Juhu,
ich schon wieder. Im letzten Beitrag war ich ja dabei meine Auffahrt zuzuschütten. Verschwiegen habe ich, was ich damit bezwecke:
Am Giebel meines Hauses soll ein Querholz angeschlagen werden, Länge ca. 7 Meter. Von diesem Querholz verlaufen 8 Sparren zu einer 6 Meter entfernten Pfette, die auf insgesamt vier Pfosten steht.
Dach drauf und im ersten Jahr kann ich mein Gespann drunter stellen. Im zweiten Jahr werden die Seiten geschlossen und ein Kaltwintergarten entsteht.
Bauantrag habe ich gestellt und heute kam ein Schreiben vom Amt mit vier Mängeln:
- Angaben zur Gründung der Pfosten, in der Baubeschreibung
- Vermaßung des Wintergartens im Lageplan
- Unterschrift Entwurfsverfasser auf den Bauvorlagen
- Angaben Qualifikation Entwurfsverfasser
Nun muss ich zugeben, daß ich zwar die Tiefe der Punktfundamente mit 80 cm eingezeichnet habe, aber keine Maße angesetzt habe.
Bauen wollte ich eigentlich vier Fundamente a 50x50 cm mit 80 cm Tiefe.
( Pfosten 14x14 cm, Pfette 14x24 cm, Sparren 10x20 cm, Bedachung Stegplatten)
Halten wird das vermutlich, aber in Deutschland gibt es ja zum Glück Vorschriften für alles
Im Frieden ersetzt die Verwaltung den Feind........
Kann mir jemand sagen, ob das für das Bauamt ok sein wird oder ist es unterdimensioniert?
Gruß
Nils