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CJ hat geschrieben:Es gab im Einigungsvertrag eine Übergangsregelung für Inhaber der Klasse A (DDR), die noch nicht 18 waren. Das hat sich aber schon einige Zeit erledigt
mzheinz hat geschrieben:Nanana! Das galt dann wohl aber auch für DDR-Bürger, die bis zur 18 noch viiiiel Zeit hatten![]()
Fakt ist, dass es ab 1996 eine Ausnahmeregelung in Sachsen für 150er gab. Diese wurde den Landkreisen zur Umsetzung freigestellt. In meiner alten Heimat (Kreis Oschatz) wurde es natürlich nicht erlaubt....Ob das noch Bestand hat, weiß ich nicht.
Hier ein "Schriftstück" aus der Mopped - müsste von Mai 96 sein:
Matthieu hat geschrieben:Bei mir im Landkreis Bautzen war das damals möglich. Ein Kumpel ist so seine 150er TS ganz legal als 16 Jähriger gefahren.
Da es aber schon wieder 20 Jahre her ist, bezweifel ich fast das es heute noch möglich ist.
Es gab damals auch keine Pauschalfreigabe sondern musste per Einzelgenehmigung beantragt werden.
mzheinz hat geschrieben:Die 18 hatte sie damals wohl schon hinter sich.....![]()
mzmessie hat geschrieben:mzheinz hat geschrieben:Die 18 hatte sie damals wohl schon hinter sich.....![]()
War ja auch Mandy (19)
xtreas hat geschrieben:Das war damals komisch zur Wendezeit. Ich bin mit 15 zur Mopedprüfung mit ner 150er TS gefahren. Durfte dann erst Moped, Kleinkraftrad und mit 18 Motorräder fahren. Ohne zusätzliche Prüfungen.
Lorchen hat geschrieben:Das ist doch noch die DDR-Regelung.
xtreas hat geschrieben:Matthieu hat geschrieben:Bei mir im Landkreis Bautzen war das damals möglich. Ein Kumpel ist so seine 150er TS ganz legal als 16 Jähriger gefahren.
Da es aber schon wieder 20 Jahre her ist, bezweifel ich fast das es heute noch möglich ist.
Es gab damals auch keine Pauschalfreigabe sondern musste per Einzelgenehmigung beantragt werden.
Das war damals komisch zur Wendezeit. Ich bin mit 15 zur Mopedprüfung mit ner 150er TS gefahren. Durfte dann erst Moped, Kleinkraftrad und mit 18 Motorräder fahren. Ohne zusätzliche Prüfungen.
mutschy hat geschrieben:Buddha, wie meinst du das? Mit ner Maschine > 125ccm vorfahren, und der Lenkschein wird umgeschrieben? Wär natürlich fein, da ich 1993 die 1b gemacht hab. Sämtliche Fahrschulen in NDH wissen auch nichts von ner Vereinfachung (bzw wollen es nich wissen), dass ich als 1b-Besitzer nur ne praktische Prüfung brauch, um A zu bekommen. Alle wollen mich theoretisch u praktisch prüfen (incl Fahrstunden u allem, was extra kostet...)
Gruss
Mutschy
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