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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 21:15 
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Hallo, wollte meine kleine 125er bald zulassen. Kann mir einer sagen wie man das am besten macht? Also ich hab die TS mit Kaufvertrag und einem Zulassungsschein (glaub nicht, dass das der Brief ist) Der Verkäufer sagte mir sie wäre 1988 (letzte TÜVPlakette am Scheinwerfer) stillgelegt worden aber in den Papieren steht was von 1998. Kann aber nicht sagen was 98 war... Wie würdet ihr vorgehen? Als erstes TÜV? Vollabnahme?

Gruß Alex


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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 21:21 
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Da es sich um eine 125er handelt, organsierst du dir am besten einen Abdruck der ABE vom Hersteller. Also das Motorradwerk Zschopau kontaktieren. Stellen die dir eine aus gehst du zum TÜV und lässt 'ne HU machen. Dann mit der ABE und dem HU Bericht zur ZuLa. Fertig. Bekommst du keine ABE mehr ausgestellt, musst du eine Vollabnahme nach § 21 machen. Und danache eben zur ZuLa gehen. Das was du da hast sieht irgendwie nur nach Nachweis für 'ne HU oder so aus. Fahrzeugschein oder Brief haste nichts?

MfG

Martin


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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 21:27 
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Nee hab nur den kleinen Zettel. Auf der anderen Seite steht was es für ein Motorrad ist. Gesamtgewicht. Leistung. Rahmen und Motornummer. Anzahl der Sitzplätze. Erstzulassung (letzteres glaub ich).

Motorradwek Zschopau kontaktieren? Über MuZ?

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 21:34 
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Dann rede mit deiner ZuLa ob die dir das als ABE aus Ungarn abnehmen und nur HU von Nöten ist. Mit Glück wird es klappen. Kaufvertrag haste - also anfragen. Welche ZuLa darf hier "blüten"?


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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 21:36 
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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 21:39 
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In Brandenburg, denke ich, würde es klappen. Die ZuLas hier sind sehr kulant. Es kommt also drauf an ob absolut nach Schema F verfahren wird bzw. wie die Leitung drauf ist. Also ich drücke dir die Daumen. Scanne mal die andere Seite ab und schwärze die FIN und zeige mal das Dokument bitte.


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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 21:41 
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Hallo Martin,

wie oft muss man hier eigentlich wiederholen dass es für eine TS keine ABE mehr gibt? Falls sie je existiert hat ist sie 1985-86 mit der Einstellung der Produktion abgelaufen. Man muss also unbedingt eine Vollabnahme nach Paragraph 21 machen. Wie im Übrigen auch bei DDR Papieren. Allerdings gelten die ungarischen Papiere als Eigentumsnachweis. Die alten Papiere müssen nicht aufgeboten werden. Einfach "Vollabnahme" machen lassen und mit dem ungarischen Wisch zulassen. Das ist ziemlich unproblematisch.

Gruß
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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 21:45 
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Hier die andere Seite.

-- Hinzugefügt: 15. Januar 2012 21:47 --

Ich werd morgen früh mal auf die Zulassungstelle fahren. Das gute ist, dass ich in die Außenstelle muss und ich da 2 Minuten Wartezeit einplanen muss :)


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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 22:17 
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normalerweise hat der TÜV die technischen Daten, also brauchst du kein Datenblatt von MuZ. §21 müsste nötig sein, da noch nie in D zugelassen, macht aber nicht so viel aus.
Der ungarische Breif/Schein hilft dir nur als Eigentumsnachweis und Nachweis des Erstzulassungsdatums bei der zulassungstelle, so daß es da keien Ärger gibt.


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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 22:23 
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Ich gehe davon aus, dass das reicht plus eine gültige HU.


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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 22:34 
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TS Martin hat geschrieben:
Ich gehe davon aus, dass das reicht plus eine gültige HU.


Warte es ab, was die Zulassungsstelle sagt... :roll:

Gruß
Robert

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IMHO

egal woher du ein Fahrzeug (und sei es eine MZ, re-) importierst (oder auch importieren lässt) zur Erlangung einer hiesigen Daseinsberechtigung im Straßenverkehr ist die Vollabnahme vonnöten.
die außergrenz-wertigen Papiere tauscht keine Zulassungsstelle in D einfach so durch!

