KFZ Zulassungsstelle

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KFZ Zulassungsstelle

Beitragvon luebs » 2. Januar 2007 17:02

Hallo,
ich wollte euch mal von meinen Erlebnissen auf der Zulassungsstelle berichten:

Im letzten Jahr bot sich mir die Gelegenheit für 150? eine TS 250 zu kaufen. Da mußte ich nicht lange überlegen! Nach einiger Bastelei war es dann im September soweit, TÜV ohne Mängel! Ich beschloß die Saison 06 noch mit meiner Honda zu beenden und 07 mit der MZ zu starten.

Ich packte nun meine Tüvbescheinigung, Doppelkarte und Fahrzeugbrief und machte mich auf zum Nummer ziehen. Als ich dann endlich dran war, erfuhr ich von der Dame in Zimmer 2, dass eine Zulassung nur mit dem alten entwerteten Fahrzeugschein möglich ist, da dieser seit 2005 die Abmeldebescheinigung ersetzt. Weil ich das aber nicht wußte hatte ich dieses Dokument vor einem halben Jahr entsorgt. Wäre ich jetzt der Halter des Krads, könnte ich eine "Erklärung über den Verlust des Fahrzeugscheins" machen, da ich den alten Schein aber nicht habe kann ich im Brief auch nicht als Halter eingetragen werden! Ich müsste jetzt also mit dem alten Halter zur Zulassungsstelle und und der müsste dort erklären das er den Schein verloren hat . Und der ist nicht bereit sich jetzt noch um ein Krad zu kümmern, das er vor einem halben Jahr für 150? verkauft hat und schon gar nicht für einen Schein zu unterschreiben den ich verloren habe!

Lange Rede, kurzer Sinn, wenn jemand nen schönen Teileträger sucht oder noch nen Rahmen mit Papieren hat, ich biete meine Emme derzeit bei Motorscout24 an.

Gruß
Luebs
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Beitragvon albert » 2. Januar 2007 17:20

da hast du dich aber ganz schön selbst verar...t
wenn du den brief hast, bist du der eigentümer.
wieso kannst du dann keine erklärung über den verlust des scheins abgeben ? DU hast ihn doch verschlampt.

????????????
auch ratschläge sind schläge. :-)
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Beitragvon rmt » 2. Januar 2007 17:48

Wenig nützlich für dich: In Berlin hättest du diese Probleme NICHT.

Jedoch müsstest du auch hier einen Herkunftsnachweis über die Maschine machen:
Sowohl Unbedenklichkeitsbescheinigung von KBA Flensburg
als auch ein Kaufvertrag.

Ich würds in der Reihenfolge machen und lass dir bezüglich Kaufvertrag was einfallen... falls du zw. den Zeilen lesen kannst.
Die wollen gerne was mit Datum, Betrag, Unterschrift - nicht unmöglich, wenn man sich nicht so blöd wie die anstellt.

Vom KBA erfährst du eh ob du dich eventl. in eine unschöne Situation begeben würdest.

Dann haben sie alles was sie haben sollen - und könnens nicht verhindern - Einigungsvertrag - basta.

Ach ja und schiebs nicht auf die lange Bank - sowohl Unbedenklichkeitsbesch. als auch Vollgutachte §21 Tüv verfallen nach wenigen Wochen.
Wenn ich ne 150 Euro Emme durch den Tüv gekriegt habe, würd ichs so kurz vorm Ziel nicht hinschmeißen.
Gruß Roger

Never touch a running system!
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Beitragvon stromer » 2. Januar 2007 19:12

Unbedenklichkeitserklärung und eine Eidesstattliche Erklärung beim Notar deiner Wahl abgeben (12Euro) sollte reichen.
Bei mir war der Flensburger Persilschein sogar schon ein halbes Jahr abgelaufen.
Mopped fahr`n ist wie eine Droge, die süchtig macht.
Höre nie auf anzufangen; fange nie an aufzuhören!

