Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

Sorry, der Titel ist ein bisschen kryptisch. Es geht um folgendes:
Was sagt eigentlich der TÜV, wenn der Scheinwerfer oder das Rücklicht nicht "frei" montiert sind, sondern irgendwie verdeckt werden.
zB gab für BMW es einige Verkleidungen, bei denen vor dem Scheinwerfer noch eine zusätzliche Scheibe sitzt. An manchen alten Geländemaschinen gibt es Schutzgitter vor dem Scheinwerfer und dem Rücklicht (auch bei Autos). Bei vielen Custom-Bikes sind die Rücklichter in der Verkleidung versteckt und zB nur durch Schlitze im Blech zu sehen.
Gibt es da konkrete Regeln, wie viel Fläche sichtbar sein muss oder dass eine Scheibe einen bestimmten Winkel haben muss oder so? Oder liegt das im Ermessen des Prüfers?
Was sagt eigentlich der TÜV, wenn der Scheinwerfer oder das Rücklicht nicht "frei" montiert sind, sondern irgendwie verdeckt werden.
zB gab für BMW es einige Verkleidungen, bei denen vor dem Scheinwerfer noch eine zusätzliche Scheibe sitzt. An manchen alten Geländemaschinen gibt es Schutzgitter vor dem Scheinwerfer und dem Rücklicht (auch bei Autos). Bei vielen Custom-Bikes sind die Rücklichter in der Verkleidung versteckt und zB nur durch Schlitze im Blech zu sehen.
Gibt es da konkrete Regeln, wie viel Fläche sichtbar sein muss oder dass eine Scheibe einen bestimmten Winkel haben muss oder so? Oder liegt das im Ermessen des Prüfers?