE etwas anderes ist als eine Bauartgenehmigung oder eine Teiletypgenehmigung und dass dies Bauartgenehmigung und die Teiletypgenehmigung keine Formen der Betriebserlaubnis seien. Genau dasselbe habe ich aber weiter oben auch schon geschrieben, als ich alle mir bekannten Formen der Betriebserlaubnis aufgeführt habe und Bauartgenehmigung und Teiletypgenehmigung dort explizit NICHT AUFGEFÜHRT habe. Irgendwie scheinst du meine Beiträge nicht zu lesen.

TS-Jens hat geschrieben:Das merke ich. Ich verstehe im Gegenzug auch nicht woran du dich hier die ganze Zeit aufhängst, das ganze ist im Falle der MZ sowieso Makulatur, da sie aus einem Land stammt dass zum Zeitpunkt der inverkehrbringung nicht den Anforderungen der Bundesdeutschen StVZO unterlag sondern der des KTA der DDR. Daher sollte das in der Theorie ähnlich sein wie bei einer alten Harley für die man weder für Geld oder gute Worte zB. E-Geprüfte Bremsbeläge bekommt.


Also deine Logik ist, dass nur weil ein Fahrzeug mal in einem anderen Land unter anderen Gesetzen gebaut wurde, man einfach nicht genehmigte und nicht geprüfte Nachbauten verbauen darf und das legal ist? Ok...

Im Übrigen hat das Fahrzeug MZ ETZ (und damit auch alle seine prüfungspflichtigen Fahrzeugteile gemäß nationalem Recht und ECE) auch eine Betriebserlaubnis für die BRD, denn schließlich wurde es hierhin exportiert und im Bereich der StVZO in den Verkehr gebracht. Und wenn jetzt hier nicht genehmigte und nicht geprüfte Nachbauten angebracht werden, die eigentlich genehmigungspflichtig sind, dann erlischt selbstverständlich die Betriebserlaubnis.

EDIT: Aber ich will mich hier jetzt gar nicht weiterstreiten. Wenn eben Leute der Auffassung sind, dass man bei betriebserlaubnisspflichtigen Fahrzeugteilen nicht genehmigte und nicht geprüfte Nachbauten verbauen kann und darf, dann sei es so. Jeder so, wie er mag.
VG
Christian

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Re: Bremsscheibe Umrüsten?

Beitragvon Treibstoff » 19. November 2018 02:39

koschy hat geschrieben:...
,aber in diesem Thread geht es darum, ob nicht genehmigte und nicht geprüfte Nachbauten eine Betriebserlaubnis für den Bereich StVZO haben.
...

Falsch, der Fredersteller manitou, Gott sei seiner Seele gnädig, hatte 2014 nachgefragt, was alles zu beachten sei bei Umrüstung von DDR- auf Grimeca-Scheibenbremse.

Ausgangspunkt der Diskussion war ja folgendes:
Treibstoff hat geschrieben:
koschy hat geschrieben:
ChriZz hat geschrieben:Ich habe ZS gestern mal angeschrieben und heute kam die Antwort. Es sind Nachfertigungen, wer die macht ham Die nich verraten.


... Zudem haben die Dinger dann keine Zulassung für den Bereich der StVZO...

Und diese Behauptung ist so nicht richtig.
Wenn der Nachbauartikel von seinen Eigenschaften her (also verwendeter Werkstoff, Abmaße, verwendete Bearbeitungsverfahren wie Härten o.ä.) genau mit dem Original übereinstimmt, dann ist eine erneute Zulassung für den Bereich der StVZO nicht nötig, da diese Abnahme ja bereits einmal erfolgt ist.
....