In diesem Sinne

Tommy
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Re: KFZ Zulassungsstelle

Beitragvon Dieter » 2. Januar 2007 19:42

luebs hat geschrieben:Hallo,
ich wollte euch mal von meinen Erlebnissen auf der Zulassungsstelle berichten:

erfuhr ich von der Dame in Zimmer 2, dass eine Zulassung ....

Gruß
Luebs


Dann geh doch mal in Zimmer 1 zu einer anderen Person.
Nimm den Kaufvertrag mit und schreib selber noch 2 der gewünschten Zeilen. Die nimmste nur zur Hilfe falls sie wirklich so etwas sehen wollen. Hatte auch mal ein ähnliches Problem. Die wollten auch bei mir eine Abmeldebescheinigung sehen, die ich nicht hatte. Bei der anderen Person ging es ohne Probleme. Heute sind alle Daten im Rechner prüfbar. Also eigentlich alles Quatsch mit den Papieren.

Gruß
Dieter

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Re: KFZ Zulassungsstelle

Beitragvon hallo-stege » 2. Januar 2007 20:07

luebs hat geschrieben:Als ich dann endlich dran war, erfuhr ich von der Dame in Zimmer 2, dass eine Zulassung nur mit dem alten entwerteten Fahrzeugschein möglich ist, da dieser seit 2005 die Abmeldebescheinigung ersetzt.


Hallo Lüebs,

wende Dich freundlich aber bestimmt an den oder die Vorgesetzte/n der Dame (ZulassungsstellenleiterIn). Was in diesem Falle nämlich genau zu veranlassen ist, ist Ermessenssache der Zulassungsstelle. M.E. muss lediglich sichergestellt sein, das Deine MZ wirklich abgemeldet ist, dazu sollte ein Anruf bei der Zulassungsstelle genügen, bei der Deine MZ zuletzt zugelassen war. Ebenso könnte man eine Auskunft aus dem KBA Fahrzeugregister einholen, aber das ist in Deinem Falle eigentlich nicht nötig.

Gruss von Frank

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Beitragvon Freeway » 2. Januar 2007 21:13

Habe heute auch eine Stunde vor der Sachbearbeiterin bei der Zulassungsstelle gesessen.
Weil in den neuen EU-Papieren die Kombination 'Motorrad mit LB' und 'Krad mit BW' nicht mehr vorgesehenen ist.
Der Beiwagen verhält sich nun wie ein Schiebedach beim Auto und wird unter Ziffer 1 nicht mehr vermerkt.
Der Beiwagen ist nun ein Zubehörteil wie andere Bereifung oder Gabelstabi.
Es gibt keine Schlüsselnummer mehr für die Kombination 'Leistungsbeschränkung' und 'Beiwagen'

Die vom Strassenverkehrsamt waren damit völlig überfordert. Zigmal wurde deswegen telefoniert, aktuelle Vorgaben
und Paragraphen gewälzt. Die finden die neuen EU-Papiere auch sowas von unsinnig.
Keiner blickt seitdem mehr durch.
[img]http://home.arcor.de/rc4x4/mz-dafür.gif[/img]
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Beitragvon albert » 2. Januar 2007 21:28

"Der Beiwagen verhält sich nun wie ein Schiebedach beim Auto und wird unter Ziffer 1 nicht mehr vermerkt"
iss doch geil - da weiss ich, was ich mach.
dann isses genauso, wie wenn ich nen gepäckträger dranschraub - mitführen der abe genügt - hat jemand noch nen beiwagen über ?

es lebe der gesetzesdschungel und meine machete ....
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Beitragvon Wigg » 2. Januar 2007 21:33

na des macht mir Mut
- ich will ne 150er ETZ auf eine offene 125er umbauen & zulassen
- was muß denn da beachtet werden?
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Beitragvon albert » 2. Januar 2007 21:35

