Probleme bei Zulassung

Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....

Moderator: Moderatoren

Re: Probleme bei Zulassung

Beitragvon 19jan78 » 29. September 2010 11:13

Hallo Martin!

Im Grunde hast du Recht - eine unwahre abgegebende eidesstattliche Erklärung wird mit Geldbuße oder Freiheitsstrafe geahndet (§156 StGB)
Ich habe ja auch nur meine Vorgehensweise beschrieben und die wahr so möglich, da das Motorrad seit der Wende in einer Scheune
vor sich hin stand! Also war sie nicht zu "Westzeiten" zugelassen und Flensburg hat noch nie etwas von ihr gehört, da die "DDR-Zulassungsunterlagen"
ja nicht mitgenommen wurden. Also bleibt christian24121982 nur der Weg zum "letzten wirklichen Besitzer" um sich den Brief oder eine Erklärung
aushändigen zu lassen (was sich aus meiner Sicht als schwierig erweisen würde) oder ein Rahmentausch (was ich machen würde). Mit Westbrief entfällt eine Neuausstellung und beim Ostbrief ist die Zulassung ja auch kein Problem-hab ich letztes Jahr auch gemacht mit ner ES 150/0, die ich meinem Vater zum Geburtstag schenkte. Auf jeden Fall wünsche ich gute Nerven und Erfolg für die Klärung, damit wieder etwas mehr 2-Taktrauch in der Luft liegt!

Fuhrpark: ES 175/2 /1972
TS 250/1 /1981
KR 51/2 /1981
KR 51/1 /1977
KR 51/1 1979
SR 2 /1960
SR 4-3 /1969
S51 /1984
19jan78

 
Beiträge: 5
Themen: 1
Bilder: 4
Registriert: 24. Februar 2010 20:42
Wohnort: Jüterbog
Alter: 46

Vorherige

Zurück zu Papierkram



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Obo92 und 3 Gäste