von derwolf1303 » 21. Mai 2012 21:07
Guten Abend,
die 7 Jahre-Aussage stimmt nicht ganz. Die 7 Jahre sagen lediglich aus, dass nach dieser Zeit die Zulassungsbehörde die gespeicherten Datensätze löschen darf.
Hat man jedoch, auch nach Ablauf dieser Frist, die Möglichkeit bei dem Fahrzeug einen genehmigten Typ nachzuweisen, reicht eine HU/AU und gegebenenfalls ein Datenblatt zur Wiederzulassung aus.
Der Nachweis des genehmigten Typs kann im Allgemeinen durch einen BRD-Fahrzeugbrief, DDR-Fahrzeugbrief, EG-Typgenehmigung, Fahrzeug-ABE, KTA-Typschein erfolgen.
Sind keine Daten beschaffbar bzw. das Fahrzeug nicht eindeutig identifizierbar, bleibt weiterhin nur der Weg zum Vollgutachten.
So ist die rechtliche Lage und wird auch in dem Bereich in Berlin/Brandenburg wo ich tätig bin so in etwa umgesetzt. Nur letztlich sind natürlich die Zulassungstellen am längeren Hebel und manchmal kommen auch Mitarbeiter, die nicht so erfahren sind zum Einsatz und da hilft dann manchmal nur zähneknirschend zu aktzeptieren was die dortigen Leute sich wünschen.
Gruß Wolfram
um auf den Trabant zu kommen, hast du einen Brief dann reicht HU/AU völlig aus.
Fuhrpark: VW 1303 Bj 1973,
VW 1600 L Automatic BJ 1968,
MZ TS 150 BJ. 1974,
Schwalbe KR51/1 Bj. 81,
BK 350 BJ 54 optisch unrestauriert, technisch topfit
BK 350 BJ 54 (frühe Version)
BK 350 BJ 55 Endigumbau im Aufbau
DKW SB 500 BJ 1938mit unbekanntem Seitenwagen
DKW NZ 350 BJ 1944
DKW SB 200A BJ 1936
Wohnwagen Bastei