" was muß denn da beachtet werden?"
packtaschen für nen dicken aktenordner dran.
da sind dann so viele dokumente drin, dass die rennleiter kapitulieren und dich weiterwinken ...
;-)
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Beitragvon hallo-stege » 2. Januar 2007 21:38

Freeway hat geschrieben: Die vom Strassenverkehrsamt waren damit völlig überfordert. Zigmal wurde deswegen telefoniert, aktuelle Vorgaben
und Paragraphen gewälzt. Die finden die neuen EU-Papiere auch sowas von unsinnig. Keiner blickt seitdem mehr durch.


Dabei ist das ganz einfach:

Wenn Du ein Krad mit EG Typgenehmigung hast, lautet die Schlüsselnummer für die Fahrzeugart:

L3e (2 rädriges Kraftrad > 45 km/h ohne Beiwagen) und
L4e ( dito mit Beiwagen)

Wenn Du ein ein Krad mit nationaler Zulassung hast, wird aus
19 0001 (1901) Krad mit Beiwagen und Leistungsbeschränkung --->
19 0100 Krad m.BW Motorrad m.LB

Diese Schlüsselnummer ist weiterhin gültig (für schon mal zugelassene Fahrzeuge), aber auslaufend, da sie für NEUE Fahrzeuge nicht mehr vergeben wird.

Man kann natürlich auch umschlüsseln auf 25 1200 Kraftrad M.LB, das muss man aber nicht ...

Das ganze kann man (und vor allem die Zulassungsstellen) im "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" nachlesen.

Gruss von Frank

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Beitragvon kutt » 2. Januar 2007 22:13

mal ne dumme frage ..

du hast einen kaufvertrag und den fahrzeugbrief und du kannst das ding nicht auf dich zulassen?!

ich glaub ich wäre dort explodiert

wasn das fürn müll .. der fahrzeugschein ist doch nur ein beleg, daß du den fahrzeugbrief besitzt, oder das du berechtigt bist mit dem ding zu fahren

wenn das motorrad ordnungsgemäß abgemeldet wurde ist der schein sowieso wertlos und hätte abgegeben werden müssen (bzw entwertet werden müssen was ja das selbe bedeudet)


wenn es natürlich nur eine ummeldung ist brauchst du den schein sehr wohl zum umschreiben...

ich würde eiskalt noch mal an einem anderen tag hingehen und mich dumm stellen ...


noch was:

ich kann nicht glauben, daß ein entwertetes dokument (fahrzeugschein) da als beleg dienen kann

das wäre ja so wie als wenn ich meine ts mit ddr brief anmelde und den entwerten lasse - dann das ding verkaufe und der meldet die noch mal mit dem ddr brief an ..

entwertet ist nun mal "ungültig" dann kannste das ding zum schneuzen oder **** abwischen nehmen, aber einen urkundlichen nachweis hat das ding nicht mehr !
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Beitragvon Roland » 2. Januar 2007 23:12

Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß die größten Deppen in die Zulassungsstellen versetzt werden.
Hier in Solingen fiel mir dazu schon mal der Begriff Zulassungs(verhinderungs)stelle ein. Schon mehrfach wurde hier der Versuch unternommen, die Zulassung eines Fahrzeuges zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Einmal mußte sogar die Bezirksregierung die "nette" Dame über ihre Pflichten aufklären.
Eigentlich sollten die Behörden doch für den Bürger da sein. Grade beim Straßenverkehrsamt habe ich immer wieder den Eindruck,daß das Gegenteil der Fall ist.
Gruß
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Beitragvon Andreas » 2. Januar 2007 23:13

Zumindest in SG.
Bleibt gesund!