Ist das KFZ letztmalig zu Zeiten vor der EU-Mitgliedschaft Ungarns zugelassen und Du hast keine glaubhaften Nachweise, dass das Fahrezug tatsächlich erst nach EU-Beitritt importiert wurde ....
kann Dir ohne anerkannte Beglaubigung zur Einfuhr die Zulassung sogar verwehrt werden, bzw. der Einfuhrzoll steht trotzdem noch an

EU - Länder haben da ein sehr enges Schema, in NL bekommst beispielweise eine "Ausfuhrbestätigung" des dortigen "TÜV", obwohl die sich sonst gar nicht für Zweiräder interessieren, da werden die Zulassungen/Abmeldungen komplett über die Post abgewickelt.

Du wirst nur fragen, höflich bitten können und hoffen, an genau den Sachbearbeiter mit allen Papieren in der Hand wieder gelangen zu dürfen

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 22:43 
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Zulassung von MZetten und co:
Bei Vorlage eines Datenblattes mit gültiger HU
DDR Brief mit gültiger HU

Die Vollabnahme braucht man kaum noch - es sei denn man hat gar nichts.

Hier mal behördliche Post zum Thema:

Zitat:
Sollten sie noch im Besitz des alten DDR Briefes sein, so brauchen sie nur eine Hauptuntersuchung machen. Die Betriebserlaubnis ist immer noch gültig und somit kein Vollgutachten notwendig. Als Betriebserlaubnis gelten auch ausländische "Nicht EU" Papiere.


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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 22:48 
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Ich habe die TS auch nicht importiert sondern der Ungar hat sie in Deutschland bei ebay verkauft.

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 22:49 
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Es fällt mir zwar schwer, aber ich gebe dir im vollen Umfang Recht! :)

Einzig der Einfuhrzoll entfällt, wenn man glaubhaft machen kann, dass die TS zu "EU Zeiten" importiert wurde.

Gruß
Robert

Paule56 hat geschrieben:
IMHO

egal woher du ein Fahrzeug (und sei es eine MZ, re-) importierst (oder auch importieren lässt) zur Erlangung einer hiesigen Daseinsberechtigung im Straßenverkehr ist die Vollabnahme vonnöten.
die außergrenz-wertigen Papiere tauscht keine Zulassungsstelle in D einfach so durch!

Ist das KFZ letztmalig zu Zeiten vor der EU-Mitgliedschaft Ungarns zugelassen und Du hast keine glaubhaften Nachweise, dass das Fahrezug tatsächlich erst nach EU-Beitritt importiert wurde ....
kann Dir ohne anerkannte Beglaubigung zur Einfuhr die Zulassung sogar verwehrt werden, bzw. der Einfuhrzoll steht trotzdem noch an

EU - Länder haben da ein sehr enges Schema, in NL bekommst beispielweise eine "Ausfuhrbestätigung" des dortigen "TÜV", obwohl die sich sonst gar nicht für Zweiräder interessieren, da werden die Zulassungen/Abmeldungen komplett über die Post abgewickelt.

Du wirst nur fragen, höflich bitten können und hoffen, an genau den Sachbearbeiter mit allen Papieren in der Hand wieder gelangen zu dürfen

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 22:53 
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Nicht EU Papiere = Papiere aus heutigen EU Staaten. Nicht das einer denkt Russland oder USA. Es geht um die Papiere vor dem Beitritt von Österreich, Ungarn, Polen und wie sie heißen. Und @ Robert es ist ein behördliches Schreiben der oberen Straßenverkehrsbehörde. Selbst im ZWF und die Berliner ZuLa kennen diese Regelung. Also einfach mal nichts sagen, wenn man nicht auf den aktuellen Stand ist.


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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 22:54 
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Ich frag morgen mal in der Zulassungstelle an. Wenn die nicht wollen muss ich mal in Brandenburg nachfragen :)

-- Hinzugefügt: 15. Januar 2012 22:55 --

@ Martin

Hast du eine Kopie von dem Schreiben?

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BeitragVerfasst: 15. Januar 2012 23:02 
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TS Martin hat geschrieben:
Nicht EU Papiere = Papiere aus heutigen EU Staaten. Nicht das einer denkt Russland oder USA. Es geht um die Papiere vor dem Beitritt von Österreich, Ungarn, Polen und wie sie heißen. Und @ Robert es ist ein behördliches Schreiben der oberen Straßenverkehrsbehörde. Selbst im ZWF und die Berliner ZuLa kennen diese Regelung. Also einfach mal nichts sagen, wenn man nicht auf den aktuellen Stand ist.


