ThiesP hat geschrieben:So was Blödes, er sagte mir dass 1966 keine Fahrgeräusche gemessen wurden sind und demnach keine Daten vorliegen
Das mag richtig sein. 1966.
In den folgenden 53 Jahren sind die Stand- und Fahrgeräusch aber sicherlich irgendwann einmal für Dein Modell amtlich erfasst worden, im Zweifel ebenfalls bei einer Vollabnahme.
Danach könnte der Prüfer in den entsprechenden Datenbanken suchen (wenn er denn wollte), oder Dir weiterhin eine Geräuschmessung aufschwatzen.
ThiesP hat geschrieben:Jetzt schickt mir ein Kumpel ein KFZ-Schein, wo 84dB eingetragen worden sind. Kann ich ihm das einfach sagen dass der Wert um 84dB eiern sollte?
Vergiß es.
Der facebook-Kumpel? Der hat doch eine TS ....
Wechsel den Prüfer oder die Prüforganisation.
Ich habe das Thema mit meinem SR59 auch schon durch.
TÜV a: Macht bitte 300 € für die Geräuschmessung

TÜV b: Kein Problem, ich übernehme die Daten aus einer anderen Vollabnahme eines baugleichen Fahrzeugs

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