- Wir müssen hier nicht alle lieb haben. Es reicht, wenn wir die, die wir doof finden in Ruhe lassen. Ziemlich einfach. -
- Manche Leute brauchen keine Pferde, die reiten einfach auf den Fehlern anderer rum. -
- Intelligenz hilft. Immer. -
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Alles wird gut ...
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Beitragvon albert » 2. Januar 2007 23:31

"Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, daß die größten Deppen in die Zulassungsstellen versetzt werden."
da fällt mir nur ne modifikation eines alten bestsellers ein:

Wenn man die menschliche Dummheit als Energiequelle nutzen könnte, das wäre genial. Da würde man zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Erstens wäre dies ein unerschöpflicher Energievorrat, da ja jeden Tag neue Dummheit von der gesamten (Menschheit) Verwaltung produziert wird. Zweitens, würde die produzierte Dummheit gleich aus den Köpfen der (Produzenten) Beamten entnommen und zu (Elektrizität) Zweitaktmischung umgewandelt, der edelsten Energieform, wobei naturgemäss in Folge in den Köpfen der beamten ein Mangel an Dummheit entsteht, welches sich förderlich auf die geistige Entwicklung der (Gesamtheit) Verwaltung auswirken würde.

Ausserdem hätten wir dann Sprit im Überfluss ....
;-)
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Beitragvon Richy » 3. Januar 2007 09:41

Das klappt leider nicht ganz, denn der Zweck dieser Beamten besteht darin, sich negativ auf den normalen Menschen auszuwirken. Invertiert man aber seine Wirkung, führt das zu einem Paradoxon, welches entweder die Welt verschlingen oder zumindest den Beamten platzen lassen dürfte.

MfG,
Richard
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fränky hat geschrieben:"Nur" MZ wäre nix für mich - i ess au net jedn Dag Spätlza
oder anders gesagt, ich will MZ fahren, muss es aber nicht.


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Beitragvon Wigg » 3. Januar 2007 09:54

Hey Lu laß dir dein Schnäppchen nicht vermiesen!!
Ich würde bei den Grünen den Verlust dokumentieren
und dann nochmal Anlauf :flehan: nehmen, denn der Brief ist
der Eigentumsnachweis und den hast du doch!
-laß dich nicht verarschen
-bleib einfach stur in deiner amtlichen Stolperstelle
-laß dir sowas schriftlich geben
-laß dich nicht abwimmeln
-gib nicht auf
-keep cool
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Re: Zu-lSte

Beitragvon ETZChris » 3. Januar 2007 12:57

Wigg hat geschrieben:na des macht mir Mut
- ich will ne 150er ETZ auf eine offene 125er umbauen & zulassen
- was muß denn da beachtet werden?


am besten klärst du das vorher mit dem TÜVer deines vertrauens ab, was er alles haben will...vllt. reicht ihm, dass du ne briefkopie einer 125er vorlegst oder er will nen werkstatt-nachweis über den umbau haben...auf jeden fall sollten alle teile der 125er verbaut sein...also laufgarnitur incl. 22er vergaser...
Gruß
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Beitragvon Lorchen » 3. Januar 2007 14:11

Freeway hat geschrieben:Der Beiwagen verhält sich nun wie ein Schiebedach beim Auto und wird unter Ziffer 1 nicht mehr vermerkt.
Der Beiwagen ist nun ein Zubehörteil wie andere Bereifung oder Gabelstabi.
Es gibt keine Schlüsselnummer mehr für die Kombination 'Leistungsbeschränkung' und 'Beiwagen'

Jetzt nochmal für nen Blöden und ohne Nummern bitte: Genügt es, das Motorrad ohne Seitenwagen zum TÜV zu schieben, dann zuzulassen und irgendwann später kann man einen Seitenwagen anhängen?
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Beitragvon tippi » 3. Januar 2007 14:31

Bei mir im Schein steht: wahlweise mit BW.
Solo-Bereifung drauf und rechten Blinker an den Lenker = TÜV-fertig.

