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Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 12:57
von holger999
moin,

drück Dir auch die Daumen, das es gut läuft.

Wo kommen wir noch hin? ein altes Fahrzeug gekauft wie besichtigt und Probe gefahren...unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung...

dachte auch immer, es reicht...

bin auch im DAS seit 40 Jahren...

Mit normalen Menschenverstand hat das alles nichts mehr zu tun.
:evil: :evil: :evil:

Gruß
Holger

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 13:32
von Feuereisen
holger999 hat geschrieben:Mit normalen Menschenverstand hat das alles nichts mehr zu tun.
:evil:


Aber mit Geldmacherei ... da gibt es diverse dubiose Anwälte /Kanzleien die sich nur mit Abmahnungen und eben solchen Spitzfindigkeiten wie beim Gebrauchtwagenkauf über Wasser halten. Die haben noch nicht einmal echte Klienten sondern Strohmänner welche für sie die Käufe einfädeln und zum "Geschäft" gehörige Gutachter. Genau so etwas ist es im vorliegenden Falle wahrscheinlich auch - wer sonst kauft ein augenscheinlich stark beschädigtes Fahrzeug (Hagelschaden) um danach damit zu fahren (wofür er das intakte Getriebe benötigen würde). Das Fahrzeug war einfach billig aufgrund des optischen Mangels/Schadens und so die Gewinnspanne (Anwalts, Gutachterkosten etc.)im nachfolgenden Klageverfahren entsprechend hoch.... Falls man dann doch unterliegt bleibt nur der geringe Kaufpreis und die Gerichtskosten als Ausgabe - der Verlust hält sich also in Grenzen.

Hoffen wir das beste für Jens der jetzt wahrscheinlich in der Verhandlung schwitzt.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 13:54
von flotter 3er
Feuereisen hat geschrieben:Hoffen wir das beste für Jens der jetzt wahrscheinlich in der Verhandlung schwitzt.


:ja: :ja:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 14:51
von walkabout 98
.....solang wir nicht für die Kaution sammeln müssen :roll:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 15:06
von TS Paul
walkabout 98 hat geschrieben:.....solang wir nicht für die Kaution sammeln müssen :roll:

Offtopic:
na, ham wa heute mal wieder nen unsolidarischen?

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 15:19
von walkabout 98
TS Paul hat geschrieben:
walkabout 98 hat geschrieben:.....solang wir nicht für die Kaution sammeln müssen :roll:

Offtopic:
na, ham wa heute mal wieder nen unsolidarischen?


Eher weniger.....aber bei der Rechtssprechung :roll:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 15:56
von friese
Ich verkaufe so alte und mit hoher Kilometerleistung Fahrzeuge im Kaufvertrag mit dem Zusatz : Bastlerfahrzeug . Das Mach ich Vorher Klar ,dann ist man auf der sicheren Seite . Gruss Friese

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 16:11
von flotter 3er
friese hat geschrieben:Ich verkaufe so alte und mit hoher Kilometerleistung Fahrzeuge im Kaufvertrag mit dem Zusatz : Bastlerfahrzeug . Das Mach ich Vorher Klar ,dann ist man auf der sicheren Seite . Gruss Friese


Fein für dich und alle anderen "habe ich doch vorher gewusst" Leute. Nützt nur Jens nicht viel. Ich hoffe mein Daumendrücken nützt.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 16:54
von bausenbeck
Dass sich der Jens nicht mehr meldet, ist m. M. kein gutes Zeichen - ich hoffe, ich täusche mich !!



Grüße

bausenbeck

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 17:26
von der janne
Ja....so langsam könnte er sich mal Melden :-(

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 17:32
von Spitz
Man macht sich Sorgen.......... :| :| :|


8)

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 17:48
von the silencer
Jungs positiv denken.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 17:52
von holger999
JVA ? oder Freiheit?

neee Spass beiseite...aber eine Rückmeldung wäre schön...geht auch mit Allohooll :wink:

Gruß
Holger

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 17:55
von flotter 3er
Wie ich Jens kenne sucht der eine Flinte.... 8)

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 17:57
von holger999
...oder Seile...aus Hanf? kann man beides mit machen :versteck:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 18:04
von flotter 3er
holger999 hat geschrieben:...oder Seile...aus Hanf? kann man beides mit machen :versteck:


Nee nee, da mach dir mal keinen Kopp, die Flinte hält er schon von sich weg, da passt Jens auf... Und ich könnte es verstehen....

