Wäre zu schön um wahr zu sein,die übliche Mogelpackung..... Ich war damals bei Pro Allrad dabei,das ging bis zum Bundesverfassungsgericht aber außer Spesen nichts gewesen. "Es zählt der historische Wille des Gesetzgebers,auch wenn der Gesetztestext eine andere Interpretierung zulässt" So ähnlich war dann der endgültig ablehnende Beschluß.Hab mal was aus einem anderen Forum geklaut :::::::
Interessiert sich da eigentlich noch jemand für?
Ist ja ein bischen ruhig geworden in den letzten Jahren.
Es gibt wieder eine Änderung:
http://www.buzer.de/gesetz/10377/a178396.htmBemerkenswert weil:
"2. sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich."
Also genau das,wofür Proallrad geklagt hat.
Aber jetzt kommt der Hammer:
"(12) Führen die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Fahrzeugklassen und Aufbauarten zu einer niedrigeren Steuer als unter Berücksichtigung des § 2 Absatz 2a in der am 1. Juli 2010 geltenden Fassung, ist weiterhin § 9 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden."
Grüße,Henry
