Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Alles rund um das Thema Zulassung, ABE, Gutachten, ....

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Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Beitragvon MAWfreund » 24. August 2012 14:29

Ich hab leider keine Ahnung, da ich noch nie ein Motorrad hatte und brauche daher Hilfe, wie man es am besten machen kann, ich will auch nicht unnötig Geld ausgeben oder etwas machen was ich vieleicht nicht benötige.

Ich hab diese TS bekommen mit einem Fahrzeugbrief und einer Abmeldebescheinigung.
Das Fahrzeug wurde im August 1993 vorrübergehend stillgelegt.

Was muss ich alles tun, bzw wo muss ich in welcher Reihenfolge hin, um sie wieder zuzulassen?

Alles was ich habe sind der Brief und die Bescheinigung hier zu sehen.

Ich würde gerne dieses Jahr noch fahren.
Wär lieb, wenn mir jemand alles erklähren könnte.
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Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Beitragvon es-etz-walze » 24. August 2012 14:47

Moin, erst zum TÜV, dann zur Versicherung ne EVB-Nummer holen, dann Zulassungsstelle und dann abdafür...lg

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Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Beitragvon motorradfahrerwill » 24. August 2012 14:57

Für alle Fälle: mal auf der Zulassungstelle anfragen ob Deine Unterlagen - Brief, Abmeldebescheinigung, Tüv neu und Ausweis)
ausreichen. Manche Dame am Schalter hat sich da echt zickig. :shock:
Und versuch das kleine Kennzeichen zu bekommen, sieht an der TS echt besser aus. :ja:
MfG Kurt
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Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Beitragvon MAWfreund » 24. August 2012 15:10

Also geh ich zum Tüv ein Vollgutachten machen, dann zur Versicherung und dann meld ich sie wieder an. Was kostet das mit allem drum und dran? Also so in etwa, damit ich schon mal eine Vorahnung habe.
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Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Beitragvon es-etz-walze » 24. August 2012 15:16

Bis zum fahren ca n Hunderter... Das schwankt leider von TÜV zu TÜV und Bundesland zu Bundesland

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Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Beitragvon igor » 24. August 2012 21:30

Du musst kein Vollgutachten machen lassen wenn das Motorrad schon einmal in der Brd zugelassen war.

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Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Beitragvon Swoob » 25. August 2012 11:36

vollgutachten mit ausstellung datenblatt 116 euro
zulassung mit schild (wunschkennzeichen) 80 euro
da du ja papiere hast wirds bisserl billiger
Die Hummel hat 0,7 cm² Flügelfläche und wiegt 1,2 Gramm. Nach den Gesetzen der Aerodynamik ist es unmöglich, bei diesem Verhältnis zu fliegen. Da die Hummel die Gesetze der Aerodynamik nicht kennt, fliegt sie dennoch.

unsere mädels

einfach mal wirken lassen

Wusstest du, dass Schmetterlinge Substanz haben? Mir ist heute einer aufs Visier geklatscht. Ich dachte immer, die bestehen nur aus Farbe und Harmonie!

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Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Beitragvon manitou » 25. August 2012 21:15

:gruebel: Und vermutlich mußt du den Motor neue Siris verpassen :ja:
Man sollte wissen das eine Änderung des original Zustandes nicht zwangsläufig zur Verbesserung des selbigen führt.

Gruß manitou

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Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Beitragvon TS Martin » 25. August 2012 21:35

Ruf mal auf der ZuLa an. In Brandenburg genügt es bei bundesdeutschen Papieren i.d.R. aus eine gültige HU und die Papiere mit eVB Nummer vorzulegen. Und denk daran in Brandenburg gibt es einen Erlass der das Zuteilen eines LKradSchildes für DDR Oldtimer ermöglicht. In Oberhavel genügt der Satz KTA Betriebserlaubnis oder der Nachweis über den DDR Brief bzw. den bundesdeutschen wo der Einzug des DDR Briefes notiert wurde. Hoffe das kann dir helfen ...

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Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Beitragvon MAWfreund » 25. August 2012 21:40

Ok, danke für eure Antworten, jetzt muss ich erstmal Geld zusasmmensparren damit ich das alles machen kann.
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Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Beitragvon TS Martin » 25. August 2012 21:45

Ansonsten guck mal in meinem ETZ Fred:
viewtopic.php?f=28&t=17638&start=150

Kleines KZ ist dranne und die Ausnahme (Erlass) ist in den Papieren notiert. Leider wissen das viele Schalterdamen nicht und man muss meistens mit der Chefin oder den Chef reden ...

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Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Beitragvon Schwarzfahrer » 25. August 2012 22:13

Genau, normale HU, kostet zur Zeit 36€, die Zulassungstelle will 35,60€ für Zulassung und Ausstellung der EU Papiere haben und dann noch Kennzeichen machen lassen, das kommt drauf an was bei euch der Schilderdienst aufruft. Wären also 72€+Schild.
Meine Infos sind von letzter Woche, LK Stendal, Sachsen-Anhalt. Aber ich denke in Brandburg ist das ähnlich.
Viel Spaß mit der TS!
Mit freundlichen Grüßen
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Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Beitragvon Sigman » 30. August 2012 20:49

mal ne frage hierzu? wie bring ich das Teil zur HU? mir stellt sich die Frage, wenn, hoffentlich, mein Gespann fertig ist.

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Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Beitragvon Svidhurr » 30. August 2012 21:02

Ohne Zulassung müsstest du es ja auf einen Anhänger zum TüV fahren :wink:
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


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Re: Was muss ich tun um meine TS wieder zuzulassen?

Beitragvon The.Ghostrider » 30. August 2012 21:51

Hallo,
es geht auch mit:

- Online Wunschkennzeichen reservieren (Bestätigung mitführen)
- Kennzeichen machen lassen
- Versicherung anrufen, denen das Kennzeichen anzeigen und Nummer für Zulassung geben lassen => wichtig mit vorläufiger Deckung, nicht ab Zulassung!
- Kennzeichen montieren
- Im Zulassungsbezirk maximal vom Nachbarbezirk zum Freundlichen und HU durchführen
- dann zur Zulassungsstelle und mit dem Wunschkennzeichen zulassen.

Ist legal, mit einem zugeteilten Kennzeichen, vorhandenen Papieren und aktiver Versicherung ist das erlaubt (siehe: §23(4) StVZO).

Hab ich schon gemacht und bin dabei sogar mal kontrolliert worden, war OK.

Gruß aus KO

PS: schöne 150er, viel Spaß damit ;D
Planung ersetzt den Zufall durch IrrtumA.E.

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KANUNI/MZ ETZ 301 Gespann ('96 / EZ '02) SOLD,
MZ ETZ 251 EXPORT ('89) SOLD.
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