Foren-Übersicht
Startseite
Aktuelle Zeit: 19. Juli 2025 13:11

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 13 Beiträge ] 
Autor Nachricht
BeitragVerfasst: 28. Juni 2012 10:09 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 4. Mai 2011 18:17
Beiträge: 1151
Artikel: 1
Themen: 47
Bilder: 23
Wohnort: Langensalza, Thüringen
Alter: 35
Hallo, ich wollte eben meine frisch getüvte ES 125 zulassen. Es fehlt aber der Fahrzeugschein. Ich habe nur die Betriebserlaubnis auf der steht dass das Motorrad 2006 stillgelegt wurde. Bei den 125er gibt's ja keinen Brief und nur diese Betriebserlaubnis. Die auf der Zulassungstelle wollte aber die ES so nicht zulassen. Erst wenn ich von dem Vorbesitzer der den Schein verloren hat eine eidestadtliche Erklärung bekomme oder dieser mit zu Zulassungstelle kommt. Das wird beides als schwierig bis nicht möglich raustellen... Gibt's da noch irgendwelche Schlupflöcher? Wäre schön wenn mir jemand helfen kann!

Also ich habe:
Vollgutachten von 2005
Gutachten ausgestellt als Betriebserlaubnis auf der ein Fahrzeughalter eingetragen ist
Kaufvertrag von einem anderen Halter auf den die ES aber nicht zugelassen war.
neuen Tüv seit gestern

_________________
Überzeugter Lichtmaschinen Pfuscher!


Fuhrpark: RT 125-3 1960; TS 125 1985 aus Ungarn; TS 125 1983; ES 125/1 1972; SR 4-3 Sperber 1969; S51 B1-3 1981; SR2 1958;

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 28. Juni 2012 10:19 
Offline
Ehemaliger

Registriert: 18. Juli 2008 23:19
Beiträge: 1567
Themen: 64
Bilder: 1
es ist vollkommen ausreichend wenn du einen kaufvertrag hast,in dem steht, dass der schein verlohren ist. kannst du dir auch selber anfertigen. alternativ hast du den schein eben selber verlohren.
da sagst du eben gleich, du hattest ihn aber findest ihn nicht. hat den vorteil das du dir das selber beglaubigen kannst. die wollen eben beschissen werden. also gleich noch mal hin aber mit dem richtigen spruch und selbst gemachten kaufvertrag.


Fuhrpark: KEINE MZ

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 28. Juni 2012 10:30 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 4. Mai 2011 18:17
Beiträge: 1151
Artikel: 1
Themen: 47
Bilder: 23
Wohnort: Langensalza, Thüringen
Alter: 35
Hab grad nochmal mit der Zulassungstelle telefoniert und gesagt dass das im Kaufvertrag steht. Aber die meint er muss dann trotzdem ne eidestadtliche abgeben und einen neuen schein beantragen. Und ich hab ehrlich gesagt ein ungutes efühl selber eine abzugeben.

_________________
Überzeugter Lichtmaschinen Pfuscher!


Fuhrpark: RT 125-3 1960; TS 125 1985 aus Ungarn; TS 125 1983; ES 125/1 1972; SR 4-3 Sperber 1969; S51 B1-3 1981; SR2 1958;

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 28. Juni 2012 16:02 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 12. Mai 2011 00:37
Beiträge: 5787
Themen: 41
Bilder: 21
Wohnort: Nierstein
Alter: 41
musste nich haben, hab ich auch schon gemacht.
Ist der einzige Weg wenn es den Schein nicht mehr gibt.

_________________
Mit freundlichen Grüssen , Alex

Ein Ossi im Westen was macht der da??? Entwicklungshilfe....:D
Haamitland Arzgebirg´...


Fuhrpark: MZ TS 150 '75
MZ ES175/1 '64
Suzuki DL650 '06
Honda 750F1 '75
Suzuki GSF 600 '95
Suzuki VZ800 '97
KMZ Dnepr K750 '67
Harley FLH 1200 '72

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 28. Juni 2012 16:11 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 25. August 2011 21:47
Beiträge: 4945
Artikel: 4
Themen: 37
Bilder: 29
Wohnort: im Altenburger Land
Alter: 53
Der Fahrzeugschein ist ja deine Abmeldebescheinigung.

Da wirste wohl nochmal mit dem Vorbesitzer Kontakt aufnehmen müssen :roll:

Wenn dies nicht möglich, dann Frage doch mal einen guten Freund,
der dir dann halt die ES verkauft hat :wink:

_________________
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 28. Juni 2012 16:21 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 4. Mai 2011 18:17
Beiträge: 1151
Artikel: 1
Themen: 47
Bilder: 23
Wohnort: Langensalza, Thüringen
Alter: 35
Der Schein fehlt noch den du beim fahren dabei haben musst... Aber ein Vorbesitzer ist ja nun ausgemacht wurden hier im Forum :D

Die meinten mit dem Fahrzeugschein kann eine BE beantragt werden und somit wären dann zwei im Umlauf... Dann kann ein zweiter die Rahmennummer nutzen... Macke sag ich dazu nur....

