Enz-Zett hat geschrieben:Rossi1979 hat geschrieben:Seit 2019 darf neben der Technischen Prüfstelle auch der technische Dienst §21 Abnahmen. Da gibt es Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes, die kein Prüfer oder Sachverständiger sind...
Ist das keine Voraussetzung, dass man schon Prüfingenieur ist, um Unterschriftsberechtigter zu werden? Vom TÜV hat mir das einer erzählt, dass er erst 2 oder 3 Jahre Berufserfahrung als Prüfingenieur sammeln muss, bevor er die Ausbildung zum Unterschriftsberechtigten überhaupt antreten darf.
Nein, ist keine Vorraussetzung. Technische Dienste gibt es verschiedene Kathegorieren, aber es gibt auch Prüflabore und Ingenieurbüros, die dann sowas machen.
Die düfen aber keine 29er HU machen, weil das darf nur der Prüfingenieur oder aaSoP.
Und ja in der Regel ist so, dass man eine gewisse Berufserfahrung braucht, damit man UbTD bzw. aaS(mT) wird. AaS(mT) erfordert das KfSachVG sogar eine 18 monatige Tätigkeit in dem Bereich.
Als frischer Prüfingenieur ist das einfach nicht drin, da braucht es neben Fachwissen auch eine gewisse Erfahrung. Auch die Prüfung zum Sachverständigen oder UbTD ist nicht ohne, die schafft man nicht mal eben ohne Erfahrung. Gerade im LKW Bereich muss man da echt mal was gesehen haben, das kann man nicht alles in der Ausbildung lernen.