Bauantrag genehmigt, aber......

Irgendwo muß man die Fahrzeuge unterstellen. Hier ist Platz für Baufragen!

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Bauantrag genehmigt, aber......

Beitragvon Luebeck76 » 16. August 2013 05:12

Moin Moin,

in der letzten Zeit habe ich Euch mit meinen Bauplänen i.S. Kaltwintergarten ja ein paar Mal genervt :D

Jetzt ist der Bauantrag genehmigt, aber ein kleiner Passus wundert mich bzw. lässt mich finanziell wieder Böses annehmen.

Gemäß..... genehmigt.

Bedingung:
Rechtzeitig ist mir die Erklärung eines Aufstellers der bautechnischen Nachweise unter Punkt IV auf Blatt 3 des Bauantrags vorzulegen.


Das Googlen führt zu Standsicherheitsnachweis o.ä.

Hat jemand ne Ahnung, was die gute Frau von mir haben möchte? Leider ist erst Montag wieder Sprechstunde im Amt und ich bin etwas nervös.
Ich kann aus dem Gesetz nicht einmal herauslesen, welche Ingenieure überhaupt für die entsprechenden Nachweise zugelassen sind.

Falls aus Erfahrungswissen erkennbar ist, was eigentlich gefordert ist. Was kostet mich das nun wieder?

Ich hab langsam das Gefühl, dass die ganzen Kosten für Genehmigung pp. höher sein werden als die eigentlichen Baukosten :(

Gruß

Nils

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Re: Bauantrag genehmigt, aber......

Beitragvon Kai*Neahnung » 16. August 2013 13:12

Klingt nach der Absegnung eines Statikers...
http://www.luebeck.de/lvw_docs/forms/5/ ... teller.pdf
http://www.bundesrecht24.de/cgi-bin/lex ... 3485903,14
Also falls du soetwas noch nicht haben solltest,wird es wohl das sein!
Oder du rufst die nette Dame einfach mal an und frägst ganz höflich nach was sie denn ganz genau von dir haben möchte.Nicht,dass du Sachen besorgst,welche du am Ende gar nicht benötigst.
Gruß vom Tobi

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Re: Bauantrag genehmigt, aber......

Beitragvon Luebeck76 » 17. August 2013 08:19

Klar, da rufe ich Montag an.

Ich dachte nur, daß es sich um eine Standardfloskel handelt, bei der man aus der Erfahrung heraus sagen kann, was damit gemeint ist.

Ist ja auch nicht mehr lang bis Montag :)

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Re: Bauantrag genehmigt, aber......

Beitragvon Luebeck76 » 19. August 2013 17:05

Heute habe ich beim Amt angerufen.

Des Rätsels Lösung:

Die Sachbearbeiterin war über das doppelschalige Mauerwerk gestolpert. Eigentlich sieht sie kein Problem, könne aber vom Büro aus den Zustand und somit die Tragfähigkeit des Mauerwerks nicht beurteilen.

Ein Statiker solle vor dem Bau "drüberschauen" und nach dem Anbau unterschreiben, dass es richtig angebaut ist. Berechnungen wären nicht notwendig.....

Da traut man meinem "bauvorlageberechtigten" Zimmerermeister wohl nicht allzuviel zu, oder? :)

Wahrscheinlich hat sie den Eindruck, dass er nur unterschreibt und ansonsten mit der Baustelle nichts zu tun hat.....

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