Ich kann die Erklärung nicht mehr abgeben, da ich denen ja schon gesagt hab, dass ich keinen Schein mitbekommen habe! Würde ich das jetzt machen und die in dem Falle auch so korrekt handeln kann ich mir richtig Ärger einhandeln!

_________________
Überzeugter Lichtmaschinen Pfuscher!


Fuhrpark: RT 125-3 1960; TS 125 1985 aus Ungarn; TS 125 1983; ES 125/1 1972; SR 4-3 Sperber 1969; S51 B1-3 1981; SR2 1958;

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 28. Juni 2012 22:11 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 30. Dezember 2008 12:40
Beiträge: 460
Themen: 7
Bilder: 17
Wohnort: Nähe Parchim M-V
Alter: 63
Bei der vorübergehenden Stilllegung der 125er wird doch der Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle eingezogen!?
Also kannst Du auch keinen haben.
Zur Anmeldung muss dann eigendl. die BE ausreichen. Evtl. fehlt dann die Abmeldebescheinigung und das dürfte nicht das große Problem sein!

Ich habe vor vielen Jahren selber mal eine 125er angemeldet. Da war auch nur die grüne Betriebserlaubnis vorhanden.
Ich habe das Gefühl, der Sachbearbeiter hat von LKrädern keine Ahnung.
Mit einem einfachen Fahrzeugschein bekommt man kein Fahrzeug an-oder umgemeldet :roll:

O.g. Ausführung ist allerdings nur meine persönliche Erfahrung und Meinung.

_________________
MfG, Enrico

___________________________________________________________

- es war nicht alles gut, aber vieles war besser -

"Und kost Benzin auch drei Mark zehn (1,59 EUR), Sch...egal. Es wird schon gehn!" Markus, Dt. Philosoph


Fuhrpark: ETZ 250F, RT125/3, ETZ150, 2x SR2, MAW, Steppke, DUO4/1, ETZ 250 Gespann , ETZ 150, Simson S51
im Aufbau:Star, AWO Sport,Troll,S50,S53,RT125/2,ES 150,Trabant P601, ES250/1

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 28. Juni 2012 22:30 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 4. Mai 2011 18:17
Beiträge: 1151
Artikel: 1
Themen: 47
Bilder: 23
Wohnort: Langensalza, Thüringen
Alter: 35
Die hat gesagt das der Fahrzeugschein nicht eingezogen wurde. Und nach der Stilllegung war sie wohl nochmal zugelassen. Aber da wollte die Frau nichts näheres sagen wegen Datenschutz und so...

_________________
Überzeugter Lichtmaschinen Pfuscher!


Fuhrpark: RT 125-3 1960; TS 125 1985 aus Ungarn; TS 125 1983; ES 125/1 1972; SR 4-3 Sperber 1969; S51 B1-3 1981; SR2 1958;

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 29. Juni 2012 07:48 
Offline
Benutzeravatar
------ Titel -------
Mr. Räuchermann

Registriert: 25. März 2007 23:48
Beiträge: 8920
Themen: 130
Bilder: 35
Wohnort: Herleshausen
Alter: 37
Woelli hat geschrieben:
Die hat gesagt das der Fahrzeugschein nicht eingezogen wurde. Und nach der Stilllegung war sie wohl nochmal zugelassen. Aber da wollte die Frau nichts näheres sagen wegen Datenschutz und so...

Hat sie mal nach dem KFZ Typ gesehen des zugelassenen Fahrzeugs ? Ich hatte mit meiner ersten Es 150 ein ähnliches Problem. Es war ein KFZ Anhänger der eben auch diese Nummer trug.

_________________
Bild
OT-Paragraphenreiter


Fuhrpark: Fuhrpark: ETS 150 Bj 72, ETZ 250A Bj 87, ETZ 250F Bj 86, BMW RnineT Urban G/S Bj 18

Standpark: EMW R 35/3, ES 250 Bj.59, ES 300 Bj. 63, ES 250/2 Gespann Bj 68, ES 250/2A Bj 72, TS 250 Gespann Bj 75, TS 125 Neckermann Bj. 78, ETZ 250 Bj. 84

verkauft: ES 150 Bj 65, ES 150 Bj 67, ES 150 Bj 74, ES 250/1 Bj unbekannt, RT 125/3, Bj 61, ES 175/2 Bj ca. 70, TS 125, Bj 76, TS 250/1 Gespannmaschine Bj 78

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 29. Juni 2012 08:25 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 4. Mai 2011 18:17
Beiträge: 1151
Artikel: 1
Themen: 47
Bilder: 23
Wohnort: Langensalza, Thüringen
Alter: 35
Ich glaub nicht, dass es was anderes war. Stand ja alles untereinander.

