koschy hat geschrieben:...
,aber in diesem Thread geht es darum, ob nicht genehmigte und nicht geprüfte Nachbauten eine Betriebserlaubnis für den Bereich StVZO haben.
...
Falsch, der Fredersteller
manitou, Gott sei seiner Seele gnädig, hatte 2014 nachgefragt, was alles zu beachten sei bei Umrüstung von DDR- auf Grimeca-Scheibenbremse.
Ausgangspunkt der Diskussion war ja folgendes:
Treibstoff hat geschrieben:koschy hat geschrieben:ChriZz hat geschrieben:Ich habe ZS gestern mal angeschrieben und heute kam die Antwort. Es sind Nachfertigungen, wer die macht ham Die nich verraten.
... Zudem haben die Dinger dann keine Zulassung für den Bereich der StVZO...
Und diese Behauptung ist so nicht richtig.
Wenn der Nachbauartikel von seinen Eigenschaften her (also verwendeter Werkstoff, Abmaße, verwendete Bearbeitungsverfahren wie Härten o.ä.)
genau mit dem Original
übereinstimmt, dann ist eine
erneute Zulassung für den Bereich der StVZO nicht nötig, da diese Abnahme ja bereits einmal erfolgt ist.
....
Du hast dann von Anfang an behauptet, für jedes Teil oder Fahrzeugteil sei eine ABE nötig.
Siehe hier
koschy hat geschrieben:Deine Aussage ist lt. StVZO falsch. Vgl. dazu §22(2) StVZO. Es dürfen nur Teile mit einer "Allgemeinen Betriebserlaubnis" am Fahrzeug angebracht werden. Liegt keine "Allgemeine Betriebserlaubnis" vor, ist das Teil in jedem Fall einzutragen und zwar unabhängig davon, ob es dem Originalteil in Beschaffenheit, Material etc. ähnelt. Maßgeblich ist hier nur das Vorliegen einer "Allgemeinen Betriebserlaubnis". Und diese liegt im hier besprochenen Fall nur für MZ/ Grimeca und Kanuni/Grimeca vor und nicht für irgendwelche anderen Nachbauten.
und hier
koschy hat geschrieben:...Es dürfen nur Fahrzeugteile in den Bereich der StVZO eingebracht werden, die eine ABE besitzen. Das sagt zumindest die StVZO (§22(2))...
Ich glaube, jeder hat gemerkt, wie Du dann nach und nach scheibchenweise diese in Stein gemeißelte Position aufgegeben hast, um dann folgendes als Deine Meinung kundzutun:
koschy hat geschrieben:Für den Kolben von Kolben Schmidt kann es gar keine "Allgemeine Betriebserlaubnis" für den Bereich der StVZO geben...
Es handelt sich nämlich hier um diejenigen Kolben (Nullmaßkolben), mit denen Kanuni serienmäßig und ab Werk seine Fahrzeuge ausgestattet hat und für die somit eine Betriebserlaubnis vorliegt. Denn selbstverständlich beinhaltet eine Betriebserlaubnis für einen Fahrzeugtyp, dass auch alle serienmäßig und ab Werk in diesem Fahrzeug verbauten Teile den geltenden Vorschriften entsprechen. ...
Den Beweis, daß Kolbenschmidt Erstausrüster bei Kanuni war, bist Du zwar schuldig geblieben, aber schön, daß Du meine Aussage
Treibstoff hat geschrieben:...
Es existieren an einer MZ, ebenso wie an jedem anderen Fahrzeug auch, unzählige Teile, für die nichtmal der Fahrzeughersteller eine separate ABE besitzt. Diese Teile wurden durch die Typgenehmigung des Fahrzeuges genehmigt/abgenommen.
...
nun auch als Deine Meinung kundtust.
Ich hatte ja dann noch folgendes geschrieben:
Treibstoff hat geschrieben:...
Und genau für derartige Ersatzteile gilt meine Aussage bzgl. der unnötigen gesonderten Abnahme von Nachbauartikeln.
...
Christian, wenn ein Teil, für welches eine Zulassung existiert, nachgebaut wird und der Nachbau die gleichen Kriterien erfüllt, welche beim Original zur Zulassung führten, dann ist eine nochmalige Abnahme/Prüfung/Zulassung nicht nötig. Es werden in Deutschlands Werkstätten täglich abertausende von Nachbauersatzteilen verbaut, welche nicht separat geprüft wurden, sondern wo nur das Originalteil geprüft wurde.