Du hast dann von Anfang an behauptet, für jedes Teil oder Fahrzeugteil sei eine ABE nötig.
Siehe hier
koschy hat geschrieben:Deine Aussage ist lt. StVZO falsch. Vgl. dazu §22(2) StVZO. Es dürfen nur Teile mit einer "Allgemeinen Betriebserlaubnis" am Fahrzeug angebracht werden. Liegt keine "Allgemeine Betriebserlaubnis" vor, ist das Teil in jedem Fall einzutragen und zwar unabhängig davon, ob es dem Originalteil in Beschaffenheit, Material etc. ähnelt. Maßgeblich ist hier nur das Vorliegen einer "Allgemeinen Betriebserlaubnis". Und diese liegt im hier besprochenen Fall nur für MZ/ Grimeca und Kanuni/Grimeca vor und nicht für irgendwelche anderen Nachbauten.

und hier
koschy hat geschrieben:...Es dürfen nur Fahrzeugteile in den Bereich der StVZO eingebracht werden, die eine ABE besitzen. Das sagt zumindest die StVZO (§22(2))...

Ich glaube, jeder hat gemerkt, wie Du dann nach und nach scheibchenweise diese in Stein gemeißelte Position aufgegeben hast, um dann folgendes als Deine Meinung kundzutun:
koschy hat geschrieben:Für den Kolben von Kolben Schmidt kann es gar keine "Allgemeine Betriebserlaubnis" für den Bereich der StVZO geben...
Es handelt sich nämlich hier um diejenigen Kolben (Nullmaßkolben), mit denen Kanuni serienmäßig und ab Werk seine Fahrzeuge ausgestattet hat und für die somit eine Betriebserlaubnis vorliegt. Denn selbstverständlich beinhaltet eine Betriebserlaubnis für einen Fahrzeugtyp, dass auch alle serienmäßig und ab Werk in diesem Fahrzeug verbauten Teile den geltenden Vorschriften entsprechen. ...

Den Beweis, daß Kolbenschmidt Erstausrüster bei Kanuni war, bist Du zwar schuldig geblieben, aber schön, daß Du meine Aussage
Treibstoff hat geschrieben:...
Es existieren an einer MZ, ebenso wie an jedem anderen Fahrzeug auch, unzählige Teile, für die nichtmal der Fahrzeughersteller eine separate ABE besitzt. Diese Teile wurden durch die Typgenehmigung des Fahrzeuges genehmigt/abgenommen.
...

nun auch als Deine Meinung kundtust.

Ich hatte ja dann noch folgendes geschrieben:
Treibstoff hat geschrieben:...
Und genau für derartige Ersatzteile gilt meine Aussage bzgl. der unnötigen gesonderten Abnahme von Nachbauartikeln.
...

Christian, wenn ein Teil, für welches eine Zulassung existiert, nachgebaut wird und der Nachbau die gleichen Kriterien erfüllt, welche beim Original zur Zulassung führten, dann ist eine nochmalige Abnahme/Prüfung/Zulassung nicht nötig. Es werden in Deutschlands Werkstätten täglich abertausende von Nachbauersatzteilen verbaut, welche nicht separat geprüft wurden, sondern wo nur das Originalteil geprüft wurde. Kai2014 hatte als Beispiel ja schon Auspuffanlagen genannt.
Um es aber auch nochmal ganz klar zu sagen, bei sicherheitsrelevanten Teilen eines Kfz benötigen auch Nachbauten eine separate Zulassung.


Um nun aber mal zur Ausgangsfrage zurück zu kommen, ist die Verwendung der Radnabe von Zweirad Schubert (ZS), für welche ZS den Hersteller nicht nennen will, nun legal oder illegal, wenn man im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist?


Abschließend aber noch einige andere Gedanken:
Ich bin durchaus an einer sachlichen Diskussion interessiert, aber dann unterlasse doch bitte Mutmaßungen, Unterstellungen und persönliche Angriffe, wie z.B. folgende:
koschy hat geschrieben:...Du, Treibstoff, scheinst ja andere Gesetzesquellen zu haben, die belegen, dass es nicht so ist und dass man auch Fahrzeugteile OHNE ABE in den Straßenverkehr einbringen darf. Aber dann mach diese Quellen bzw. Gesetzestexte doch bitte hier auch zugänglich, so dass sie für jedermann nachvollziehbar sind. Das einfach zu behaupten, ohne es zu belegen, führt uns hier nicht wirklich weiter.

koschy hat geschrieben:...
Zudem verstehe ich nicht, dass du versuchst, hier alles ins Lächerliche zu ziehen, anstatt an einer Lösung des Problems mitzuarbeiten. Aber jeder so, wie er's mag.

koschy hat geschrieben:...Wenn eben Leute der Auffassung sind, dass man bei betriebserlaubnisspflichtigen Fahrzeugteilen nicht genehmigte und nicht geprüfte Nachbauten verbauen kann und darf, dann sei es so. Jeder so, wie er mag.

