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Simantik.de hat geschrieben:...17er Ritzel pro forma aus Versicherungsgründen montiert. Durch eine Prüforganisation habe ich eine Änderung der Höchstgeschwindigkeit auf 82 km/h regulär in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen und dadurch eine Einstufung als Kraftroller mit wesendlich günstigeren Haftpflichtversicherungsbeiträgen erreicht. Fahren mit dem 17er Ritzel bringt mangels Leistungsreserven nichts. Deshalb nutze ich weiterhin das 16er und habe somit den Roller wieder langsamer gemacht, was kein Verstoß bei der Haftpflichtversicherung darstellt. Die deutschen Gesetze verlangen eben nach solchen kuriosen Lösungen. Natürlich muss der Fahrer über 18 Jahre alt sein!
Andreas hat geschrieben:viewtopic.php?f=46&t=70269&p=1329237&hilit=Gro%C3%9Fes+kennzeichen#p1329147
ERZ-ETZ150 hat geschrieben:
Leider kann ich den Beitrag nicht lesen, benötige ich dazu speziele Rechte oder ist er wieder im Papierkorb verschwunden?
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Dorni hat geschrieben:Schade, wollte auch gerade mal reingucken. Das heist aber auch, das die kleinen Mopeten zum TÜV müssen?
Dorni hat geschrieben:... Das heist aber auch, das die kleinen Mopeten zum TÜV müssen?
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