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Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Grund

BeitragVerfasst: 23. Januar 2013 17:53
von Stephan
Gibt es für private Grundstücke, auf welchen sich Baudenkmale befinden, eine Kennzeichnungspflich des denkmalgeschützten Hauses?

Genauer gesagt geht es um das Nachbarhaus meiner Großeltern, welches keine "Eule" dran hat, allerdings lt. Gemeindeverwaltung unter Denkmalschutz steht. Beim zustaändigen Landkreis Görlitz (Sächs. Denkmalschutzgesetz) konnte ich noch keine Anfrage stellen, wir haben ja Mittwoch ;-). Das Gebäude ist ein Umgebindehaus, welches von Hausschwamm und Fäulnis durchsetzt ist.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 23. Januar 2013 18:00
von MZ Werner
Hallo
Das wird wird wohl in jedem Bundesland anders gehandhabt. Auf meiner Arbeit habe ich 2 Gebäude die unter strengem Denkmalschutz liegen, aber Schilder müssen nicht montiert sein.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 23. Januar 2013 18:05
von Sven Witzel
Bei uns kommt es auf den Grad des Schutzes an ( Gebäude an sich vs. Gesamtensemble )

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 23. Januar 2013 18:06
von ea2873
wenn auch nicht Sachsen, aber irgendwo weiter unten:
http://www.recht-niedersachsen.de/22510/34,5770,15.htm

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 23. Januar 2013 18:10
von MZ Werner
ea2873 hat geschrieben:wenn auch nicht Sachsen, aber irgendwo weiter unten:
http://www.recht-niedersachsen.de/22510/34,5770,15.htm

Ja ,da kann man mal wieder sehen ; Bremen ist nicht Niedersachsen.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 23. Januar 2013 22:04
von dr-maerklin
Wenn Du von dem Denkmalschutz nix weißt :lach: , dann reiß die Bude schnell ab....... Du ahnst gar nicht, welche Kosten durch ein "Denkmal" entstehen können....... Förderungen????????? totlach.
Ich weiß, wovon ich schreibe :roll:
Grüße
Ulf

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 23. Januar 2013 22:08
von Matthieu
In Bayern muss es nicht gekennzeichnet werden.
Ich selbst habe ein denkmalgeschütztes Haus mit Ensembleschutz.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 23. Januar 2013 22:39
von emzett83
Unser denkmalgeschütztes Haus in Sachsen braucht keine Kennzeichnung auf unserem Grundstück. Zwei Seiten grenzen direkt an die Straße.

Gruß Dirk

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 08:46
von Wilwolt
dr-maerklin hat geschrieben:Wenn Du von dem Denkmalschutz nix weißt :lach: , dann reiß die Bude schnell ab....... Du ahnst gar nicht, welche Kosten durch ein "Denkmal" entstehen können....... Förderungen????????? totlach.
Ich weiß, wovon ich schreibe :roll:
Grüße
Ulf


Ich hoffe, Du jammerst nicht, wenn einer mal eine MZ entsorgt, sie verbastelt oder sonstwie verschandelt :roll:

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 12:21
von d.oldkai
Ein Kulturdenkmal wird dann unter Denkmalschutz gestellt, wenn es infolge einer Inventarisierung in die Denkmalliste, Denkmalbuch, Denkmalverzeichnis oder Denkmalkataster des jeweiligen Bundeslandes eingetragen ist. Darauhin erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung der Eigentümer von Kulturdenkmalen gemäß des Landes-Denkmalschutzgesetzes mit ausführlicher Darstellung des Denkmalwertes und der Denkmaleigenschaft (nachrichtliche Eintragung). Hiergegen ist Widerspruch möglich, dies erfordert den Nachweis der fehlenden Denkmaleigenschaft!
Nach Eintragung ist für jegliche Veränderung zuvor eine "Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis" bei der Unteren Denkmalbehörde (Landratsamt des Landkreises) einzuholen. Die Erhaltung von Kulturdenkmalen liegen im besonderen öffentlichen Interesse. Deshalb können finanz. Aufwendungen für die Erhaltung von der Steuer abgesetzt werden. Ggf. kann eine Befreiung von der Grundsteuer erfolgen (zuständig ist die Gemeinde). Weiterhin können für den denkmalpflegerischen Mehraufwand Zuschüsse beantragt werden (z.B. vorgeschriebene Holzfenster statt Alu, bestimmte Dachziegel usw.). Darüber hinaus gibt es u.U. spezielle Sanierungsprogramme der Gemeinde (Städtebauförderung, Dorferneuerung).

Ich besitze ein eingetragenes Denkmal, was mich finanziell und nervlich über Gebühr fordert. Drum überlege sich jeder, "ob er sich ein Denkmal leisten kann" - so lautete der Kommentar bei meiner ersten Vorsprache beim Stadtbauamt! Für private Nutzung ist es bei ca. 2000 m2 mit viel Nebengelass zu groß. Ein Investor, der sich hiervon Vorteile verspricht, nimmt dies nur für einen Apfel und ein Ei, wenn auch die Gemeinde dann viel möglich macht!

