KBA Betriebserlaubnis MZ TS 250 - Nr. 9106 vom 19.03.1974

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KBA Betriebserlaubnis MZ TS 250 - Nr. 9106 vom 19.03.1974

Beitragvon Äxel_1958 » 31. Mai 2023 09:32

Hallo zusammen,
als Neumitglied versuche ich mich zur Zeit hier im Forum zu orientieren.
Dies möchte ich nutzen eine Frage zu stellen:
Seit 02.05.2023 ist ein MZ TS 250 auf mich zugelassen, die ich am 29.05. hier in meiner Nähe erstanden habe.
Schlüssel-Nr.Hersteller zu 2.1 -> 0868
Schlüssel-Nr. Typ und Ausführung zu 2.2-> 240001 7
Sie war seit 20.10.1980 abgemeldet. 2 Brüder sind als Vorbesitzer eingetragen. Ich bin also der 3. Besitzer. Es handelt sich um das Neckermann Modell, d.h. Export damals als Neufahrzeug in den Westen
über den authorisierten Versandhauskonzern Neckermann. Die Stempel der Bezugsgenehmigung sowie die ABE/EWG-Betriebserlaubnis mit der Nr. 9106 vom 19.03.1974 sind am 21.04.1976 vom Kraftfahrt-
Bundesamt in Flensburg bescheinigt worden.
Nach der Neuzulassung steht jetzt im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt 22 -> Bemerkungen und Ausnahmen: REIFENFABRIKATSBIND.GEM.BETRIEBSERL.BEACHT.*
Dieser Eintrag ist im Original-KFZ-Brief nicht zu finden!
Nun meine Frage: woher weiß ich jetzt, welche Reifenhersteller bzw. -fabrikate ich montieren darf, ohne die Betriebserlaubnis zu verlieren bzw. bei einer Kontrolle auffällig werde?
Montiert sind aktuell neue Reifen des Hersteller? RIESA mit der Bezeichnung Klassik 3 in der Größe Vorderrad 3,00-16 Reinforced 48P TT 6PR und Klassik 33 in der Größe Hinterrad 3,50-16 58P TT 6PR, jeweils auf Regelfelge
vorne 1,85-16 und hinten 2,15-16. Waren beim Kauf schon montiert -> Gekauft bei Ost2rad.de am 03.02.2023. Link ->
https://www.ost2rad.de/MZ-Ersatzteile/R ... tz251.html

Vollabnahme durch DEKRA am 26.04.2023 ohne festgestellte Mängel.
Leichte Verunsicherung meinerseits vorhanden. Wahrscheinlich ohne Grund.
Ich bedanke mich schon mal vorab für Eure Hilfe.
Axel aus Backnang

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Re: KBA Betriebserlaubnis MZ TS 250 - Nr. 9106 vom 19.03.197

Beitragvon zweitakt » 31. Mai 2023 09:59

Den Vermerk
"REIFENFABRIKATSBIND.GEM.BETRIEBSERL.BEACHT."
habe ich auch in den Papieren meiner Motorräder älteren Baujahres.
Er ist ein Hinweis, daß die Reifenfabrikatsbindung zu beachten ist
sofern sie in der Betriebserlaubnis / Typgenehmigung vorgesehen ist.
Bei meinen Motorrädern, für die es keine Reifenfabrikatsbindung gibt
ist dieser Hinweis also belanglos.
Es sei denn, der Hersteller würde eine Bindung nachträglich in die Typgenehmigung
aufnehmen lassen, was aber eher unwarscheinlich ist.

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Re: KBA Betriebserlaubnis MZ TS 250 - Nr. 9106 vom 19.03.197

Beitragvon Äxel_1958 » 31. Mai 2023 12:08

Hallo zweitakt,

besten Dank für Deine schnelle Info. Also denke ich, es ist soweit kein Problem und ich kann sorgenfrei das Zweitakt(fahr)erlebnis
wie in meiner Jugendzeit genießen. Das gefällt mir.
Beste Grüße.
Axel aus Backnang

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Re: KBA Betriebserlaubnis MZ TS 250 - Nr. 9106 vom 19.03.197

Beitragvon Rossi1979 » 31. Mai 2023 21:44

Hi,
Dieser Satz steht bei allen alten Motorrädern drin. Aber in der ABE 9106 ist keine Reifenbindung vorgegeben, damit ist das hinfällig.

MfG Tobias

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Re: KBA Betriebserlaubnis MZ TS 250 - Nr. 9106 vom 19.03.197

Beitragvon Äxel_1958 » 1. Juni 2023 07:42

Hallo Tobias,

recht herzlichen Dank an Dich. Super. Das zu wissen erleichtert die Sache ungemein.
Gruß Axel aus Backnang

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