Zulassungsfehler

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Zulassungsfehler

Beitragvon stricheins » 29. Dezember 2025 11:24

Hallo MZ Gemeinde.
mir ist beim Überprüfen meiner Papiere aufgefallen,daß ich für meine RT 125/3 9 Euro Steuern bezahlen muß. Der GTÜ Prüfer hat bei der Vollabnahme
"Motorrad mit LB" eingetragen.
Richtig wäre aber Leichtkraftrad. Nunn stören mich die 9 Euro nicht, aber jemand hat mir gesagt, daß durch diese Falschangabe mir Nachteile entstehen können.
Muß der Prüfer das auf seine Kosten richtig stellen und muß ich dann bei der Zulassungsstelle den ganzen Kram noch einmal bezahlen ?
Wer weiß da bescheid ?

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Nordlicht » 29. Dezember 2025 11:26

Frag die Zulassungsstelle
Gruß Uwe.
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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Dieter » 29. Dezember 2025 12:02

Früher hat man 125er gerne als Motorrad angemeldet als die mit dem kleinen Führerschein auf einmal auch von 16 jährigen gefahren werden durften da dann sehr oft die Versicherung deutlich günstiger war. Die 125er wurden damals direkt einem 16 jährigen zugerechnet und dadurch zahlte man schnell mal über 400 € für die Versicherung. Daher wurden die dann als Motorrad angemeldet und man zahlte dann deutlich weniger an Versicherung. Wie das heute geregelt ist weiß ich nicht. Frag auf jeden Fall mal bei der Versicherung nach wie die das heute händeln und was heute das Alter mit den Kosten zu tun hat. Früher war das mal ein großes Thema.

Aber Steuern mussten darum nicht gezahlt werden. Das kann auch ein Fehler beim Zoll sein. Normalerweise wird ein so geringer Beitrag auch nicht eingezogen. Einfach auch da mal nachfragen.


Gruß
Dieter

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon trabimotorrad » 29. Dezember 2025 12:10

Bei den Altersbedingten Preisnachlässen ist aber in heutiger zeit Vorsicht geboten. Da die Statistik inzwischen so aussieht, das auch ältere Verkehrsteilnehmer häufiger Unfälle verursachen, gehts auch da, anscheinend ab dem 65sten Lebensjahr, wieder nach oben mit den Prämien - also überlegen, nicht das man schlafende Hunde aufweckt...
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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Mechanikus » 29. Dezember 2025 12:13

Das kommt schon hin, ich zahle 12 € für meine 175er.

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Ralle » 29. Dezember 2025 12:15

Hast du nach der Zulassung schon mal 9,20€ Steuern gezahlt, oder hast su jetzt nur in irgendwelchen Papieren gefunden das 9,20€ "zu zahlen sind"? Normal werden diese Steuern für Motorräder bis 125ccm mit einer Leistung unter 11kW/15PS nicht eingezogen, auch wenn sie laut Berechnung fällig wären.

Welche Nachteile könnten laut dem Jemand entstehen, ich bin da auch nicht mehr auf dem neuesten Stand und müsste nachschauen?
Kleine Anleitung, wie man das Zündschloss einer RT überprüft

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon stricheins » 29. Dezember 2025 12:51

ja, ich habe die 9 Euro schon mal bezahlt.
und was ich jetzt schreibe ist n i c h t meine Meinung, also bitte keine Maßregelungen :D
Der Polizist hat mir bei einer Kontrolle gesagt, daß ich mit falschen Papieren unterwegs bin. Ich habe ein Leichtkraftrad und kein Motorrad mit Leistungsbeschränkung. Der hat mir ja auch erst den Anstoß zu dieser Frage gegeben. Falsche Papiere, falsche Versicherungspapiere usw.
Er hat mich weiterfahren lassen, aber gesagt, ich muß das ändern lassen.
Versicherungsmäßig liege ich so um die 40 Euro

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Mechanikus » 29. Dezember 2025 12:58

Ich glaube, der hatte keine Ahnung. Warum soll das nicht gehen? Es sei denn Du hast nur einen Führerschein für 125 ccm. Dann könnte ich mir vorstellen, daß man auch das Krad in dieser Klasse anmelden muß. Ist aber nur eine Vermutung.