Martin du bist ne Knalltüte! Per PN bei mir anfragen und mir dann öffentlich vor die Karre fahren. Ich habe dir ganz genau meinen Standpunkt erläutert... Mach nur so weiter, so macht man sich Freunde! :wink:

Gruß
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@ Woeli: Wenn ich es morgen eingescannt bekomme, bekommste 'ne PN. Ist eigentlich intern, daher habe ich kein Zitatgeber angegeben. Ich habe es als E-Mail bekommen. Dummerweise ist sie gelöscht - habe sie vorher aber ausgedruckt.

@ Robert: Ich will keinen an den Karren fahren, aber ich habe dir in der PN den behördlichen Standpunkt dargelegt und selbst dann bist du uneinsichtig.

@ Woeli: Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren, wenn es nicht klappen sollte im Telefonat - bin gespannt.


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TS Martin hat geschrieben:
Nicht EU Papiere = Papiere aus heutigen EU Staaten. Nicht das einer denkt Russland oder USA. Es geht um die Papiere vor dem Beitritt von Österreich, Ungarn, Polen und wie sie heißen. Und @ Robert es ist ein behördliches Schreiben der oberen Straßenverkehrsbehörde. Selbst im ZWF und die Berliner ZuLa kennen diese Regelung. Also einfach mal nichts sagen, wenn man nicht auf den aktuellen Stand ist.


Martin

es geht hier um ein Fahrzeug aus Ungarn, was möglicherweise entweder 1988 bzw. 1998 in HU abgemeldet wurde ....
Das dementsprechende Papier hatte seine Gültigkeit als Zulassungsbescheinigung, vor mehr als einem Jahrzehnt schon im Herkunftsland verloren, als Eigentumsnachweis mag es noch gegolten haben, gelten ....

Grundsätzlich ....

wann kam Schengen oder der EURO nach D?
HU ist seit 2004 dabei, aber da war das Pamphlet schon kein gültiges Schriftstück/Urkunde mehr

Einigungsvertrag innerhalb D und Beitrittsbekundungen zur EU bedeuten schon einen himmelweiten Unterschied

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Wartet doch mit euren Spekulationen erst mal, bis die zuständige Zulassungsstelle sich geäußert hat. Die haben bei solchen Angelgenheiten meist einen ziemlich großen Ermessensspielraum, der nach Gutsherrenart mal so und mal so ausgelegt wird. Ärgerlich, ist aber leider so.

Ich vermute allerdings, dass die Zulassungsstelle erst mal eine beglaubigte Übersetzung der Fahrzeugpapiere verlangen wird. Ungarisch wird dort wohl kaum jemand lesen können.


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So, die Zulassungsstelle hat sich geäußert. Also die gute Frau meinte, nach dem ich ihr dem Wisch von oben gezeigt habe, dass es reicht eine Vollabnahme nach §21 zumachen und sonst ist nur noch der Kaufvertrag von nöten. Und das ist auch nur von Nöten da in meinem Schein die Reifengröße etc nicht steht.

Hab auch gleich mal nach meiner RT gefragt die in den 70er abgemeldet wurde. Hier brauch ich sogar nur zur HU und sonst nichts, da in den alten Papieren alles drin steht.

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Woelli hat geschrieben:
So, die Zulassungsstelle hat sich geäußert. Also die gute Frau meinte, nach dem ich ihr dem Wisch von oben gezeigt habe, dass es reicht eine Vollabnahme nach §21 zumachen und sonst ist nur noch der Kaufvertrag von nöten. Und das ist auch nur von Nöten da in meinem Schein die Reifengröße etc nicht steht.

Hab auch gleich mal nach meiner RT gefragt die in den 70er abgemeldet wurde. Hier brauch ich sogar nur zur HU und sonst nichts, da in den alten Papieren alles drin steht.


Na siehst du... alles halb so wild! :)

Gruß
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Und damit hatte ich teilweise Recht. Zumindestens was die Ostpapiere anging - hier hat sich was ins positive gewandelt. OK das mit den ungarischen Papieren hat fast gestimmt - wäre alles eingetragen, hätten sie es mit einer HU akzeptiert. Danke fürs Feedback.


