Dicker Onkel hat geschrieben:Da fragt man sich doch warum rückwärts laufende Zähler verboten sind ? Weil auf verbrauchten Strom eine Abgabe fällig ist.Ziehe ich den Strom aus dem Netz kann ich es ja noch verstehen aber wenn ich mit meiner Solaranlage die ich gekauft habe und die auch 100 Prozent mir gehört Strom produziere muss ich eine Abgabe bezahlen wenn ich meinen eigenen Strom verbrauche.Ebenso ist es bei Wasserkraft.Also hat Vater Staat das Monopol auf die Sonne und das Wasser 🤔.Geht es hier um die Energiewende oder ums kassieren ?
Also das möchte ich nicht so stehen lassen. Das mit der Abgabe auf selbstverbrauchten selbsterzeugten Strom ist keine energietechnische Besonderheit, sondern hat was mit unserem Unternehmer- und Steuerrecht zu tuen. Wenn wir als Endkunden etwas kaufen, müssen wir Mehrwertsteuer bezahlen. Das sind z.Z. 19% bzw 7%. Wenn ich als Unternehmer etwas kaufe kann ich die Mehrwertsteuer an meine Kunden weiterreichen oder vom Finanzamt wiederbekommen. Z.B. wenn ich Betriebsmittel zum Betrieb meines Unternehmens kaufe, also Maschinen, Computer und Rohstoffe. Wenn ich jetzt aber als Unternehmer aus meinem Unternehmen für meinen privaten Verbrauch das von mir Produzierte entnehme werde ich auch zum Endkunden und muss darauf Mehrwertsteuer zahlen. Iss so.
Und genauso läuft das mit einer PV-Anlage. Wenn ich nu eine größere PV-Anlage habe und speise offiziell Strom ins Netz ein, bekomme ich dafür von einem Netzbetreiber eine nach dem EEG geregelte Vergütung, die von der Inbetriebnahmedatum der Anlage abhängt. Ich bin also Erzeuger, und verkaufe meinen erzeugten Strom. Daher habe ich ganz offiziell ein Unternehmen und bin Unternehmer. Als Unternehmer kriege ich, solange ich als Unternehmer agiere, die Mehrwertsteuer auf den Kauf der Anlage, meinem Betriebsmittel, und der eventuell entstehenden Wartungskosten zurück. Dafür muss ich aber, wie jeder andere Unternehmer auch, für aus dem Unternehmen genommene und privat genutzte Produkte Mehrwertsteuer bezahlen, denn ich bin da ja jetzt Endkunde. Also muss ich auf denn selbsterzeugten und selbstverbrauchten Strom Mehrwertsteuer zahlen. Als Grundbemessung dient dafür der Strom-Tarif, den mir mein Energieuntenehmen bei Strombezug aus dem Netz abknöpft.
Bei einem Wasserkraftwerk läuft das im Grunde genauso. Also nix der Staat hat Monopol auf Sonne und Wasser, sondern das ist allgemeines Unternehmerrecht.
Wenn du dir Strom in einer Inselanlage produzierst die du unabhängig vom Netz betreibst und nix einspeist, hast du kein Unternehmen und musst folglich keine Mehrwertsteuer auf deinen selbsterzeugten und selbstverbrauchten Strom bezahlen, kriegst aber auch keine Einspeisevergütung und keine MwSt. zurück.
Im Unternehmerrecht gibt es dann noch die Kleinunternehmerregelung. Das hängt hier vom Jahresgewinn ab. Wie hoch der sein darf weiß ich allgemein nicht, Bei einer PV-Anlage darf der Gewinn nicht höher als 17000,00€ sein. Dann kannst du Kleinunternehmer sein, hast mit dem Finanzamt nix zu tuen, musst keine Abgabe auf deinen selbsterzeugten und -verbrauchten Strom bezahlen, kriegst dafür aber auf deine betrieblichen Unkosten nicht die Mehrwertsteuer zurück.
Selbst bei größeren PV-Anlagen machst du keine 17000,00€ Gewinn. Du kannst also immer auf Kleinunternehmer machen. Aber, je nach Größe der Anlage rechnet es sich auf Unternehmer zu optieren, weil du da erhebliche Kostenvorteile durch die Mehrwertsteuererstattung hast. Zumal du nach 5 (6) Jahren die Möglichkeit hast in die Kleinunternehmerregelung zu gehen ohne deine Mehrwertsteuerrückerstattungen ganz oder anteilig zurückzahlen zu müssen. In der Zeit musste dann halt MwSt. auf deinen Strom zahlen. Das hört sich im Übrigen schlimmer an als es ist. Problematischer ist da eher der ganze Papierkram mit vierteljährlicher Umsatssteuer- und jährlicher Einkommenssteuererklärung.
Ich habe das jetzt mal grundsätzlich vereinfacht dargestellt. Zu Beispielrechnungen bin ich zu faul und das hier ist eh schon zu lang geworden. Wen es interessiert, wie sich das Ganze im Detail darstellt, kann sich darüber im Netz kundig machen und sollte bei einer PV-Anlagenplanung auf jeden Fall auch einen Steuerberater zu Rate ziehen.
Balkonanlagen bis 600kwp sind da eine ganz andere Problematik und haben damit nix zum tuen.
Schöne Jrüße
Rainer
sehr zufrieden mit 13,5 kwp auf dem Dach und 10,5 kwh Speicher im Keller. Anlage Notstrom- und Schwarzstartfähig.
Gilera 150 Strada (harrt immer noch der Wiederauferstehung [Ich hatte den janzen Krempel mal wieder hervorgezerrt, betrachtet und wieder weggepackt.])