Foren-Übersicht
Startseite
Aktuelle Zeit: 19. Juli 2025 13:49

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 12 Beiträge ] 
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 09:45 
Offline

Registriert: 23. April 2012 11:24
Beiträge: 5
Themen: 2
Bilder: 0
Wohnort: Göritz
Alter: 37
hallo,

ich möchte in naher zukunft einige fahrzeuge (mopeds,motorräder) verkaufen ,allesamt aus ddr zeiten !
nur eines davon hat papiere ! die anderen nicht !

kann mir jemand helfen wie ich einen "sicheren" kaufvertrag formulieren kann und muss ohne später eventuell ärger zu bekommen ?
es gibt ja die alte weisheit "gekauft wie gesehen", nur hat in meinen freundeskreis vor kurzem jemand damit schlechte erfahrungen gemacht(es ging vor gericht und er musste das fahrzeug wieder zurück nehmen und geld erstatten) !

reicht es denn aus wenn ich die fahrzeuge ausdrücklich als bastlerfahrzeug und als defekt im kaufvertrag deklariere ohne das der käufer später evntuelle ansprüche stellen kann ?! ( dazu angemerkt die fahrzeuge sind alle samt nicht in einem einwandfreien Zustand) !

ich bedanke mich schonmal im vorraus !

mfg martin


Fuhrpark: MZ ETZ 250/Baujahr 1982, MZ ES 250/2/Baujahr 1969, KMX 125 B

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 09:55 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 18. März 2012 13:14
Beiträge: 337
Themen: 65
Wohnort: Grumbach
Alter: 51
Verkauf die als Bastlerfahrzeug ohne Garantie ! dann sollte alles klappen.Aber wie war das bei Deinem Freund warum musste er das Teil zurücknehmen ? ODER versuch mal alles zu verkaufen ohne Kaufvertrag (musst natürlich sicher sein das nichts geklaut ist)Dann kann jeder kommen und sagen ich hab es von Dir ...

_________________
Gruß vom Rocco


Fuhrpark: keine

Zuletzt geändert von otto2 am 20. Juni 2012 10:02, insgesamt 1-mal geändert.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 09:56 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 2. April 2007 08:39
Beiträge: 895
Themen: 15
Bilder: 0
Wohnort: Nartum
Alter: 49
Moin,
Tip:
Wenn Du ADAC -Mitglied bist kannst Du Dir im Onlineportal den Musterkaufertrag zum Ausfüllen runterladen.
Oder Du gehst "altmodisch" in deren Filiale...
Falls Du kein Mitglied bist könnte so ein Vertrag vielleicht eine Kleinigkeit kosten, aber ich denke es zahlt sich aus.
EInfach als "defekt" deklarieren wäre mir zu schwammig, liste genau die Mängel auf.
Gruß
Jan

_________________
Suche dringend: Mehr Freizeit
Platz habe ich ja jetzt wieder ein wenig...gehabt...
Ach ja: einen Fortschritt hab ich jetzt auch...


Fuhrpark: Englische, französische und deutsche Zweiräder von 50 bis 600 ccm...
Und ein Bakfiets.

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 09:58 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 5. Juni 2012 10:07
Beiträge: 2517
Themen: 37
Bilder: 7
Wohnort: Gottesberg
Alter: 40
Bei meinem Kaufvertrag für die ES haben wir extra mit vermerkt, daß ohne Brief und Schlüssel übergeben wurde, da nicht vorhanden.

_________________
Rundlampenschweinchenliebhaber-Clubmitglied Nr. 007

Genieße das Leben ständig, denn du bist länger tot als lebendig!


Fuhrpark: MZ ES 175/1 Bj. 1967, MZ ES 150 Bj. 1964, S51 B1-3 Bj. 1982, SR2E Bj. 1963

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 10:03 
Offline

Registriert: 23. April 2012 11:24
Beiträge: 5
Themen: 2
Bilder: 0
Wohnort: Göritz
Alter: 37
er hatte ein auto verkauft ohne alle "vorschäden" anzugeben und der käufer pochte auf sein recht und bekam es obwohl er den kaufvertrag mit "gekauft wie gesehen" ausgestattet hatte !

ja ich bin mitglied beim adac und wollte mir das später mal anschauen ! diese kaufverträge vom adac sind sicher ?

beim auflisten ist ja dann wieder die frage , wo fange ich an und wo höre ich auf ?


Fuhrpark: MZ ETZ 250/Baujahr 1982, MZ ES 250/2/Baujahr 1969, KMX 125 B

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 10:04 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 28. September 2009 10:18
Beiträge: 1421
Themen: 197
Bilder: 34
Wohnort: 07381
Alter: 68

Skype:
wernermewes
Na ja,

als

"defekt"

"verkauft wie gesehen und besprochen"

"Garantie, Gewährleistung und Rücknahme wird beidseitig ausgeschlossen"


wenn das drin steht, sollte alles in Butter sein :ja:

Arglistige und betrügerische Täuschung kann aber immer Ärger bringen :!:

Z.B. wen gestohlene Sachen usw. verkauft werden, da hilft der beste Vertrag nicht :(

Aber das ist ja bei Dir nicht, die DDR Papiere sind ja da und somit ist alles in Butter :!:

Ich habe den Roller meiner Frau ohne Vertrag verkauft, einfach Papiere und Roller übergeben und das wars :ja:

_________________
allen immer eine gute Fahrt

wernermewes

MZ und Simson Sammler


Fuhrpark: IWL Troll, Rt 125/3, MZ ES 175/1 1964, MZ ES 175/2 1974, ES 250 Gespann,
ETS 250 1970, MZ TS 250/1 Gespann 1980, ETZ 250 1984, ETZ 250 Gespann,
ETZ 251 1988, Simson SR2, Simson Star. Simson Schwalbe, Simson Sperber, S50 N
und eine Jawa CZ 175

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 10:05 
Offline
Ehemaliger
Benutzeravatar

Registriert: 18. März 2012 13:14
Beiträge: 337
Themen: 65
Wohnort: Grumbach
Alter: 51
das Problem ist,konnte der Käufer den nicht erwähnten Vorschaden sehen oder nicht ? wenn nein kann es als Täuschung ausgelegt werden !

stimmt was wernermewes sagt.Verkauf OHNE Kaufvertrag.Wenn was ist kannste immer noch sagen das es nicht von Dir ist...

