Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
PeterG hat geschrieben:Da muss schleunigst ein Gutachter ran, zur 1) Beweissicherung und 2) erforderliche Maßnahmen festlegen. Warum hat sich Dein Anwalt da noch nicht drum gekümmert?
Das rumblubbern mit einer Tiefbaufirma, die so einen Mist baut, bringt garnichts..
voodoomaster hat geschrieben:das der bauherr dafür haftet glaub ich noch nicht mal, außer er saß selber im bagger. er wird ja zur planung einen planer beauftragt haben, der hat ja dann wohl mist geplant. ist das überhaupt zulässig die baugrube so dicht zur grundstücksgrenze zu setzen?
auch die befestigung des ganzen muß der bauherr nicht zahlen. verursacht hat das ja der planer/die baufirma. auch wenn er sie beauftragt hat, muß der planer die begebenheiten einschätzen können und die ausführende firma dafür sorgen das es sachgerecht ausgeführt wird.
wenn ich bei einem reihenhaus beim bohren an der trennwand zwischen den häsern, aus blödheit zum nachbarn durchbohre und entsprechend schaden verursache, muß ich auch dafür grade stehen und nicht der bauherr/auftraggeber.
würde ich zumindest sagen.
Lausi hat geschrieben:Hallo zusammen,
als wir 2003 unser EFH mit Keller gebaut wurde, stand im Bauantrag drin, mit welchem Böschungswinkel die Baugrube zu sichern war. Im Antrag von Deinem Nachbarn ist unter Garantie auch aufgeführt, dass sie alternativ ein Absenken des benachbarten Grundstücks mit Spundwänden zu verhindern haben.
Also ist hier doch die Baufirma in der Pflicht und hat entgegen des bewilligten Bauantrags gehandelt. Ich stimme komatsu sven zu, das Bauamt ist hier in der Pflicht und muss entweder einen Baustop aussprechen und Auflagen erteilen, wie Dein Grundstück zu sichern ist.
Freundliche Grüße,
/Christian
flotter 3er hat geschrieben:Ich würde die Truppe jedenfalls nicht einen Meter auf mein Grundstück lassen um da noch mehr abzubaggern.
voodoomaster hat geschrieben:aber als leihe kannst du das ja nicht einschätzen ob die mist machen oder nicht, macht das nicht der bauplaner?
...
bonnevillehund hat geschrieben: Die Kosten würden den Bauherrn wahrscheinlich in den finanziellen Ruin treiben. Dass ich auf der Spundwandvariante bestehen kann, ist mir klar, führt dann aber vielleicht dazu, dass die Baustelle auf unabsehbare Zeit "steht".....
bonnevillehund hat geschrieben:... Das kommt in meinem Fall ja noch mit dazu: Der Bauherr ist eigentlich ein netter Kerl, aber sehr blauäugig; und auf das Regresspferd musste ich ihn auch erst mal setzen.....
ist dies ja zumindest teilweise (45/60°Vorschrift) erfolgt - wurde aber nicht ausgeführt bzw. konnte nicht ausgeführt werden weil der Neubau/die dafür erforderliche Baugrube zu dicht an Deiner Grundstücksgrenze sind. Das hätte doch spätestens bei der Bauantragsprüfung/Baugenehmigungserteilung auffallen müssen.bonnevillehund hat geschrieben:Im vorliegenden Fall war die Abböschung der Baugrube als solcher auch festgeschrieben (allerdings schwammig mit 45-60 Grad), die Sicherung des Nachbargrundstückes (die gem. § 909 BGB der vornehmen muss, der auf seinem Grundstück eine Vertiefung durchführt) jedoch ist nicht als konkrete Massnahme vorgeschrieben.
flotter 3er hat geschrieben:Ich würde die Truppe jedenfalls nicht einen Meter auf mein Grundstück lassen um da noch mehr abzubaggern.
schwammepaul hat geschrieben:Gerhard...weist Du was mich hier am meisten wundert?? Du kommst hier eigentlich noch ganz gelassen und ruhig rüber
Ich würd da höchstwahrscheinlich ausrasten, obwohl das ja auch nicht weiterhilft..
Alle Achtung !!
matthias1 hat geschrieben:Wie weit steht das Haus vom Grundbruch weg?
Astenbeeken hat geschrieben:Moin,
die Schadensregulierung dürfte eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen Dir und Deinem zukünftigen Nachbarn bzw. der ausführenden Firma sein. Verantwortlich und haftbar gegenüber dem Bauherrn wird der vom Bauherrn beauftragte und im Bauantrag benannte Planer/Bauleiter sein. Solange hier nicht gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen wurde, bleiben die Behörden außen vor.
MichaelM hat geschrieben:Boah, das ist ja mächtig große Kacka.
Habe die Bilder meiner Frau, die beruflich auch damit zu tun hat, gezeigt.
Erste Frage: Haben die kein Begutachten vorliegen gehabt, bzw. wurde das überhaupt gemacht?
Ich finde die Anordnung der Steine, auf Bild Nr. 4 und 5, recht interessant.
Da stellt sich mir die Frage: Sind die nach der letzten Eiszeit zufällig so da liegen geblieben, oder wurden die später einmal von Menschenhand so abgelegt?
Socke79 hat geschrieben:Ich würde mal bei der BG Bau anrufen. Die haben da vielleicht auch Bock drauf.
Unglaublich sowas.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste