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 Betreff des Beitrags: Probleme durch Abwasserneubau
BeitragVerfasst: 25. Mai 2019 09:00 
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Moin Zusammen,
bei uns im Dorf wird eine Kanalisation und die Straße neu gemacht. Da sbeinhaltet auch die Verrohrung der teilweise offenen Entwässerungsgräben.
Nun hat der Bauherr durch die Baufirma eine Entwässerungsleitung durch meinen Garten gezogen und dabei einen alten gut funktionierenden Entwässerungsgraben zugeschüttet. Nun habe ich dort einen Sumpf... :evil:
Das ganze geschah ohne eine schriftliche Ankündigung o.ä. Die haben mich angerufen und gesagt "wir fangen jetzt an". Geplant war das ganze für Ende diesen Jahres.
Die wollen natürlich auch das ich mich an die Entwässerung anschließe (0,46€/m² versiegelter Fläche), das läuft seit 1889 bei meinem Haus und Scheune gratis... Da habe ich echt keine Bedarf.
Ich habe nun erstmal den Bauherrn (einen Abwasserzweckverband) aufgefordert ab sofort alle Bauarbeiten auf meinem Grundstück einzustellen bis alle rechtlichen Belange geklärt sind.

Gibt es Erfahrungen im Umgang mit solchen Themen und was sind meine Rechte in so einem Fall? Bei Arbeiten an fremden Grundstücken muss doch sicher ein "Vertrag" mit dem Eigentümer gemacht werden?


Fuhrpark: Hier dürfte unpolitisches stehen. Andreas

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 Betreff des Beitrags: Re: Probleme durch Abwasserneubau
BeitragVerfasst: 25. Mai 2019 09:18 
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Hallo , bei mir hat der zweckverband als erstes , ohne zu fragen , eine Grundienstbarkeit ins grundbuch eingetragen
Mfg andre

_________________
" STÜCK DAVON " ist die Antwort , wie lautet die Frage ?
ich erkenne Motorradfahrer nicht am Motorrad!


Fuhrpark: Es 250/2SEL1969, ES250/1LSW 1963, jamaha fj1100, zt 303 ,

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 Betreff des Beitrags: Re: Probleme durch Abwasserneubau
BeitragVerfasst: 25. Mai 2019 09:42 
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hans813116964 hat geschrieben:
Hallo , bei mir hat der zweckverband als erstes , ohne zu fragen , eine Grundienstbarkeit ins grundbuch eingetragen
Mfg andre


und ist das rechtens?


Fuhrpark: Hier dürfte unpolitisches stehen. Andreas

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 Betreff des Beitrags: Re: Probleme durch Abwasserneubau
BeitragVerfasst: 25. Mai 2019 11:43 
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Zu diesem Thema kann ich auch was sagen.
Der Abwasserzweckverband hat ein Nachbargrundstück gekauft.
Darauf wird eine Kläranlage errichtet.
Die Verrohrung des Überlaufes müsste durch mein Grundstück, wäre für den AZV die einfachste Lösung, da das Flüsschen unterhalb meines Grundstückes entlangfliest.
Alle Beteiligten wurden informiert, ich wurde auch befragt ob es möglich wäre.
Die Dienstbarkeit wurde eingetragen im GB und ich bekam eine geringe Entschädigung. Sämtliche Kosten, wie Notar etc. wurden vom AZV übernommen.
Desweiteren wurde ich befragt ob mein Grundstück befahren werden dürfte, für den Zeitraum der Baumaßnahme.
Ich hatte da kein Problem damit, und habe eine Zuwegsanierung ausgehandelt.
Nicht komplett aber teilweise wurde alles wieder angerichtet.
Übriggebliebener Erdaushub lasse ich mir noch anfüllen auf meinem Grundstück. Besser kann ich es nicht haben.
Haben beide Parteien was davon. Sie müssen das nicht entsorgen, ich habe damit keine Arbeit und mein Grundstück wird geebnet.

In deinem Fall würde ich mir rechtlichen Beistand holen.
Einfach ohne Infos oder auch einfach die Eintragungen ins GB vorzunehmen ist meiner Meinung nach nicht rechtens. Auf keinen Fall.


Fuhrpark: TS 250/1 Bobber
Simson S85
Simson KR51/2
BMW R80
Und weitere Baustellen aus ZP und SHL

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 Betreff des Beitrags: Re: Probleme durch Abwasserneubau
BeitragVerfasst: 25. Mai 2019 11:55 
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Der Anschluss kann schon rechtens sein, allerdings gibt es vorher eine Fristsetzung.