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Jup hat sie auch gesagt. Hätte da ein wenig mehr drauf gestanden hätten die das auch genommen.

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Paule56 hat geschrieben:
...es geht hier um ein Fahrzeug aus Ungarn, was möglicherweise entweder 1988 bzw. 1998 in HU abgemeldet wurde ....
Das dementsprechende Papier hatte seine Gültigkeit als Zulassungsbescheinigung, vor mehr als einem Jahrzehnt schon im Herkunftsland verloren, als Eigentumsnachweis mag es noch gegolten haben, gelten ....

Grundsätzlich ....

wann kam Schengen oder der EURO nach D?
HU ist seit 2004 dabei, aber da war das Pamphlet schon kein gültiges Schriftstück/Urkunde mehr

Einigungsvertrag innerhalb D und Beitrittsbekundungen zur EU bedeuten schon einen himmelweiten Unterschied



ich habe letztens ein motorrad zugelassen mit papieren von 1930 aus schweden. das alter der papiere war dabei egal, hauptsache das land ist heute eu. natürlich fehlten hier auch daten die wurden dann beim tüv ergänzt. aber immerhin bekommt man so problemlos fahrzeuge zugelassen was ja ohne papiere/ oder datenblatt manchmal sehr schwierig ist.


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ist schon merkwürdig .....

egal wo ich hingucke, steht überall, egal welches Fahrzeug ohne diese coc-Zettel importiert wird, braucht ne 21er
dann brauchts einen Kaufvertrag, die Rechnung des Einfuhrunternehmens (vorzugsweise Schenker) und und und

oder ist der legere Umgang wie im Fall der TS dem Umstand geschuldet, dass das Teil für die Behörden kein Fahrzeug ist,
es keinen Brief im herkömmlichen Sinne erhält, keine Steuerpflicht entsteht .....

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Paule56 hat geschrieben:
ist schon merkwürdig .....

egal wo ich hingucke, steht überall, egal welches Fahrzeug ohne diese coc-Zettel importiert wird, braucht ne 21er
dann brauchts einen Kaufvertrag, die Rechnung des Einfuhrunternehmens (vorzugsweise Schenker) und und und

oder ist der legere Umgang wie im Fall der TS dem Umstand geschuldet, dass das Teil für die Behörden kein Fahrzeug ist,
es keinen Brief im herkömmlichen Sinne erhält, keine Steuerpflicht entsteht .....


Nö! Das stimmt schon mit dem §21. Das ist auch die Auskunft der Behörde. Es passt schon was du sagst. Auch der Fall aus Schweden musste einen § 21 machen. Da der aber ohnehin nicht wesentlich teurer als eine normale HU ist, merken es die meisten Leute noch nicht einmal.

Einzige Ausnahme KÖNNEN Fahrzeuge mit DDR Papieren darstellen. In einigen NICHT allen Zulassungsstellen reicht eine normale HU aus.

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 16th Januar 2012, 11:10 pm --

Woelli hat geschrieben:
Jup hat sie auch gesagt. Hätte da ein wenig mehr drauf gestanden hätten die das auch genommen.


Das stimmt schon! Es hätte ein EU Papier sein müssen. Eine weitere Ausnahme wäre gewesen wenn die TS noch in Ungarn zugelassen wäre, die dortige HU hätte, alle Steuern abgeführt wären und eine Versicherung bestanden hätte. Dann hätte man die TS in ein paar Kreisen auch mit den alten Papieren ummelden können. Deine Papiere wurden aber von Ungarn VOR dem EU Eintritt für ungültig erklärt. Das kann eine deutsche Behörde ums verrecken nicht ungeschehen machen. Deswegen der §21. Dieser stellt dir wieder eine Betriebserlaubnis aus, die bereits 1998 erloscchen ist und nie nimmer, nicht und sowieso in der BRD oder DDR gegolten hat. Die KTA Betriebserlaubnis konnte man sich vor 1989 sogar in der BRD in die Haare schmieren. Deine TS wäre vor 1989 noch nicht einmal in der BRD zulassungsfähig gewesen, genauso wie die DDR Version nicht in Ungarn zulassungsfähig war. Rate mal warum du im Tacho keine funktionsfähige Fernlichtkontrolleuchte findest...

Gruß
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Woelli hat geschrieben:
Ich hab'ne Fernlichkontrolle ;) Dafür aber keine Leerganganzeige ... Aber orginal so. Kabel für Leergang liegen aber.