Christian, ich habe von Anfang an gesagt, daß ich die Auskunft bzgl. der Zulässigkeit von Nachbauten mündlich von einem Dekra-Prüfer habe. Was also soll Deine Aussage, ich hätte andere Gesetzestexte und solle deren Quellen offenlegen!? Und wo bitte ziehe ich hier etwas ins Lächerliche? Und Deine Bemerkung, daß hier "Leute der Auffassung sind, dass man bei betriebserlaubnisspflichtigen Fahrzeugteilen nicht genehmigte und nicht geprüfte Nachbauten verbauen kann und darf" ist ja wohl auch mehr als daneben.

Und auch zu dieser Aussage von Dir
koschy hat geschrieben:...Wenn du die Aussage von jemandem glaubst, ohne dich zu vergewissern, ob sie wirklich stimmt (ich rede hier von der Kanuni-Nabe), dann kannst du das natürlich machen. Ich mache das nicht. Ich glaube das, was ich sehe und nicht das, was irgendjemand irgendwo über irgendwas erzählt und was ich nicht nachprüfen kann.

möchte ich noch etwas anmerken:
Wenn der user Jeoross sagt, daß es eine Kanuni-Radnabe war, dann war es eine, denn er ist kein Schwätzer. Er hat mit den Kanuniteilen und den Nachwende-MZ's einschlägige Erfahrungen, so daß ich seiner Aussage glauben darf, ohne Beweise zu fordern. Christian, wenn Du Dich bei jedem vergewissern mußt, ob dessen Aussagen wirklich stimmen, wirst Du ganz schnell sehr sehr viele Freunde haben (oder meinte ich gar keine :gruebel: ). Man muß schonmal seine Menschenkenntnis bemühen und auchmal unter Zuhilfenahme des gesunden Menschenverstandes ein wenig Vertrauen haben. Oder forderst Du etwa auch bei Deinen Eltern Beweise für deren Aussagen bzw. prüfst deren Aussagen nach? Wenn ja, dann gute Nacht.


So, und jetzt noch etwas ganz anderes:

An die Mods:
Mittlerweile existiert hier in dem Fred ja reichlich OT.
Aus Respekt vor dem Fredersteller manitou, könnte bitte jemand ab hier die Diskussion abtrennen und z.B. unter dem Fredtitel "Nachbauteile - zulässig oder illegal?" in eine passende Rubrik (z.B. Papierkram - Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....) verschieben?
Danke!
Gruß, Frank


Alles ist machbar, man muß nur jemanden finden, der's einem dann auch einträgt!

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Re: Bremsscheibe Umrüsten?

Beitragvon koschy » 19. November 2018 13:12

Ich habe keine Ahnung, wie du darauf kommst, dass ich meine Position aufgegeben hätte. Genau das Gegenteil ist der Fall:

Ich habe von Anfang an gesagt, dass Nachbauteile eine Betriebserlaubnis (BE) benötigen, um legal im Bereich der StVZO betrieben zu werden (in meinen ersten Beiträgen hatte ich hier versehentlich noch von einer “ABE“ anstatt von einer “BE“ gesprochen, was aber keinerlei Einfluss auf den Sinngehalt meiner Aussage hat). Von dieser Regelung ausgenommen sind nur Nachbauteile, die nicht in §22a StVZO oder in den in nationales Recht überführten ECE-Regelungen enthalten sind. Alle anderen Nachbauteile benötigen mMn zwingend eine solche Betriebserlaubnis.

Du hingegen wiederholst immer wieder, dass Nachbauteile legal im Bereich der StVZO betrieben werden dürfen, wenn sie dem Original entsprechen.