_________________
Überzeugter Lichtmaschinen Pfuscher!


Fuhrpark: RT 125-3 1960; TS 125 1985 aus Ungarn; TS 125 1983; ES 125/1 1972; SR 4-3 Sperber 1969; S51 B1-3 1981; SR2 1958;

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 29. Juni 2012 11:48 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 30. Dezember 2008 12:40
Beiträge: 460
Themen: 7
Bilder: 17
Wohnort: Nähe Parchim M-V
Alter: 63
Woelli hat geschrieben:
Die hat gesagt das der Fahrzeugschein nicht eingezogen wurde. Und nach der Stilllegung war sie wohl nochmal zugelassen. Aber da wollte die Frau nichts näheres sagen wegen Datenschutz und so...


Ist in der Betriebserlaubnis nun eine vorübergehende Stilllegung eingetragen oder ist das LKrad noch zugelassen/nicht abgemeldet??
Das erkennt man ganz einfach, in dem man im Feld -Stilllegungen- nach schaut.

Wenn sie nicht abgemeldet ist, fehlt Dir der KFZ-Schein natürlich und es muss (wohl) eine eidesstattliche Versicherung über dessen Verlust gemacht werden. Und diese schlägt leider mit ca. 30 € zu buche :cry: .

Bei der vorübergehende Stilllegung (Abmeldung) wird der (alte) Fahrzeugschein definitiv eingezogen und das amtl. Kennz. entstempelt! Ansonsten könnte man ja mit dem Fahrzeug ohne Probleme weiter fahren.

Beispiel : Verlust Teil1
Beispiel 2:Verlust Teil1

_________________
MfG, Enrico

___________________________________________________________

- es war nicht alles gut, aber vieles war besser -

"Und kost Benzin auch drei Mark zehn (1,59 EUR), Sch...egal. Es wird schon gehn!" Markus, Dt. Philosoph


Fuhrpark: ETZ 250F, RT125/3, ETZ150, 2x SR2, MAW, Steppke, DUO4/1, ETZ 250 Gespann , ETZ 150, Simson S51
im Aufbau:Star, AWO Sport,Troll,S50,S53,RT125/2,ES 150,Trabant P601, ES250/1

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 29. Juni 2012 11:59 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 25. August 2011 21:47
Beiträge: 4945
Artikel: 4
Themen: 37
Bilder: 29
Wohnort: im Altenburger Land
Alter: 53
@ENRICO
Bei der vorübergehende Stilllegung (Abmeldung) wird der (alte) Fahrzeugschein definitiv eingezogen und das amtl. Kennz. entstempelt! Ansonsten könnte man ja mit dem Fahrzeug ohne Probleme weiter fahren.

Der Fahrzeugschein wird nur entwertet, also ungültig gemacht. Dieser ist dann deine Abmeldebescheinigung und
wird erst nach erneuter Zulassung eingezogen. Dieser Werdegang ist aber schon seit einigen Jahren so.

_________________
Tue anderen nichts Gutes, dann wiederfährt dir nichts Schlechtes.

Gruß Svid (Thomas) :coffee:

Bitte sendet mir eure SW Nummern per PN.
Die Namen behalte ich natürlich für mich :wink:
Werde nur R-Nummer mit Bj. öffentlich machen :ja:

Bitte die Daten nicht nur vom Typenschild oder aus der Zulassung ablesen.
Sondern auch mit der Nummer am Rahmen vergleichen :wink:

Möchte die Aufstellung ja möglichst genau machen,
habe da schon genügend Ausnahmen von der Ausnahme :shock:


Stoye Seitenwagen 1962 - 1990


Fuhrpark: habe einen

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
BeitragVerfasst: 29. Juni 2012 12:02 
Offline
Benutzeravatar

Registriert: 4. Mai 2011 18:17
Beiträge: 1151
Artikel: 1
Themen: 47
Bilder: 23
Wohnort: Langensalza, Thüringen
Alter: 35
Thomas, seit 2006 im Februar ist das so, hat mir die Tante gesagt. Wäre die ES 10 Monate früher stillgelegt wurden, hätte ich jetzt das Problem nicht...

hätte hättte hätte....

_________________
Überzeugter Lichtmaschinen Pfuscher!


Fuhrpark: RT 125-3 1960; TS 125 1985 aus Ungarn; TS 125 1983; ES 125/1 1972; SR 4-3 Sperber 1969; S51 B1-3 1981; SR2 1958;

Nach oben
 Profil Position des Users auf der Mitgliederkarte Persönliches Album  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 13 Beiträge ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde


Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste


Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Impressum

Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Group
Deutsche Übersetzung durch phpBB.de