Hilfe rund um die Emmen auf http://mz-forum.com
Moderator: Moderatoren
jemxt hat geschrieben:Frage: Der TE hat die ES ohne Dokumente erworben und beantragt einen neuen Brief, wie auch immer, den er eventuell auch bekommt.
Was passiert wenn die originalen DDR Dokumente dann irgendwann doch noch auftauchen die eventuell ein Enkel oder eine andere Person wiederfindet, eventuell noch den originalen Kaufbeleg vom Kaufladen und vorweisen kann und dann das Mopped als geklaut meldet?
zweitakt hat geschrieben:Brief und Kaufbeleg sind keine Eigentumsnachweise. Der Brief dokumentiert eine frühere Zulassung und der Kaufvertrag einen früheren Eigentumsübergang.
Die aktuellen Rechtsverhältnisse können damit nicht dokumentiert werden. Wenn der Enkel dann das Motorrad als geklaut meldet muß er die Umstände evtl.
an Eides statt erklären und dabei stehen manche "Schlauberger" dann ganz schnell "im tiefen Gras".
etz-250-freund hat geschrieben:
Am einfachsten,Rahmen mit Papieren kaufen und umbauen. Spart viel rennerei und Geld.
Matthieu hat geschrieben:zweitakt hat geschrieben:Brief und Kaufbeleg sind keine Eigentumsnachweise. Der Brief dokumentiert eine frühere Zulassung und der Kaufvertrag einen früheren Eigentumsübergang.
Die aktuellen Rechtsverhältnisse können damit nicht dokumentiert werden. Wenn der Enkel dann das Motorrad als geklaut meldet muß er die Umstände evtl.
an Eides statt erklären und dabei stehen manche "Schlauberger" dann ganz schnell "im tiefen Gras".
Fragt zu genau dieser Situation mal den Flotten3er. Er musste ein von ihm restauriertes Fahrzeug abgeben weil genau dieser Fall eingetreten ist.
Und ob man hier im Forum dazu aufrufen soll, eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust abzugeben obwohl man die Papiere gar nicht selbst verloren hat, wage ich zu bezweifeln.
MrSchaf hat geschrieben:Sie hatte beiläufig im Telefonat noch erwähnt, dass sie was vom Verkäufer noch brauchen. Ich glaube das wird diese Eidesstattliche Versicherung sein.
ets_g hat geschrieben:das halte ich für fake news
MrSchaf hat geschrieben:etz-250-freund hat geschrieben:
Am einfachsten,Rahmen mit Papieren kaufen und umbauen. Spart viel rennerei und Geld.
Das kann man machen, aber sicher bekomme ich keinen Lachsroten Rahmen mit Papieren ran.
Mfg Steven
rausgucker hat geschrieben:Grundsätzlich muss die Eidesstattliche Erklärung nur korrekt aufgesetzt sein, dann ist es ok. Und man kann durchaus erklären, dass die Papier verlorengegangen sind - deswegen hat man ja keine, auch nie gehabt. Das kann man sauber bestätigen. Mehr ist ja auch nicht erforderlich.
Zu formulieren, dass man Papiere hatte, und diese verloren gegangen sind, ist Unfug. Braucht es auch nicht. Das funktioniert nur, wenn man seine Papiere verloren hat, und dann in der Zulassungsstelle dann neue bekommt, weil man ja das Kfz vorher auf seinen Namen angemeldet hatte.
Ist jetzt auch müssig ... es gab solche Fälle, wo später klar wurde, dass die Maschine geklaut war. Aber das ist eher die Ausnahme.
rausgucker hat geschrieben:Hmm, ich bin juristisch nur Laie. Aber an Eides statt kann man im Prinzip alles versichern - es steht nur die Frage, ob es Rechtskraft hat. Wer an Eides statt lügt, hat ein Problem. Wenn ich an Eides statt zusichere, dass ich keine Papiere zu dem Rahmen/Fahrzeug besitze, auch nicht besessen habe - dann bestätige ich, dass keine Papiere da sind. Und deswegen werden dann neue Papiere aufgeboten ... Damit ist klar, dass ich die Papiere nicht irgendwie verkauft haben, die Papiere als Pfand oder Sicherheit irgendwo hinterlegt habe.
Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist, nur BWLer![]()
Im Endeffekt können wir jetzt lange sinnieren, es zählt allein das, was die jeweilige Zulassungsstelle im EInzelfall sehen will für eine Neuausstellung von KfZ-Papieren. Unsere Meinung ist da zweitrangig
etz-250-freund hat geschrieben: Dann geht die Sache weiter zum Vorbesitzer und so weiter.
Matthieu hat geschrieben:Bei unserer Zulassungsstelle wird ein Kaufvertrag zwingend benötigt (der kann auch notfalls von deinem Nachbarn sein).
Damit wird bei uns das Fahrzeug zugelassen.
Eidesstattliche Versicherung oder Briefaufbietung wird nicht gemacht. Das kann aber bei dir ganz anders sein.
MrSchaf hat geschrieben:Moin,
Die Zulassung hat sich gerade eben bei mir gemeldet.
Eine Aufbietung bzw Zulassung wird erst gemacht, wenn das Fahrzeug vom Sachverständigen abgenommen wurde.
Heißt im Umkehrschluss ich muss erst Geld reinstecken...
Und eine eidesstattliche Versicherung vom Vorbesitzer.
Auf Nachfrage weshalb die Aufbietung nicht vorher geht: Das machen wir seit 30 Jahren so.
...
Katastrophe
MrSchaf hat geschrieben:Eine Aufbietung bzw Zulassung wird erst gemacht, wenn das Fahrzeug vom Sachverständigen abgenommen wurde.
Heißt im Umkehrschluss ich muss erst Geld reinstecken...
Der Sterni hat geschrieben:MrSchaf hat geschrieben:Eine Aufbietung bzw Zulassung wird erst gemacht, wenn das Fahrzeug vom Sachverständigen abgenommen wurde.
Heißt im Umkehrschluss ich muss erst Geld reinstecken...
Was auch vollkommen logisch ist.
Auf welcher Rechtsgrundlage hin soll ein Teilekonvolut zulassungsfähig sein?
MrSchaf hat geschrieben:Der Sterni hat geschrieben:MrSchaf hat geschrieben:Eine Aufbietung bzw Zulassung wird erst gemacht, wenn das Fahrzeug vom Sachverständigen abgenommen wurde.
Heißt im Umkehrschluss ich muss erst Geld reinstecken...
Was auch vollkommen logisch ist.
Auf welcher Rechtsgrundlage hin soll ein Teilekonvolut zulassungsfähig sein?
Es muss doch möglich sein, zu wissen ob der Haufen zulassungsFÄHIG ist bevor der Haufen fahren kann ohne, dass man Geld verbrennt oder den Beamtenschimmel bescheißen muss.
Für letzteres habe ich schon übrigens viele Angebote bekommen. Danke dafür, aber ich glaube ich kann das besser 😆
Mfg Steven
Mitglieder in diesem Forum: Google [Bot] und 5 Gäste