Nix original, das wurde umgefrickelt. Da gebe ich dir Brief und Siegel drauf. Schau mal auf das Plastedingens auf deinem Steuerkopf. Und, ist da ein Loch drin? Bei mir ist es direkt im Lampentopf.

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@ Robert: teilweise haste mich überzeugt, obwohl tw. die Behörde in UH mir Recht gab. Wenn mehr Daten vorlägen, wäre es akzeptiert worden. Aber richtig die meisten Prüfer würde 'ne 21 machen und gut ist.


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Woelli hat geschrieben:
Ich hab'ne Fernlichkontrolle ;)


ich fahre immer mit Licht und mir ist Hubraum wichtiger ..... :wink:

zurück zum Thema:

ich hatte in 10/09 eine Emme aus NL geholt

da musste ich mit dem Verkäufer zum NL TÜV "RDW" die fertigten eine UITVOERVERKLARING aus
stempelten die Teile I und II ungültig
ohne die Papierchen ist in D keine Zulassung möglich

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Wie was wo? Plastedingens auf Steuerkopf?


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Paule56 hat geschrieben:
...
ich fahre immer mit Licht und mir ist Hubraum wichtiger ..... :wink:
...


Bringe ihn nicht auf dumme Gedanken. :) Die echten 125er sind selten.

Warum die Frage mit den Kontrolleuchten: In Ungarn war es Vorschrift, eine einzelne Limakontrolleuchte zu haben. Entsprechend musste die TS umgerüstet werden. Ich wollte damit nur zeigen, dass eine selbst gültige ausländische Betriebserlaubnis nicht in Deutschland gelten MUSS. Die Umkehrung gilt genauso. Teilweise dreht es sich um eine popelige Kontrolleuchte (Ungarn) oder das Rücklicht (BRD vor 1989). Irgendwelche pauschalen Ausnahmen sind für die Tonne. Du beschreibst es sehr schön mit deinem holländischen Fall. :ja:

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 16th Januar 2012, 11:56 pm --

Woelli hat geschrieben:
Wie was wo? Plastedingens auf Steuerkopf?


Da:
Dateianhang:
16012012501.jpg


So sieht die DDR Version aus:
Bild

Gruß
Robert


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Woelli hat geschrieben:
Was hat's mit der kappe auf sich? Warum hat die eine ein Loch?


Da kommt die Fernlichtkontrolle rein, so wie ein schlauer Foristi einst herausgefunden hat. (Ich war es nicht! :tongue: ) Meine 76er Ungarn TS hat die Fernlichtkontrolle noch im Lampentopf, als einzelne Leuchte.

Gruß
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Zuletzt geändert von Robert K. G. am 17. Januar 2012 00:00, insgesamt 1-mal geändert.

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@ Robert: Und genau, dass war ein Fehler - ich habe es für alle pauschalisiert. Selbst Bundesland zu Bundesland ist die Handhabe anders. Und manchmal auch schon vom Kreis zum Nachbarkreis ... jetzt höre ich aber auf.

Fazit: Egal um was es geht - immer anrufen und nach der Handhabung im zuständigen Kreis fragen.


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TS Martin hat geschrieben:
@ Robert: Und genau, dass war ein Fehler - ich habe es für alle pauschalisiert.



:patpat:

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Ach die wurden quasi normal ausgeliefert und wurde in Ungarn dann idividuell umgebaut? Bei mir sieht das im meinem Tacho aber sehr hochwertig aus bzw. Sieht das blaue Glas der Fernlichtkontrolle die eigentlich grün sein müsste nichtso aus als hätte das einer "umgefriemelt"

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Robert K. G. hat geschrieben:
Du beschreibst es sehr schön mit deinem holländischen Fall. :ja:



Das liegt aber ausnahmsweise nicht an den deutschen Behörden, sondern an den holländischen. In NL behält ein Fahrzeug bis zu seinem "Ableben" immer sein bei der Erstanmeldung vergebenes Kennzeichen, egal wie oft es den Besitzer wechselt. Wenn jedoch das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird, muss der Zentralbehörde dies mitgeteilt werden, damit die das nun nicht mehr benötigte Kennzeichen wieder freigibt. Die Behörde stellt dann eine Ausfuhrgenehmigung aus und entlastet damit den Verkäufer von allen weiteren Nachforschungen, was mit dem Fahrzeug in der Zukunft passiert.