Prinzip: Bis xx.xx.xxxx müssen sie ihr Grundstück so vorbereiten das geplante Arbeiten xy durchgeführt werden können. Dazu gehört dann die Rechtsgrundlage, meist von der Gemeinde festgelegt.

Einfach so ein Grundstück betreten und losbuddeln fällt aus wegen Bodennebels. Nimm dir einen Anwalt. ?

Gruß
Robert

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Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

Fuhrpark:
MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, Aprilia RX 125 Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch in Pflege von der eigenen Frau: MZ ES 250 Gespann und Schwalbe.

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 Betreff des Beitrags: Re: Probleme durch Abwasserneubau
BeitragVerfasst: 25. Mai 2019 12:22 
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monsieurincroyable hat geschrieben:
hans813116964 hat geschrieben:
Hallo , bei mir hat der zweckverband als erstes , ohne zu fragen , eine Grundienstbarkeit ins grundbuch eingetragen
Mfg andre

und ist das rechtens?

Da ist eine Entschädigung fällig, denn das Grundstück verliert an Wert durch fremde Leitungen. Am Grundstückseigentümer kommt man da nicht vorbei.

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OT-Partisammellorchen
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Mitglied Nr. 020 im Rundlampenschweinchenliebhaber-Club
Mitglied im internationalen Verein der bauchfrei Schaukler
Mitglied Nr. 009 der MZ-Trüffelschweine
Mitglied im GKV - Granseer Krawattenträgerverein
"Das Antibiotikum von MZ sind Vitondichtringe." (Christof im November 2011)
Mitglied der Wolfsschanzen-Tournee 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021, 2022 und 2024 (der Rrrrudelll-Pudelll)
Besucher am Schlagbaum der EU-Außengrenze - namentlich erfaßt am 21.07.2013 und 24.07.2016


Fuhrpark: Moto Guzzi V85TT Bj. 19, Silverstar Classic 500 Bj. 97, ETZ 301 Fun Bj. 93, ES 175/2 Bj. 67, ES 300 Bj. 64, ETS 150 Bj. 72, ES 150 Bj. 75, TS 150 Bj. 80, ETZ 150 Bj. 87, IWL Troll Bj. 63, Honda CG 125 Bj. 98, EMW R35/3 Bj. 54, DKW RT 250 H Bj. 53, S 70 C Bj. 87, S 51 B 2-4 Bj. 81, Opas SR2 Bj. 59, außerdem Ford Tourneo Connect in lang (Schlafwagen)

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 Betreff des Beitrags: Re: Probleme durch Abwasserneubau
BeitragVerfasst: 25. Mai 2019 20:26 
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Laut Satzung des AZV musst du das dulden, hast allerdings Anspruch auf Entschädigung. § 10 Abwassersatzung AZV Kleine Spree

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Schöne Grüße
Jens

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Baustelle: 1 * TS 150

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 Betreff des Beitrags: Re: Probleme durch Abwasserneubau
BeitragVerfasst: 26. Mai 2019 10:00 
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Tatsache, aber ich habe doch keinen Vertrag mit dem AZV. Ist das für mich bindend?
Ich schließe mich ja auch nicht an deren Netz an, da ich eine eigene Kläranlage habe.
Ich habe die erstmal angschrieben und einen Baustopp verhängt bis zur Klärung des Sachverhalts.


Fuhrpark: Hier dürfte unpolitisches stehen. Andreas

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 Betreff des Beitrags: Re: Probleme durch Abwasserneubau
BeitragVerfasst: 26. Mai 2019 10:31 
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monsieurincroyable hat geschrieben:
Tatsache, aber ich habe doch keinen Vertrag mit dem AZV. Ist das für mich bindend?
Ich schließe mich ja auch nicht an deren Netz an, da ich eine eigene Kläranlage habe.
Ich habe die erstmal angschrieben und einen Baustopp verhängt bis zur Klärung des Sachverhalts.

Und wo geht der Überlauf der Klärgrube hin, Sickerschacht (darf nur bei biologischen sein) oder öffentliches Netz?

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Gruß Jörg
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...und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!
...und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer...!


Fuhrpark: ETS 250 Bj.1970 / ETZ-Gespann 301 Bj.1988 / BMW R1200GS Bj. 2012

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 Betreff des Beitrags: Re: Probleme durch Abwasserneubau
BeitragVerfasst: 26. Mai 2019 11:03 
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Das Zauberwort bei der Frage des Anschlusses bzw. Einer anderweitigen Oberflächenentwässerung heißt Anschluss- und Benutzungszwang. Ich kenne eure Satzung nicht, kann mir aber durchaus vorstellen, dass die einen solchen enthält.
Für die Nutzung des Grundstücks ist die Frage ob bereits Rechte im Grundbuch eingetragen sind.

