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Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 09:55
von Ysengrin
Sorry, der Titel ist ein bisschen kryptisch. Es geht um folgendes:

Was sagt eigentlich der TÜV, wenn der Scheinwerfer oder das Rücklicht nicht "frei" montiert sind, sondern irgendwie verdeckt werden.

zB gab für BMW es einige Verkleidungen, bei denen vor dem Scheinwerfer noch eine zusätzliche Scheibe sitzt. An manchen alten Geländemaschinen gibt es Schutzgitter vor dem Scheinwerfer und dem Rücklicht (auch bei Autos). Bei vielen Custom-Bikes sind die Rücklichter in der Verkleidung versteckt und zB nur durch Schlitze im Blech zu sehen.

Gibt es da konkrete Regeln, wie viel Fläche sichtbar sein muss oder dass eine Scheibe einen bestimmten Winkel haben muss oder so? Oder liegt das im Ermessen des Prüfers?

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 10:02
von flotter 3er
Da wir in D leben, wird es auch dafür eine Regel oder ein Gesetz geben.... :evil: Aber die ganzen Fahrzeuge bei denen das so ist, da ist es Serie - heißt also es gab ja mal eine Typgenehmigung für Fahrzeug X in Ausführung Y. In wie weit das auch individuell geht, wird wohl im Ermessen des Prüfers liegen.

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 10:04
von Guesi
Also z.B. die Verdunkelung der NVA Maschinen ist offiziell im Straßenverkehr nicht erlaubt.
Wenn es mal Krieg gibt, dann gibts da sicherlich ne Ausnahmegenehmigung :-)

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 10:12
von the silencer
Guesi hat geschrieben:Also z.B. die Verdunkelung der NVA Maschinen ist offiziell im Straßenverkehr nicht erlaubt.
Wenn es mal Krieg gibt, dann gibts da sicherlich ne Ausnahmegenehmigung :-)

Würde ich mir noch ne andere Frage stellen. Haben denn aktuelle Militärfahrzeuge auch ne Umweltplakette? Und wenn nicht...........................................................

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 10:23
von Guesi
Der nächste Krieg findet außerhalb der Umweltzonen statt :-)

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 10:25
von Ysengrin
Na dass die NVA-Verdunklung nicht zugelassen ist, ist durchaus verständlich. :D

Aber wie schaut es mit den Schutzgittern für die Simme aus? Ja, ich weiß, die braucht keinen TÜV, aber mal angenommen, es wäre so.
http://www.zweiradteile-shop.de/elektri ... on-s51-s70

Oder so eine Verkleidung, die ganz offensichtlich nicht original ist:
http://www.klein-home.de/bmw/r69s_apollo.jpg

Ich vermute, dass es letztlich der Prüfer entscheidet. Aber falls es eine rechtliche Grundlage gibt, kann es sicher nicht schaden, die als Argument in der Hinterhand zu haben.

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 10:29
von eigel
Guesi hat geschrieben:Der nächste Krieg findet außerhalb der Umweltzonen statt :-)


Ich weiß nicht... :gruebel: ob man mit Krieg Späße machen muss :frown:

Es gibt ja auch Schutzgitter gegen mechanische Schäden...

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 10:42
von Guesi
Meiner Meinung fällt das Zeug unter "Veränderung lichttechnischer Einrichtungen".
Und das ist ohne Papiere eher weniger lustig beim TÜV.
Da genügt schon ein Aufkleber auf dem Rücklichtglas o.ä.

Und zum Thema Krieg:
Solange es in der Politik als selbstverständliches Mittel verstanden wird, bleibt mir leider nur, darüber Scherze zu machen .....

Traurig genug ....

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 10:43
von Alex1989
Guesi hat geschrieben:Der nächste Krieg findet außerhalb der Umweltzonen statt :-)

Oder man fährt nur noch mit Oldtimern, denen ist schließlich die Umweltzone auch egal. :lach:


Hach ist das schön, wenn ich im 2 Takt auf dem Weg zur Arbeit in die Umweltzone hinein knatter :lach:

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 10:48
von Andreas
Ysengrin hat geschrieben:zB gab für BMW es einige Verkleidungen, bei denen vor dem Scheinwerfer noch eine zusätzliche Scheibe sitzt. An manchen alten Geländemaschinen gibt es Schutzgitter vor dem Scheinwerfer ....


Die Makrolon-(Vorbau)Scheiben und Gitter für große und kleine Kühe sowie Genkühe (z.B. von touratech) haben i.d.R. keine Zulassung, ABE oder Gutachten und sind nur für den harten Geländeeinsatz ( :rofl: ) außerhalb des Geltungsbereiches der StVO und StVZO zulässig.
Aus eigener Erfahrung: Eine vorgesetzte klare Scheibe scheint das Licht zwar nicht dunkler oder zerzauster zu machen, reflektiert aber einen Teil der Lichtausbeute wieder nach hinten Richtung Fahrer. Schaut aus Fahrersicht (im dunkeln) ein wenig aus wie eine Ambilightbeleuchtung an der Glotze.

