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derwolf1303 hat geschrieben:Mahlzeit, du solltest die Frage genauer stellen... Wofür soll der ösi-TÜV gelten? Zum hier fahren mit österreichischer Zulassung klar. Um den Wagen hier zu zu lassen? Nein! Österreich kocht da sein eigenes Süppchen. Soll ein Fahrzeug aus Österreich hier zugelassen werden, brauchst du ein Vollgutachten!
Gruß Wolfram
flotter 3er hat geschrieben:- ist genau die Frage. ein Fahrzeug mit frischem TÜV in Ösi Land, mit einigen (wichtigen) Eintragungen. Gilt der Tüv hier auch - oder muss ich nochmal? Gelten die gemachten Eintragungen?
Egon Damm hat geschrieben:wenn...er das Fahrzeug hier zulassen möchte, braucht er ein Gutachten. Der Prüfer muss alle vorgeschriebenen Daten vom Fahrzeughersteller prüfen. Erst
dann ist ein Zulassung möglich. Dieses Gutachten wird genötigt, damit die Zulassungsstelle einen KFZ-Brief ausstellt...
Egon Damm hat geschrieben:...Natürlich ist es leichter ein Fahrzeug aus einer Großserie, wie zum Beispiel ein VW Golf, einzuführen. Da ist der Prüfvorgang erheblich einfacher und damit das Gutachten preiswerter.
CJ hat geschrieben:Egon Damm hat geschrieben:wenn...er das Fahrzeug hier zulassen möchte, braucht er ein Gutachten. Der Prüfer muss alle vorgeschriebenen Daten vom Fahrzeughersteller prüfen. Erst
dann ist ein Zulassung möglich. Dieses Gutachten wird genötigt, damit die Zulassungsstelle einen KFZ-Brief ausstellt...
Wir reden aber jetzt nicht aneinander vorbei, oder? Ich habe die Frage so verstanden, dass es um die Hauptuntersuchung (gewöhnlich TÜV genannt) geht, und nicht um die Betriebserlaubnis. Ob ABE oder Einzelgutachten sei jetzt mal dahin gestellt.Egon Damm hat geschrieben:...Natürlich ist es leichter ein Fahrzeug aus einer Großserie, wie zum Beispiel ein VW Golf, einzuführen. Da ist der Prüfvorgang erheblich einfacher und damit das Gutachten preiswerter.
Da braucht es kein Gutachten, da z.B. der Golf ECE-Regeln entspricht. Die Bestätigung liefert der Hersteller. Das heißt ein Fahrzeug bzw. ein Teil das eine ECE-Zulassung besitzt, ist in Österreich genauso wie in Deutschland ohne weiteres zuzulassen.
Sind darüberhinaus Teile verbaut und eingetragen die die ECE-Zulassung haben, sind auch diese unproblematisch. Anders ist es bei Teilen ohne ECE-Zulassung. Hier ist eine nationale Einzelabnahme fällig. Das sind aber alles Fragen zur Zulassung bzw. Betriebserlaubnis.
Gruß Carsten
Robert K. G. hat geschrieben:Hallo Frank,
um es klar zu sagen, du brauchst eine neue HU. Mehr aber auch nicht. Als grober Grundsatz gilt: was in einem EU Staat zugelassen ist, ist in allen zulassungsfähig. Es gibt ein paar Ausnahmen mit Rechts- oder Linksverkehr und ob Meilen oder Kilometer verwendet werden. Der Rest ist vollständig Banane.
Am Einfachsten ist es, wenn das Fahrzeug schon die neuen EU Papiere und nicht mehr die alten nationalen Papiere hat. Da muss der Beamte nur noch malen nach Zahlen spielen.![]()
Gruß
Robert
... , you made my day today...![]()
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Sven Witzel hat geschrieben:derwolf1303 hat geschrieben:Mahlzeit, du solltest die Frage genauer stellen... Wofür soll der ösi-TÜV gelten? Zum hier fahren mit österreichischer Zulassung klar. Um den Wagen hier zu zu lassen? Nein! Österreich kocht da sein eigenes Süppchen. Soll ein Fahrzeug aus Österreich hier zugelassen werden, brauchst du ein Vollgutachten!
Gruß Wolfram
Vollgutachten Dank EU wohl nicht. Die Gültigkeit des österreichischen TÜV würde ich aber auch in Abrede stellen.
flotter 3er hat geschrieben:- ist genau die Frage. ein Fahrzeug mit frischem TÜV in Ösi Land, mit einigen (wichtigen) Eintragungen. Gilt der Tüv hier auch - oder muss ich nochmal? Gelten die gemachten Eintragungen?
Luzie hat geschrieben:Robert K. G. hat geschrieben:Hallo Frank,
um es klar zu sagen, du brauchst eine neue HU. Mehr aber auch nicht. Als grober Grundsatz gilt: was in einem EU Staat zugelassen ist, ist in allen zulassungsfähig. Es gibt ein paar Ausnahmen mit Rechts- oder Linksverkehr und ob Meilen oder Kilometer verwendet werden. Der Rest ist vollständig Banane.
Am Einfachsten ist es, wenn das Fahrzeug schon die neuen EU Papiere und nicht mehr die alten nationalen Papiere hat. Da muss der Beamte nur noch malen nach Zahlen spielen.![]()
Gruß
Robert
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