Probleme mit der Zulassungsstelle - ES 250/2 Gespann

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Probleme mit der Zulassungsstelle - ES 250/2 Gespann

Beitragvon Beckenrandschwimmer » Gestern 19:27

Hallo, ich brauche mal eure Erfahrungen,

ich habe mir vor 2 Wochen eine MZ ES 250/2 mit Beiwagen gekauft. Es gibt einen Fahrzeugbrief von 1993, der zum Verkauf damals angefertigt wurde, dabei wurden die originalen Dokumente eingezogen, jedoch das Gespann nicht direkt angemeldet. 2003 wurde dann die Außerinbetriebnahme gestempelt, laut dem Vor-Vorbesitzer (durch den Vorbesitzer) war die MZ in der Zeit nur angemeldet, wurde aber nicht bewegt.
Von 2003 bis jetzt war die MZ dann beim jetzigen Vorbesitzer nicht mehr angemeldet.
Der Vorbesitzer hatte dieses Jahr angefangen die MZ wieder fit zu machen (Bremsen - Hydraulik vom Beiwagen neu, Gummis, Batterie,...) und hat im April TÜV bestanden, dann hatte er aber keine Zeit/Lust/Platz mehr.

Soweit so ok.

Jetzt wollte ich die MZ zulassen.
1. Versuch scheiterte, da ich keinen Fahrzeugschein hatte, nur den Brief von 1993. Da auf dem Kaufvertrag der Schein nicht angekreuzt war, hätte auch keine Eidesstattliche Erklärung von mir genügt, dies sollte der Vorbesitzer liefern.
Nach Rücksprache mit dem Vorbesitzer - dieser hatte nie den Schein, denn dieser wurde 2003 bei der Abmeldung eingezogen, bin ich dann am Tag drauf noch einmal zur Zulassungsstelle.
2. Versuch scheiterte einen Tag später, nicht am Fahrzeugschein, sondern am Fahrzeugbrief. Da dieser nicht alle technischen Daten enthält (Länge, Breite zum Beispiel) und das Motorrad länger, als 7 Jahre nicht angemeldet war, forderten die Damen nun eine 21er Vollabnahme + eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der alten Zulassungsstelle.
Ich habe dann mit der sehr freundlichen Dame der alten Zulassungsstelle telefoniert, wo das Motorrad von 1993 bis 2003 angemeldet war. Die Abmeldung 2003 konnte sie bestätigen, allerdings sagte sie mir, dass bei der Abmeldung 2003 immer der Fahrzeugschein eingezogen wurde, das würde der Stempel der Abmeldung aussagen. Erst ab 2005 wurde er nicht mehr eingezogen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann sie mir nicht ausstellen, ist aber auch nur notwendig, wenn es keinen Brief mehr gibt. Auch eine 21er Abnahme ist in ihren Augen nicht notwendig, da das nur notwendig ist, wenn der Fahrzeugbrief verloren wurde. Außerdem war das Motorrad mit diesem Brief schon einmal zugelassen. Bei Ihr wäre eine direkte Zulassung und Ausstellung des Scheines kein Problem.

Ich habe nun für nächsten Montag eine 21er Abnahme ausgemacht und am Freitag hole ich mir ein Kurzzeitkennzeichen, um am Montag zum TÜV fahren zu können.
Allerdings habe ich das Gefühl, dass das unnötig ist. Schon am Telefon war der TÜV sehr überrascht, dass ich eine 21er will, obwohl noch Fahrzeugpapiere vorhanden sind...

Was sind eure Erfahrungen damit?

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Re: Probleme mit der Zulassungsstelle - ES 250/2 Gespann

Beitragvon Dieter » Gestern 19:38

Damit hat der Prüfer recht. Die 7 Jahresregel gab es mal vor längerer Zeit. Wurde aber wieder zurückgenommen. Sag der Dame vom Amt das du mit jemandem sprechen möchtest der Ahnung von dem Thema hat. Am Besten mit ihrem Vorgesetzten. Solange der Brief vorhanden ist reicht das. Das Fahrzeug war schon mal in der BRD angemeldet uns ist somit zulassungsfähig wenn eine normale HU vorliegt. Die fehlenden Angaben muss sie sich selber besorgen. Es gibt wohl immer mal wieder Probleme wenn ein Fahrzeug nur den alten Brief und noch keine neue Zulassungsbescheinigung hat bei der ein paar Daten mehr erforderlich sind. Das ist aber nicht dein Problem. Das heißt, du musst halt etwas intensiver nachhaken.


Gruß
Dieter

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Re: Probleme mit der Zulassungsstelle - ES 250/2 Gespann

Beitragvon Beckenrandschwimmer » Gestern 19:54

Hi Dieter, danke schon einmal. Ich habe das gefunden: https://www.landkreis-regen.de/fahrzeug ... dnung-fzv/ das bestätigt deine Aussage. Lustig, da sich im Fahrzeugzulassung - Schifferstadt 3 Damen + die Vorgesetzte den Fall angeschat haben.
Hmm, da muss ich mit den Damen noch einmal diskutieren...