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wolf60 hat geschrieben:
Robert K. G. hat geschrieben:
Du beschreibst es sehr schön mit deinem holländischen Fall. :ja:



Das liegt aber ausnahmsweise nicht an den deutschen Behörden, sondern an den holländischen. In NL behält ein Fahrzeug bis zu seinem "Ableben" immer sein bei der Erstanmeldung vergebenes Kennzeichen, egal wie oft es den Besitzer wechselt. Wenn jedoch das Fahrzeug ins Ausland verkauft wird, muss der Zentralbehörde dies mitgeteilt werden, damit die das nun nicht mehr benötigte Kennzeichen wieder freigibt. Die Behörde stellt dann eine Ausfuhrgenehmigung aus und entlastet damit den Verkäufer von allen weiteren Nachforschungen, was mit dem Fahrzeug in der Zukunft passiert.


Richtig! Deswegen warne ich auch davor eine irgendwo bekommene Aussage auf die Anfrage von irgendwem der irgendein DDR Fahrzeug zulassen will auf ausländische Papiere übertragen zu wollen. Mehr wollte ich nicht zeigen.

Noch einmal zur Verdeutlichung: Auf alles was im Ausland geschieht hat Deutschland keinen Einfluss. Vieles ist mit der EU leichter geworden, aber nicht alle Schranken sind weg.

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 17th Januar 2012, 12:14 am --

Woelli hat geschrieben:
Ach die wurden quasi normal ausgeliefert und wurde in Ungarn dann idividuell umgebaut? Bei mir sieht das im meinem Tacho aber sehr hochwertig aus bzw. Sieht das blaue Glas der Fernlichtkontrolle die eigentlich grün sein müsste nichtso aus als hätte das einer "umgefriemelt"


Die TSsen wurden zulassungsfertig nach Ungarn gelifert. D. h. die Fernlichtkontrolle fehlte komplett. Diese wurde in Ungarn nachgerüstet. So war es zumindest bei meiner 76er. Die Fernlichtkontrolle ist bei mir so babarisch gemacht, das wäre durch keine Qualitätskontrolle gekommen.

Gruß
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Es hat alles geklappt! Bin zwar jetzt knappe 145€ ärmer (80€ Vollabnahme, 50€ Zulassungsstelle, 15€ Nummerschild) aber ich kann sie endlich auf der Straße bewegen! Leider haben die meine ungarischen Papiere eingezogen...

Achja mehr Papiere haben die in Ungarn nicht. Das was bei uns Brief und Schein war, war dort dieser kleine Zettel.

Gruß Alex

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Woelli hat geschrieben:
Leider haben die meine ungarischen Papiere eingezogen...


Machen die scheinbar mit allen, welche nicht aus D stammen und selbst die haben sie früher beim Ummelden einfach einbehalten.

Ich hatte meine vorausahnend kopiert

Woelli hat geschrieben:
Achja mehr Papiere haben die in Ungarn nicht. Das was bei uns Brief und Schein war, war dort dieser kleine Zettel.


Du meinst jetzt "hatten die Ungarn nicht"
Regulär müssten die ja nun auch auf dem europäischen Standard angekommen sein ......
Zudem wäre die Frage auch noch offen, ob die eine ähnliche Regelung für 125 cm³ hatten

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Gruß
Wolfgang


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Ja klar "hatte" Deswegen ja auch "Brief und Schein" ist ja jetzt auch Teil eins und Teil zwei. :

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Erstmal Glückwunsch.
Einziehen müssen sie alles was nicht aus Dtl. oder der DDR ist.
Grund: einige EU Länder verlangen die Rückgabe ausgereichter Papiere.

Du hast Brief und Schein? Eigentlich ist nur Schein und eine Bescheinigung "Betriebserlaubnis nach § ... erteilt".


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Ich hab einen ganz normale Zulassung und Brief wie man bei Auto auch hat.

Offtopic:
Die Polizei hat ich eben das erste mal rausgezogen :D

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TS Martin hat geschrieben:
Erstmal Glückwunsch.
Einziehen müssen sie alles was nicht aus Dtl. oder der DDR ist.
Grund: einige EU Länder verlangen die Rückgabe ausgereichter Papiere.