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Ralle » 29. Dezember 2025 13:16

War keine Maßregelung, sondern nur eine Frage ;-)

Wenn das so ist, dann würde ich zuerst bei dem Freundlichen vorfahren, der die Abnahme gemacht hat und ihn ganz höflich auf die Aussage des Polizisten hinweisen. Außerdem kannst du ihn dann direkt fragen was ihn zu dieser Einstufung der RT bewogen hat und was jetzt eventuell zu tun wäre. Vielleicht kann er dir ja (s)einen Grund nennen, oder das Argument mitgeben, mit dem du dem nächsten Polizisten entgegnest.
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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Dieter » 29. Dezember 2025 13:20

Ich schrieb schon weiter oben das das zumindest früher aus Versicherungsgründen recht oft gemacht wurde. Der Typ hat keine Ahnung und sollte sich mal schlau machen. Wenn du offizielle Papiere hast soll er sich mal beim Amt beschweren. Dann wird er schon die richtige Antwort bekommen. Bevor der A1 von 80 auf 125 ccm umgestellt wurde, gab es auch etliche andere kleiner Motorräder, vor allem 100 / 125 ccm mit der Motorradzulassung.


Gruß
Dieter

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon schrauberschorsch » 29. Dezember 2025 13:47

Kommt mir bekannt vor. Der Prüfer hat nichts falsch gemacht. Die Fahrzeugkategorie Leichtkraftrad gab es damals als die RT erst zugelassen wurde noch nicht. Ein Fehler der Zulassungsstelle ist auch nicht gegeben, aber einer des Zollamtes. Technisch erfüllt die RT die gesetzlichen Vorgaben eines Leichtkraftrades.

Ob die RT als Motorrad oder als Leichtkraftrad versichert werden kann, ist eine andere Frage, und hat mit der KFZ-Steuer gar nichts zu tun.

Der Polizist dürfte auch falsch gelegen haben, auch wenn seine Meinung nicht die steuerliche Behandlung betrifft. Ich habe bei einer Verkehrskontrolle schon gesagt bekommen, dass eine Bezeichnung in den Papieren als Leichtkraftrad falsch ist.

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon rwiegmann » 29. Dezember 2025 14:40

Mein Tipp: Zahl die KFZ-Steuer. Das Geld sparst Du dann bei der Versicherung. Das hängt mit dem Einheitsvertrag von 1990 zusammen, hat mir mein TÜV Prüfer erklärt.
Meine MZetten RT 125/3 und RT 125/2 sind auch so eingestuft und ich zahl brav die KFZ Steuer dafür.

Viele Grüße, Reinhard

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon kutt » 29. Dezember 2025 15:00

Die mit LB ist, weil die Fuhre unter 35 kW hat. Hat nix mit Leichkraftrad (Mofa/Moped) zu tun
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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon jot » 29. Dezember 2025 15:46

moin,

eine rt ist eben kein leichtkraftrad!

sondern ein motorrad!

das ist alles.

für motorräder mi 125 ccm werden keine steuen erhoben, so mein stand...

ich muss aber zugeben, ich habe schon 20 jahre keine rt mehr angemeldet...

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon CJ » 29. Dezember 2025 16:32

stricheins hat geschrieben:...Der GTÜ Prüfer hat bei der Vollabnahme "Motorrad mit LB" eingetragen. Richtig wäre aber Leichtkraftrad...

Ich gehe davon aus, dass die "Vollabnahme" nicht vor 1996 war, oder? Dann hätte sie allerdings als LKR geschlüsselt werden müssen. Nachteile (oder auch Vorteile) sind mit der Schlüsselung als "Krad m.LB" aber nicht verbunden.
Da aber die Steuerbescheide anhand der Schlüsselnummer automatisiert bearbeitet werden, kann das System hier nicht erkennen das eine Steuerbefreiung vorliegt. Dem kann man aber widersprechen und dann sollte das erledigt sein.
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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon foggy » 30. Dezember 2025 06:47

CJ hat geschrieben:Ich gehe davon aus, dass die "Vollabnahme" nicht vor 1996 war, oder? Dann hätte sie allerdings als LKR geschlüsselt werden müssen. Nachteile (oder auch Vorteile) sind mit der Schlüsselung als "Krad m.LB" aber nicht verbunden.
Da aber die Steuerbescheide anhand der Schlüsselnummer automatisiert bearbeitet werden, kann das System hier nicht erkennen das eine Steuerbefreiung vorliegt. Dem kann man aber widersprechen und dann sollte das erledigt sein.


