§23 und §21?

Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....

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Re: §23 und §21?

Beitragvon Rossi1979 » 16. November 2024 18:55

Enz-Zett hat geschrieben:
Rossi1979 hat geschrieben:Seit 2019 darf neben der Technischen Prüfstelle auch der technische Dienst §21 Abnahmen. Da gibt es Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes, die kein Prüfer oder Sachverständiger sind...

Ist das keine Voraussetzung, dass man schon Prüfingenieur ist, um Unterschriftsberechtigter zu werden? Vom TÜV hat mir das einer erzählt, dass er erst 2 oder 3 Jahre Berufserfahrung als Prüfingenieur sammeln muss, bevor er die Ausbildung zum Unterschriftsberechtigten überhaupt antreten darf.


Nein, ist keine Vorraussetzung. Technische Dienste gibt es verschiedene Kathegorieren, aber es gibt auch Prüflabore und Ingenieurbüros, die dann sowas machen.

Die düfen aber keine 29er HU machen, weil das darf nur der Prüfingenieur oder aaSoP.

Und ja in der Regel ist so, dass man eine gewisse Berufserfahrung braucht, damit man UbTD bzw. aaS(mT) wird. AaS(mT) erfordert das KfSachVG sogar eine 18 monatige Tätigkeit in dem Bereich.

Als frischer Prüfingenieur ist das einfach nicht drin, da braucht es neben Fachwissen auch eine gewisse Erfahrung. Auch die Prüfung zum Sachverständigen oder UbTD ist nicht ohne, die schafft man nicht mal eben ohne Erfahrung. Gerade im LKW Bereich muss man da echt mal was gesehen haben, das kann man nicht alles in der Ausbildung lernen.

Fuhrpark: Simson Sperber SR4-3 Baujahr 66, Schwalbe KR51/2 BJ 82, Schwalbe KR51 Baujahr 67, Schwalbe KR51 Baujahr 1964 und vieles mehr. MZ ES 150/1 BJ 1969
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Re: §23 und §21?

Beitragvon michi89 » 27. November 2024 08:52

Wie ist denn die Sache nun eigentlich ausgegangen?
♥x+?
MZ ist noch lange nicht tot!
Du hast eine MZ ETZ ab BJ 1991 oder eine 2T-Saxon? Dann ab in die --> Liste
Die aktuelle Liste seht ihr hier: Liste

Die Liste für die DDR-ETZ251 sowie ETZ 250 wird verwaltet von Robert K. G. und ist in seiner Signatur zu finden.

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MZ Saxon Fun 301 / 1993,
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Re: §23 und §21?

Beitragvon bujatronic » 19. Juli 2025 17:31

Nach langem Hin und Her habe ich mein Oldtimer-Gutachten und eine HU für rund 150,-€ bekommen. Beides positiv. Zulassungsstelle hat es akzeptiert.
Bei der ersten Begutachtung war nicht ganz zu Unrecht übermäßiges Spiel am unteren Lenkkopflager moniert worden, obwohl ich neue Kugeln (1/4" = 60,5mm) eingesetzt hatte und im Fahrverhalten nichts zu merken war. Nach Austausch mit 6,5mm alles ok.
Da ich noch weitere Oldtimer in Arbeit habe, werde ich in Zukunft besser aufpassen und empfehle es allen Oldtimer-Begeisterten.
Allzeit gute Fahrt!
"Vergessen Sie auch nicht, daß jedes Kraftfahrzeug wertvolles Volksvermögen darstellt, das möglichst lange zu erhalten nicht nur einen persönlichen Vorteil bringt, sondern auch eine nationale Pflicht ist!"
Obering. Siegfried Rauch

Fuhrpark: MZ BK350/1956, MZ ES250/1958, MZ ETS150/1972, MZ TS250/1A/1980, MZ ETZ250F/1986, MZ ETZ125/1986, MZ ETZ251/1989 (zum Brötchen holen) und noch ein paar Autos...
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