Du hast Brief und Schein? Eigentlich ist nur Schein und eine Bescheinigung "Betriebserlaubnis nach § ... erteilt".


Kommt immer darauf an. Ich hatte in meinem Leben schon ein paar 125er. Diese Betriebserlaubnis hat keine fest vorgeschriebene Form! Bis jetzt hatte ich noch keine zwei 125er mit identischen Zulassungsdokumenten... und ich hatte schon eine Yamaha und zwei RT. Die dritte war nie zugelassen. Bei der TS wird es sich zeigen. Es kommt auch immer aun bissel auf de Zulassungsstelle an und ist erst recht von Land zu Land in der EU verschieden.

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 19th Januar 2012, 8:09 pm --

Woelli hat geschrieben:
Ich hab einen ganz normale Zulassung und Brief wie man bei Auto auch hat.

Offtopic:
Die Polizei hat ich eben das erste mal rausgezogen :D


Korrekt, sowas hat es mir damals der Käufer meiner Yamaha auch als Kopie auch zugeschickt. :ja: Warum ich das brauchte, habe ich aber vergessen. :gruebel:

Gruß
Robert

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Zuletzt geändert von Robert K. G. am 19. Januar 2012 20:10, insgesamt 1-mal geändert.

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Meine Vermutung geht aber woanders hin:
25 1200 Kraftrad m LB
25 2200 Leichtkraftrad, Kraftrad

Also auf die Schlüsselnummern.

Bei ersterer ereilt dich meistens ein Steuerbescheid.

Versicherungstechnisch ist das inzwischen Bockwurst geworden.

Nur steuerlich und zwecks LKradschild eigentlich (betone eigentlich) nicht.


Fuhrpark: MZetten, Fahrzeuge aus dem AWZ und vom VEB FAJAS Suhl und Fahrzeuge aus dem Industriewerk Ludwigsfelde (IWL)

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BeitragVerfasst: 19. Januar 2012 20:13 
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Bei mir steht drin Kraftrad mit LB... Soll ich wohl auch noch Steuern zahlen?

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Fuhrpark: RT 125-3 1960; TS 125 1985 aus Ungarn; TS 125 1983; ES 125/1 1972; SR 4-3 Sperber 1969; S51 B1-3 1981; SR2 1958;

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BeitragVerfasst: 19. Januar 2012 20:14 
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TS Martin hat geschrieben:
Meine Vermutung geht aber woanders hin:
25 1200 Kraftrad m LB
25 2200 Leichtkraftrad, Kraftrad

Also auf die Schlüsselnummern.

Bei ersterer ereilt dich meistens ein Steuerbescheid.

Versicherungstechnisch ist das inzwischen Bockwurst geworden.

Nur steuerlich und zwecks LKradschild eigentlich (betone eigentlich) nicht.


NEIN! Steuern werden IMMER auf 125er fällig. Nur um 1999 wurde per Verfügung beschlossen, dass sie nicht mehr eingezogen wird, da die Kosten der Erhebung damals höher waren. Deshalb verzichtete man darauf. Wenn die Steuer eingezogen wird, ist es ein Versehen. Rechtlich aber korrekt, egal welche Zulassung. Es hat keine Relevanz. Für nichts...

Gruß
Robert

-- Hinzugefügt: 19th Januar 2012, 8:14 pm --

Woelli hat geschrieben:
Bei mir steht drin Kraftrad mit LB... Soll ich wohl auch noch Steuern zahlen?


Nein... Zumal die KFZ Steuer sowieso nur noch per Lastschrift erhoben wird. Hast du eine erteilt? :wink:

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OT-Partisanen-Diplom-RT-Heizer
Bild

Zuordnung der Motor- und Rahmennummern der MZ ETZ 250 zu einem Baujahr.

Fuhrpark:
MZ 125/3 (Bj. 1959) Bild, Junak M 10 (Bj. 1963) Bild, MZ TS 125 (Bj. 1976) Bild, MZ ETZ 250 SW (Bj. 1985) Bild, VW Caddy Maxi 2.0 Ecofuel (Bj. 2011) Bild, VW E-UP! (Bj. 2021), IVECO-MAGIRUS 60-9 A (Bj. 1986) Bild


Fuhrpark: Famulus, ganz viele Anhänger, davon 2x Bauwagen, dann noch SYM NH-X 125, MZ ES 250 Gespann und Schwalbe der Frau in Pflege.

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