Eine äußerliche Kennzeichnung (bei uns rote Hausnummer) ist bei uns nicht erforderlich, kann aber aus "Stolz" erfolgen - sicher gemeindeabhängig.

Ein selbst genutztes Umgebindehaus ist bei Liebe zum Eigenen sicher machbar, eben langfristig eigene Nutzung vorausgesetzt. Allerdings Hausschwamm heißt meistens Abriß oder verschenken, Denkmalschutz nicht selbst veranlassen!

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 12:56
von Wolle69
Wilwolt hat geschrieben:
dr-maerklin hat geschrieben:Wenn Du von dem Denkmalschutz nix weißt :lach: , dann reiß die Bude schnell ab....... Du ahnst gar nicht, welche Kosten durch ein "Denkmal" entstehen können....... Förderungen????????? totlach.
Ich weiß, wovon ich schreibe :roll:
Grüße
Ulf

Ich hoffe, Du jammerst nicht, wenn einer mal eine MZ entsorgt, sie verbastelt oder sonstwie verschandelt :roll:

Schonmal live und in Farbe mit "Denkmalschutz" zu tun gehabt?

Ich kenne Häuser, die wurden jahrelang verfallen gelassen bis zum Einsturz. Gut, die Versicherung hat die unter den Trümmern begrabenen Autos bezahlt. Ein Menschenleben kann niemand bezahlen - Glück gehabt in diesem Fall, mehr aber auch nicht. Und? "Denkmalschutzgerecht" kann NIEMAND bezahlen, erst recht nicht in Gegenden mit 25% Arbeitslosigkeit, wo auf'm Dorf 50% der Bauwerke unter Denkmalschutz stehen...

Was ist besser? Verfallen lassen bis Einsturz und dann Abriss? Oder vielleicht doch "moderne Fenster", an die man immerhin noch Zierleisten anbringen könnte, um die "alte" Optik zu erhalten? Kosten liegen bei 20% gegenüber "denkmalschutzgerechten", eigens angefertigten Fenstern. Man sollte vielleicht auch nicht vergessen, dass Häuser primär (!) zum Wohnen da sind - Das ist ein Grundbedürfnis! Diesem sollte sich das "öffentliche Interesse" (dass ich nicht lache!) bisweilen eventuell unterordnen! - nicht zum schön vorzeigen. Sehen manche auch mit Fahrzeugen so. Es ist - im Gegensatz zum Fahrzeug (am besten noch unter "Hobby" verbucht) - nicht unbedingt "gewählt", wenn man in so einem Haus wohnt. So ein Haus verkauft man auch nicht mal eben über ein Internetportal - erst recht nicht in einer Gegend wie oben angeführt, baufällig und dann noch mit'm blau-weißen Kuckuck dran. Schon ein Unterschied zu einem Fahrzeug, oder? Man könnte ja auch mal über die Worte Immobilie und Mobilie (eine Bekannte nennt ihren Bauwagen so) nachdenken...

Aber was soll's, wir sind ja hier in Deutschland. Ich beneide die Franzosen... die haben so unglaublich hübsche, charmante alte Hütten, mitnichten baufällig, zugig, verschimmelt oder dergleichen... da gehe ich gerne durch die Ortschaften spazieren. Der Versuch, einem seit über 10 Jahren in Deutschland lebenden Franzosen den "Denkmalschutz" zu erklären... naja, Unverständnis und dann abgehakt unter "typisch deutsch". Und das absolut zu recht.

Für den TE: Mir ist ein Umgebindehaus in der sächsischen Lausitz bekannt, ohne blau-weißen Kuckuck, steht dennoch unter Denkmalschutz. Manchmal muss man auch einfach Tatsachen schaffen, wenn Bürokratie und "Leitkultur" überhand und den Menschen die Grundlage nehmen...

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 14:11
von Matthieu
Wilwolt hat geschrieben:
dr-maerklin hat geschrieben:Wenn Du von dem Denkmalschutz nix weißt :lach: , dann reiß die Bude schnell ab....... Du ahnst gar nicht, welche Kosten durch ein "Denkmal" entstehen können....... Förderungen????????? totlach.
Ich weiß, wovon ich schreibe :roll:
Grüße
Ulf


Ich hoffe, Du jammerst nicht, wenn einer mal eine MZ entsorgt, sie verbastelt oder sonstwie verschandelt :roll:


Der Ulf wird da nicht jammern, er hat ja keine MZ :D
Hast du aber pers. ne Ahnung was Denkmalschutz heißt? Über zusätzliche Baukosten beschwere ich micht nicht, das habe ich vor dem Kauf gewusst dass sowas nicht günstig ist.
Dass ich allerdings jetzt schon seit Mai 2012 den Genehmigungen und Anforderungen für meinen Fensteraustausch hinterher renne, dazu mittlerweile schon zwei Ortstermine (je ein tag Urlaub) hatte, war mir nicht bewusst.