Kai2014 hatte als Beispiel ja schon Auspuffanlagen genannt.
Um es aber auch nochmal ganz klar zu sagen, bei sicherheitsrelevanten Teilen eines Kfz benötigen auch Nachbauten eine separate Zulassung.
Um nun aber mal zur Ausgangsfrage zurück zu kommen, ist die Verwendung der Radnabe von Zweirad Schubert (ZS), für welche ZS den Hersteller nicht nennen will, nun legal oder illegal, wenn man im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist?Abschließend aber noch einige andere Gedanken:
Ich bin durchaus an einer sachlichen Diskussion interessiert, aber dann unterlasse doch bitte Mutmaßungen, Unterstellungen und persönliche Angriffe, wie z.B. folgende:
koschy hat geschrieben:...Du, Treibstoff, scheinst ja andere Gesetzesquellen zu haben, die belegen, dass es nicht so ist und dass man auch Fahrzeugteile OHNE ABE in den Straßenverkehr einbringen darf. Aber dann mach diese Quellen bzw. Gesetzestexte doch bitte hier auch zugänglich, so dass sie für jedermann nachvollziehbar sind. Das einfach zu behaupten, ohne es zu belegen, führt uns hier nicht wirklich weiter.
koschy hat geschrieben:...
Zudem verstehe ich nicht, dass du versuchst, hier alles ins Lächerliche zu ziehen, anstatt an einer Lösung des Problems mitzuarbeiten. Aber jeder so, wie er's mag.
koschy hat geschrieben:...Wenn eben Leute der Auffassung sind, dass man bei betriebserlaubnisspflichtigen Fahrzeugteilen nicht genehmigte und nicht geprüfte Nachbauten verbauen kann und darf, dann sei es so. Jeder so, wie er mag.
Christian, ich habe von Anfang an gesagt, daß ich die Auskunft bzgl. der Zulässigkeit von Nachbauten mündlich von einem Dekra-Prüfer habe. Was also soll Deine Aussage, ich hätte andere Gesetzestexte und solle deren Quellen offenlegen!? Und wo bitte ziehe ich hier etwas ins Lächerliche? Und Deine Bemerkung, daß hier "Leute der Auffassung sind, dass man bei betriebserlaubnisspflichtigen Fahrzeugteilen nicht genehmigte und nicht geprüfte Nachbauten verbauen kann und darf" ist ja wohl auch mehr als daneben.
Und auch zu dieser Aussage von Dir
koschy hat geschrieben:...Wenn du die Aussage von jemandem glaubst, ohne dich zu vergewissern, ob sie wirklich stimmt (ich rede hier von der Kanuni-Nabe), dann kannst du das natürlich machen. Ich mache das nicht. Ich glaube das, was ich sehe und nicht das, was irgendjemand irgendwo über irgendwas erzählt und was ich nicht nachprüfen kann.
möchte ich noch etwas anmerken:
Wenn der user
Jeoross sagt, daß es eine Kanuni-Radnabe war, dann war es eine, denn er ist kein Schwätzer. Er hat mit den Kanuniteilen und den Nachwende-MZ's einschlägige Erfahrungen, so daß ich seiner Aussage glauben darf, ohne Beweise zu fordern. Christian, wenn Du Dich bei jedem vergewissern mußt, ob dessen Aussagen wirklich stimmen, wirst Du ganz schnell sehr sehr viele Freunde haben (oder meinte ich gar keine
). Man muß schonmal seine Menschenkenntnis bemühen und auchmal unter Zuhilfenahme des gesunden Menschenverstandes ein wenig Vertrauen haben. Oder forderst Du etwa auch bei Deinen Eltern Beweise für deren Aussagen bzw. prüfst deren Aussagen nach? Wenn ja, dann gute Nacht.
So, und jetzt noch etwas ganz anderes:
An die Mods:
Mittlerweile existiert hier in dem Fred ja reichlich OT.
Aus Respekt vor dem Fredersteller manitou, könnte bitte jemand ab hier die Diskussion abtrennen und z.B. unter dem Fredtitel "Nachbauteile - zulässig oder illegal?" in eine passende Rubrik (z.B. Papierkram - Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....) verschieben?
Danke!