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Re: Probleme mit der Zulassungsstelle - ES 250/2 Gespann

Beitragvon Gundi » Gestern 20:05

Du brauchst auch kein Kurzzeitkennzeichen, da Fahrten im Rahmen der Zulassung (wozu auch das 21er zählt) mit dem ungestempelten Kennzeichen zulässig sind. Allerdings brauchst Du eine Deckungszusage der künftigen Versicherung.
Die DEKRA in Thüringen besteht auch auf dem 21er, wenn das Fahrzeug 7 Jahre oder mehr abgemeldet war. Kann interessant werden, wenn der Prüfingenieur zwar das Recht, aber keine Ahnung von DDR Oldtimern hat (wie bei mir dieses Jahr).
Viel Erfolg
Grüße Matthias

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Re: Probleme mit der Zulassungsstelle - ES 250/2 Gespann

Beitragvon TSDriver » Heute 06:39

Hi,
wenn es Schifferstadt in Rheinland-Pfalz ist, dort sind die Angestellten immer sehr genau.
Allerdings haben mir in der Vergangenheit immer entsprechende Ausdrucke der Gesetzestexte geholfen.
Fehlt aus deren Sicht etwas, darfst du zum nächsten Termin anrücken.
Manchmal sehr schwer nachvollziehbar.

-- Hinzugefügt: 10. September 2026 06:40 --

Hi Dieter,
wenn es Schifferstadt in Rheinland-Pfalz ist, dort sind die Angestellten immer sehr genau.
Allerdings haben mir in der Vergangenheit immer entsprechende Ausdrucke der Gesetzestexte geholfen.
Fehlt aus deren Sicht etwas, darfst du zum nächsten Termin anrücken.
Manchmal sehr schwer nachvollziehbar.
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Re: Probleme mit der Zulassungsstelle - ES 250/2 Gespann

Beitragvon Beckenrandschwimmer » Heute 06:44

Sehr genau wäre ja, wenn sie die Gesetzestexte umsetzen würden und nicht auf die eigene Meinung setzen würden... Ich werde es morgen sehen.
Danke schon einmal für eure Ratschläge.

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Re: Probleme mit der Zulassungsstelle - ES 250/2 Gespann

Beitragvon Treibstoff » Heute 08:42

Beckenrandschwimmer hat geschrieben:...Es gibt einen Fahrzeugbrief von 1993, der zum Verkauf damals angefertigt wurde, dabei wurden die originalen Dokumente eingezogen, jedoch das Gespann nicht direkt angemeldet. 2003 wurde dann die Außerinbetriebnahme gestempelt...

Ich glaube nicht, daß der Brief von 1993 ausgestellt wurde, weil die Absicht bestand, das Motorrad zu verkaufen. Wegen eines geplanten Fahrzeugverkaufes stellt(e) die Behörde keine neuen Papiere aus. Hier wird vielmehr die Zwangsumschreibung einer DDR-Zulassung in eine BRD-Zulassung erfolgt sein. Es gab nach der Wiedervereinigung für alle Fahrzeughalter eines zugelassenen Kfz, deren Fahrzeugpapiere noch DDR-Papiere waren, die Pflicht, bis zu einem gewissen Stichtag die Papiere auf damals aktuelle BRD-Papiere umschreiben zu lassen. Nach meiner schwachen Erinnerung lag dieser Stichtag im Jahr 1993. Nach dem Stichtag waren alle Fahrzeuge, welche nicht umgeschrieben wurden, von Amts wegen stillgelegt. Genau das wird hier der Grund für den neuen Fahrzeugbrief gewesen sein.
Früher war es normal, daß bei der Stilllegung eines Kfz der Zulassungsschein eingezogen wurde. Sagt ja schon der Name. Wenn das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist, durfte es auch keinen Zulassungsschein mehr haben.
Du hast einen BRD-Brief, mit dem eine Zulassung problemlos möglich sein muß. Hier hilft eigentlich nur, bei der Zulassungsbehörde nachzuhaken, notfalls auch etwas energischer (was aber nicht unfreundlich bedeuten soll).

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Re: Probleme mit der Zulassungsstelle - ES 250/2 Gespann

Beitragvon stricheins » Heute 10:23

ich habe vorige Woche meine Honda Xl 250 R zugelassen. Die ist aus 1983 und wurde 1993 abgemeldet. Mein Bekannter ,der Prüfer bei der GTÜ ist ,bat mich nachzufragen was die Zulassunhgsstelle will. Vollgutachten oder Wiederinbetriebnahme.
Da ich ohnehin mein Golf Cabrio ummelden mußte, habe ich mich nach den Modalitäten erkundigt und folgende verbindliche Auskunft bekommen
Vollabnahme ist nur erforderlich bei Fahrzeugen ohne Brief, aber auch bei Fahrzeugen mit DDR Brief, Hintergrund : im DDR Brief stehen einige Sachen nicht drin, die im bundesdeutschen Brief aber erforderlich sind
Alle , die schon einen bundesdeutschen Brief haben benötigen nur eine HU , evtl. AU
Mir wurde gesagt, daß das bundeseinheitlich so sei.

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Re: Probleme mit der Zulassungsstelle - ES 250/2 Gespann

Beitragvon Treibstoff » Heute 11:40

Naja, ob diese Auskunft rechtlich korrekt ist, steht aber auf einem anderen Blatt.
Zuletzt geändert von Treibstoff am 10. September 2026 12:55, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Probleme mit der Zulassungsstelle - ES 250/2 Gespann

Beitragvon Mzfahrer 93 » vor 35 Minuten

Ich musste für meine beiden Mz ts da sie nur den DDR Brief hatten auch einen 21 machen lassen
Gleiches steht jetzt dann bei meiner Rt an

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