Ich bin nun nahe dran meine neu aufgebaute ETZ 125 zuzulassen.
Heute gab es ein positven Dekra Bescheid und ich habe folgende Unterlagen erhalten:
- Bescheinigung über Einzelgenehmigung
- Gutachten nach §21
- Erläuterungsbogen zum Gutachten
Im alten Schein (letzte Zulassung vor 2008) war im Feld Bemerkungen eine Drosselung auf 80km/h eingetragen. Die findet sich nun nicht wieder.
Im Erläuterungsbogen des Gutachtens steht dazu: "Geschwindigkeitsbegrenzer N/A".
Im Gutachten nach §21 wird die zulässige Höcstgeschwindigkeit aber weiterhin mit 80km/h angegeben.
Ist das ein Problem? Ohne Drosselung sollte dort ja wieder 100km/h angegeben sein, oder? Wird das erst in der Zulassungsstelle angepasst?
PS: Ich bin frisch im Forum, habe aber schon oft mitgelesen und mich immer gut passiv beraten gefühlt. Danke dafür

Ein ordentliche Vorstellung meiner Person und des dazugehörigen Fahrzeugs folgt später. Ich hoffe Ihr seid nicht enttäuscht.