Ich betone hier nochmal, dass es mMn KEIN MAßSTAB ist, ob die Nachbauteile dem Original entsprechen. Vielmehr benötigen Nachbauteile für ihren legalen Betrieb im Bereich der StVZO eine BETRIEBSERLAUBNIS. Haben sie diese nicht, so dürfen sie auch nicht im Bereich der StVZO betrieben werden.
Die Betriebserlaubnis liegt immer dann vor, wenn die Nachbauteile entweder eine ECE-Nummer oder eine KBA-Nummer aufweisen. Haben sie diese nicht, liegt auch keine Betriebserlaubnis vor und damit auch keine Genehmigung für den Betrieb im Bereich der StVZO. Und wenn eine Nachbaunabe oder ein Nachbauauspuff keine solche Nummer aufweist, obwohl diese Teile gemäß ECE-Regelungen oder nationalem Recht genehmigungspflichtig sind, dann sind sie mMn illegal.

Das war meine Meinung und das ist meine Meinung und das wird sie auch bleiben, bis mir jemand das Gegenteil beweist. Und sie ist genau konträr zu deiner Meinung. Deswegen unterstelle mir bitte nicht fälschlicherweise, dass ich deine Meinung übernommen hätte. Habe ich nicht. Im Gegenteil.

Auf die ganzen Nebenkriegsschauplätze gehe ich nicht mehr ein.
VG
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Re: Bremsscheibe Umrüsten?

Beitragvon Thoran » 21. November 2018 23:58

Habe mir die letzten 2 verfügbaren Grimeca Scheiben von AKF gesichert. Die werden sicher demnächst auch rar. Ich würde es nicht einsehen, viel Geld für ne alte DDR-Scheibe zu investieren, außer wenn ich es so Original wie möglich haben will. Für die Kohle kann man sich fast mittlerweile ne Grimeca-Nabe einspeichen und die Bremsscheibe kaufen. Optik ist besser und meiner Erfahrung nach auch besser Bremswirkung bei Nässe und bei hoher Bremsbelastung (Pässe fahren)

edit: jetzt sind auf wieder 3 verfügbar...naja die Verfügbarkeiten in den Webshops sind auch vorn Arsch.

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Re: Bremsscheibe Umrüsten?

Beitragvon Isolator82 » 12. September 2020 15:19

Hallo
Was wurde denn aus den Adapter?
Vielen Dank

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Re: Bremsscheibe Umrüsten?

Beitragvon Homer0815 » 12. September 2020 16:53

Würde mich auch interessieren :)

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Re: Bremsscheibe Umrüsten?

Beitragvon ea2873 » 12. September 2020 21:29

dazu gibts nen thread.... der wurde gebaut, erprobt und zum Verkauf für zu teuer befunden, v.a. da für das Teil ja auch ein Gutachten fällig wäre.

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Re: Bremsscheibe Umrüsten?

Beitragvon rtotz » 21. Dezember 2020 08:28

Wie schon von ea2873 geschrieben wurde ....habe den Adapter gebaut, in zwei ETZ eingebaut und einige Taus. Kilometer gefahren. Es gibt nichts negatives zu berichten.
Zum Verkauf ist der Adapter in der Herstellung zu teuer und ein Gutachten wäre nicht bezahlbar.

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Re: Bremsscheibe Umrüsten?

Beitragvon Luzie » 21. Dezember 2020 11:08

Thoran hat geschrieben:Habe mir die letzten 2 verfügbaren Grimeca Scheiben von AKF gesichert. ...

edit: jetzt sind auf wieder 3 verfügbar...naja die Verfügbarkeiten in den Webshops sind auch vorn Arsch.


Das machen die damit die hamsterer auf ihre kosten kommen
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Re: Bremsscheibe Umrüsten?

Beitragvon etz15088 » 21. Dezember 2020 12:55

...und deshalb ist das Adapter-Projekt "noch" zu teuer - es tun sich immer wieder neue Alternativen/Beschaffungsquellen auf...
Da sich die meisten mit Teilen eindecken, wird es wohl in Zukunft wahrscheinlicher sein, dass man für die übrigebliebenen MZs wieder Kraftstoff aus der Apotheke holen muss als dass sie einen Bremsscheibenadapter brauchen?

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