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Beitragvon Ex User Martin » 3. Januar 2007 14:35

Ähm....die Dame wollte den Fahrzeugschein sehen???komisch....normalerweise ists genau andersrum!Man muß den Brief vorlegen!
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Beitragvon tippi » 3. Januar 2007 14:38

:!: :idea: :!:
Die alten und neuen Papiermodalitäten (Fahrzeugbrief und -schein sowie Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2, so heißt das glaub ich) und deren Wertigkeiten unterscheiden sich voneinander.
Der neue "Fahrzeugschein" wird bei der Abmeldung bspw. mitgegeben.

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Beitragvon Ex User Martin » 3. Januar 2007 14:46

Richtig die habe ich auch bekommen,luebs hat aber nicht geschrieben ob seine TS schon die neuen EU Papiere hat daher bin ich von einem entwertetem DDR/BRD Brief ausgegangen :wink: Oder er verwechselt Brief&Schein?
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Beitragvon Freeway » 3. Januar 2007 15:50

Lorchen hat geschrieben:Jetzt nochmal für nen Blöden und ohne Nummern bitte: Genügt es, das Motorrad ohne Seitenwagen zum TÜV zu schieben, dann zuzulassen und irgendwann später kann man einen Seitenwagen anhängen?


Nein, natürlich nicht. Es geht hier nur um die Zuweisung der NEUEN Schlüsselnummer für die NEUEN EU-Papiere.
Der Beiwagen muss schon ordnungsgemäss eingetragen sein.
Genauso wie ein Gabelstabi oder eine andere Bereifung, siehe Bild:
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Wie du sehen kannst, steht da mein Beiwagen mit Beiwagen-Nr. drin.
Also einfach dranschrauben is nich.
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Beitragvon Lorchen » 3. Januar 2007 16:07

Freeway hat geschrieben:Also einfach dranschrauben is nich.

Na klar ist das einfach - bei MZ. :wink: Dachte nur, es wäre einfacher geworden. :scherzkeks: Also versuche ich es mal mit wahlweiser Eintragung.

Tippi, kannst Du mir mal eine Kopie von Deinem Schein zukommen lassen? :flehan:
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Beitragvon tippi » 3. Januar 2007 16:17

Lorchen is online :D = :D im Büro
ich leg den Schein aufs Fax, Scanner hab ich hier nicht

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Beitragvon Lorchen » 3. Januar 2007 16:21

Faxnummer :arrow: siehe PN.
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Beitragvon tippi » 3. Januar 2007 16:29

ha ick doch schon von Deine inner-Netz-Seite, wa

Fuhrpark: MZ ...
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Beitragvon Lorchen » 3. Januar 2007 16:34

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Die Tinte hat nur so gepfiffen.

Mal schauen, ob unsere DEKRA's was mit w.w. anfangen können.
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Beitragvon tippi » 3. Januar 2007 16:43

Falls Du die Briefkopie brauchst, sag Bescheid.
Ich kukue auch noch mal in den DDR-Brief, glaube da stand auch wahlweise drin.

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Beitragvon luebs » 3. Januar 2007 17:18

Hallo,
danke für eure vielen Antworten, einige machen ja doch etwas Mut. Die Zulassungsstelle des Landkreises Kassel besitzt auch noch zwei Aussenstellen- habe also eine gewisse Auswahl an Sachbearbeitern... Morgen werde ich mal versuchen direkt in Kassel etwas zu erreichen, evtl sitzt da ja jemand der mir helfen kann / will. Das Beste ist ja, dass das Krad bei der Zulassungsstelle abgemeldet wurde bei der ich es auch wieder zulassen möchte! Der entwertete Schein liegt eingescannt im PC sogar vor, die Dame drehte mir den Monitor zu und sagte "Das ist er, so sieht er aus..."! Und wenn alle Stricke reißen muß ich irgendwo nen anderen Rahmen auftreiben und den Rest umbauen.
Ich werde euch berichten!
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Beitragvon Roland » 3. Januar 2007 17:42