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 19:18
von michi89
Ich versteh die Welt manchmal auch nicht.

Ich hab mein altes Auto (bei Verkauf 19 Jahre alt, >230tkm, aber noch 6 Monate TÜV und noch min. 1x HU mit etwas Aufwand machbar) für 600€ verkauft. Ich hab in Anzeige und Kaufvertrag alle mir bekannten Mängel aufgelistet, u. a., dass irgendwas am Fahrwerk poltert, wenn man durch Schlaglöcher oder über Bahnübergänge fährt und das in Kurven die Domlager manchmal quietschen. Ich hab alles zu dem Auto gesagt, was ich wusste, aber auch, dass ich kein Autoschlosser bin und nicht weiß, was genau kaputt ist.

Innerhalb von wenigen Stunden rief jemand an, ob er heute noch vorbeikommen kann, sich das Auto anschauen und bei Gefallen gleich mitnehmen kann. Er ist bisschen ums Auto geschlichen, hat sich bissl was angeschaut, wollte aber keine Probefahrt machen, obwohl ich sie ihm ausfrücklich angeboten habe. Hat er abgelehnt mit der Begründung, dass es schon spät ist (war es auch) und das solche Kisten immer Mängel haben (ist auch so in dem Preissegment).

Also haben wir auch den ADAC-Kaufvertrag ausgefüllt und ich habe Bargeld gegen Schlüssel, Papiere und angemeldetes Auto (nie wieder!!!) getauscht. Am nächsten Tag ruft er mich an und fragt mich ob ich ihn verarschen will, das Fahrwerk sei total ausgeklappert. Er wollte, dass wir uns in die Teilekosten reinteilen.

Ich hab ihn Angeboten mir die Karre wieder herzustellen, wollte er aber auch nicht. Ich bin dem Käufer noch 50€ entgegengekommen und wir haben uns gütlich geeinigt. Rechtlich hätte ich aber auch nicht die besten Chancen gehabt....

Willkommen in Deutschland :( .

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 19:40
von walkabout 98
...oder er sitzt mit seinem Anwalt in der Kneipe :bia:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 21:45
von hiha
michi89 hat geschrieben:Willkommen in Deutschland :( .

Was hat das mit Deutschland zu tun? Sorry, aber Arschlöcher gibts überall auf der Welt. Ich durfte da bei Autoverkäufen auch schon ausreichend Lehrgeld zahlen. :roll:

Gruß
Hans

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 21:52
von ElMatzo
Moin Jens, ich hoffe es ging alles gut aus.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 17. Februar 2017 22:40
von jemxt
Immer noch kein Ergebnis? :?:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 18. Februar 2017 09:21
von holger999
???? wo ist Jens ???

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 18. Februar 2017 09:29
von Lorchen
Man beginnt sich Sorgen zu machen...

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 18. Februar 2017 10:26
von walkabout 98
Hätte Jens das doch vorher mit Moskau Inkasso klären sollen. Die hätten ihm bestimmt geholfen :roll:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 18. Februar 2017 10:34
von holger999
und wir bösen Motorradfahrer waren ja auch noch da :bgdev:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 18. Februar 2017 10:41
von walkabout 98
Ich bin ja gegen jede Art von Gewalt, aber manchmal gehört auf einen groben Klotz ein grober Keil.
Ist schon komisch, das man nix hört.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 18. Februar 2017 10:57
von ETZChris
Jens ist arbeiten.
Es gibt aber noch kein Urteil.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 18. Februar 2017 20:57
von smokiebrandy
... ich hoffe , dass es eine gerechte Entscheidung gibt und der gesunde Menschenverstand den Richter führt...

...interessant sind folgende Fakten...Bj. , Laufleistung, Anzahl Vorbesitzer, Unfallschäden , beide Vertragspartner sind hoffentlich Verbraucher , keine Firma oder Gewerbetreibende...?,
Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen?
Das angefertigte Gutachten spricht gegen eine arglistige Täuschung...
Hatte die Bude schon über 200.000 Km runter , ist eine verschlissene Kupplung bei "Fahrzeugen gleicher Art und Güte "
eher zu erwarten...
Es war ein Hagelschaden...repariert oder nicht ? ...das Fahrzeug hat theoretisch keinen reellen Wert mehr...nur noch zur Ersatzteilgewinnung...also nicht als fahrbereit einzustufen...?

Das ganze riecht schon nach dem Versuch etwas heraus zu holen...