_________________
Gruß vom Rocco


Fuhrpark: keine

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte  
 
BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 10:08 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 14. Oktober 2011 13:37
Beiträge: 327
Themen: 24
Bilder: 28
Wohnort: Dortmund Wickede
Alter: 56
Hi,
liste alle Mängel und defekte im Kaufvertrag auf. Wenn du von einem defekt weißt und diesen nicht angibst, kann der Vertrag angefochten werden. Schreibe auch rein, dass das Fahrzeug nicht fahrbereit ist.
Wenn der Preis sehr klein ist, kann es als Bastlerfahrzeug verkauft werden.

Mach unbedingt einen Kaufvertrag! Wenn du keinen machst, gibst du dem Käufer einen Freibrief!

_________________
Gruß aus Dortmund


Michael


Fuhrpark: MZ ES 250/1 Bj. 66 (angemeldet)
IWL Wiesel SR56 Bj. 59 (angemeldet)

Superelastik Bj. 65 (zerlegt)


MZ ETZ301 Bj.96 (vorher)
IWL Pitty Bj.55 (vorher)

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 10:36 
Offline
Benutzeravatar
------ Titel -------
Mr. Räuchermann

Registriert: 25. März 2007 23:48
Beiträge: 8920
Themen: 130
Bilder: 35
Wohnort: Herleshausen
Alter: 37
Ich plädiere auch für einen Kaufvertrag. Denn: beweisen muss die Partei, die sich auf eine für sie günstigere Rechtslage beruft. Die Gewährleistung ist hier der Regelfall, das heißt ein abweichen davon muss voll bewiesen werden.
Gekauft wie gesehen schließt nur sichtbare auch für den Laien erkennbare Defekte aus - von dieser Formulierung würde ich genauso Abstand nehmen wie von den immer wieder gern gelesenen "neuen EU Recht" - was auch immer das sein soll (vermutlich die RL 1999/44/EG , welche sich aber hier national im BGB umgesetzt wieder findet).
Einfachste Formulierung: Verkauf unter Ausschluss jedweder Garantie und Gewährleistung. Bastlerfahrzeug, nicht fahrbereit kann man ebenfalls zusätzlich erwähnen.

Achja: gilt natürlich nur, sofern keine Arglist vorliegt ;). Aber die Ausführungen spare ich mir mal...

_________________
Bild
OT-Paragraphenreiter


Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 11:10 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 4. Mai 2011 18:17
Beiträge: 1151
Artikel: 1
Themen: 47
Bilder: 23
Wohnort: Langensalza, Thüringen
Alter: 35
Die Kaufverträge vom ADAC bekommst du auch so, ohne Mitglied zu sein. Da ist viel Platz zum reinschreiben! Mach die aber vorher fertig in aller Ruhe!

_________________
Überzeugter Lichtmaschinen Pfuscher!


Fuhrpark: RT 125-3 1960; TS 125 1985 aus Ungarn; TS 125 1983; ES 125/1 1972; SR 4-3 Sperber 1969; S51 B1-3 1981; SR2 1958;

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 11:46 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 14. Mai 2010 07:59
Beiträge: 125
Themen: 13
Bilder: 2
Wohnort: Celle
Alter: 55
Formulierungen gibt es viele, ich schaffe als Dosenverkäufer... :shock: bitte nicht steinigen...

Wenn privat ein Fahrzeug verkauft wird, dann haftet der Verkäufer für alle ihm bekannten Mängel.
Der Richter entscheidet meist in solchen Fällen für den wirtschaftlich Schwächeren. Wenn Du also ein
Gewerbe in irgendeiner Form angemeldet hast, dann bist Du immer der Stärkere, auch wenn Du nur
ein Nebengewerbe angemeldet hast.

"Das Fahrzeug wird nach besten Wissen und Gewissen des Verkäufers unter folgenden dem Verkäufer
bekannten Mängeln verkauft": und hier auch den kleinsten Dir bekannten Mangel detailiert reinschreiben.

Wenn der Richter das liest, dann sieht er den Sachverstand und Deine Ehrlichkeit und eine arglistige
Verschwiegenheit kann nur schwer Nachgewiesen werden.

Den ADAC KV hab ich hier mal mit angehangen..

Grüße Christian


Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.

_________________
Dummheit schafft Freizeit...


Fuhrpark: Honda Rebel CM250
Simson S51

Forstgeräte aus Waiblingen

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 20. Juni 2012 13:50 
Offline

Registriert: 23. April 2012 11:24
Beiträge: 5
Themen: 2
Bilder: 0
Wohnort: Göritz
Alter: 37
ich bedanke mich recht herzlich für schnelle hilfe und lösung meines problems !

hab mir beide verträge vom adac , einmal privat an privat und privatverkauf eines historischen Kraftfahrzeuges ausgedruckt und werde jeweiligen für den verkauf verwenden !


danke nochmal, gruß martin


Fuhrpark: MZ ETZ 250/Baujahr 1982, MZ ES 250/2/Baujahr 1969, KMX 125 B

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 12 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Impressum

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de