Anfangs hatte ich alle geplanten Umbaumaßnahmen (Fassade, Badneubau, Hofeinfahrt, Fensteraustausch, Dacherneuerung) auf einmal beantragt.
Wir haben uns mit dem Denkmalamt dann darauf geeinigt, eine Baumaßnahme nach der anderen zu beantragen. Der Fensteraustausch ist somit jetzt erst der Anfang.
Seit dem letzten Jahr kann ich somit sagen, dass ich das Wort "Denkmalschutz" schon schreiben kann.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 14:23
von Emmen Jo
Wir hatten ein Umgebindehaus in Mittelherwigsdorf und es stand unter Denkmalschutz. Gekennzeichnet war da nichts. Bei Umbauten musste aber trotzdem der Denkmalschutz beachtet werden. Das wird teuer und geht ganz schön auf die Nerven. Mittlerweile ist es aber verkauft.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 14:31
von Wilwolt
Wolle69 hat geschrieben:Schonmal live und in Farbe mit "Denkmalschutz" zu tun gehabt?


Matthieu hat geschrieben:Hast du aber pers. ne Ahnung was Denkmalschutz heißt?


Ja, ich arbeite bei dem Verein.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 15:00
von Wolle69
Aha. Also "vom anderen Ufer"!

;)

Nix für ungut... auf den TÜV-Prüfern wird ja auch immerzu rumgehackt, obwohl es ganz nette gibt... ;)

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 15:34
von stelue
Hallo,

in Thüringen ist keine Kennzeichnung notwendig (Einzeldenkmal).

Du kriegst deinen Bescheid und gut.

Gruß
Martin

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 15:47
von Ex-User Forster
Denkmalschutz, sofern es auf privaten Grund ist, ist der letzte Schrott. Man hat damit nur kosten, bekommt von der Stadt/Staat nichts dafür, obwohl die Familie das Haus schon seit Jahrzehnten besitzt bzw. selber gebaut hat und das Haus auseinanderfällt. Nun möchte man es ein wenig Optimieren, weil es einfach die Zeit so mit sich hat, man möchte es Altersgerecht bauen. Aber nein, dass aussehen darf nicht verändert werden. Und nun es dennoch zum einen Altersgerecht und kostengünstig zu bauen geht nicht. Und für diese Regelung muss man dann für sein eigenes Hab und gut mehr zahlen. Das ist einfach nur Schrott, wo sich das Land einmischt. Kann denen doch egal sein, wie es aussieht.
Gruß

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 15:50
von Wolle69
Du hast vergessen, dass "Verkaufen" mithin meistens eine eher theoretische Option darstellt... ;)

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 16:21
von ea2873
nur mal ganz doof gefragt: wenn man mit seiner Hütte zufrieden ist und nichts ändern will, gibts dann auch positive Seiten? z.B. Förderung/Zuschüsse für Instandhaltung?

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 17:50
von MZ Werner
Forster hat geschrieben:Denkmalschutz, sofern es auf privaten Grund ist, ist der letzte Schrott.

Wenn jeder so denken würde hätten wir wahrscheinlich hunderte historische Städte nicht mehr.
Forster hat geschrieben: Und nun es dennoch zum einen Altersgerecht und kostengünstig zu bauen geht nicht.

Meistens ist der Denkmalschutz nur für das äußere Erscheinungsbild. Innen kann man in den meisten Fällen so umbauen wie man möchte natürlich mit der Einschränkung nicht die Bausubstanz durch nicht denkmalgerechte Materialien zerstört.
Zuschüsse zur Sanierung bekommt man sogar im armen Bundesland Bremen.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 17:52
von Ex-User Forster
MZ Werner hat geschrieben:
Forster hat geschrieben:Denkmalschutz, sofern es auf privaten Grund ist, ist der letzte Schrott.

Wenn jeder so denken würde hätten wir wahrscheinlich hunderte historische Städte nicht mehr.
Forster hat geschrieben: Und nun es dennoch zum einen Altersgerecht und kostengünstig zu bauen geht nicht.

Meistens ist der Denkmalschutz nur für das äußere Erscheinungsbild. Innen kann man in den meisten so umbauen wie man möchte natürlich mit der Einschränkung nicht die Bausubstanz durch nicht denkmalgerechte Materialien zerstört.
Zuschüsse zur Sanierung bekommt man sogar im armen Bundesland Bremen.


