Moin Moin,
in der letzten Zeit habe ich Euch mit meinen Bauplänen i.S. Kaltwintergarten ja ein paar Mal genervt
Jetzt ist der Bauantrag genehmigt, aber ein kleiner Passus wundert mich bzw. lässt mich finanziell wieder Böses annehmen.
Gemäß..... genehmigt.
Bedingung:
Rechtzeitig ist mir die Erklärung eines Aufstellers der bautechnischen Nachweise unter Punkt IV auf Blatt 3 des Bauantrags vorzulegen.
Das Googlen führt zu Standsicherheitsnachweis o.ä.
Hat jemand ne Ahnung, was die gute Frau von mir haben möchte? Leider ist erst Montag wieder Sprechstunde im Amt und ich bin etwas nervös.
Ich kann aus dem Gesetz nicht einmal herauslesen, welche Ingenieure überhaupt für die entsprechenden Nachweise zugelassen sind.
Falls aus Erfahrungswissen erkennbar ist, was eigentlich gefordert ist. Was kostet mich das nun wieder?
Ich hab langsam das Gefühl, dass die ganzen Kosten für Genehmigung pp. höher sein werden als die eigentlichen Baukosten
Gruß
Nils