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 18. Februar 2017 22:01
von Egon Damm
kein Urteil im Namen des Volkes sagt wenig, garnix, oder der Termin wurde vertagt. Oder eine
gütliche Einigung, wo jede Partei Butter bei die Fische tun muss. Vergleich kann auch möglich sein.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 19. Februar 2017 12:54
von ETZChris
Egon Damm hat geschrieben:kein Urteil im Namen des Volkes sagt wenig, garnix, oder der Termin wurde vertagt. Oder eine
gütliche Einigung, wo jede Partei Butter bei die Fische tun muss. Vergleich kann auch möglich sein.

:blah: :blah: :blah:
Das war einfach nur eine Info von unterwegs, dass Jens i.O. ist, aber eben nicht ins Forum kann um was zu schreiben. Du mußt dann natürlich wieder rumsaften... :roll:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 09:39
von TS-Jens
So, nachdem am Wochenende entgegen unseren Gepflogenheiten Arbeiten angesagt war komme ich erst jetzt dazu was zu schreiben.

Zuerst vielen Dank für euer Daumendrücken, das scheint wirklich nötig zu werden.

Die Sache wurde nun von einer Richterin verhandelt, und diese war schon auf Seiten des Klägers bevor ich das erste Wort sagen durfte. Sie hat sich aufgeführt wie seine Anwältin. Und für dieses parteiische Verhalten wird sie auch eine saftige Beschwerde bekommen! Allerdings erst nachher...

Im Gutachten steht unter anderem auch folgendes: "Der Getriebeschaden war bei Verkauf im wesentlichen angelegt".

Und darauf hat sie die ganze Zeit herumgeritten. Das da auch drinsteht dass die Symptome nicht zu verbergen sind und dass dieser vorliegende Verschleiß bei amerikanischen Automatikgetrieben bei 140000 auf der Uhr als normal anzusehen ist hat sie nicht interessiert. Das hat sie einfach abgetan und immer wieder drauf herumgeritten dass der Getriebeschaden (Eh völlige Grütze wenn man mich fragt, denn verschlissene Lamellen sind zumindest nach meiner Definition kein Getriebeschaden!) ja "im wesentlichen angelegt" gewesen sei.

Sie hat dem Kläger auch geglaubt, dass die Probefahrt angeblich nur 4km lang gewesen sei und er das also nicht richtig testen konnte. Dass er sich widersprach indem er sagte es habe 15-20 Minuten gedauert hat sie auch nicht interessiert. Ich konnte sogar die genaue Route aufzeigen (11km, ca. 15 Minuten) aber das hat sie auch völlig übergangen.

Immer wieder sagte sie zu mir "Sie hätten bescheidsagen müssen dass da was nicht stimmt!", vermutlich um mich aus der Reserve zu locken auf dass ich mich irgendwann selbst reinreite. Ich habe nur gesagt dass ich nur auf Dinge hinweisen kann die ich weiß, und das war hier nicht der Fall.

Der Kläger verweigerte einen Vergleich jeglicher Art (Ja, das hat die Richterin zum Schluss noch versucht, nachdem sie mich nicht kleingekriegt hat) direkt, indem er rumheulte er habe ja schließlich schon die 150€ selbstbeteiligung für die Rechtsschutzversicherung bezahlt.

Nun ist das ganze vertagt und der "Sachverständige" soll vernommen werden. In der zwischenzeit werde ich vom TÜV Rheinland ein neues Gutachten anfertigen lassen, von einem spezialisierten Sachverständigen für Aggregateschäden. Und sollte der bisherige Sachverständige in der Vernehmung Grütze erzählen nehme ich den Mann technisch auseinander, sein Gutachten strotzt vor Fehlern (Die mich aber kaum belasten) und ich werde ihn dastehen lassen wie einen dummen Schuljungen.

Es wurde mitte März ein Termin zur Terminfindung vereinbart. Kranke Welt!

Ysengrin hat geschrieben:Mit einem "Verkauf als defekt und Bastlerware" wäre man wahrscheinlich auf der sicheren Seite, aber bei einem fahrbereiten Fahrzeug werden das wahrscheinlich viele Käufer nicht akzeptieren. Würde ich auch nicht.