Und was ist so schlimm dran?
Gruß

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 18:01
von MZ Werner
Auf Motorradtouren sehe mir sehr gerne historische Städte oder Andere Kulturdenkmäler. Plattenbauten aus den 60er interessieren mich weniger.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 18:24
von Ex-User Forster
dieses ist deine meinung, aber auf kosten von anderen. wie würdest du es finden, wenn dir so etwas bei z.b. deinem fahrzeug passiert? du darfst es nicht umlackieren, nicht umbauen und wenn es auseinanderfällt musst du es teuer wieder instant setzen. nachbauteile, die ein wenig anders aussehen darfst du nicht nehmen, sondern nur original. ich behaupte nun einmal, dass du dieses auch nicht gutheißt. und das ist genau das gleiche. wenn der staat diese leute dann wenigstens finanziell unterstützen würde, dann könnte man darüber reden, ob es sinn macht, aber solange die BESITZER auf den kosten dann auch noch selber tragen müssen, ist das so nicht akzeptabel, auch wenn es leute gibt, die das sich gerne anschauen. die schauen sich es aber einmal oder vielleicht auch ein zweites mal an, aber die BESITZER müssen sich das geldfressende, eigene Gebäude jeden Tag anschauen. wär nun vorschlägt, dass er ja umziehen kann, sollte mal über die kosten nachdenken, die dadurch entstehen, da ist es dann doch günstiger, dass historisch zu erhalten, geschweige denn von freunden etc...
ich glaube es dürfte rübergekommen sein, was ich meine
Gruß

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 19:05
von Stephan
Hier schlagen ja die Wellen hoch. :roll:
Haben denn alle, die so auf den Denkmalschutz schimpfen, ein solches Bauwerk? Man muss sich klar werden, dass man mit seinem denkmalsgerechten Haus auch einen kleinen Beitrag zur Gesellschaft leisten muss. Wer allerdings denkt, das in ein Holzhaus Kunststofffenster gehören, der sollte seine Einstellung zum Bauen aber eben auch mal überdenken.
Förderungen, Antragsfrist und sonstiges bestreite ich ja gar nicht. Pauschalisiseren sollte man aber nicht. Wir werden sehen, was wir erleben werden. :wink:

Ich habe heute bei der Bauaufsichtsbehörde angerufen. Fakt ist, dass es keine Kennzeichnungspflicht gibt und auch das Haus meiner Oma unter Denkmalschutz steht. Ein Abriss der "Bruchtbude" ist dennoch nicht in weiter Ferne, es bedarf einer Vorortbegehung. Auch muss die von innen erfolgen, viel Spaß, da geh ich nicht rein :oops:. Auch muss sich die Neubebauung an die geltenden örtlichen Satzungen richten und den Umgebungsrichtlinien des Denkmalschutzes genügen. Sprich die Doppelgarage mit Spitzboden und verbretterten Giebel hat eher eine Chance als die Fertiggarage.

Ich werde nun versuchen einen Vororttermin mit dem jetzigen Besitzer und der Denkmalschutzbehörde zu bekommen, um von vornherein alles zu klären.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 19:24
von TS-Jens
Also geht es dir vornehmlich um das Grundstück um dort zu bauen!?

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 22:08
von dr-maerklin
Mir gings mit meinem Abrißfred nicht darum, zu provozieren. Nur eins ist Fakt: Nämlich wenn man nix selbermachen kann, dann wirds schnell teuer.
Die Wohnqualität ist ne ganz andere Nummer. Mein Haus bleibt bei mir. So ein Grundstück im alten Ortskern...... Traumhaft. Ich möchte nicht tauschen, obwohl ich eher zufällig an meine " Bude" gekommen bin. Die Geschichte würde den Rahmen hier sprengen.
Förderungen...... gibt es. Doch als Normalo erfährt man ohne Vitamin-B nix davon. Die Sitzungen finden statt, wenn normale Menschen ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
Diese Förderungen finden statt im Rahmen einer "Dorferneuerung", z.B. .
Wenn man da mit reinrutschten kann, kostet ein neues Dach nicht mehr 30000€, sondern nur noch 20000€.
Doch auch diese 20t€ muß man erstmal haben....... Dann die Folgekosten....... weil man will ja Heizkosten senken.
Also: Isolieren.....
Ich komm vom Hundertsten ins Tausendste..............
Fakt ist: Letztendlich ist ein Neubau günstiger.
Da kann man die Terasse mit Südblick, für die Frau, über die 5 Garagen, für die Moppeds, vernünftig planen :lach:
und einrichten.
Denkmalschutz? Find ich Otto :ja:
Grüße
Ulf
@ Matthieu: Ich und keine MZ?????? Frag mal Schraubi :mrgreen: Nur meine Frau weiß das noch net :lach:

-- Hinzugefügt: 24. Januar 2013 22:27 --

Wilwolt hat geschrieben:
dr-maerklin hat geschrieben:Wenn Du von dem Denkmalschutz nix weißt :lach: , dann reiß die Bude schnell ab....... Du ahnst gar nicht, welche Kosten durch ein "Denkmal" entstehen können....... Förderungen????????? totlach.
Ich weiß, wovon ich schreibe :roll:
Grüße
Ulf


Ich hoffe, Du jammerst nicht, wenn einer mal eine MZ entsorgt, sie verbastelt oder sonstwie verschandelt :roll:

Ich jammere da bestimmt nicht rum, weil meine isses ja nicht....
Grüße
Ulf

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 22:51
von Stephan
TS-Jens hat geschrieben:Also geht es dir vornehmlich um das Grundstück um dort zu bauen!?


