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Moderator: Moderatoren
h_w_f hat geschrieben:Hi,
seid Maerz vorigen Jahres MUESSEN alle 125 mit kleinem Kennzeichen angemeldet werden, wenigstens bei TUEF-Nord und -Rheinland.
Die anderen weiss ich net.
Harry
h_w_f hat geschrieben:[b]Nach Ziffer 1 der Anlage 4 zur FZV gilt: Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht hoeher als 40 km/h
Jonas hat geschrieben:Bei der Neckermann-TS125 meines Vaters steht auch "TS150" im Brief.
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