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Probleme durch Abwasserneubau

Verfasst:
25. Mai 2019 08:00
von monsieurincroyable
Moin Zusammen,
bei uns im Dorf wird eine Kanalisation und die Straße neu gemacht. Da sbeinhaltet auch die Verrohrung der teilweise offenen Entwässerungsgräben.
Nun hat der Bauherr durch die Baufirma eine Entwässerungsleitung durch meinen Garten gezogen und dabei einen alten gut funktionierenden Entwässerungsgraben zugeschüttet. Nun habe ich dort einen Sumpf...
Das ganze geschah ohne eine schriftliche Ankündigung o.ä. Die haben mich angerufen und gesagt "wir fangen jetzt an". Geplant war das ganze für Ende diesen Jahres.
Die wollen natürlich auch das ich mich an die Entwässerung anschließe (0,46€/m² versiegelter Fläche), das läuft seit 1889 bei meinem Haus und Scheune gratis... Da habe ich echt keine Bedarf.
Ich habe nun erstmal den Bauherrn (einen Abwasserzweckverband) aufgefordert ab sofort alle Bauarbeiten auf meinem Grundstück einzustellen bis alle rechtlichen Belange geklärt sind.
Gibt es Erfahrungen im Umgang mit solchen Themen und was sind meine Rechte in so einem Fall? Bei Arbeiten an fremden Grundstücken muss doch sicher ein "Vertrag" mit dem Eigentümer gemacht werden?
Re: Probleme durch Abwasserneubau

Verfasst:
25. Mai 2019 08:18
von hans813116964
Hallo , bei mir hat der zweckverband als erstes , ohne zu fragen , eine Grundienstbarkeit ins grundbuch eingetragen
Mfg andre
Re: Probleme durch Abwasserneubau

Verfasst:
25. Mai 2019 08:42
von monsieurincroyable
hans813116964 hat geschrieben:Hallo , bei mir hat der zweckverband als erstes , ohne zu fragen , eine Grundienstbarkeit ins grundbuch eingetragen
Mfg andre
und ist das rechtens?
Re: Probleme durch Abwasserneubau

Verfasst:
25. Mai 2019 10:43
von MRS76
Zu diesem Thema kann ich auch was sagen.
Der Abwasserzweckverband hat ein Nachbargrundstück gekauft.
Darauf wird eine Kläranlage errichtet.
Die Verrohrung des Überlaufes müsste durch mein Grundstück, wäre für den AZV die einfachste Lösung, da das Flüsschen unterhalb meines Grundstückes entlangfliest.
Alle Beteiligten wurden informiert, ich wurde auch befragt ob es möglich wäre.
Die Dienstbarkeit wurde eingetragen im GB und ich bekam eine geringe Entschädigung. Sämtliche Kosten, wie Notar etc. wurden vom AZV übernommen.
Desweiteren wurde ich befragt ob mein Grundstück befahren werden dürfte, für den Zeitraum der Baumaßnahme.
Ich hatte da kein Problem damit, und habe eine Zuwegsanierung ausgehandelt.
Nicht komplett aber teilweise wurde alles wieder angerichtet.
Übriggebliebener Erdaushub lasse ich mir noch anfüllen auf meinem Grundstück. Besser kann ich es nicht haben.
Haben beide Parteien was davon. Sie müssen das nicht entsorgen, ich habe damit keine Arbeit und mein Grundstück wird geebnet.
In deinem Fall würde ich mir rechtlichen Beistand holen.
Einfach ohne Infos oder auch einfach die Eintragungen ins GB vorzunehmen ist meiner Meinung nach nicht rechtens. Auf keinen Fall.
Re: Probleme durch Abwasserneubau

Verfasst:
25. Mai 2019 10:55
von Robert K. G.
Der Anschluss kann schon rechtens sein, allerdings gibt es vorher eine Fristsetzung.
Prinzip: Bis xx.xx.xxxx müssen sie ihr Grundstück so vorbereiten das geplante Arbeiten xy durchgeführt werden können. Dazu gehört dann die Rechtsgrundlage, meist von der Gemeinde festgelegt.
Einfach so ein Grundstück betreten und losbuddeln fällt aus wegen Bodennebels. Nimm dir einen Anwalt. ?
Gruß
Robert
Re: Probleme durch Abwasserneubau

Verfasst:
25. Mai 2019 11:22
von Lorchen
monsieurincroyable hat geschrieben:hans813116964 hat geschrieben:Hallo , bei mir hat der zweckverband als erstes , ohne zu fragen , eine Grundienstbarkeit ins grundbuch eingetragen
Mfg andre
und ist das rechtens?
Da ist eine Entschädigung fällig, denn das Grundstück verliert an Wert durch fremde Leitungen. Am Grundstückseigentümer kommt man da nicht vorbei.
Re: Probleme durch Abwasserneubau

Verfasst:
25. Mai 2019 19:26
von Astenbeeken
Laut Satzung des AZV musst du das dulden, hast allerdings Anspruch auf Entschädigung. § 10 Abwassersatzung AZV Kleine Spree
Re: Probleme durch Abwasserneubau