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Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

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 Betreff des Beitrags: Re: Probleme durch Abwasserneubau
BeitragVerfasst: 26. Mai 2019 11:53 
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Jeoross hat geschrieben:
monsieurincroyable hat geschrieben:
Tatsache, aber ich habe doch keinen Vertrag mit dem AZV. Ist das für mich bindend?
Ich schließe mich ja auch nicht an deren Netz an, da ich eine eigene Kläranlage habe.
Ich habe die erstmal angschrieben und einen Baustopp verhängt bis zur Klärung des Sachverhalts.

Und wo geht der Überlauf der Klärgrube hin, Sickerschacht (darf nur bei biologischen sein) oder öffentliches Netz?


ja eine vollbiologische Kläranlage, der Überlauf geht in eine Sickergrube.


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 Betreff des Beitrags: Re: Probleme durch Abwasserneubau
BeitragVerfasst: 26. Mai 2019 19:17 
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Sickergrube und wie du schreibst "Nun habe ich dort einen Sumpf... " wiederspricht sich aber.
Ich will nicht klugscheißen, wenn wir Sickergruben gestellt haben muss der Boden auch durchlässig sein.
Es darf aber auch nicht gebaggert werden wenn der Eigentümer nichts davon weiß.

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 Betreff des Beitrags: Re: Probleme durch Abwasserneubau
BeitragVerfasst: 26. Mai 2019 22:20 
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passt schon, ich habe ein etwas größeres Grundtsück, dort wo die Sickergrube ist da ist ein anderer Boden als bei dem "Sumpf"


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 Betreff des Beitrags: Re: Probleme durch Abwasserneubau
BeitragVerfasst: 27. Mai 2019 06:44 
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Frag mal bei der Unteren Wasserbehörde nach ob du dein Oberflächenwasser versickern lassen darfst, haben wir Anfang der 90er Jahre bei dem Kanalanschluss gemacht und von denen eine genehmigt bekommen und zahlen so keinen Cent für das Oberflächen Wasser!


Fuhrpark: ETZ250 Gespann mit Anhängerkupplung und umgebaut auf 300ccm, Bereifung alles Winterreifen, vorne 120x15 Rollerreifen, hinten 135x15 Smart, Beiwagen 3.50x16 und noch mehr Eintragungen, werde wohl die zweite Seite auch noch voll bekommen!
Kawasaki GPZ500S

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 Betreff des Beitrags: Re: Probleme durch Abwasserneubau
BeitragVerfasst: 27. Mai 2019 08:54 
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Bernd hat geschrieben:
Frag mal bei der Unteren Wasserbehörde nach ob du dein Oberflächenwasser versickern lassen darfst, haben wir Anfang der 90er Jahre bei dem Kanalanschluss gemacht und von denen eine genehmigt bekommen und zahlen so keinen Cent für das Oberflächen Wasser!


Noch „schlimmer“: In vielen Gemeinden ist das mittlerweile Vorschrift. Entsprechend können offene Kanäle sogar wichtig sein um Regenwasser versickern lassen zu können.

Gruß
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 Betreff des Beitrags: Re: Probleme durch Abwasserneubau
BeitragVerfasst: 27. Mai 2019 09:09 
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Das stimmt schon, aber man darf auch das Grundwasser nicht vernachlässigen!
Es ist auf jeden Fall einen Versuch wert wenn man genügend Sickerfläche zur Verfügung stellen kann, bei uns ist es ein kleines Feuchtgebiet welches sonnst durch Ermangelung vom Grundwasser darunter leiden würde. Dieses Feuchtgebiet liegt in einem Wasserschutzgebiet wo es keine Baugenehmigungen gibt und auch in Zukunft keine geben wird, dieses befindet sich in etwa 3km von unserem Haus!
Unsere Stadt wollte auch das wir das Oberflächenwasser in den Kanal einleiten sollten, aber die Unteren Wasserbehörde hat diesbezüglich das größere Mitspracherecht, also mehr zu sagen und die Stadt muß sich dem fügen! :lol:


Fuhrpark: ETZ250 Gespann mit Anhängerkupplung und umgebaut auf 300ccm, Bereifung alles Winterreifen, vorne 120x15 Rollerreifen, hinten 135x15 Smart, Beiwagen 3.50x16 und noch mehr Eintragungen, werde wohl die zweite Seite auch noch voll bekommen!
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