Wäre man nicht. Das habe ich auch gesagt, und als Antwort bekommen dass dieser Kaufpreis für ein defektes Fahrzeug als zu hoch angesehen würde.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 10:11
von RT-Stefan
Unglaublich. :shock:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 10:16
von waldi
Hura Deutschland. Ich Drücke Dir weiter die Daumen das Du zu Deinem Recht kommst und dem Gegner das Handwerk legen kannst. Bei mir gibt es in Zukunft nur noch Bastelfahrzeuge oder so ein fliegender Teppichhändler bekommt die Kisten.

Liebe Grüsse Mario

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 10:18
von Alex1989
Kann man da kein befangenheitsantrag stellen wenn sie rüber kommt als wenn sie bereits ein Urteil gefallen hätte und dem Ankläger zustimmt? :gruebel:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 10:26
von UlliD
Alex1989 hat geschrieben:Kann man da kein befangenheitsantrag stellen wenn sie rüber kommt als wenn sie bereits ein Urteil gefallen hätte und dem Ankläger zustimmt? :gruebel:

Hab ich mir auch grad so gedacht :gruebel: :schlaumeier:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 11:46
von Alfred
Der Befangenheitsantrag klingt theoretisch gut, könnte aber praktisch nicht zielführend sein. Beachtet dazu bitte die Kommentare im Link:
http://community.beck.de/2012/05/23/der ... t-bedeutet

Es könnte lohnend sein, sich von einem guten Anwalt vertreten zu lassen. Vorausgesetzt, man kann die Anwaltskosten bezahlen. Ein Anwalt sollte die entscheidenden Feinheiten im Umgang mit einem schwierigen Richter kennen. Unter Umständen ist es so günstiger, als wenn sich das Verfahren zum eigenen Nachteil in die Länge zieht. Es ist nicht gut, wenn ein Richter über Dinge urteilen muß, von denen er keine Ahnung hat. Insofern ist es hilfreich, wenn man ihm komplizierte Sachverhalte einfach erklärend und dennoch überzeugend vermitteln kann (und er das auch zu schätzen weiß).

Allerdings könnte sich am Ende ein neues Problem auftun: Die Anwalts- und Gerichtskosten muss zwar der Verlierer zahlen, wenn dieser jedoch zahlungsfähig ist, können die Unkosten beim Sieger hängen bleiben. Deshalb wäre es gut, wenn der Kläger nicht arm wie eine Kirchenmaus ist.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 13:57
von Egon Damm
in erster Linie sieht die Richterin bis zur Eröffnung der Verhandlung lediglich die Akten, in diesem Fall
den Kaufvertrag/Gutachten. Sie hat die Klage geprüft und zugelassen. Also ist da vermutlich irgend etwas, worauf
sich der Kläger beruft, in Sachen Garantie/Gewährleistung, Nebenabsprachen, nicht eindeutig geregelt.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 15:43
von TS-Jens
UlliD hat geschrieben:
Alex1989 hat geschrieben:Kann man da kein befangenheitsantrag stellen wenn sie rüber kommt als wenn sie bereits ein Urteil gefallen hätte und dem Ankläger zustimmt? :gruebel:

Hab ich mir auch grad so gedacht :gruebel: :schlaumeier:


Ist in diesem Fall nicht möglich.

Egon Damm hat geschrieben:in erster Linie sieht die Richterin bis zur Eröffnung der Verhandlung lediglich die Akten, in diesem Fall
den Kaufvertrag/Gutachten. Sie hat die Klage geprüft und zugelassen. Also ist da vermutlich irgend etwas, worauf
sich der Kläger beruft, in Sachen Garantie/Gewährleistung, Nebenabsprachen, nicht eindeutig geregelt.


Egon, du scheinst mit sowas sehr wenig bis keine Erfahrung zu haben.
Das selbstständige Beweisverfahren hat Richter A gemacht. Bis zum Verhandlungstag hat alles Richter B organisiert. Die Verhandlung selbst führte aber Richterin C.
Die blätterte auch immer in der Akte rum und wusste nicht allzu gut worum es ging. Also vorbereitet sieht anders aus.

Der Gewährleistungsausschluss ist geregelt wie im ADAC Kaufvertrag vorgegeben.

-- Hinzugefügt: 20/2/2017, 15:47 --

Alfred hat geschrieben:Es könnte lohnend sein, sich von einem guten Anwalt vertreten zu lassen. Vorausgesetzt, man kann die Anwaltskosten bezahlen. Ein Anwalt sollte die entscheidenden Feinheiten im Umgang mit einem schwierigen Richter kennen. Unter Umständen ist es so günstiger, als wenn sich das Verfahren zum eigenen Nachteil in die Länge zieht. Es ist nicht gut, wenn ein Richter über Dinge urteilen muß, von denen er keine Ahnung hat. Insofern ist es hilfreich, wenn man ihm komplizierte Sachverhalte einfach erklärend und dennoch überzeugend vermitteln kann (und er das auch zu schätzen weiß).