Ja. Das Grundstück meiner Großeltern ist klein, das angrenzende Grundstück ist groß genug für Garagen, Garten und später mal für die Familie. Ein Haus soll da nicht mehr drauf. Das was drauf steht hat seit ca. 1980 einen Schwamm und es wurde mind. 30 Jahre nichts mehr gemacht. Seit über 10 Jahren steht die Bude leer, das Dach brich ein und das Umgebinde ist unter der Holzverschalung morsch. Ideal zum wegreißen :ja: .

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 22:52
von Matthieu
dr-maerklin hat geschrieben:@ Matthieu: Ich und keine MZ?????? Frag mal Schraubi :mrgreen: Nur meine Frau weiß das noch net :lach:


Hast du jetzt wohl die rote TS?????

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 23:06
von emzett83
2007 wurde unser Dach neu gedeckt. Bei einem Vororttermin haben sich der Dachdecker und der Denkmalschutz über die Ausführung geeinigt. Wir als Eigentümer hatten nichts zu melden, geschweige denn eine Bezuschussung erhalten.

Gruß Dirk

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 24. Januar 2013 23:23
von Ex-User Forster
emzett83 hat geschrieben:2007 wurde unser Dach neu gedeckt. Bei einem Vororttermin haben sich der Dachdecker und der Denkmalschutz über die Ausführung geeinigt. Wir als Eigentümer hatten nichts zu melden, geschweige denn eine Bezuschussung erhalten.

Gruß Dirk


Und genau das meine ich, du lebst dadrin, du schaust es dir täglich an. und andere, die das einmal pro jahr sehen, entscheiden darüber und du darfst es dann aus Dankbarkeit auch noch zahlen. Denkmalschutz ist zwar schön und gut bei den Allgemeinen Bauten, aber bei privaten Bauten überflüssig. Denn wofür ist es denn fürs Leben wichtig? Ob da nun ein Funktionelles günstiges Haus steht oder ein unfunktionelles aber dafür teures Pflege Haus steht, kann doch nur, wenn man mal die Logik walten lässt, nur der Besitzer entscheiden. Dass man hierüber überhaupt noch diskutiert ist auch schon sehr zu hinterfragen, aber ich werde am Besten auch meinem Nachbarn vorschreiben, was er für ein Klopapier nutzt.
Gruß

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 25. Januar 2013 18:17
von gustave corbeau
Forster hat geschrieben: Denkmalschutz ist zwar schön und gut bei den Allgemeinen Bauten, aber bei privaten Bauten überflüssig. Denn wofür ist es denn fürs Leben wichtig?


Weil auch alte Gebäude und die zur Erhaltung nötigen Fähigkeiten zum Kulturgut gehören.

Wer ein derartiges Gebäude besitzt, hat es entweder geerbt und darf eben die gesparte Kaufsumme für den Erhalt aufwenden,
oder er hat es gekauft, dann muss er sich vorher überlegen, was auf ihn zukommt.

DSC00974.jpg


Echt scheiße,
diese Tür und die Fenster sind im Feuerholz gelandet
und ich habe sie wie das Original nachgebaut.

DSC01290.jpg


Plastetüren sind zwar praktischer, sehen aber im historischen Gemäuer noch hässlicher als sonst aus.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 25. Januar 2013 18:25
von MZ Werner
Klasse Tischlerarbeit.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 25. Januar 2013 18:28
von Ex-User Forster
gustave corbeau hat geschrieben:
Forster hat geschrieben: Denkmalschutz ist zwar schön und gut bei den Allgemeinen Bauten, aber bei privaten Bauten überflüssig. Denn wofür ist es denn fürs Leben wichtig?


Weil auch alte Gebäude und die zur Erhaltung nötigen Fähigkeiten zum Kulturgut gehören.

Wer ein derartiges Gebäude besitzt, hat es entweder geerbt und darf eben die gesparte Kaufsumme für den Erhalt aufwenden,
oder er hat es gekauft, dann muss er sich vorher überlegen, was auf ihn zukommt.


Achso, also so in der Art, du hast was kostenlos bekommen, das finde ich Schei****e und deswegen darfst du zahlen?
Sowas nennt man neidisch oder egoistisch, weil man den Leuten nichts gönnt. Nur sind die, die sowas besitzen meistens auch noch arm, bzw. haben es ehe nicht so dicke und dürfen dafür dann noch... aber ich wiederhole mich.
Aber wie ich schon schrieb, über diese Sache zu diskutieren ist absurd. Denn was bedeutet Besitz für dich? Andere dürfen drüber bestimmen? So ein Quark.

