Hallo, ich brauche mal eure Erfahrungen,
ich habe mir vor 2 Wochen eine MZ ES 250/2 mit Beiwagen gekauft. Es gibt einen Fahrzeugbrief von 1993, der zum Verkauf damals angefertigt wurde, dabei wurden die originalen Dokumente eingezogen, jedoch das Gespann nicht direkt angemeldet. 2003 wurde dann die Außerinbetriebnahme gestempelt, laut dem Vor-Vorbesitzer (durch den Vorbesitzer) war die MZ in der Zeit nur angemeldet, wurde aber nicht bewegt.
Von 2003 bis jetzt war die MZ dann beim jetzigen Vorbesitzer nicht mehr angemeldet.
Der Vorbesitzer hatte dieses Jahr angefangen die MZ wieder fit zu machen (Bremsen - Hydraulik vom Beiwagen neu, Gummis, Batterie,...) und hat im April TÜV bestanden, dann hatte er aber keine Zeit/Lust/Platz mehr.
Soweit so ok.
Jetzt wollte ich die MZ zulassen.
1. Versuch scheiterte, da ich keinen Fahrzeugschein hatte, nur den Brief von 1993. Da auf dem Kaufvertrag der Schein nicht angekreuzt war, hätte auch keine Eidesstattliche Erklärung von mir genügt, dies sollte der Vorbesitzer liefern.
Nach Rücksprache mit dem Vorbesitzer - dieser hatte nie den Schein, denn dieser wurde 2003 bei der Abmeldung eingezogen, bin ich dann am Tag drauf noch einmal zur Zulassungsstelle.
2. Versuch scheiterte einen Tag später, nicht am Fahrzeugschein, sondern am Fahrzeugbrief. Da dieser nicht alle technischen Daten enthält (Länge, Breite zum Beispiel) und das Motorrad länger, als 7 Jahre nicht angemeldet war, forderten die Damen nun eine 21er Vollabnahme + eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der alten Zulassungsstelle.
Ich habe dann mit der sehr freundlichen Dame der alten Zulassungsstelle telefoniert, wo das Motorrad von 1993 bis 2003 angemeldet war. Die Abmeldung 2003 konnte sie bestätigen, allerdings sagte sie mir, dass bei der Abmeldung 2003 immer der Fahrzeugschein eingezogen wurde, das würde der Stempel der Abmeldung aussagen. Erst ab 2005 wurde er nicht mehr eingezogen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kann sie mir nicht ausstellen, ist aber auch nur notwendig, wenn es keinen Brief mehr gibt. Auch eine 21er Abnahme ist in ihren Augen nicht notwendig, da das nur notwendig ist, wenn der Fahrzeugbrief verloren wurde. Außerdem war das Motorrad mit diesem Brief schon einmal zugelassen. Bei Ihr wäre eine direkte Zulassung und Ausstellung des Scheines kein Problem.
Ich habe nun für nächsten Montag eine 21er Abnahme ausgemacht und am Freitag hole ich mir ein Kurzzeitkennzeichen, um am Montag zum TÜV fahren zu können.
Allerdings habe ich das Gefühl, dass das unnötig ist. Schon am Telefon war der TÜV sehr überrascht, dass ich eine 21er will, obwohl noch Fahrzeugpapiere vorhanden sind...
Was sind eure Erfahrungen damit?