Das tue ich von Anfang an, ich habe mir vom ADAC einen Anwalt empfehlen lassen. Bisher machte der Mann mir auch einen kompetenten Eindruck :ja: :nixweiss:

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 15:57
von Kai2014
Ich drücke dir die Daumen und hoffe auf Gerechtigkeit.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 16:10
von Egon Damm
TS-Jens hat geschrieben:
UlliD hat geschrieben:
Alex1989 hat geschrieben:Kann man da kein befangenheitsantrag stellen wenn sie rüber kommt als wenn sie bereits ein Urteil gefallen hätte und dem Ankläger zustimmt? :gruebel:

Hab ich mir auch grad so gedacht :gruebel: :schlaumeier:



Egon Damm hat geschrieben:in erster Linie sieht die Richterin bis zur Eröffnung der Verhandlung lediglich die Akten, in diesem Fall
den Kaufvertrag/Gutachten. Sie hat die Klage geprüft und zugelassen. Also ist da vermutlich irgend etwas, worauf
sich der Kläger beruft, in Sachen Garantie/Gewährleistung, Nebenabsprachen, nicht eindeutig geregelt.


dieser Satz bezog sich auf den Beitrag in Bezug "Befangenheitsantrag"

Egon, du scheinst mit sowas sehr wenig bis keine Erfahrung zu haben.

ja stimmt hast völlig rechts. 10 Jahre ehrenamtlicher Richter machen völlig dumm.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 16:42
von rockebilly
Sorry Egon aber ehrenamtlich ist nicht erlernt/studiert.

Du weist wieviel Zeit es braucht um echter Richter zu werden? ?

Man muss nicht zu jedem Thema hier im Forum die Tastatur glühen lassen

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 17:47
von Alfred
TS-Jens hat geschrieben:Das tue ich von Anfang an, ich habe mir vom ADAC einen Anwalt empfehlen lassen. Bisher machte der Mann mir auch einen kompetenten Eindruck :ja: :nixweiss:

Mir war nicht eindeutig, ob Du Dich anwaltlich vertreten lassen würdest oder die Sache alleine in die Hand nimmst. Ohne Anwalt wären die Aussichten auf einen positiven Ausgang wahrscheinlich deutlich schlechter.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 19:51
von calenberger
Hmmm, wahrlich ein grosser Bockmist. Nun bin ich ja kein Freund davon den Gegner zu verdammen nur weil der einen verklagt. Sehe ein Gericht eher als Schiedsrichter, einer gewinnt, einer verliert. So ist das eben wenn es 2 Meinungen gibt. Anschliessend kann man wieder vernünftig miteinander umgehen, fertig. Jedenfalls wenn beide Seiten vernünftig sind.
Leider läuft es aber meis, hier auch für mich absehbar, auf einen Vergleich raus.

Habe eine ähnliche Nummer beruflich gerade durch. Nach fast 3 Jahren waren beide Seiten gar, wir haben uns verglichen, der "Gutachter :shock: " ist der lachende Dritte. Das Gutachten war auch interessant, hat jedenfalls meine über 25 jährige Baumaschinenerfahrung gehörig ins Wanken gebracht. Die des Gegners allerdings auch :mrgreen:

Achte drauf nicht zuviel Geld und Herzblut hinterher zu werfen....Auch wenn es weh tut.


Was mich wirklich sehr interessieren würde: Wie sieht ein wasserdichter Ausschluss von Gewähr bzw. Mängeln aus?

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 20:07
von matthias1
Wenn zwei vernünftig miteinander umgehen braucht man keinen Richter! Bei einem Urteil gibt es einen Verlierer, beim Vergleich nicht.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 20:17
von calenberger
matthias1 hat geschrieben:Wenn zwei vernünftig miteinander umgehen braucht man keinen Richter! Bei einem Urteil gibt es einen Verlierer, beim Vergleich nicht.