Laß Dich bloß nicht unterkriegen. Wenn die "nette" Dame den Schein im PC hat und trotzdem das Orginal verlangt, ohne einen gangbaren Weg aufzuzeigen, dann grenzt das an Willkür. Die können doch deshalb keinen Rahmen zu Schrott schreiben.
Gruß
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Beitragvon sammycolonia » 3. Januar 2007 17:56

och weißte roland, in köln hats aufm amt auch mal "geklemmt", da fragt man dann mal gaaanz höflich nach dem dienststellenleiter :mrgreen: was meinst du wie schnell deine sache dann bearbeitet wird. :twisted: und was dann auf einmal alles machbar ist... :bgdev:
Bleibt gesund!
Gruß Thomas
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Beitragvon Dieter » 3. Januar 2007 18:43

[quote="LorchenJetzt nochmal für nen Blöden und ohne Nummern bitte: Genügt es, das Motorrad ohne Seitenwagen zum TÜV zu schieben, dann zuzulassen und irgendwann später kann man einen Seitenwagen anhängen?[/quote]

Ein Bekannter von mir ist bisher immer ohne Beiwagen zur Abnahme gefahren. Das war in Duisburg. Bei ihm war wahlweise eingetragen. Er hatte keine Probleme. Manchmal hilft auch blödes Nachfragen. "Im Augenblick will ich halt ohne Beiwagen fahren. Aus diesem Grund hab ich ihn erst mal abgebaut. Geht dass so??"

Gruß
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Beitragvon KasselanerXXL » 4. Januar 2007 08:20

Hallo Luebs,

komme auch aus Kassel,
wende dich in Kassel direkt an Herrn May, ist der Dienststellenleiter und äusserst nett und hilfsbereit,geh aber bloss nicht Samstags hin, da ist nur ne Notbesetzung anwesend, die wissen oft kein Bescheid


Gruß aus Kassel

Klaus
..fährt am liebsten VW Käfer...wie in alten Zeiten (70er Jahre )
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Beitragvon Alex » 4. Januar 2007 09:29

Die wollen gerne was mit Datum, Betrag, Unterschrift - nicht unmöglich, wenn man sich nicht so blöd wie die anstellt.

Mir hatten sie mal ans Bein gepinkelt weil der Kaufvertrag auf einem kleinen Abreißzettel festgehalten wurde. Die dämliche Sachbearbeiterin akzeptierte ihn nicht obwohl alle rechtlich relevanten Dinge drauf waren.

Man muß aufm Zulassungsamt generell ein sehr dickes Fell haben und darf sich von so einem Knilch nicht unterbuttern lassen.
Dringend gesucht: Garage/Scheune/Schuppen im Großraum Ravensburg/Bad Saulgau/Friedrichshafen!

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Beitragvon rmt » 4. Januar 2007 11:41

Laut BGB kann ein Kaufvertrag auch mündlich zustandekommen. Was nix daran ändert, dass Zulassungsstelle das grundsätzlich schriftlich haben will.

Im Zweifelsfalle kann man dort auch in der Info nachfragen, am besten telefonisch (Geduld). Dann sagt man "ich hab dies und das und möchte das, wie ist der Weg bei euch dorthin" - "weiss ich nicht bin neuhierundhabsoweisokeinezeitfürsowas" - "dann geben sie mir doch jemand der sich damit auskennt" - ist alles kein Hexenwerk. Wenn dann was von den schon genannten Dingen abweichend ist, kann man entweder nachfragen oder Dienstellenleiter, oder eine schriftliche Beschwerde... usw. machen.

Wenn solche Dinge erstmal schriftlich fixiert sind, wirds entweder peinlich für die (entsprechende Sachbearbeiterin, Dienststelle...) oder man bekommt wenigstens eine Vorlage, gegen die man vorgehen / Einspruch, Rechtsweg usw. beschreiten kann.

