von Wladimir » 7. Januar 2014 20:09
In Sachsen - Anhalt bekommt man recht günstig (keine 20,-) einen Katasterauszug. Damit lässt sich dann tatsächlich nachvollziehen, ob im Vertrag das richtige Grundstück beschrieben ist.
Wenn es zu Kauf kommt, kann dieser phasenweise ablaufen. D.h. bein Notar wird der Vertrag unterschrieben. Danach Geld überwiesen, der Eingang dem Notar durch den Käufer gemeldet und erst danach im Grundbuch eingetragen. Selbstverständlich muss die Grunderwerbssteuer und die Notarrechnung vorher bezahlt werden. Je nachdem, wie weit Du dem Verkäufer traust, ist ein Grundbuchvoreintrag zweckmäßig. D.h. nach Vertragsunterzeichnung kommt dieser ins Grundbuch und ein weiterer Verkauf während der Wartezeiten ist ausgeschlossen.
Wenn Du mittelfristig eine "kleine" Garage bauen willst, würde ich eine Bauvoranfrage an die Untere Bauordnungsbehörde stellen. Damit bekommst Du zu kleinen Preis eine grundsätzliche Aussage (keine Baugenehmigung) ob es möglich ist.
Bei morschen Bäumen: Landesgesetzgebungen zum Fällen und für Ersatzpflanzungen beachten.
Viel Erfolg, Wladimir.
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Hausbau 2013 - Ich war dabei.
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