Hallo Martin!
Im Grunde hast du Recht - eine unwahre abgegebende eidesstattliche Erklärung wird mit Geldbuße oder Freiheitsstrafe geahndet (§156 StGB)
Ich habe ja auch nur meine Vorgehensweise beschrieben und die wahr so möglich, da das Motorrad seit der Wende in einer Scheune
vor sich hin stand! Also war sie nicht zu "Westzeiten" zugelassen und Flensburg hat noch nie etwas von ihr gehört, da die "DDR-Zulassungsunterlagen"
ja nicht mitgenommen wurden. Also bleibt christian24121982 nur der Weg zum "letzten wirklichen Besitzer" um sich den Brief oder eine Erklärung
aushändigen zu lassen (was sich aus meiner Sicht als schwierig erweisen würde) oder ein Rahmentausch (was ich machen würde). Mit Westbrief entfällt eine Neuausstellung und beim Ostbrief ist die Zulassung ja auch kein Problem-hab ich letztes Jahr auch gemacht mit ner ES 150/0, die ich meinem Vater zum Geburtstag schenkte. Auf jeden Fall wünsche ich gute Nerven und Erfolg für die Klärung, damit wieder etwas mehr 2-Taktrauch in der Luft liegt!