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 Betreff des Beitrags: ETZ 150er auf 125er "umrüsten"
BeitragVerfasst: 16. März 2010 14:44 
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hallo zusammen,
freue mich dieses schöne forum entdeckt zu haben! bin seit dem wochende stolzer besitzer einer mz etz 150 und hab gleich mal eine frage:
ich will die 150er auf eine 125er "umrüsten" da ich nur den Moped schein habe. das bike ist seit 2001 abgemeldet, wie muss ich jetzt vorgehen?
umrüsten auf 125er und dann zum tüv-mann damit er mir einen neuen fahrzeugbrief ausstellt? eine zulassung habe ich nicht, die wurde bei der abmeldung eingezogen.
bekomme ich bei der zulassungsstelle probleme ohne zulassung und wird der neue Fahrzeugbrief (mit 125ccm) gleich auf meinen namen ausgestellt?


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 150er auf 125er "umrüsten"
BeitragVerfasst: 16. März 2010 14:46 
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guten tach.

da das kein neues thema ist, möchte ich dich bitte mal die suchfunktion zu benutzen. danke.

_________________
Gruß
Christian


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 150er auf 125er "umrüsten"
BeitragVerfasst: 16. März 2010 15:03 
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hallo,
hab ich versucht leider nichts gefunden :cry: . wahrscheinlich suche ich nicht richtig. wäre nett wenn mir trotzdem jemand helfen kann oder vielleicht ein link zu dem besagten thema geben kann :roll:


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 150er auf 125er "umrüsten"
BeitragVerfasst: 16. März 2010 15:05 
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einfach zylinder und kolben tauschen.
dan noch ein 24 bvf ran
muss die gurke auf 80 gedrosselt sein?
brief giebt es bei 125er nicht nur ne zulassung die bekommst du dan aufn amt wenn du den brief abgiebst


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 150er auf 125er "umrüsten"
BeitragVerfasst: 16. März 2010 15:19 
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gedrosselt muss sie nicht sein, nur 125ccm.
was ist ein 24 bvf?
wird der brief dann eingezogen wenn´s ne 125er ist? würde man den wieder bekommen wenn sie wieder auf 150 umgerüstet wird, sicherlich oder?
sorry falls die fragen ein bischen dumm rüber kommen, bin noch etwas "unbeleckt"


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 150er auf 125er "umrüsten"
BeitragVerfasst: 16. März 2010 15:27 
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das ist die größe vom vergaser jetzt müstest du einen 26n bvf drann haben und bei der 125er kommt ein 24n rann
ich wollte damals meine 125 etz auf 150 umbauen da ich den großen schein hab da wurde mir gesagt das die meine betriebserlaubniss nehmen und noch ein brief ausstellen da ich ja keinen hatte
also denk ich mal das dein brief eingezogen wird!


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 150er auf 125er "umrüsten"
BeitragVerfasst: 16. März 2010 15:42 
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falsch stefan!!! der 150er hat nen 24er, die 125 ner 22er bvf.

schmitz, schau dir mal bitte die betriebsanleitungen der beiden modelle an (siehe meine signatur).

im grunde braucht nur der zylinder samt kolben und kopf, sowie der vergaser getauscht werden. nen guten originalen vergaser wirst du kaum finden. der passende bing ist ne alternative. nummer kenne ich aber nicht ausm kopf und verweise wieder auf die SuFu ;)
das ganze am besten mit dem TÜV-/Dekraprüfer besprechen, dann weißt du was für dokumente gebraucht werden.

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Gruß
Christian


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 150er auf 125er "umrüsten"
BeitragVerfasst: 16. März 2010 16:27 
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danke für die info´s :wink:
jetzt noch eine frage zum abschluß:
das motorrad ist jetzt seit 2001 still gelegt, muss ich da irgendwie zur dekra oder wegen einer vollabnahme oder macht das mein tüv-mann?


