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Stromanschluss in Garage. Was ist zu beachten?

Verfasst:
1. März 2016 13:54
von Ysengrin
Ich hab in meiner Miet-Garage keinen Strom und muss mir deshalb immer ein Verlängerungskabel hinlegen. Das Kabel liegt direkt am öffentlichen Gehweg und kann deshalb auch nicht unbeobachtet liegen bleiben. Mal über Nacht Batterien laden oder mal kurz Licht anmachen ist also schwierig. Eine richtige Steckdose wäre schöner.
Durch die Garage führt allerdings ein Stromkabel, das zur Nachbargarage führt. Die gehört dem Vermieter.
Jetzt frage ich mich, wie aufwändig es wäre, das anzuzapfen. Natürlich mit Erlaubnis des Vermieters!
Rein theoretisch würde es vermutlich reichen, eine Verteilerdose an die Wand zu schrauben. Dazu noch einen kleinen Sicherungskasten und einen ungeeichten Stromzähler für die Abrechnung. Mit Sicherungen und Leitungen sind das keine 50 Euro.
Aber ist das so auch rechtlich okay? Gibt es irgendwelche Vorgaben, die erfüllt sein müssen? Muss sowas irgendwie offiziell abgenommen werden? Und wer darf sowas installieren?
Re: Stromanschluss in Garage. Was ist zu beachten?

Verfasst:
1. März 2016 14:02
von Sandmann
Das macht dir jeder Elektriker, sollte kein Problem sein nur selber machen ist bei Strom immer etwas kritisch.
Wir hatten den Fall gerade in der Gemeinschafts TG, einer meint er ist grüner als grün und hat auf Elektroauto umgestellt. Daraufhin gab es Ärger, weil ja der Verbrauch in der TG immens steigt.
Jetzt hat er einen ungeeichten Zähler in seine Box bekommen. Das hat ein Elektriker gemacht und war kein großer Aufwand. Zu den kosten kann ich nichts sagen, die musste er selber tragen!
Re: Stromanschluss in Garage. Was ist zu beachten?

Verfasst:
1. März 2016 14:17
von Matthieu
Ysengrin hat geschrieben:Rein theoretisch würde es vermutlich reichen, eine Verteilerdose an die Wand zu schrauben. Dazu noch einen kleinen Sicherungskasten und einen ungeeichten Stromzähler für die Abrechnung. Mit Sicherungen und Leitungen sind das keine 50 Euro.
Aber ist das so auch rechtlich okay? Gibt es irgendwelche Vorgaben, die erfüllt sein müssen? Muss sowas irgendwie offiziell abgenommen werden? Und wer darf sowas installieren?
Abgenommen muss sowas nicht werden, du kannst es auch alles selbst machen.
ABER: Wenn nachher etwas passiert, dann kommt die Frage auf ob es ein zugelassener Fachmann installiert hat. Wenn nicht, dann kann es schon zu ordentlichen Problemen kommen. Personenschaden durch Stromschlag kann richtig teuer werden.
Bei mir im Haus mache ich stromtechnisch auch viel selbst. Es ist aber kein Mietobjekt und ich bin mir immer bewusst, dass ich nachher auf niemanden schimpfen kann.
Re: Stromanschluss in Garage. Was ist zu beachten?

Verfasst:
1. März 2016 16:13
von flotter 3er
Als gelernter Elektriker kann ich dir zum Rechtlichen folgendes sagen. Sog. Rechtsträgergrenze ist der Zähler, heißt was danach kommt ist Eigentum des jew. Immobilienbesitzers. Der ist für die ordnundsgemäße Instandhaltung der Anlage verantwortlich. Er müsste also zumindest sein OK dafür geben, das du die Anlage vom Fachmann entsprechend ändern lässt. Selber bauen würde ich als Eigentümer nicht gestatten, da ich eben dafür verantwortlich bin. Der Zähler muss für interne Zwecke nicht geeicht sein.
Re: Stromanschluss in Garage. Was ist zu beachten?

Verfasst:
1. März 2016 17:16
von Ysengrin
Okay, das klingt super!
Ich habe im Bekanntenkreis einen Elektriker, den ich fragen kann. Dann soll der mir ein Angebot machen, das ich dem Vermieter zur Freigabe schicke. Solange ich die Kosten trage, dürfte von seiner Seite nichts dagegen sprechen.
Bleibt nur die Frage, wo das Stromkabel eigentlich herkommt. Auch wegen der Installation, für die vermutlich die Sicherungen raus müssen. Ich werde mich mal auf die Suche machen.
Re: Stromanschluss in Garage. Was ist zu beachten?

Verfasst:
1. März 2016 17:28
von ea2873
Ysengrin hat geschrieben: wo das Stromkabel eigentlich herkommt. Auch wegen der Installation, für die vermutlich die Sicherungen raus müssen. Ich werde mich mal auf die Suche machen.
das sollte doch der Eigentümer wissen? Schließlich hat er ja auch irgendwo einen Zähler.
Re: Stromanschluss in Garage. Was ist zu beachten?

Verfasst:
1. März 2016 17:30
von Ysengrin
Ich hab den Verdacht, dass das einfach bei uns aus dem Keller kommt und am allgemeinen Zähler dranhängt. Falls das so ist, könnte der Vermieter in Erklärungsnot kommen, wenn ich ihn danach frage.
Und dem Vermieter gehören eine ganze Menge Häuser, ob der da von jeder Steckdose weiß, wo sie angeklemmt ist?
Re: Stromanschluss in Garage. Was ist zu beachten?