Gruß

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 25. Januar 2013 18:35
von Feuereisen
@ gustave: Womit hast Du denn den Sandstein wieder hinbekommen? Meine Freundin will sich ein Bahnhofsgebäude kaufen und da gibt es jede Menge davon... schön verwittert und schmutzig...
@ Forster: zieh in ein neugebautes Fertigteileinheitshaus und Du hast keine Probleme :roll: :wink:
Ohne Denkmaslschutz sähe manch historisches Gebäude oder Altstadt einfach nur noch zum Kotzen aus.
Für mich wird dieser eher noch zu lasch gehandhabt - so sollten Eigentümer die denkmalgeschützte Immobilien verfallen lassen zur Instandsetzung genötigt oder enteignet werden.
Und wenn Du bei einem Denkmal einfach nur den IST Zustand erhältst geht es auch ohne große Auflagen.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 25. Januar 2013 18:42
von Ex-User Forster
Feuereisen hat geschrieben:@ gustave: Womit hast Du denn den Sandstein wieder hinbekommen? Meine Freundin will sich ein Bahnhofsgebäude kaufen und da gibt es jede Menge davon... schön verwittert und schmutzig...
@ Forster: zieh in ein neugebautes Fertigteileinheitshaus und Du hast keine Probleme :roll: :wink:
Ohne Denkmaslschutz sähe manch historisches Gebäude oder Altstadt einfach nur noch zum Kotzen aus.
Für mich wird dieser eher noch zu lasch gehandhabt - so sollten Eigentümer die denkmalgeschützte Immobilien verfallen lassen zur Instandsetzung genötigt oder enteignet werden.
Und wenn Du bei einem Denkmal einfach nur den IST Zustand erhältst geht es auch ohne große Auflagen.


Ok, dann komme ich morgen bei dir mal vorbei, und möchte mit deiner ES 250 anschauen und vor allem mal eine runde Fahren oder wird es doch eine größere?

Ich glaube nicht, dass du dieses für gut heißen wirst, weil du mich gar nicht kennst. Aber der Sinn ist genau getroffen damit, denn du meinst über Besitz von anderen, hier Häuser, zu bestimmen, indem zu den sagst, die sollen es nicht nach ihrem Geschmack umbauen und sagst sogar, dass sie es in Standhalten sollen. Weiterbetrachtet, können dann andere über deinen Besitz bestimmen. Ich sag nun mal, dass würde dir auch nicht gefallen.

Gruß

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 25. Januar 2013 19:06
von gustave corbeau
Feuereisen hat geschrieben:@ gustave: Womit hast Du denn den Sandstein wieder hinbekommen? Meine Freundin will sich ein Bahnhofsgebäude kaufen und da gibt es jede Menge davon... schön verwittert und schmutzig...


Ich habe nur die Türen und Fenster gebaut,
die Fassade ist von einem Steinmetz gereinigt und ausgebessert wurden.


Hallo Foster,

ich gönne jedem seinen Besitz.

Kostenlos gibt es nichts,
es ist am Ende egal, ob ich ein altes Haus erhalte, ein neues baue oder zur Miete wohne.
Geld muss ich immer ausgeben.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 25. Januar 2013 19:11
von MZ Werner
Das ist die Orangerie an meinem Arbeitsplatz aus der Vogelperspektive. Sie war vor der Wende die einzige in Westdeutschland in dieser Bauart ist ca. 170 Jahre alt und steht unter strengem Denkmalschutz. In Bremen wird man von der Stiftung "Wohnliche Stadt " finanziell unterstützt. Ich selbst habe in meinen 27 Dienstjahren mindestens 1,5 Jahre zusammen gerechnet an Restaurationsarbeiten beigetragen. Einmal im Jahr ist Tag des offenen Denkmals wo wir Führungen anbieten. Auch gibt es öfters Besichtigungen von Architekturstudenten.
Bei uns in Westdeutschland wurde in den 60`Jahren viel Wertvolles abgerissen wo man heute nachtrauert.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 25. Januar 2013 19:23
von Astenbeeken
Moin,

da lohnt ein Blick in´s Grundgesetz, Artikel 14 (2)
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

-- Hinzugefügt: 25.01.2013, 19:43 --

Ich habe das große Glück, in so einem denkmalgeschütztem Gebäude arbeiten zu dürfen, das von der Gemeinde mit großen Aufwand saniert und durch einen gelungenen Anbau erweitert wurde, nachdem der Vorbesitzer es über die Jahre hat verfallen lassen. Ursprünglich war das mal kaiserliche Kommandantur.
Hier gibt es einen Ensemble-Schutz, das heißt der zugehörige Park mit altem Baumbestand steht auch unter Schutz.

Guckt ihr: links ist der alte Teil von 1902, rechts der Anbau von 1984

101204_Rathaus_041-518-345.jpg

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 25. Januar 2013 19:57
von Feuereisen
Forster hat geschrieben:
Feuereisen hat geschrieben:@ gustave: Womit hast Du denn den Sandstein wieder hinbekommen? Meine Freundin will sich ein Bahnhofsgebäude kaufen und da gibt es jede Menge davon... schön verwittert und schmutzig...
@ Forster: zieh in ein neugebautes Fertigteileinheitshaus und Du hast keine Probleme :roll: :wink:
Ohne Denkmaslschutz sähe manch historisches Gebäude oder Altstadt einfach nur noch zum Kotzen aus.
Für mich wird dieser eher noch zu lasch gehandhabt - so sollten Eigentümer die denkmalgeschützte Immobilien verfallen lassen zur Instandsetzung genötigt oder enteignet werden.
Und wenn Du bei einem Denkmal einfach nur den IST Zustand erhältst geht es auch ohne große Auflagen.