Und das ist auch führerscheinrechtlich unbedenklich? Sie wäre also auch mit dieser Eintragung A1- bzw. B196-tauglich? Natürlich erfüllt sie die Bedingungen hinsichtlich Hubraum, Leistung und Leistungsgewicht, das ist mir schon klar. Aber beim Amtsschimmel weiß man ja nie...
Schönen Tag noch

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Sven Witzel » 30. Dezember 2025 07:49

Um in die Steuerbefreiung zu kommen einfach innerhalb der Fristen gegen den Steuerbescheid des Zoll vorgehen und auf die entsprechenden Normen verweisen (§§ 3 FZV, 3 Nr 1 KraftStG. Liegt übrigens an der Zulassungsfreiheit solcher Fahrzeuge.
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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon CJ » 30. Dezember 2025 08:09

Alle 125er mit einer BE, die vor 1996 erteilt wurde sind so geschlüsselt. Darfst du die dann etwa nicht mit A1 oder 1b fahren? Oder ausländische Fahrzeuge? Die zulassungsrechtliche Einordnung ist das Eine, die Fahrerlaubnisklasse beschreibt aber unabhängig davon die "technischen Grenzen" der erlaubten Fahrzeuge. Umgedreht kann es ja auch gehen. Nimm ein LKR mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1kw/kg und einer Fahrerlaubnis A1 ab 2013 erworben. Dann hast du zwar ein LKR, darfst es aber nicht fahren, sondern brauchst A2.
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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon foggy » 30. Dezember 2025 09:32

CJ hat geschrieben:Alle 125er mit einer BE, die vor 1996 erteilt wurde sind so geschlüsselt. Darfst du die dann etwa nicht mit A1 oder 1b fahren? Oder ausländische Fahrzeuge? Die zulassungsrechtliche Einordnung ist das Eine, die Fahrerlaubnisklasse beschreibt aber unabhängig davon die "technischen Grenzen" der erlaubten Fahrzeuge.


Ist ja eigentlich logisch, aber die Logik hat in der Bürokratie ja mitunter einen schweren Stand. Danke :gut: !
Hab mich an den zweiten Satz in Deiner Signatur gehalten und wurde nicht enttäuscht :lol: .
Schönen Tag noch

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Düssel-Elch » 7. Januar 2026 11:36

Ich hatte im August meine TS 125 angemelden und bekam auch vom Zollamt den Steuerbescheid über 9 Euro, der auch eingezogen wird.
Hatte vorher einen 125er Roller, der keine Steuern kostete. Kann es an der TS vielleicht daran liegen, dass die von einer 150er auf eine 125er umgerüstet wurde? Steht auch in den Zulassungspapieren so.
Das ist nämlich bei mir der Fall. OK. Mir machen die 9 Euro nichts. Deshalb würde ich da auch nichts ändern wollen.

-- Hinzugefügt: 7. Januar 2026 11:37 --

Düssel-Elch hat geschrieben:Ich hatte im August 2024 meine TS 125 angemelden und bekam auch vom Zollamt den Steuerbescheid über 9 Euro, der auch eingezogen wird.
Hatte vorher einen 125er Roller, der keine Steuern kostete. Kann es an der TS vielleicht daran liegen, dass die von einer 150er auf eine 125er umgerüstet wurde? Steht auch in den Zulassungspapieren so.
Das ist nämlich bei mir der Fall. OK. Mir machen die 9 Euro nichts. Deshalb würde ich da auch nichts ändern wollen.
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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon zweitakt » 7. Januar 2026 19:15

Und hier die Regelung der Kfz-Steuer für 125ccm:
125ccm bis 11kW 0€
125ccm über 11kW 9,20€
Die Art der Fahrzeugklasse spielt keine Rolle.

Woher ich das weiß? Ich kann ohne KI googlen. ;-)

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Mechanikus » 7. Januar 2026 19:22

Bloß, daß eine TS 125 keine 11 kW hat. Die 150er auch nicht...

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon CJ » 7. Januar 2026 19:26

zweitakt hat geschrieben:Und hier die Regelung der Kfz-Steuer für 125ccm:
125ccm bis 11kW 0€
125ccm über 11kW 9,20€
Die Art der Fahrzeugklasse spielt keine Rolle.
Woher ich das weiß? Ich kann ohne KI googlen. ;-)

Die Fahrzeugklasse spielt die entscheidende Rolle! Ein LKR hat max. 125ccm UND max. 11kw. Über 11kw wäre es trotz max. 125ccm kein Leichtkraftrad mehr, sondern ein ausgewachsenes Motorrad. Und die sind nicht zulassungsfrei und deshalb auch nicht steuerbefreit.
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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon Dieter » 7. Januar 2026 20:23

Zitat von der Seite: https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-steuer/

Sonderfall: Kfz- Steuer für ein Motorrad mit 125 ccm Hubraum
Angenehmes Hobby: Beim Motorrad sind Steuer und Kosten für Versicherung nicht sehr hoch.Angenehmes Hobby: Beim Motorrad sind Steuer und Kosten für Versicherung nicht sehr hoch.