Verfasst:
1. März 2016 17:36
von flotter 3er
Ysengrin hat geschrieben:Okay, das klingt super!
Ich habe im Bekanntenkreis einen Elektriker, den ich fragen kann. Dann soll der mir ein Angebot machen, das ich dem Vermieter zur Freigabe schicke. Solange ich die Kosten trage, dürfte von seiner Seite nichts dagegen sprechen.
Bleibt nur die Frage, wo das Stromkabel eigentlich herkommt. Auch wegen der Installation, für die vermutlich die Sicherungen raus müssen. Ich werde mich mal auf die Suche machen.
Es muss ein Elektriker mit einer entsprechenden Konzession sein, nur ein Elektriker reicht da nicht.
Re: Stromanschluss in Garage. Was ist zu beachten?

Verfasst:
1. März 2016 17:39
von Luzie
Matthieu hat geschrieben: Abgenommen muss sowas nicht werden, du kannst es auch alles selbst machen. ...
mit solchen unrichtigen tips wære ich seeeehhhr sehr vorsichtig

Re: Stromanschluss in Garage. Was ist zu beachten?

Verfasst:
1. März 2016 17:45
von Ysengrin
Der Elektrikermeister (Lehrer an einer Berufschule) hat bereits geantwortet. Er könnte es verlegen, kann es aber mangels Geräten nicht abnehmen und darf es obendrein nicht, weil er keine eingetragene Handwerksfirma ist. Na dann frag ich mal ganz offiziell bei einer Firma an.
Re: Stromanschluss in Garage. Was ist zu beachten?

Verfasst:
1. März 2016 18:46
von ektäw
Hallo,
ich nochmal zu dem Thema.
Bei uns will der Stromanbieter keine Zwischenzähler mehr haben(Grundgebühren gehen verloren).
Deshalb plädieren die für einen Hauptanschluß.
Deshalb vorsichtshalber gut informieren. Sonst stimmt es, man muß sich mit dem Eigentümer des Hauptzählers einigen.
An den muß man dann auch den Verbrauch zahlen.
Re: Stromanschluss in Garage. Was ist zu beachten?

Verfasst:
1. März 2016 19:13
von flotter 3er
ektäw hat geschrieben:Hallo,
ich nochmal zu dem Thema.
Bei uns will der Stromanbieter keine Zwischenzähler mehr haben(Grundgebühren gehen verloren).
Deshalb plädieren die für einen Hauptanschluß.
Deshalb vorsichtshalber gut informieren. Sonst stimmt es, man muß sich mit dem Eigentümer des Hauptzählers einigen.
An den muß man dann auch den Verbrauch zahlen.
Was der Anbieter möchte ist eine ganz andere Sache. Wie schon gesagt - Stichwort Rechtsträgergrenze. Dahinter hat der Anbieter überhaupt nichts zu melden, solange alles nach fachlichen Standards passiert.
Re: Stromanschluss in Garage. Was ist zu beachten?

Verfasst:
1. März 2016 19:44
von eigel
Wichtig ist die Absprache mit dem Vermieter.
Ein guter Elektriker kann das sicherlich machen und auch fachgerecht prüfen.
Folgendes sollte als erstes herausgefunden werden:
Wo kommt die Leitung wirklich her ?
Ist es eine Zuleitung zu einer Verteilung ( Sicherungskasten in der Garage des Vermieters ) oder
ist es eine Licht-/Steckdosenleitung mit normaler Absicherung bis 16A ?
Es sollte ein FI - Schalter mit Auslösestrom 30mA vorhanden sein. Die Geräte sollten in der sogenannten Feuchtraumausführung ausgewählt werden.
m.f.g. ralf
Re: Stromanschluss in Garage. Was ist zu beachten?

Verfasst:
1. März 2016 20:27
von flotter 3er
eigel hat geschrieben:Wichtig ist die Absprache mit dem Vermieter.
Ein guter Elektriker kann das sicherlich machen und auch fachgerecht prüfen.
Folgendes sollte als erstes herausgefunden werden:
Wo kommt die Leitung wirklich her ?
Ist es eine Zuleitung zu einer Verteilung ( Sicherungskasten in der Garage des Vermieters ) oder
ist es eine Licht-/Steckdosenleitung mit normaler Absicherung bis 16A ?
Es sollte ein FI - Schalter mit Auslösestrom 30mA vorhanden sein. Die Geräte sollten in der sogenannten Feuchtraumausführung ausgewählt werden.
m.f.g. ralf
Da es ohnehin nur ein Konzessionsinhaber machen darf (bzw. letzlich dafür unterschreiben) sollte er das alles auch wissen und beherrschen....

Re: Stromanschluss in Garage. Was ist zu beachten?

Verfasst:
1. März 2016 21:44
von Stephan
Wenn über den Zwischenzähler eine Abrechnung erfolgt, sollte dieser schon geeicht sein.

Verbraucherschutz
Re: Stromanschluss in Garage. Was ist zu beachten?

Verfasst:
1. März 2016 22:54
von ektäw
Hallo Frank,
da bist du im Irrtum. Bis zur Hausanschlußsicherung ist der Energieanbieter Eigentümer der Anlage. Danach der Hauseigentümer.
Wenn dem Energielieferer irgend etwas nicht paßt, könnte er die Lieferungen einstellen. So ist es bei uns. Sonst
muß es bei euch anders sein.
Re: Stromanschluss in Garage. Was ist zu beachten?

Verfasst:
2. März 2016 07:46
von gkm
ektäw hat geschrieben:Hallo Frank,
Bis zur Hausanschlußsicherung ist der Energieanbieter Eigentümer der Anlage.
Du verwechselst da etwas. Erkundige Dich mal über den Unterschied zwischen Netzbetreiber, Energielieferant und Messstellenbetreiber.