Auf Kaufvertrag reicht der leserliche Name offenbar auch nicht, besser ist auch eine entsprechende Adresse beider Seiten, noch besser (und für den Käufer am sichersten) die entsprechenden Personalausweisnummern.

Warum ich micht auskenne (wenigstens in Berlin, gibt mit Sicherheit Unterschiede zw. Bundesländern, die Rechtslage sollte jedoch grob gleich sein - nur die Auslegung halt nicht) - hab die Nummer mit NVA Klamotten schon 2 mal, und 1 mal mit ner zivilen Emme durch:
Papiere hatte ich nie, Kaufverträge immer. Bei einer war nichtmal Typenschild dran. Auf abgeschliffene Rahmennummern sollte man bei NVA-Teilen achten, die ist dann nciht unbedingt zweifelhafter Herkunft, sondern ist schonmal vorgekommen und hat mehr mit NVA-Vertuschungswahn zu tun - was heute grob lächerlich anmutet.
Da wird dann beim Tüv ein Tanz vollführt - wobei die Lösung so einfach ist ^^. Sofern man eine nicht vergebene Nummer kennt.
So vorgekommen, bei einer betüvten Maschine aus Westdeutschland, bei der alles in Ordnung war, Brief, Zulassung, letzter 2 Jahresbericht, Zustand, nur halt die Nummer nicht da - hab mal nachgefragt. Tüvmensch meinte, das der letzte Prüfer sich dann gleich um nen neuen Job bemühen kann.
Das ist nicht ganz mein Problem, also hab ich meinen Teil für mich gelöst.
Voraussetzung ist selbstverständlich, dass die Herkunft per Papiere oder KBA-Anfrage (UBB) geklärt ist - bei andern Sachen ist dieses Vorgehen ausgeschlossen.

Bei der Zivi warn sie zickig, der Kaufvertrag war handschriftlich wollten noch dies und das darauf, und was soll ich sagen, Papier ist geduldig und zugelassen war sie dann schliesslich auch.

Tüvmensch ist auch nicht gleich Tüvmensch. Es gibt die nullachtfuffzehn mit Gutachten nach §19 (glaub ich) = normaler 2 Jahrestüv und die "besseren", die Gutachtachten nach §21 erstellen DÜRFEN!

Nur letzteren ist es erlaubt, ein Vollgutachten zu erstellen, das man für den Zulassungskram braucht. Auch die haben ne Info, man muss nur die richtige Frage stellen.
Gruß Roger

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Beitragvon luebs » 4. Januar 2007 11:46

Hallo,

nochmal Danke für eure vielen Antwoten! Nachdem man mich in der Außenstelle Hofgeismar zwei Mal abgewiesen hatte, war ich heute morgen mal direkt in Kassel. Hab da ne Nummer gezogen, erklährt das ich meine Abmeldebescheinigung verloren habe, Verlustmeldung unterschrieben, bezahlt und fertig. Überhaupt kein Problem, keine Fragen, nichts!!! Warm nicht gleich so?

Ich muß jetzt schluß machen, Regenkombi anziehen und auf gehts!! 8)
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Beitragvon Roland » 4. Januar 2007 12:23

Na, dann herzlichen Glückwunsch und viel Spaß mit der MZ.
Gruß
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Beitragvon kutt » 4. Januar 2007 14:07

wee .. und biste mit vor stolz geschwellter brust davongeschritten als du endlich den sieg davongetragen hattest? :D
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Beitragvon Micky » 4. Januar 2007 22:58

Es ist in der BRD leider oft so! Man ist der Willkür einzelner Beamten ausgesetzt.


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Beitragvon Mike » 5. Januar 2007 09:17

Berlin war und ist doch schon immer ein heißblütig-bürokratisches Pflaster gewesen, was KFZ-Zulassung anbelangt. :roll:

Gruß Mike

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