Es wird deutlich: Alle Krafträder, welche nicht als Leichtkrafträder gelten, müssen Steuern bezahlen. Ein Motorrad, welches 125 ccm Hubraum besitzt, kann allerdings je nach Nennleistung in beide Kategorien eingeordnet werden.

Haben Sie beispielsweise eine 125er-Maschine mit einer Nennleistung von 15 kW, müssen Sie eine Steuer entrichten. Diese berechnet sich wie für leistungsstärkere Motorräder.

Ob für Ihr 125er Motorrad eine Steuer anfällt, entnehmen Sie folgender Tabelle:
Nennleistung Steuer im Jahr
Nicht mehr als 11 kW / 15 PS 0 Euro
Über 11 kW / 15 PS 9,20 Euro

Also einfach mal beim Zoll nachfragen oder einfach mal anschreiben. Also danach sind alle 125er bis 15 PS Steuerfrei.


Gruß
Dieter

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon stricheins » 8. Januar 2026 10:46

so,
ich habe eben mit dem Hauptzollamt gesprochen. Die nette Kollegin meinte ,wenn die Zulassungsstelle dem Zollamt mitteilt, daß der Himmel grün ist, dann ist er grün. Soll heißen : Die Zulassungsstelle hat dem Zollamt übermittelt,daß es sich bei der RT 125/3 um ein Motorrad mit Leistungsbeschränkung handelt und deshalb steuerpflichtig ist, Und die 9.20 Euro werden auch eingezogen.
Nun hat die Zulassungsstelle aber auch nur das übernommen, was der Sachverständige bei der Vollabnahme eingetragen hat.
Ich muß jetzt zum Sachverständigen, der muß das ändern, dann zur Zulassungsstelle , die muß das auch ändern und dem Hauptzollamt diese Änderung mitteilen.
Meine Versicherung für die RT ist relativ teuer,da ich seit Jahren kein Motorad angemeldet hatte.
Wenn ich da jetzt alles ändern lasse . zahle ich bestimmt auch weniger Versicherung, weil Leichtkraftrad.
Aber vemutlich kostet mich das Ganze nicht nur Zeit und Nerven , sondern auch soviel Geld, daß ich die nächsten 20 Jahre ruhig meien 9,20 Euro bezahlen
kann

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon CJ » 8. Januar 2026 11:07

Deshalb solltest du ja dem Steuerbescheid förmlich widersprechen. Ein unverbindliches Telefongespräch führt natürlich nicht zur Aufhebung eines Bescheides. Aber gut, wenn du damit leben kannst....
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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon stricheins » 8. Januar 2026 11:13

der Steuerbescheid hat seine Richtigkeit. Ich muß der Eintragung durch den Sachverständigen widersprechen,der wiederum muß der Zulassungsstelle mitteilen, daß er etwas falsch gemacht hat, die kann dann die Änderung in den Papieren vornehmehmen und dem Zoll die richtigen Daten übermitteln
Da bezahle ich lieber weiter 9,20

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Re: Zulassungsfehler

Beitragvon rally1476 » 8. Januar 2026 17:26

Mahlzeit,

bevor Du das machst, lass Dir eine Leichtkraftrad Versicherung anbieten.
Ich hatte hier die gegenteilige Erfahrung gemacht.

Meine RT ist als Kraftrad mit L.B. zugelassen, ich zahle die 9€ Steuern und runde 30€ Haftpflicht.
Eine andere RT, welche ich mal mit aufgebaut hatte, wurde bei der Abnahme als Leichtkraftrad zugelassen.
Dort betrug der Versicherungsbeitrag der Haftpflicht runde 350€.
Dafür keine Steuern.

Zur Abnahme der zweiten RT war ich mit meiner RT anwesend.
Dem Prüfer hatte ich gebeten auch diese RT als Kraftrad m. L.B. einzutragen, nach Vorlage meinerZulassung.

Der hat vielleicht ein Fass aufgemacht und mich ziemlich harsch dafür angemacht.
Sowas gehöre verboten...usw.

Ich antwortete ihm höflich, dass er Dies doch mit seinem, ihm gut bekannten Kollegen vom gleichen Verein, klären könnte.
Bin dann auch losgefahren, war mir zu blöd die Aktion.

Das Nachsehen hatte dann mein Kumpel, der die zehnfache finanzielle Belastung hatte.

Gruß Rally
Brommt gut die Beere!

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