Sehe ich anders: Es kann dirchaus 2 Meinungen über einen Sachverhalt geben. Jeder Tisch hat 2 Seiten, manchmal hilft es sich selber mal auf die andere Seite zu setzen und den anderen Blickwinkel einzunehmen. Wichtig ist das keine Seite bewusst falsche Aussagen macht, das hat dann nichts mehr mit anderer Meinung zu tun sondern mit Vorteil suchen. Scheint ja hier so zu sein, wenn ich nur mal die Abweichungen der Probefahrtlänge nehme.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 21:28
von smokiebrandy
...was ich so beim Nachlesen herausgefunden habe ist, dass die Gerichte diese Musterverkaufsverträge weniger gern sehen...
man sollte seinen Kaufvertrag daran anlehnen, ihn aber trotzdem individuell formulieren..., da sonst zum Bsp. der Gewährleistungsausschluss als "Allgemeine Geschäftsbedingung" deklariert werden könnte und dieser somit seine Gültigkeit verlieren kann...
Das alles ist Paragraphenreiterei , kann aber dazu führen, dass man im Falle des Falles den Schwarzen Peter zieht.
Weshalb ein Gerichtsentscheid überhaupt zu Kosten bis zum 10 fachen des Streitwertes getrieben werden kann? ...das begreife wer will...
man sollte da vielleicht eine Grenze ziehen... das alles bestärkt mich in meiner Überzeugung, dass eine Rechtsschutzversicherung kostenmäßig das kleinere Übel zu sein scheint...ich habe meine glücklicherweise schon zweimal erfolgreich nutzen können.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 23:04
von matthias1
Vertragsrechtsschutz wird meist ausgeklammert.

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 20. Februar 2017 23:31
von Andreas
matthias1 hat geschrieben:Vertragsrechtsschutz wird meist ausgeklammert.


Auf solche Klauseln kann man ja bei Vertragsabschluß achten.

;-)

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 01:10
von Feuereisen
TS-Jens hat geschrieben:Sie hat dem Kläger auch geglaubt, dass die Probefahrt angeblich nur 4km lang gewesen sei und er das also nicht richtig testen konnte. Dass er sich widersprach indem er sagte es habe 15-20 Minuten gedauert hat sie auch nicht interessiert. Ich konnte sogar die genaue Route aufzeigen (11km, ca. 15 Minuten) aber das hat sie auch völlig übergangen.

Die Aussagen und Einlassungen des Klägers sollten ja im Protokoll der Verhandlung niedergeschrieben sein. Du oder besser Dein Anwalt können beim nächsten Termin darauf verweisen. Dein Anwalt müsste im Vorfeld des neuen Termins auch Akteneinsicht erhalten - ihr könntet also überprüfen ob die 15- 20 min. Aussage wirklich im Protokoll steht.


TS-Jens hat geschrieben:Und sollte der bisherige Sachverständige in der Vernehmung Grütze erzählen nehme ich den Mann technisch auseinander, sein Gutachten strotzt vor Fehlern (Die mich aber kaum belasten) und ich werde ihn dastehen lassen wie einen dummen Schuljungen.


Damit wäre ich vorsichtig... nachher wird Dir daraufhin noch unterstellt das Du die nötige Sachkenntnis besitzt um das Getriebe für kurze Zeit so zu manipulieren das der Schaden nicht auffällt.


Wenn ich das alles so lese bestätigt das immer mehr meine Erfahrungen das in deutschen Gerichten nach Äußerlichkeiten geurteilt wird - sprich ob dem Richter/Richterin Deine Fresse/Person passt und Fakten eher hinten an stehen...

Re: Verklagt als privater Vekäufer! Vorsicht beim Verkauf!!!

BeitragVerfasst: 21. Februar 2017 09:15
von holger999
...wobei eine große Schwierigkeit beim Gericht ist, das DU nur das beantworten kannst und sollst, was DU vom Richter gefragt wurdest.
Eine Diskussion bringt DICH in`s Abseits.

Nur DEIN guter Anwalt, sollte sich so stark vorbereitet haben, das er alleine das Thema in seine Hand bekommt.
Mit ihm solltest Du Dich vor Prozeß besprechen, wie Du reagieren sollst, nur zu ihm, damit er sich einklingt...

Wenn Du aber versuchst, etwas zurecht zu rücken oder den Gutachter oder Kläger direkt ansprichst... oder nur mit Umschweifen und lauter Erklärungen Dich an den Richter wendest,

hast Du eindeutig schon verloren!

Ist so, ich fand so etwas auch schei..., aber man muss es wissen.

Ist wichtiger, als Recht zu haben.
Gruß
Holger