Ok, dann komme ich morgen bei dir mal vorbei, und möchte mit deiner ES 250 anschauen und vor allem mal eine runde Fahren oder wird es doch eine größere?

Ich glaube nicht, dass du dieses für gut heißen wirst, weil du mich gar nicht kennst. Aber der Sinn ist genau getroffen damit, denn du meinst über Besitz von anderen, hier Häuser, zu bestimmen, indem zu den sagst, die sollen es nicht nach ihrem Geschmack umbauen und sagst sogar, dass sie es in Standhalten sollen. Weiterbetrachtet, können dann andere über deinen Besitz bestimmen. Ich sag nun mal, dass würde dir auch nicht gefallen.

Gruß

Anschauen kannste gerne, aber fahren... da hinkt wohl der Vergleich - ich kann nicht in jedes Denkmalgeschützte Gebäude gehen und mich dort einnisten - Du könntest mir also höchstens vorschreiben welche Farbe und welche Nachbau/originalteile ich zu verwenden habe - und wenn das dem Erhalt von Kulturgut dient gerne - dann lass aber auch gleich noch ein paar Kröten für den Erhalt als Förderung rüberwachsen... :wink:

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 25. Januar 2013 22:34
von TS Jens
Warum machst du eigentlich die Behörden mit deinen Anrufen und Fragen auf dich aufmerksam ??

Wenn du mit den Besitzern des Hauses dich einig bist. Und das Haus weg soll. Dann sollten man Dachziegeln aus dem Dach nehmen ( die könnten auf Passanten fallen).
Und Balken aus dem Haus entfernen weil die auch ganz gefährlich sind. 8) 8) 8)

Und nach 3 oder 5 Jahren, kann der Bagger kommen und alles Wegreißen. Oder bist du scharf auf Auflagen ??

Gruß Jens

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 25. Januar 2013 23:01
von dr-maerklin
@Matthieu: Jau :lach: ... für meinen Sohn, weil der meint, er könnt ab Sommer meine Rd fahren :lach: :lach: :lach: :lach: ...ohne mich. Und mein Tipp: restauriere so, wie Fachwerkhäuser gebaut wurden, nämlich von oben nach unten.
Will heißen: Mach als erstes das Dach und isolier es....... Du sparst Unsummen an Heizkosten. Außerdem ist es trocken in der BUde.
Danach Sutschepiano den Rest...

In der Eingangsfrage fiel der Begriff Schwamm, nicht Spongebob, sondern der Hausschwamm......
GElb, oder Weiß???????????????
Letzten Endes ist das egal, wenn man Abriß plant.
FRüher wurden vom Hausschwamm betroffene Häuser abgeriegelt und dann abgefackelt :cry: .
Heutzutage kann man das Gebälk großflächig ersetzen.... Das hab ich letzten Sommer auch machen dürfen... an einem Balken.... Man wird ungewollt zum Fachmann...
Bei 30 GRad unterm Dach arbeiten und Moppeds zählen, die vorbeiknattern :ja: :ja: :ja: :ja:
Anyways... ich möcht mein Haus net missen, obwohl 750qm Wohnfläche zu Zweit, wenn die Kiddies
mal nicht mehr hier wohnen....... Ich weiß nicht, ob ich das brauche........
Vielleicht doch nen Neubau??????? Derzeit ist Alles Schön, kein Reparaturstau......
SChaun mer mal.......
Gepflegten Gruß
Ulf
Matthieu: Für Dich mach ich auch nen Tag, oder Wochenende, des offenen Denkmals;_)

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 26. Januar 2013 09:51
von Bremsbacke
Stephan hat geschrieben:Gibt es für private Grundstücke, auf welchen sich Baudenkmale befinden, eine Kennzeichnungspflich des denkmalgeschützten Hauses?

Genauer gesagt geht es um das Nachbarhaus meiner Großeltern, welches keine "Eule" dran hat, allerdings lt. Gemeindeverwaltung unter Denkmalschutz steht. Beim zustaändigen Landkreis Görlitz (Sächs. Denkmalschutzgesetz) konnte ich noch keine Anfrage stellen, wir haben ja Mittwoch ;-). Das Gebäude ist ein Umgebindehaus, welches von Hausschwamm und Fäulnis durchsetzt ist.


Du weißt schon das der Hausschwamm bei den entsprechenden staatlichen Stellen angezeigt werden muß?

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 26. Januar 2013 10:34
von P-J
MZ Werner hat geschrieben:Klasse Tischlerarbeit.