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 10:53
von Luse
Moin,
hier steht was dazu: KLICK

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 11:04
von Ysengrin
@Luse:

Danke für den Link. Damit sind wohl alle meine Hoffnungen dahin. :cry:

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 11:16
von Enz-Zett
Ysengrin hat geschrieben:@Luse:

Danke für den Link. Damit sind wohl alle meine Hoffnungen dahin. :cry:

Hmm, wie sieht es mit Zubehörscheinwerfer mit Gitter und ABE aus?

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 11:23
von Ysengrin
Solange das Gitter Teil des Scheinwerfers ist, dürfte es kein Problem geben. Gibt ja auch einige Rücklichter mit Gittern:

https://www.louis.de/artikel/led-rueckl ... =194884815

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 11:33
von flotter 3er
Ysengrin hat geschrieben:@Luse:

Danke für den Link. Damit sind wohl alle meine Hoffnungen dahin. :cry:


Ganz so einfach scheint mir das nicht. Serienfahrzeuge - BMW R80/100 G/S (Gitter), Alte Boxerkühe mit Vollverkleidung (RT, RS) Scheibe vor dem Scheinwerfer, Jaguar E-Type, Melkus Wartburg, Remalt Alpine - alle Scheiben vor den eigentlichen Scheinwerfern - und alles legal.

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 12:31
von Ysengrin
Ja, aber dann scheint das irgendwann mal irgendwie geprüft und abgenommen worden zu sein. Genau wie bei Baustellenfahrzeugen oder Wasserwerfern mit Schutzgittern. Oder auch bei Rücklichtern mit getöntem Glas.

Sicher gibt es auch einige, die es einfach drauf ankommen lassen. Gerade bei Geländewagen (Landrover) sieht man das oft. Was ja auch nicht so dramatisch ist, da man die Gitter schnell abschrauben kann, wenn der TÜV meckert.

Ich werde mal beim TÜV fragen, sobald meine Pläne spruchreif sind. Aber ich fürchte, dass das nur mit viel Geld und guten Worten so machbar wäre, wie ich es mir vorstelle.

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 12:39
von Andreas
Ysengrin hat geschrieben:....., wie ich es mir vorstelle.


Nun laß uns schon endlich teilhaben!

:biggrin:

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 12:49
von g-spann
Scheinwerfergitter sind i.d.R. per Einzelabnahme eintragungsfähig, vorausgesetzt, das Gitter ist weit genug vom Scheinwerfer angebaut, dass eine leichte Scheinwerferreinigung möglich ist...eine Leuchtstärkenmessung wird nur ein ausgesprochen nickeliger Prüfer verlangen...(6V-Biluxfunzeln mit 35 W Leistung sind quasi die Hinweisschider auf die Kirche im Dorf...) :wink:

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 24. Juni 2016 12:53
von Ysengrin
:lach:

Bis jetzt ist noch nichts konkret. Kommt eben ganz drauf an, was mit vernünftigem Aufwand umsetzbar wäre. Prinzipiell schweben mir zwei Lösungen vor:

1. Eine Verkleidung aus getöntem oder verspiegeltem Plexiglas, so dass Scheinwerfer und Rücklicht im ausgeschalteten Zustand gar nicht sichtbar sind.

2. Eine Verkleidung zB aus Blech, in die Löcher oder Schlitze gebohrt sind. Und zwar relativ massiv, so dass von der Fläche vielleicht noch knapp die Hälfte sichtbar ist. Auch hier mit dem Ziel, dass die Leuchten im ausgeschalteten Zustand nicht sichtbar sind.

Bei beiden Lösungen würde natürlich einiges an Leuchtkraft verloren gehen. Andererseits käme bei Verwendung eines modernen Scheinwerfers wahrscheinlich trotzdem mehr Licht durch als wenn ich mir einen "unverkleideten" 6V-Bilux-Scheinwerfer ranbaue, der wiederum legal wäre. Ob sich der TÜV auf so eine Argumentation einlässt? Wahrscheinlich nicht. :biggrin:

Alternativ habe ich schon überlegt, ob man zumindest den Scheinwerfer hinter eine Blende oder Klappe setzen könnte, die man von Hand öffnet. Dann könnte man ihn zumindest im Stand verstecken. Aber da ist der Aufwand im Vergleich zum "Nutzen" zu groß.

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 25. Juni 2016 09:35
von Maik80
Ysengrin hat geschrieben:
Alternativ ... den Scheinwerfer hinter ..., die man von Hand öffnet. Dann könnte man ihn zumindest im Stand verstecken.


Lösungsvorschlag.

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 25. Juni 2016 12:29
von g-spann
...eine Möglichkeit wäre vielleicht eine Verdunklungsscheibe aus einem Schweißerhelm, die man umgekehrt ansteuert, d.h. Licht an=Durchsicht, Licht aus=Verdunklung...obwohl solcherlei sinnfreie Umbauten der Kategorie "Optik vor Fahrbarkeit" eher in einen Harleyfred gehören... :lach: :lach: :lach:

:versteck: :unknown:

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 25. Juni 2016 16:10
von flotter 3er
Ich finde es nicht sinnfrei - fällt es doch in die Rubrik bauen, probieren und Erfahrungen sammeln.... :wink:

Re: Gitter/Scheiben vor Scheinwerfer/Rücklicht und TÜV?

BeitragVerfasst: 25. Juni 2016 18:34
von muenstermann
und wieder weg weil zu spät