Verfasst:
26. Mai 2019 09:00
von monsieurincroyable
Tatsache, aber ich habe doch keinen Vertrag mit dem AZV. Ist das für mich bindend?
Ich schließe mich ja auch nicht an deren Netz an, da ich eine eigene Kläranlage habe.
Ich habe die erstmal angschrieben und einen Baustopp verhängt bis zur Klärung des Sachverhalts.
Re: Probleme durch Abwasserneubau

Verfasst:
26. Mai 2019 09:31
von Jeoross
monsieurincroyable hat geschrieben:Tatsache, aber ich habe doch keinen Vertrag mit dem AZV. Ist das für mich bindend?
Ich schließe mich ja auch nicht an deren Netz an, da ich eine eigene Kläranlage habe.
Ich habe die erstmal angschrieben und einen Baustopp verhängt bis zur Klärung des Sachverhalts.
Und wo geht der Überlauf der Klärgrube hin, Sickerschacht (darf nur bei biologischen sein) oder öffentliches Netz?
Re: Probleme durch Abwasserneubau

Verfasst:
26. Mai 2019 10:03
von Sven Witzel
Das Zauberwort bei der Frage des Anschlusses bzw. Einer anderweitigen Oberflächenentwässerung heißt Anschluss- und Benutzungszwang. Ich kenne eure Satzung nicht, kann mir aber durchaus vorstellen, dass die einen solchen enthält.
Für die Nutzung des Grundstücks ist die Frage ob bereits Rechte im Grundbuch eingetragen sind.
Re: Probleme durch Abwasserneubau

Verfasst:
26. Mai 2019 10:53
von monsieurincroyable
Jeoross hat geschrieben:monsieurincroyable hat geschrieben:Tatsache, aber ich habe doch keinen Vertrag mit dem AZV. Ist das für mich bindend?
Ich schließe mich ja auch nicht an deren Netz an, da ich eine eigene Kläranlage habe.
Ich habe die erstmal angschrieben und einen Baustopp verhängt bis zur Klärung des Sachverhalts.
Und wo geht der Überlauf der Klärgrube hin, Sickerschacht (darf nur bei biologischen sein) oder öffentliches Netz?
ja eine vollbiologische Kläranlage, der Überlauf geht in eine Sickergrube.
Re: Probleme durch Abwasserneubau

Verfasst:
26. Mai 2019 18:17
von Jeoross
Sickergrube und wie du schreibst "Nun habe ich dort einen Sumpf... " wiederspricht sich aber.
Ich will nicht klugscheißen, wenn wir Sickergruben gestellt haben muss der Boden auch durchlässig sein.
Es darf aber auch nicht gebaggert werden wenn der Eigentümer nichts davon weiß.
Re: Probleme durch Abwasserneubau

Verfasst:
26. Mai 2019 21:20
von monsieurincroyable
passt schon, ich habe ein etwas größeres Grundtsück, dort wo die Sickergrube ist da ist ein anderer Boden als bei dem "Sumpf"
Re: Probleme durch Abwasserneubau

Verfasst:
27. Mai 2019 05:44
von Bernd
Frag mal bei der Unteren Wasserbehörde nach ob du dein Oberflächenwasser versickern lassen darfst, haben wir Anfang der 90er Jahre bei dem Kanalanschluss gemacht und von denen eine genehmigt bekommen und zahlen so keinen Cent für das Oberflächen Wasser!
Re: Probleme durch Abwasserneubau

Verfasst:
27. Mai 2019 07:54
von Robert K. G.
Bernd hat geschrieben:Frag mal bei der Unteren Wasserbehörde nach ob du dein Oberflächenwasser versickern lassen darfst, haben wir Anfang der 90er Jahre bei dem Kanalanschluss gemacht und von denen eine genehmigt bekommen und zahlen so keinen Cent für das Oberflächen Wasser!
Noch „schlimmer“: In vielen Gemeinden ist das mittlerweile Vorschrift. Entsprechend können offene Kanäle sogar wichtig sein um Regenwasser versickern lassen zu können.
Gruß
Robert
Re: Probleme durch Abwasserneubau

Verfasst:
27. Mai 2019 08:09
von Bernd
Das stimmt schon, aber man darf auch das Grundwasser nicht vernachlässigen!
Es ist auf jeden Fall einen Versuch wert wenn man genügend Sickerfläche zur Verfügung stellen kann, bei uns ist es ein kleines Feuchtgebiet welches sonnst durch Ermangelung vom Grundwasser darunter leiden würde. Dieses Feuchtgebiet liegt in einem Wasserschutzgebiet wo es keine Baugenehmigungen gibt und auch in Zukunft keine geben wird, dieses befindet sich in etwa 3km von unserem Haus!
Unsere Stadt wollte auch das wir das Oberflächenwasser in den Kanal einleiten sollten, aber die Unteren Wasserbehörde hat diesbezüglich das größere Mitspracherecht, also mehr zu sagen und die Stadt muß sich dem fügen!