In einer Firma wo ich mal gearbeitet hab würden Türen und Fenster nach altem Still nachgebaut. Teils wesentlich komplizierteres wie die dargestellte. Der Denkmalschutz hat teils nicht zugelassen ein altes Disign in moderne Technik, also Isoliert,mit Dichtungen und viel Dicker wie das Original,zu übernehmen. Da hab ich keinerlei Verständniss für.
Ich erinnere mich an ein Häuschen wo Zuschuss beantragt wurde, die Vorgaben der Behörde haben aber mehr Geld gefressen wie der Zuschuss aufgebracht hat. Der Kunde hat nach Fertigstellung kräftig draufzahlen müssen, nochmal würde ihm das nicht passieren.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 26. Januar 2013 12:00
von Stephan
TS Jens hat geschrieben:Warum machst du eigentlich die Behörden mit deinen Anrufen und Fragen auf dich aufmerksam ??

Wenn du mit den Besitzern des Hauses dich einig bist. Und das Haus weg soll. Dann sollten man Dachziegeln aus dem Dach nehmen ( die könnten auf Passanten fallen).
Und Balken aus dem Haus entfernen weil die auch ganz gefährlich sind. 8) 8) 8)

Und nach 3 oder 5 Jahren, kann der Bagger kommen und alles Wegreißen. Oder bist du scharf auf Auflagen ??

Gruß Jens


Ja, natürlich. Vorallem viel unkomplizierter und legaler als Denkmalschutzauflagen. Klasse Idee, Respekt dafür. :roll:

Bremsbacke hat geschrieben:
Stephan hat geschrieben:Gibt es für private Grundstücke, auf welchen sich Baudenkmale befinden, eine Kennzeichnungspflich des denkmalgeschützten Hauses?

Genauer gesagt geht es um das Nachbarhaus meiner Großeltern, welches keine "Eule" dran hat, allerdings lt. Gemeindeverwaltung unter Denkmalschutz steht. Beim zustaändigen Landkreis Görlitz (Sächs. Denkmalschutzgesetz) konnte ich noch keine Anfrage stellen, wir haben ja Mittwoch ;-). Das Gebäude ist ein Umgebindehaus, welches von Hausschwamm und Fäulnis durchsetzt ist.


Du weißt schon das der Hausschwamm bei den entsprechenden staatlichen Stellen angezeigt werden muß?


Für mich ist Schwamm im Haus Hausschwamm. Dass es da Unterschiede gibt und das Hausschwammbefall anzeigepflichtig ist, hat mir das Bauaufsichtsamt erläutert.

Mir ging es mit meinem Anliegen um die rechtliche Sache der Kennzeichnung und was daran hängt. Das Grundstück gehört uns noch nicht, es geht um die Vorabklärung. Warum manche dann ihren persönlichen Kampf gegen den Denkmalschutz und wen auch immer ausfechten müssen, kann ich nicht verstehen.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 29. November 2013 20:59
von Stephan
Stephan hat geschrieben:Ich werde nun versuchen einen Vororttermin mit dem jetzigen Besitzer und der Denkmalschutzbehörde zu bekommen, um von vornherein alles zu klären.


Der Termin war gestern, ich war bewaffnet mit Helm und Taschenlampe, der Denkmalschutzdoktor nur mit seiner Knipse.

Am Anfang ging mir fast der Arsch auf Grundeis, als die Worte "schön", "erhaltenswert" und "gut erhalten" gefallen sind :shock: . Das änderte sich aber, als wir die blühenden Hauspilze im Treppenhaus begrüßten nebst eingefallener Küchendecke.

Fazit: Wenn ein Antrag auf Abriss gestellt wird, kann dieser mit der Auflage der Dokumentation des Gebäudes und ggf. Weiterverwendung von bestimmten Bauelementen für die weitere Bebauung des Grundstücks, bspw. die dicken Sandsteine ins neue Mauerwerk zu integrieren.

Wir sind erstmal zu frieden, nun heißt es die Finanzen und die Grundstücksverhältnisse klären.

Hier mal ein paar Bildchen: :mrgreen:

P1050178.JPG


P1050177.JPG


P1050174.JPG

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 29. November 2013 21:28
von ElMatzo
:shock:

-- Hinzugefügt: Fr 29 Nov, 2013 21:30 --

Da würde sich doch ein warmer Abriss anbieten. Die Sandsteine überstehen sowas doch, oder? ;D

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 29. November 2013 21:32
von Andreas
Patina.
Owatrol drüber und gut ist's.

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 29. November 2013 21:33
von Mainzer
Ich wär da glaub ich nach dem ersten Bild rückwärts wieder raus :shock: Bevor mir da was auf den Schädel kracht :roll:

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 29. November 2013 21:37
von smokiebrandy
... Owatrol ... Feuer... dat jibt legger Pilzragout... :lach:

Re: Kennzeichnungspflicht von Baudenkmälern auf privatem Gru

BeitragVerfasst: 17. März 2014 19:25
von Stephan
Stephan hat geschrieben:Wir sind erstmal zu frieden, nun heißt es die Finanzen und die Grundstücksverhältnisse klären.


Finanzen sind geklärt, Mittwoch gehts zum Notar und dann denke ich, dass wir so Ende April Zaun bauen dürfen.