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 150er auf 125er "umrüsten"
BeitragVerfasst: 16. März 2010 17:46 
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brauchst keine vollabnahme nur normalen tüv und ne abnahme wegen dein umbau auf 125

ETZCris danke für die berichtigung hab nochmal reingeschaut du hast nätürlch recht :oops:


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 150er auf 125er "umrüsten"
BeitragVerfasst: 16. März 2010 18:49 
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Schmitz hat geschrieben:
danke für die info´s :wink:
jetzt noch eine frage zum abschluß:
das motorrad ist jetzt seit 2001 still gelegt, muss ich da irgendwie zur dekra oder wegen einer vollabnahme oder macht das mein tüv-mann?


ich mußte erstmal schauen, wo du wohnst :arrow: neue länder, also ab zur dekra wegen der eintragung. der macht dann auch gleich die restliche HU. AU brauchst du nicht, da bj. 88.
also bei der dekra fragen, was der sehen will. wobei der alle unterlagen/daten zur ETZ im rechner haben müßte.

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Gruß
Christian


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 150er auf 125er "umrüsten"
BeitragVerfasst: 16. März 2010 19:02 
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ach doch zur dekra?! also kann´s nicht mein tüv-mann machen :|


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 150er auf 125er "umrüsten"
BeitragVerfasst: 16. März 2010 19:04 
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Schmitz hat geschrieben:
ach doch zur dekra?! also kann´s nicht mein tüv-mann machen :|


nee, der darf dir den umbau nicht eintragen.

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Christian


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 150er auf 125er "umrüsten"
BeitragVerfasst: 3. Mai 2012 09:30 
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Der beitrag hat mir sehr weiter geholfen da ich zurzeit das gleiche mit meiner HuFu vor habe und jetzt vor dem rätsel stand wo ich anfange :mrgreen:
ich werde berichten wie alles geklappt hat ... oder auch wie es nicht geklappt hat :mrgreen:

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Gruß Robert


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 150er auf 125er "umrüsten"
BeitragVerfasst: 3. Mai 2012 10:35 
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ETZeStefan hat geschrieben:
brauchst keine vollabnahme nur normalen tüv


Sicher? Glaube wenn das Moped länger als 2 Jahre stillgelegt war braucht man eine Vollabnahme.
Musste die bis jetzt auch immer machen, mit normalen TÜV war da nix, obwohl der Prüfer auch nix anderes macht. Geldschneiderei :roll:

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Wo rohe Kräfte walten, braucht das Hirn nicht mehr zu schalten.


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 150er auf 125er "umrüsten"
BeitragVerfasst: 3. Mai 2012 10:37 
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Küchenbulle hat geschrieben:
ETZeStefan hat geschrieben:
brauchst keine vollabnahme nur normalen tüv


Sicher? Glaube wenn das Moped länger als 2 Jahre stillgelegt war braucht man eine Vollabnahme.


nö.
die alte regelung galt bei 7jahren. die ist aber abgeschafft. vollabnahme nur noch bei fehlenden papieren. ansonsten normal HU

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Gruß
Christian


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 Betreff des Beitrags: Re: ETZ 150er auf 125er "umrüsten"
BeitragVerfasst: 3. Mai 2012 13:51 
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ETZChris hat geschrieben:
Küchenbulle hat geschrieben:
ETZeStefan hat geschrieben:
brauchst keine vollabnahme nur normalen tüv


Sicher? Glaube wenn das Moped länger als 2 Jahre stillgelegt war braucht man eine Vollabnahme.


nö.
die alte regelung galt bei 7jahren. die ist aber abgeschafft. vollabnahme nur noch bei fehlenden papieren. ansonsten normal HU

Ist das auch wieder so eine Sache, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist, bzw. noch nicht überall durch ist? Weiß da einer was genaueres? Ist ja auch so eine Sache mit der Rückdatierung.

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entweder man hat prinzipien oder man lebt!


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