Hallo,
ich hab da mal eine Frage aus folgendem Grund:
Mein Enkel ist 18 Jahre alt und noch nicht lange im Besitz des Motorradführerscheins. Natürlich mußte da gleich eine große Maschine gekauft werden, allerdings gedrosselt, und wie es so ist, ist er vor kurzem damit zu Boden gegangen. Die originale Verkleidung ist natürlich hin und um Opa nicht wieder anzubetteln war er in Rosenheim beim TÜV und hat sich erkundigt, ob er auch eine preiswertere Zubehörverkleidung anbauen darf. Der nette Herr Prüfingenieur meinte ,das sei kein Problem, er müsse das aber unbedingt noch in diesem Jahr machen, weil die im nächsten Jahr neue STVZO für solche Teile kein Spielraum mehr läßt.
Ist da etwas dran ?
Ich habe mir den Entwurf dazu angeschaut, find eigentlich keinen Hinweis darauf - allerdings ist der Passus mit den Betriebserlaubnissen so ausgelegt, daß diese wohl nach europäischem Recht erteilt werden sollen.
Weiß da jemand etwas darüber, oder ist das bloß wieder Panikmache ?