Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?

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Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?

Beitragvon Tobi93 » 20. Juni 2016 16:45

Hallo Leute,

nächste Woche soll es nun endlich soweit sein - meine Retaurierte TS 250/1 NVA soll die VOllabnahme bekommen.
Nun habe ich dazu eine Frage: Ich habe eine Kopie des Fahrzeugscheines, den Kaufvertrag (dieser ist 1991 von der Treuhand der DDR ausgestellt worden) und das Original Typenschild. Die Fahrgestellnummer ist auf dem Kaufvertrag vermerkt und stimmt mit der auf dem Typenschild überein. Allerdings sieht man auf dem Rahmen nicht mehr die Rahmennummer, diese ist wohl von der Pulverbeschichtung überdeckt worden.
Ist dies ein problem beim TÜV bei der Vollabnahme nach Paragraph 21? Wenn ja, was soll ich dann tun? Ich habe noch ein Bild mit dem Rahmen vor der Restauration, dort kann man die Rahmennummer deutlich sehen. Alternativ selber einschlagen?

Danke für eure Hilfe ;)

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Re: Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?

Beitragvon Nordmann 0815 » 20. Juni 2016 16:52

Ich denke schon.... :schlaumeier:
Mancher hat die Suppe der Weisheit mit der Gabel gegessen.
Wer später bremst, ist länger schnell.

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Re: Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?

Beitragvon Andreas » 20. Juni 2016 16:53

Ich denke schon das es Probleme geben könnte / wird.
Leg die Nummer frei und versiegel sie anständig.
Bleibt gesund!

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Re: Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?

Beitragvon jupiturn » 20. Juni 2016 16:55

Hallo,

bei mir hatte der Prüfer damals die Farbe runter gekratzt... :roll:
jetzt ist es übermalt und sieht an der STelle :stumm: aus
in diesem Sinne - liebe Grüße aus Halle an der Saale,
Andreas

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Re: Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?

Beitragvon ea2873 » 20. Juni 2016 17:54

Tobi93 hat geschrieben: Alternativ selber einschlagen?



das ist keine Alternative, leg die originale Nummer frei und konsveriere mit Klarlack, alternativ sprich vorher mit dem Prüfer was genau du tun sollst. Meiner war sehr verständnisvoll und hat keine Probleme gemacht. Sonst könnte ja jeder irgendwo irgendwelche Nummern einschlagen. Wenn die Nummer nicht mehr richtig lesbar ist, kannst du sie in Anwesenheit des Prüfers nachschlagen, das wird dann aber auch in die Papiere eingetragen (bei meiner TS: "Original FZ Ident Nr schlecht lesbar, zus a lenkkopf rechts neu eingeschlag.")

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Re: Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?

Beitragvon Tobi93 » 20. Juni 2016 18:15

Danke für eure Tipps ;)
Habe mir die Sache gerade nochmal genauer angeschaut, und habe festgestellt, dass man die Nummer bei ganz genauem hinschauen doch sehen kann, am besten mit einer Lampe. Nur auf den ersten BLick sieht es so aus als wäre die komplett überbeschichtet. Soll der Prüfer einfach seine Augen aufmachen ^^

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Re: Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?

Beitragvon löwenherz » 20. Juni 2016 18:46

Bei mir hat der Abnehmende auch die Rahmennummer gesucht. und gefunden - mit Farbe bedeckt, aber noch lesbar. Ich hätte nicht gewusst, wo die war. Das Typenschild hatte ich ja besorgt - mit der Nummer aus dem Brief. :ja:
Jetzt, nicht irgendwann!
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Re: Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?

Beitragvon schrauberschorsch » 20. Juni 2016 21:45

Pulverbeschichten ist manchmal zuviel des Guten...(nur meine persönliche Meinung).

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Re: Rahmennummer zwingend notwendig für Vollabnahme §21 ?

Beitragvon Egon Damm » 20. Juni 2016 22:06

nicht immer. Aber gute Beschichter ob Lack oder Pulver schützen die Rahmennummerso,
das diese klar und deutlich zu erkennen ist. Schließlich hat der Prüfer die Pflicht zu prüfen
ob die Papiere zu dem Fahrzeug passen.

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